Einschränkungen beim Führen?

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 7.114 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2009 um 16:50) ist von Mr. Colt.

  • Zitat

    Du darfst ja auch mit entsprechendem BW-Führerschein und EFB mit einem Leo2 auf öffentlichen Straßen rumfahren - aber durch einen McDrive darfst Du damit trotzdem nicht

    :respect: :respect: :respect:

  • Wir Diskutieren hier über wie bei uns sagt ungelegte Eier. :crazy2:

    Da man in der Regel die Waffe verdeckt trägt wird sich auch kein Kläger finden.
    Wenn doch mal einer Wirbel macht der ne Waffe sieht,kommt nicht viel dabei rum ausser nem Hausverbot. :new11:

    Wer es tun will tuts,wer Angst hat solls lassen. :new16:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original von baller
    Ein Glück das das nur Deine Meinung ist :laugh: :laugh: :laugh:
    Absoluter Blödsinn und entgegen jeglicher Rechtsprechung.

    Der KWS gilt nur auf öffentlichen Gelände.
    Waffen sind auf einem Privatgelände solange verboten(,) bis es vom Hausrechtbesitzer explizit erlaubt wird.
    Die Gerichte gehen ganz klar davon aus, das niemand einem unbekannten Besucher erlauben wird(,) sein Privatbesitz mit einer gelandenen Waffe zu betreten, zumal von einer geladenen Waffe eine gewisse Gefährdung für weitere Besucher ausgeht.
    Gibt der Hausrechtbesitzer die Erlaubnis zum Führen auf seinem Privatgelände und ein Dritter kommt durch diese Waffe zu Schaden (z.B. Unfall)(,) trägt der Hausrechtbesitzer sogar eine (geringe) Mitschuld, da ein Besucher (Dritter) nicht davon ausgehen muss, dass z.B. in einem Supermarkt Personen mit einer geladenen Waffe herumlaufen und er dadurch mehr als üblich gefährdet wird.


    Was du da schreibst, kannst du nichtmal begründen. Setze dich argumentativ mit meinem Beitrag auseinander. Wo bitte schön zauberst du eine Strafbarkeit her, wenn ich mit einer geladenen SSW in den Supermarkt ohne Hausordnung gehe?

    Ginge wohl (neben § 123 StGB - sofern eine Hausordnung vorliegt) nur über § 12 III Nr.1 WaffG:
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; [...]


    Da lässt sich natürlich streiten. Nach dem Wortlaut ist das aber ein Ausschluss; wer allerdings eine Erlaubnis zum Führen hat, bedarf eben nicht der Erlaubnis des Hausherres. Umkehrschluss.

    Was du meinst, bezieht sich darauf, wenn jmd KEINEN (kleinen) Waffenschein hat und die Waffe dann auf fremden Grundstück führt. Schließlich ist das hier ein eindeutiger Gesetzeswortlaut: mit Zustimmung! (welche nicht nachträglich erteilt werden kann).
    Dazu gibts dann auch Urteile.

    Schließlich differenzierst du nicht zwischen den verschiedenen Waffen. Der Security, das kleine Mädchen mit CS-Gas, der Jäger mit Messer, der Polizist; alle sollen Herrn Aldi vorher um Erlaubnis fragen, wenn sie das Geschäft betreten wollen? Wohl kaum.


    Zitat

    Original von baller
    Ich komme erst am 20. wieder in die Kanzlei (Osterurlaub) und werde Dir dann sofort die Aktenzeichen senden.

    Ansonsten muss hier niemand aufeinander losgehen.
    Mir ist es jedenfalls ziemlich :ngrins: wer hier was "denkt".
    Tatsachen sind Tatsachen...


    Mh, und wer putzt in der Zeit die Kanzlei? Sorry, aber du willst uns hier einen vorgaukeln, du seist Anwalt, hast aber nicht im Ansatz juristisches Verständnis.

    Fütter deine Behauptungen ("Tatsachen)" mal mit einer anständigen Argumentation. Selbst ein Verweis auf ein "höchstrichterliches" Urteil ersetzt Argumente nicht.

  • Zitat

    du willst uns hier einen vorgaukeln, du seist Anwalt,


    ...das hab ich nie gesagt. :direx:
    Schon mal drüber nachgedacht das es auch andere Kanzleien gibt ?
    Da Du geistig etwas Minderbemittelst zu sein scheinst, helfe ich Dir mal:
    Ich bin Rechtspfleger. Und wo findet man die?
    ...im Notfall mal Googeln oder einfach die Klappe halten wenn man keine Ahnung hat.

    Zitat

    Mh, und wer putzt in der Zeit die Kanzlei?


    ...außer Beleidigen geht wohl nichts mehr bei Dir ? :huldige:
    Sorry aber Du hast wohl gaaaaaaaaanz gewaltig einen ander Waffel :crazy3:
    Auf diesem Niveau diskutiere ich mit einem Intelligenzallergiker wir Dir
    mit Sicherheit nicht weiter.
    Gutgemeinter TIPP: Du solltest mal ganz dringend einen Psychiater aufsuchen...

    Einmal editiert, zuletzt von baller (12. April 2009 um 23:20)

  • Zitat

    Original von baller
    [...]
    Da Du geistig etwas Minderbemittelst zu sein scheinst,[...]

    Sorry aber Du hast wohl gaaaaaaaaanz gewaltig einen ander Waffel
    Auf diesem Niveau diskutiere ich mit einem Intelligenzallergiker wir Dir
    mit Sicherheit nicht weiter.
    Gutgemeinter TIPP: Du solltest mal ganz dringend einen Psychiater aufsuchen...

    Nee, du sollst dich sachlich mit den Forenbeiträgen auseinandersetzen, nicht trotzig gucken, dreimal auf den Boden stampfen und auf die stille Treppe setzen.
    Du erzählst hier Dinge als Fakten und verweist dabei auf juristisches Kenntnisse um deiner Aussage eine höhere Glaubwürdigkeit beizumessen. Die logischen und stringenten Begründungen der anderen ignorierst du völlig. Diskussieren geht aber leider anders. Das sollte auch ein Rechtspfleger wissen.

    Andere glauben dir nämlich vielleicht das, was du hier verzapfst und verzichten auf ihr gutes Recht eine Waffe zu führen, weil du hier ganz selbstsicher juristische Kenntnisse heuchelst. Wenn du wenigstens ein "soweit ich noch weiß" oder so etwas ähnliches benutzen würdest - aber nein "Tatsachen sind Tatsachen - ich habe Recht und damit basta".
    Offensichtlich hast du dann aber doch etwas verwechselst, nämlich genau das, was ich oben beschrieben habe. Das kommt davon, wenn viel Halbwissen vermischt wird. Aber das ist ja kein Weltuntergang, jeder kann sich doch mal irren. Dann ist es aber besser, seinen Fehler einzugestehen, als einen bewusst frechen Kommentar als "Beleidigung" abzubügeln, jegliche Diskussion kindsköpfig zu verweigern und eine Flame-Tirade zu starten, nur um nicht zugeben zu müssen, dass man sich geirrt hat. Keine Sorge, eine Entschuldigung werten wir hier nicht als haftungsrelevantes Schuldeingeständnis. :ngrins: :new11:*lol*

  • Zitat

    Original von White
    Keine Sorge, eine Entschuldigung werten wir hier nicht als haftungsrelevantes Schuldeingeständnis. :ngrins: :new11:*lol*

    Der war ja mal gut :laugh: *lol*,
    aber du glaubst doch nicht sicher an eine Entschuldigung von ihm oder?
    Aber wer weiß? :lol:

  • Zitat

    Du darfst ja auch mit entsprechendem BW-Führerschein und EFB mit einem Leo2 auf öffentlichen Straßen rumfahren - aber durch einen McDrive darfst Du damit trotzdem nicht


    Darf man nicht ? Jetzt weiss ich warum die damals so sauer auf mich waren :crazy2:

    @ White und ballerKommt beide mal wieder runter. Wenn ihr eine Schlammschlacht führen wollt macht das doch bitte per PN.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (13. April 2009 um 08:32)

  • Mal ganz realistisch betrachtet, wie stellt Ihr Euch das Führen von SSWs oder Sprays vor, wenn hier und da Verbotszonen, befriedete Besitztümer und Hausordnungen dagegen sprechen?

    Dann müsste es ja - ähnlich dem Car-/ Fahrrad-Sharing - an jeder Ecke einen Stützpunkt für solche Waffen/ Gegenstände geben, um nicht gegen Regeln zu verstoßen und nur dort, wo es auch erlaubt ist, solche Abwehrmittel mit sich zu führen/ führen zu dürfen. Sprich: von jedem Bahnhof, vor jedem Supermarkt und natürlich vor jeder Waffenverbotszone müssten solche Schließfächer vorhanden sein.
    ;D


    Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen,
    bzw. die SSW im Holster, dann passiet auh nix.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich sehe das ganz ähnlich wie White und 5atü. Es bringt uns hier nicht weiter, völlig irreale und unrealistische Szenarien zu kreieren, die einer kritischen Prüfung durch alltägliche Gegebenheiten ohnedies nicht standhalten.

    Immerhin hat man den kleinen Waffenschein ja nicht zum Spaß erworben. Es sollte in der Natur der Sache liegen, dass man seine SSW verdeckt trägt. Und natürlich ist dieses Subforum auch dazu geeignet um über SV zu sprechen. Dafür sind schließlich diese Waffen konzipiert.

    Ich persönlich halte es für weit bedenklicher an Sylvester damit rumzuböllern, als sie in aller Ruhe verdeckt zu tragen. Zudem gehe ich schon seit weit mehr als 30 Jahren zur Bank und bin noch nie mit jemandem zusammengestoßen. Das liegt daran, dass ich Augen im Kopf habe und nicht wie Hans-Guck-in-die-Luft durch die Lande laufe. Also ist das schon einmal ein völlig absurdes Beispiel.

    Einige User hier tendieren dazu, wie Surfer gierig jede mediale Hysteriewelle, welche uns da so unreflektiert kredenzt wird, auf ihrem selbst kreierten Board an
    Rechtsverständnis bereiten zu wollen.

  • Wollen wir erstmal schauen, ob mit der sicher kommenden Waffenrechtsverschärfung nicht auch in den SSW-Bereich reingegriffen wird. Würde mich zumindest nicht wundern, wenn jeder Bereich sein Fett abbekommen wird.

    Es wäre nun müßig darüber zu diskutieren, jedoch gebe ich zu bedenken, dass bei den Länderministern sicherlich die Stimmung herrschen wird, möglichst viel verschärfen zu wollen, ganz im Sinne - wir haben viel gefordert, durchgesetzt und das WaffG wirksam verschärft . So unsinnig das auch sein mag. Es geht dabei auch vielmehr um das Volk zu beruhigen. Da wird sich sicherlich auch der eine oder andere Punkt im freien Waffenbereich sicher gut verkaufen lassen.
    Ich hoffe, ich irre mich mit meiner Voranhnung.

  • Mal ein dummer Zwischenruf:

    Wie siehts eigentlich rechtlich aus, wenn jemand einen Griff von einem Wasserhahn mitschleppt?

    Ich kenn einen Klempnerlehrling, der exakt das tut.

  • Nunja, in erster Linie ist es halt ein Wasserhahngriff. Wenn der Klempnerlehrling den als Schlagring benutzt, muss das erstmal nachgewiesen werden. Da er ja Klepnerlehrling ist, könnte er ja auch sagen das er ihn ausversehen noch von der Arbeit dabei haben. :confused2: Da müsste erstmal jemand versuchen ihm einen Strick draus zu drehen wenn er was krummes damit macht.

    MfG Desert

    Einmal editiert, zuletzt von DesertStorm (13. April 2009 um 15:36)

  • Marechal, über einen analogen Fall kabbel ich gerade hier mit Broadhead. Nur da gehts um Pfefferspray.

    Wenn man der Meinung von Broadhead folgt (und ich die so richtig verstanden habe), macht man sich in der Sekunde strafbar, in der man daran denkt, dieses Wasserhahngriff als Schlagring (=verbotene Waffe) einzusetzen.

    Dogmatisch würde man § 1 II Nr 2 a iVm Anlage 2 Punkt 1.3.2 (Schlagring) mit § 52 III Nr. 1 WaffG anwenden, womit eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren droht.

    Meiner Meinung nach kann der Schlagring aber nur eine Waffe nach § 1 II Nr. 2 b sein, da ein Wasserhahn nach seinem Wesen nicht dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Dann könnte man § 1 II Nr. 2 a nicht mit Anlage 2 Punkt 1.3.2 kombinieren, da sich dieser Punkt nur auf Buchstabe a) bezieht.. Und da ein Wasserhahn nicht in Anlage 2 genannt ist, wäre es waffenrechtlich völlig unbedenklich, diesen Wasserhahn mitzuführen, selbst wenn man den Vorsatz hat, ihn gegen Menschen einzusetzen.

    Die Wesensbestimmung nach Buchstabe a ist meiner Meinung nach nämlich objektiv zu ermitteln, Broadhead möchte die Wesensbestimmung des § 1 II Nr. 2 a aber subjektiv einordnen.

    Broadhead, falls ich dich falsch wiedergebe korrigiere mich bitte.
    Vllcht sollten wir für dieses Problem auch einen eigenen Thread aufmachen, bzw. antworte nicht hier, sondern in dem oben verlinkten Thread.

  • Ich bin da irgendwie Deiner Meinung.

    Ich hab im Garten zB so einen Hahn, da ist ein extra Zähler dran, um Abwassergebühren zu sparen.

    Und damit keiner Wasser klaut oder aufdreht wenn ich nicht da bin, hat dieser Hahn halt einen aufsteckbaren Bronzegriff, wie auf dem Foto.

    Den kann man wirklich mal versehentlich in der Hosentasche herumtragen.

    Im Falle einer Notwehr bin ich allerdings der Meinung, ich kann mich mit allem wehren, was mir zur Verfügung steht, also auch mit dem Teil....

    Thomas

    Nebenbei:

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich ein friedliebender Mensch bin, mach ich mich lieber strafbar, als Blessuren davonzutragen...

  • @Marechal

    Wenn es sich um die Hähne handelt, die ich noch von meinem Opa kenne, kann man eigentlich gar nicht sooo unsensibel veranlagt sein, daß man das Teil "versehentlich" in ziviler Kleidung mit sich rumschleppt. Ich würds auf jeden Fall nicht drauf ankommen lassen, daß ich sowas vor Gericht begründen müßte.
    Bei nem Klempner im Blaumann sieht das schon anders aus, aber wer geht schon im Blaumann abends in die Disco?

    Gruß Doly

  • An sich überflüssige Frage. Der Griff ist genausowenig wie ein Baseballschläger Waffe oder gar verbotener Gegenstand.
    So kommt es auf die Umstände drauf an. Trifft man den Klemtner in Berufskleidung an, wie den Sportler mit Sporttasche und (verschwitzten) Klamotten darin, wird bei einer wie auch immer gearteten Kontrolle nichts passieren.
    Trifft man aber diese Personen wohlmöglich an einem Sonntag mit Lederkluft und Bomberstiefeln mit diesen Gegenständen bei einer demo, wird man ihnen schon unterstellen können, dass diese Gegenstände als Waffe missbraucht werden sollen.
    Dann ist Ende mit Gelände und Ausreden dürften dann kaum glaubhaft sein.
    Aber das ist doch logisch und nachvollziehbar.

  • Der eine Fall beim verlassen des GHZ Alarm auszulösen, ist mir schon passiert, nach dem ich im Nebenraum alle Taschen geleert hatte, wurde der Übeltäter gefunden . Es war die Geldbörse meiner Frau, die sie vor über einem Jahr im selben GHZ gekauft hatte und schon fünfzig mal raus und rein gebracht hatte, ohne Alarm auszulösen.
    An dem Tag hatte ich keine SSW dabei, normal immer, man hätte sie gefunden.

  • Zitat

    Original von Hubilyn
    Der eine Fall beim verlassen des GHZ Alarm auszulösen, ist mir schon passiert, nach dem ich im Nebenraum alle Taschen geleert hatte, wurde der Übeltäter gefunden . Es war die Geldbörse meiner Frau, die sie vor über einem Jahr im selben GHZ gekauft hatte und schon fünfzig mal raus und rein gebracht hatte, ohne Alarm auszulösen.
    An dem Tag hatte ich keine SSW dabei, normal immer, man hätte sie gefunden.

    Dann währe auch nichts passiert da sie ja dachten du klaust,juckt die deine SSW nicht,es sei denn sie verkaufen das gleich Modell dann wollen sie die Quittung sehen.*lol*

    Wieder so eine was-wäre-wenn Situation die jeder anders Interpretiert.
    Wenn mal was eintritt bei Kontrolle mit SSW sehen wir weiter vorher ist alles nur Spekulation.

    Ach ja ich bin im Real auch schon am Piepser der Kasse hängen geblieben,war ein Etikett in der Hose das man abschneiden muss,da steckt ein RFID Chip drin.
    Wie mir erklärt wurde Aktivieren die sich manchmal beim Waschen wieder.
    Die SSW hatte ich in der Bauchtasche das hat aber niemand bemerkt,da ich die Hose sofort in Verdacht hatte da auch da gekauft.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mister-L (13. April 2009 um 20:14)

  • Zitat

    Original von Mister-L

    Dann währe auch nichts passiert da sie ja dachten du klaust,juckt die deine SSW nicht,es sei denn sie verkaufen das gleich Modell dann wollen sie die Quittung sehen.*lol*

    Wieder so eine was-wäre-wenn Situation die jeder anders Interpretiert.
    Wenn mal was eintritt bei Kontrolle mit SSW sehen wir weiter vorher ist alles nur Spekulation.

    Ach ja ich bin im Real auch schon am Piepser der Kasse hängen geblieben,war ein Etikett in der Hose das man abschneiden muss,da steckt ein RFID Chip drin.
    Wie mir erklärt wurde Aktivieren die sich manchmal beim Waschen wieder.
    Die SSW hatte ich in der Bauchtasche das hat aber niemand bemerkt,da ich die Hose sofort in Verdacht hatte da auch da gekauft.


    Mich würde mal interessieren:
    was passiert eigentlich, wenn man in ein Kaufhaus reingeht, evtl. nicht mal was angefasst hat und also auch nichts gekauft hat, und beim verlassen piepst dieser Scanner am Ausgang. Was würde passieren, wenn ich trotzdem dann weitergehe (nicht laufe), da ich ja unmöglich etwas mitgenommen haben könnte?
    Könnte mich da jemand vom Personal auf die Straße verfolgen und dort festhalten?

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.