Tuning und KWS für Luftgewehr

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.733 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2009 um 19:33) ist von Peter Gun.

  • Ich bin Eigentümer und Besitzer eines Luftgewehres:

    Marke: „Diana“
    Model: 24
    Cal. .177 Win.
    Energie: 7,5 Joule
    V○ ≈ 35m/sec.
    Erworben bei Firma: Technotron© Ltd., (Flensburg, Schleswig-Holstein)
    Erworben am: Frühherbst 1988, Preis: DM 125,-.

    Ich habe bereits 1992, ergo lange VOR der Debatte um die Einführung eines „Kleinen Waffenscheins“, um die Herausgabe einer Urkunde über den legalen Besitz einer Druckluftwaffe im Cal. .177 Win. nachgefragt, was mit der Antwort um den immensen Verwaltungsaufwand mit Bezug auf die enorme Anzahl der in Hamburg in Privat-, und Vereinsbesitz befindlichen Faust-, und Langwaffen für Cal. 177 Win. abgewiesen wurde.

    Mittlerweile wurde besagtes Gewehr von mir derart verändert, daß ein Vergleich mit einem Original kaum noch möglich erscheint.

    Im einzelnen wurden folgende Erkennungsmerkmale für ein Luftgewehr äußerlich verändert:
    - Umbau des Schaftes
    (Abdecken des Kniegelenks, Änderung des Jagdgriffes, Anbau einer Schaftbacke, Änderung der Schulterstütze)
    - Brechen der Lichtreflexion durch Auftragen von Quarzsand auf nassem Lack
    - Erhöhung der Visierschiene mit Adapter für variable ZF-Aufnahmen
    - Fertigung eines SD`s mit Adapter für Cal. .308 (G3/BW)
    (Nicht im Bild)
    - Achsvariables 2-Bein („x“ + „Y“ – Achse)
    - MFD für das Schießen mit Diaethylaether zum Ableiten der (beabsichtigten!) Stichflamme

    Das Gewehr wurde nur äußerlich verändert.
    Das Gewehr trägt das PTB-Zeichen für „freie Waffen“.
    Das ist technisch im Originalzustand.
    Das Gewehr darf somit nach Anmeldung bei zuständigen Bezirksamt regulär von der Privatwohnung zum Schützenhaus und wieder zurück transportiert werden.

    Da hier in diesem Falle aber durch die optische Veränderung der Tatbestand des vorsätzlichen Herbeiführens einer Anscheinswaffe und somit ein Straftatbestand nach dem WaffG vorliegt, dürfte eine Zulassung zum Verholen außerhalb der eigenen Wohnung mehr als fraglich sein, ganz zu Schweigen von dem kommentarlosen Einzug des Luftgewehres seitens der Behörden bei bekannt werden des Vorhandenseins dieses Gewehres NOCH VOR der eigentlichen Antragsstellung.

    Wer kann also Angaben dazu machen, ob eine behördliche Zulassung für dieses Gewehr Aussicht auf Erfolg hat, um mit diesem Gewehr ggf. auch an FT`s teil zu nehmen?

    >Ist noch in Arbeit<

    Einmal editiert, zuletzt von Echolon308 (12. April 2009 um 01:05)

  • Der KWS hat nichts mit einen Luftgewehr zu tun, er berechtigt zum Führen einer Schreckschußwaffe.
    Der Transport muß in einem verschloßenem Behältnis erfolgen, z.B. einer Gewehrtasche mit kleinem Schloß. Der Transport mußt nicht genehmigt werden.
    Die Ether Geschichte vergiss mal ganz weil:
    [list=1][*]Das Lg damit sicher über 7,5 Joule erreichen würde und damit nicht frei wäre. Du müßtes dann eine WBK haben, das :F: lassen und das Lg auf deine WBK eingtragen bekommen.
    [*]Eine Diana 24 sicher nicht für die auftrettenden Kräfte gebaut ist
    [/list=1]Übrigens es heißt nur Cal. .177 ohne Win. und für FT ist eine Diana 24 wohl nicht so geeignet.

    Zitat

    Tatbestand des vorsätzlichen Herbeiführens einer Anscheinswaffe


    Nach welchem Paragraphen soll es verboten sein ?

    Anscheinswaffe sind nicht verboten sondern nur das Führen, das war aber bei deinen Lg auch schon vor dem Umbau so. Transportieren darfst Du sie trotzdem.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (12. April 2009 um 10:53)

  • Zitat

    Original von Echolon308
    Ich bin Eigentümer und Besitzer eines Luftgewehres:


    Schön.

    Zitat

    Original von Echolon308
    Ich habe bereits 1992, ergo lange VOR der Debatte um die Einführung eines „Kleinen Waffenscheins“, um die Herausgabe einer Urkunde über den legalen Besitz einer Druckluftwaffe im Cal. .177 Win. nachgefragt, was mit der Antwort um den immensen Verwaltungsaufwand mit Bezug auf die enorme Anzahl der in Hamburg in Privat-, und Vereinsbesitz befindlichen Faust-, und Langwaffen für Cal. 177 Win. abgewiesen wurde.


    Braucht es nicht. Steht im WaffG. Stichwort - erlaubnisfreier Erwerb und Besitz.

    Zitat

    Original von Echolon308
    - Umbau des Schaftes
    (Abdecken des Kniegelenks, Änderung des Jagdgriffes, Anbau einer Schaftbacke, Änderung der Schulterstütze)


    Soweit erlaubt.

    Zitat

    Original von Echolon308
    - Brechen der Lichtreflexion durch Auftragen von Quarzsand auf nassem Lack


    Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beschriftung erhalten geblieben ist, auch erlaubt.

    Zitat

    Original von Echolon308
    - Fertigung eines SD`s mit Adapter für Cal. .308 (G3/BW)


    Nun gehts los. SD ist waffenwesentliches Teil und den Schusswaffen gleichgestellt. Somit muss Herstellungslizenz zum Bau vorhanden sein und SD für "F" Waffen muss auch über "F" Zeichen verfügen. Hat ein SD kein "F" Zeichen ist es unerlaubte Herstellung, Erwerb und Besitz. Straftat!

    Zitat

    Original von Echolon308
    - MFD für das Schießen mit Diaethylaether zum Ableiten der (beabsichtigten!) Stichflamme


    Ahem. MFD beim Luftgewehr? Stichflamme??? Zusätze, die die Schussenergie erhöhen sind verboten. Außerdem dürften Dichtung und anderes das nicht lange mitmachen.

    Zitat

    Original von Echolon308
    Das Gewehr wurde nur äußerlich verändert.


    Auch das findet seine erlaubten Grenzen.

    Zitat

    Original von Echolon308
    Das Gewehr trägt das PTB-Zeichen für „freie Waffen“.


    Wohl kaum, wohl eher das :F:

    Zitat

    Original von Echolon308
    Das Gewehr darf somit nach Anmeldung bei zuständigen Bezirksamt regulär von der Privatwohnung zum Schützenhaus und wieder zurück transportiert werden.


    Da muss nix angemeldet werden. Führen ist verboten. Transport nur im verschlossenen Behältnis.

    Zitat

    Original von Echolon308
    Da hier in diesem Falle aber durch die optische Veränderung der Tatbestand des vorsätzlichen Herbeiführens einer Anscheinswaffe und somit ein Straftatbestand nach dem WaffG vorliegt,


    Quatsch. Das Ding ist dem Gesetz nach eine Schusswaffe und hat mit Anscheinwaffe nichts zu tun.
    Die Zulassung ergibt sich aus dem :F: Zeichen.

    Zitat

    Original von Echolon308
    Wer kann also Angaben dazu machen, ob eine behördliche Zulassung für dieses Gewehr Aussicht auf Erfolg hat, um mit diesem Gewehr ggf. auch an FT`s teil zu nehmen?


    Nochmal, alle Schusswaffen mit Zeichen :F: und :PTB: ist der Erwerb und Besitz bedürfnis- und erlaubnisfrei ab 18 Jahre. Führen verboten, mit Ausnahme Schreckschusswaffen mit PTB in Verbindung mit KWS.
    Diese Waffen werden nirgens angemeldet.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (12. April 2009 um 09:06)

  • Ideen haben die Leute .... :crazy3:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Willkommen im Forum ! :)

    Wenn Du Dir die rechtliche Seite (oben im Seitenkopf "Waffenrecht";) mal sehr gründlich zu Gemüte führst, wärst Du vielleicht ein geeigneter Kandidat für eine Erlaubnis nach § 26 WaffG: Nichtgewerbsmässige Waffenherstellung. Obwohl, in den aktuellen Zeiten ..... ?
    Entfern aus dem Schalldämpfer das schalldämpfende Innenleben, dann ist es eine Mündungsbremse, Kompensator o.ä., jedenfalls legal.

    Äther: In der Dosis schwer kontrollierbar, hohe Explosions- und Verbrennungsgefahr für den Schützen bei der Handhabung, Mechanik und Dichtungen verschleissen ruckzuck, keine konstante v0 und Du hast eine illegale Waffe, da das :F: nicht mehr gilt. Schiessen ohne :F: ist nur auf Schießständen erlaubt, ob die Sicherheitsregeln das zulassen ?
    Wenn Du nur die Absicht hattest, Äther zu verwenden, lass es. Wenn Du schon eine Dosiervorrichtung angebaut hast, schnell wieder herunter damit.

    Weihrauch hat mal mit einer Kleinserie ähnliches versucht: HW 35 BARAKUDA Es hat sich aber wohl nicht bewährt.

    Bitte das Gesagte nicht falsch verstehen, aber es gibt soviele stressfreiere Bastelmöglichkeiten an LG´s. :)
    https://www.co2air.de/wbb2/board.php?boardid=72 https://www.co2air.de/wbb2/board.php?boardid=75

    Andreas

  • Würde gerne mal ein Foto sehen,von diesem unheimlichen Geschoss :crazy3:

  • Echolon308

    Moin,

    also, wenn Du Deine garantiert nicht erlaubte Gasfabrik abrüstest,
    könntest Du ja man mal am 19.04. nach Rurup zum FT-Schiessen
    kommen. Auch den Äther kannst Du zuhause lassen, wir mögen
    nicht benüselt werden. Den Rest Deiner Diana 24 kannst Du gerne mitbringen.

    Gruß
    Peter

  • Die Sache mit dem SD hatten wir schonmal, Auf dem SD muss kein :F: drauf sein, Erwerb ist zwar ab 18, wie es mit der Herstellungslizens aussieht, kann ich nicht genau saugen, aber :F: ist nicht erforderlich, das steht nur drauf um zu kennzeichnen, dass dieser Schalldämpfer nur für freie Luftgewehre verwendet werden darf.

  • Zitat

    Original von Joffix
    Die Sache mit dem SD hatten wir schonmal, Auf dem SD muss kein :F: drauf sein, Erwerb ist zwar ab 18,


    Da musst Du mich erst überzeugen.
    Wie soll denn ein SD für scharfe Waffen von dem für :F: Waffen derfiniert weden?
    Der SD ist ein den Schusswaffen gleichgestelltes waffenwesentliches Teil. Für scharfe Waffen bestimmte SD ist genehmigungspflichtig. Ein SD für Luftdruckwaffen ist nur deswegen frei, weil er für :F: Waffen bestimmt ist. Daher muss er auch für die ausschließliche Verwendung für diese gekennzeichnet sein.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wie soll denn ein SD für scharfe Waffen von dem für :F: Waffen derfiniert weden?
    Der SD ist ein den Schusswaffen gleichgestelltes waffenwesentliches Teil. Für scharfe Waffen bestimmte SD ist genehmigungspflichtig. Ein SD für Luftdruckwaffen ist nur deswegen frei, weil er für :F: Waffen bestimmt ist. Daher muss er auch für die ausschließliche Verwendung für diese gekennzeichnet sein.

    Kann man das nicht auch durch eine Verpackung dafür kennzeichnen? Das F ist ja meines Wissens da um zu zeigen dass die Waffe weniger als 7,5J Mündungsenergie hat, der Schalldämpfer selbst verschießt aber ja keine Geschosse.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Das :F: gilt nur für Luftdruckwaffen, denn es gibt an, dass das LG unter 7,5J hat.

    Ein freier Dämpfer ist zwar den Waffen, für die er bestimmt ist, gleichgestellt, das bedeutet aber nicht, das er auch die gleiche Aufschrift tragen muss.
    Es wäre sonst z.B. auch eine Kaliberangabe erforderlich.

    Außerdem:
    Wenn das :F: die Angabe des Bereichs der Schussenergie eines Gegenstands angibt, also 0,5 - 7,5J, wie kann dann ein SD, der selbst keinerlei Energie entwickelt, einen energieanzeigenden Stempel tragen?

    Auf dem Weihrauch-SD ist z.B. das :F: nur als Teil des bestimmungserklärenden Zwecks drauf, nicht als einzelne Stempelung, was ja deiner Erklärung zufolge ausreichend wäre.

    Nirgends im WaffG steht drin, wie ein Bestimmungshinweis eines SD auszusehen hat.
    Die Bestimmung muss nur klar sein, deshalb wird das :F: verwendet.

    Ziemlich schwachsinnig, denn so ein SD darf dann z.B. auf kein DDR-LG mehr drauf, wie frei dieses LG auch immer sein möge.
    Und er darf auch auf kein pre-1970-LG drauf, wie schwach das auch immer sein möge.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Die Bestimmung muss nur klar sein, deshalb wird das :F: verwendet.
    Stefan


    So meine ich auch. Wollen wir mal offen lassen, ob nun das offizielle :F: drauf ist oder ein anderer Hinweis.
    Nach meiner Auffassung, wäre ein SD ohne diesen Hinweis WBK und damit genehmigungspflichtig.
    Aber anderum gefragt:
    Hat jemand ganz offiziell einen SD für Luftdruckwaffen gekauft, der nicht einen Hinweis trägt, dass er nur für F-Waffen benutzt werden darf?

  • Mir ist bisher noch kein Hinweis untergekommen.

    Leider, so muss ich sagen!

    Denn ich habe so einige alte Luftdruckwaffen aus der vor-:F:-Zeit, denen ist gerne mal einen Adapter verpasst hätte, z.B. einer Hämmerli Master.
    Mein Hämmerli CO2-Match wurde freundlicherweise mal nachgestempelt.

    Aber das ist aus Sammlersicht bei so mancher alten Waffe einfach keine Option, auch wenn die Energie unter 7,5J liegt.

    Kurzum:
    Ich wünsche mir einen SD mit der Aufschrift: "Nur für WBK-freie Luftdruckwaffen (bestimmt)"


    Stefan

  • Das Problem, welches ich sehe, ist folgendes:

    Darf ein SD nur an der Waffe / dem Waffentyp verwendet werden, für die er bestimmt ist?

    Im WaffG steht es nicht drin, jedenfalls habe ich noch nichts dergleichen gefunden.

    Es ist allerdings stark anzunehmen, dass so eine Nutzungseinschränkung besteht, zumindest wird eine derartige vermutlich so ausgelegt und angenommen.

    Warum Weihrauch seinen SD trotz der Aufschrift an eine 4,5er Waffe dranbaut, das ist mit vor dem Hintergrund ein Rätsel.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Kurzum:
    Ich wünsche mir einen SD mit der Aufschrift: "Nur für WBK-freie Luftdruckwaffen (bestimmt)"


    Persönlich würde ich das nicht so streng sehen.
    Die Aufschrift "nur für :F:-Waffen" o.ä. soll ja nur sagen: Nicht für WBK-Waffen, somit nicht erlaubnispflichtig, somit kein §§-Stress für den Besitzer. Das :F: ist hier keine offizielle Kennzeichnung im Sinne eines Beschusstempels.
    Auf Bildern des Holden-Schalli´s oder bei Joniskeit sieht man den Hinweis nicht. Er ist entweder auf der nicht sichtbaren Seite, oder .......

    Da sich die Erlaubnispflicht nach der Waffe richtet, prä-1970er oder DDR-Modelle aber frei sind, ist ein freiverkäuflicher Schalli auch auf freien Waffen ohne :F: legal montierbar.

    Andreas

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Warum Weihrauch seinen SD trotz der Aufschrift an eine 4,5er Waffe dranbaut, das ist mit vor dem Hintergrund ein Rätsel.
    Stefan


    Kann auch sein, dass er mit "bis Kal. 5,6 / .22 beschriftet war. Da will ich mich nicht festlegen.

  • gilmore:

    Im Grunde einleuchtend.

    Aber ein freier SD könnte auch an Waffen verwendet werden, für die er nicht bestimmt ist (z.B. 4mm-Waffen), die deren Besitzer aber völlig legal besitzt.
    Das ist aber nicht zulässig!
    Also muss die Aufschrift in vollem Umfang relevant sein.

    Floppyk:
    Eine Kaliberangabe fehlt auf meinem Weihrauch-SD.
    Aber auf der Verpackung stehen die drei Luftdruckkaliber drauf.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Floppyk:
    Eine Kaliberangabe fehlt auf meinem Weihrauch-SD.
    Aber auf der Verpackung stehen die drei Luftdruckkaliber drauf.
    Stefan


    Ich muss mal gucken, ob ich noch ein Foto auftreiben kann. Mache ich, sobald ich wieder zu Hause bin.