Ich bin Eigentümer und Besitzer eines Luftgewehres:
Marke: „Diana“
Model: 24
Cal. .177 Win.
Energie: 7,5 Joule
V○ ≈ 35m/sec.
Erworben bei Firma: Technotron© Ltd., (Flensburg, Schleswig-Holstein)
Erworben am: Frühherbst 1988, Preis: DM 125,-.
Ich habe bereits 1992, ergo lange VOR der Debatte um die Einführung eines „Kleinen Waffenscheins“, um die Herausgabe einer Urkunde über den legalen Besitz einer Druckluftwaffe im Cal. .177 Win. nachgefragt, was mit der Antwort um den immensen Verwaltungsaufwand mit Bezug auf die enorme Anzahl der in Hamburg in Privat-, und Vereinsbesitz befindlichen Faust-, und Langwaffen für Cal. 177 Win. abgewiesen wurde.
Mittlerweile wurde besagtes Gewehr von mir derart verändert, daß ein Vergleich mit einem Original kaum noch möglich erscheint.
Im einzelnen wurden folgende Erkennungsmerkmale für ein Luftgewehr äußerlich verändert:
- Umbau des Schaftes
(Abdecken des Kniegelenks, Änderung des Jagdgriffes, Anbau einer Schaftbacke, Änderung der Schulterstütze)
- Brechen der Lichtreflexion durch Auftragen von Quarzsand auf nassem Lack
- Erhöhung der Visierschiene mit Adapter für variable ZF-Aufnahmen
- Fertigung eines SD`s mit Adapter für Cal. .308 (G3/BW)
(Nicht im Bild)
- Achsvariables 2-Bein („x“ + „Y“ – Achse)
- MFD für das Schießen mit Diaethylaether zum Ableiten der (beabsichtigten!) Stichflamme
Das Gewehr wurde nur äußerlich verändert.
Das Gewehr trägt das PTB-Zeichen für „freie Waffen“.
Das ist technisch im Originalzustand.
Das Gewehr darf somit nach Anmeldung bei zuständigen Bezirksamt regulär von der Privatwohnung zum Schützenhaus und wieder zurück transportiert werden.
Da hier in diesem Falle aber durch die optische Veränderung der Tatbestand des vorsätzlichen Herbeiführens einer Anscheinswaffe und somit ein Straftatbestand nach dem WaffG vorliegt, dürfte eine Zulassung zum Verholen außerhalb der eigenen Wohnung mehr als fraglich sein, ganz zu Schweigen von dem kommentarlosen Einzug des Luftgewehres seitens der Behörden bei bekannt werden des Vorhandenseins dieses Gewehres NOCH VOR der eigentlichen Antragsstellung.
Wer kann also Angaben dazu machen, ob eine behördliche Zulassung für dieses Gewehr Aussicht auf Erfolg hat, um mit diesem Gewehr ggf. auch an FT`s teil zu nehmen?