Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 44.990 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Moin,
    ich trage schon seit Jahren ein schönes, handliches, nützliches Einhandmesser mit 8,5cm feststellbarer Klinge. Und zwar in einer, mit Klettverschluß und Druckknopf verschlossenen Brustaußentasche der Motorradjacke. Ist das jetzt nach dem neuen Murksgesetz verboten, oder nicht?

    1. da die Tasche verschlossen ist und somit das Messer nicht direkt zugriffsbereit.

    2. ich das Messer als nützliches Werkzeug zum Motorradfahren sehe (hat zb. einen Sägeschliff an der Klinge).

    Sollte es verboten sein, was kann mir schlimmstenfalls drohen? Wieviel kostet es, sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein? Sollte mir das Messer abgenommen werden, kann ich es zurückbekommen?

    PS: komm mir in diesem Land langsam vor, wie im Kindergarten.

    Gruß
    Heinz

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Wenn die aktuellen Verwaltungsvorschriften ungültig sind, dann verstehe ich nicht, warum diese mit der aktuellen Waffengesetzänderung geändert werden. Da stehen ja einige Absätze zu drin.

    DunklerWanderer Sie sind aber keine Waffen. Sie sind nicht mit der Intention hergestellt worden. Es sind höchstens Schlagflachstahle für Theaterzwecke. Da liegt die Krux an der Sache. Es ist wie mit Küchenmessern und Macheten. Es sind einfach keine Waffen, es sind Werkzeuge.


    Sind denn jetzt Macheten auch zu Waffen erklärt worden, obwohl sie ja eindeutig Gebrauchsgegenstände sind?
    Falls ja, dann wären Autos doch auch Waffen, mit denen werden gelegentlich doch auch absichtlich Menschen verletzt oder getötet :confused2:
    Habe vor kurzem noch in der Zeitung einige Berichte diesbzgl. gelesen.
    Aber glücklicherweise haben die Grünen ja keine solchen Wa.. ähh Autos :crazy3:

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Velotex
    Moin,
    ich trage schon seit Jahren ein schönes, handliches, nützliches Einhandmesser mit 8,5cm feststellbarer Klinge. Und zwar in einer, mit Klettverschluß und Druckknopf verschlossenen Brustaußentasche der Motorradjacke. Ist das jetzt nach dem neuen Murksgesetz verboten, oder nicht?

    1. da die Tasche verschlossen ist und somit das Messer nicht direkt zugriffsbereit.

    2. ich das Messer als nützliches Werkzeug zum Motorradfahren sehe (hat zb. einen Sägeschliff an der Klinge).

    Sollte es verboten sein, was kann mir schlimmstenfalls drohen? Wieviel kostet es, sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein? Sollte mir das Messer abgenommen werden, kann ich es zurückbekommen?

    PS: komm mir in diesem Land langsam vor, wie im Kindergarten.


    zu 1): mmmh... direkt am Körper... ich befürchte, das gilt trotz Reißverschluss, Druckknopf und Klett immer noch als "führen".

    Die Faustformel (bei Schusswaffen) lautet "kann innerhalb von wenigen Handgriffen in 'Anschlag' gebracht werden". Da ist ein Transport im Futteral/ Koffer/ Rucksack erlaubt; direkt am Mann - nein!

    zu 2): So wie es beschlossen wurde: zwei Monatsgehälter oder bis zu 10.000 EUR!

    Ob das in der Praxis dann wirklich so umgesetzt wird und Du bei einer Kontrolle erwischt und derart hart bestraft wirst - oder eben nur das Gangsta-Kiddie, dass in der Fußgängerzone gerade ein paar Senioren abziehen wollte... Who knows? (Vor Gericht und auf hoher See, da hilft dir nur Gott)

    Nein, die eingezogenen Waffen werden (normaler Weise) nicht zurück gegeben. Entweder werden sie entsorgt oder wie jetzt in Hamburg praktiziert, verkauft/ versteigert.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Geht glaube ich den meisten hier so. Inzwischen ist kein Kind mehr in den Brunnen gefallen, das entwickelt sich langsam zum ganzen Kindergarten.

    Was außer Galgenhumor bleibt einem da noch? Zumindest solange bis der dann nach bester DDR-Manier auch noch verboten wird. :cry:

    Dort waren wenigstens Luftdruck und CO² Waffen mit einer Schußenergie > 7,5 Joule erlaubt.

    Gruss

    Der Basisdemokrat

  • Ich bin nicht besonders begeistert von den neuen verboten. Nu muß ich mein geliebtes, und eigentlich an meinem Gürtel beheimatetes, Einhandmesser ausmustern. :cry:
    Und Warum? Weil so ein paar Komiker plötzlich der Meinung sind daß es gefährlicher ist als andere Messer. :evil:

    Zur Zeit suche ich nach einem geeigneten Ersatz, in der Hoffnung daß nicht in kürze die nächsten Verbote folgen und ich wieder von vorne anfangen muß.

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

    Einmal editiert, zuletzt von ^v^Night^v^ (11. März 2008 um 21:27)

  • Ich helf gerne jedem beim Ausmustern :))
    Aber wieso kommt hier eigentlich jeder auf die Idee, dass Einhandmesser und feststehende Klingen nicht mehr erlaubt sind?
    Wo steht das?
    Ich les da immernoch "ohne berechtigtes Interesse".bzw ohne "anerkannten grund"
    Nurmal so zur INfo: Das ist weit weniger schwammig als hier alle denken!
    Solang ihr keine Straftat begeht und das Messer dabeihabt kann euch eigentlich rein gar nix passieren!
    Sammeln reicht als Grund schon aus.
    Dazu noch Sport oder Picknick als explizit genannte Gründe!
    Das bedeutet ihr könnt eure Messer weiterhin so oft ihr wollt tragen.
    Es gilt immernoch der Grundsatz in dubio pro reo/Im zweifel für den Angeklagten.
    BEdeutet der Polizist muss euch beweisen, dass ihr das Messer nicht wegen eurem genannten Grund dabei habt.
    Das kann er nur wenn er euch in Flagranti erwischt wie ihr mit eurem Messer etwas Gefährliches tut.
    Und Ja mit Langem feststehenden Messer sichtbar am Gürtel durch die FUZO laufen ist für jeden Richter gefährlich.
    Und das war auch schon immer so!
    Ich studiere Jura und hab einen Staatsanwalt dazu befragt der mir oben genanntes bestätigt hat. :deal:

  • Zitat

    Original von smokebubble
    Aber wieso kommt hier eigentlich jeder auf die Idee, dass Einhandmesser und feststehende Klingen nicht mehr erlaubt sind?
    Wo steht das?
    Ich les da immernoch "ohne berechtigtes Interesse".bzw ohne "anerkannten grund"
    Nurmal so zur INfo: Das ist weit weniger schwammig als hier alle denken!


    Genau genommen steht dort folgendes:
    "Ein berechtigtes Interesse nach Abs. 2 Nr. 3 liegt insbesonders vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Leider wird im Gesetztestext nirgendwo erläutert, was ein "allgemein anerkannter Zweck" ist !
    Daher wird der Willkür Tor und Tür geöffnet!

    Zitat

    Original von smokebubble
    Solang ihr keine Straftat begeht und das Messer dabeihabt kann euch eigentlich rein gar nix passieren!


    Eigentlich!
    Und auch nur, weil die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, äußerst gering ist.

    Zitat

    Original von smokebubble
    Sammeln reicht als Grund schon aus.


    Das ist Deine Annahme!
    Da die Gründe im Gesetzestext nicht explizit aufgeführt sind, kann ein Richter eine ganz andere Meinung vertreten!

    Zitat

    Original von smokebubble
    BEdeutet der Polizist muss euch beweisen, dass ihr das Messer nicht wegen eurem genannten Grund dabei habt.


    Ein Polizist muss mir garnichts beweisen.
    Wenn er der Meinung ist, ich verstoße gegen das "Führungsverbot", dann ist das Messer vorerst futsch.

    Zitat

    Original von smokebubble
    Und Ja mit Langem feststehenden Messer sichtbar am Gürtel durch die FUZO laufen ist für jeden Richter gefährlich.


    Tja, wie ich schon oben erwähnte: REINE WILLKÜR

    Bevor nicht erste Gerichtsurteile gefallen sind, neue Feststellungsbescheide geschrieben wurden oder eine neue WaffVwV erschienen ist, vertraue ich diesen schwammigen Ausnahmeregeln nicht überm WEG :new16:


    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • ich denke auch das ist einfach nur krank schon allein die regelungen zu co2 waffen udn so nur wegen amoklauf ich mein alle amokläufer holen sich illegale waffen udn nur weil wir ein messer mitführen heist es ja nicht das wir es gebrauchen nur weil wir n regenschirm mitnehmen muss es ja nicht regnen den politikern is einfach nur langweilig sobald das gesetz eingeführt ist werde ich mir ein stiletto zulegen und damit rumlaufen is doch so oder s alles illegal

  • Hallo, es wäre nett wenn du die Kernausage in deinem Post, die durchaus einen gewissen Wahrheitsgehalt hat, in einer etwas lesefreundlicheren Form verpacken könntest. Oder zumindest es in Zukunft tust.
    So ganz ohne Satzzeichen ist es nämlich etwas schwierig deinem Gedankengang zu folgen. ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Grundsätzlich hat er recht - ein verschärftes Waffengesetz verhindert keine Straftaten. Diejenigen, die eine Straftat begehen wollen, kümmern sich nen Dreck darum, ob die verwendete Waffe legal oder illegal ist.
    Ich hab heute mal zwei Messer auf den Tisch gelegt und war amüsiert: das größere und damit zweifellos gefährlichere von beiden darf ich jederzeit öffentlich führen - ohne Verbot. Weil es eben ein feststehendes Messer mit exakt 119 mm Klingenlänge ist. Das kleinere ist ein Taschenmesser mit 8 cm Klinge - nur leider ein Einhandmesser und daher hundepfui :wogaga:
    Ich müßte mir wirklich mal den Spaß erlauben, mit dem Messer in die Fußgängerzone zu gehen und den Polizisten, der GARANTIERT früher oder später meinen Weg kreuzt, auf die Frage, was das Messer da soll, einfach antworten:
    "Nun, Herr Wachtelmeister, da ich mein Taschenmesser seit dem 1.4. nicht mehr führen darf, ohne gegen das Waffengesetz zu verstoßen, habe ich halt dieses Schneidwerkzeug dabei, welches NICHT unter das Führverbot fällt - bitte prüfen Sie selbst nach..." :laugh:
    DAS Gesicht würde ich zu gern live sehen.
    Weiß eigentlich schon irgendjemand außerhalb dieses Forums und des Bundestages über die neue Regelung zum Führen von Messern bescheid?? :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Weiß eigentlich schon irgendjemand außerhalb dieses Forums und des Bundestages über die neue Regelung zum Führen von Messern bescheid?? :confused2:


    Scheinbar derzeit außer vielleicht Sportschützen nur noch Pfadfinder, da das in einem ihrer Info-Hefte veröffentlicht wurde.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel


    Scheinbar derzeit außer vielleicht Sportschützen nur noch Pfadfinder, da das in einem ihrer Info-Hefte veröffentlicht wurde.

    Also an sich müsste es jeder halbwegs informierte Wissen. Das Verbot wurde am 31.3. zumindest in der Tagesschau und bei RTL-Aktuell erwähnt, in anderen Nachrichtensendungen vermutlich auch und in unserer Regionalzeitung stand es auch noch mal drinn.

    Viele scheinen das aber nicht verinnerlicht zu haben weil ihnen irgendwie entgangen ist das es sie selber genau so betrifft wie "die bösen Jugendlichen".

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Äh ja, es stand was in der Zeitung. Und es kam auch was in den Nachrichten.
    Soweit richtig, Nur WAS da kam...... :new16:

    Also, ich als Intressierter und schon vorher Informierter verfolgte natürlich gespannt was die Medien über das neue Verbot zu sagen haben.

    Na, was ich in Funk und Fernsehen zu sehen und zu hören bekam war sinngemäß folgendes:

    "Die Bundesregierung hat wegen der hohen Jugendkriminalität ein neues Gesetz verabschiedet, das das Tragen von gefährlichen Messern (wahlweise wurde das durch "Kampfmesser" ersetzt), mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm, verbietet."

    So, wer irgendwas in den Nachrichten von Einhandmessern gehört hat, hebe die Hand. Ich habe gezappt wie ein blöder aber es kam einfach nichts.
    Auch in unserer Regionalen Zeitung stand nur "Kampfmesser" und "12cm".

    Die 12cm sind fast allen, denen ich versuche zu erklären daß sie mit dem Einhandding an ihrem Gürtel gegen das Gesetz verstoßen, ein Begriff.
    Das wars dann aber auch schon.
    Die meisten gehen entweder davon aus daß sie ihr Einhandmesser weiter führen dürfen, weil unter 12cm, oder sie wissen gar nichts von einem Einhandmesserverbot und meinen das Gesetz gilt nur für Feststehende.


    Soviel zur Information der Bürger. :new16:


    Gruß K.

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  • Und dann jammern sie rum, wenn der Richter ihnen die Kohle abknöpft :cry: :cry:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Und dann jammern sie rum, wenn der Richter ihnen die Kohle abknöpft cry cry


    ???

    Ich meinte eigentlich nicht daß die Bürger was dafür können sondern die Informationsgeber, also die Zeitungen (wobei die auch alles vorgegeben kriegen) und das Fernsehen. Eine gründlichere Recherche wäre angebracht.
    Der Bericht verlängert sich nur um 1 Minute, es wird aber alles Relevante gesagt. Dann wissen die Bürger zumindest was auf sie zukommt oder können im besten Fall dagegen Mobil machen.

    Taktik um Letzteres zu verhindern? Wer weiß........ :confused2:

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  • Zitat

    Original von Kentucky
    Der Bericht verlängert sich nur um 1 Minute, es wird aber alles Relevante gesagt.

    Ein normaler Nachrichtenbeitrag ist aber nur 90 Sekunden lang. Die Medienhaben zwar den Auftrag den Bürger über GRUNDLEGENDES zu informieren, aber sie können nicht jedes Gesetz im Detail durchkauen.

    Wenn ein Bürger also aus den Medien erfährt "Das Waffenrecht ändert sich, Messer sind betroffen" so ist es seine eigene Aufgabe sich schlau zu machen was im Gesetz drinsteht - dafür wird das ja im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Baupläne für Hyperraumumgehungsstraßen werden ja auch im Bauamt auf Alpha Centauri 10 Jahre ausgelegt - wenn wir da nicht reinschauen sind wir selber schuld :n17:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Die Anwort ist klar: 42

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Achja, und ich dachte immer das wäre die Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens..... *lol*

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Ein normaler Nachrichtenbeitrag ist aber nur 90 Sekunden lang. Die Medienhaben zwar den Auftrag den Bürger über GRUNDLEGENDES zu informieren, aber sie können nicht jedes Gesetz im Detail durchkauen.

    Der Meinung bin ich aber nicht. Die bringen soviel Müll in ihren sogenannten Nachrichtensendungen, da wäre es nicht zuviel verlangt ein Gesetz das solche Auswirkungen für jeden Besteckbenutzer hat, ausführlicher bzw. detailierter zu behandeln.

    Ich warte immer noch auf Handzeichen. Wer hat in den Nachrichten was über Einhandmesser gehört?
    Na.....

    Ich wette niemand.

    Und das ist schon Grund genug um sich über eine mangelnde Berichterstattung aufzuregen.
    Man kann doch dem Michel nicht irgendeinen Brocken hinwerfen und hoffen daß er sich den Rest selber denkt.
    Ich hätte beispielsweise auf den Bericht vertraut wenn ich nicht vorher schon informiert gewesen wäre.
    Woher soll ich denn wissen daß da noch mehr verboten wurde als in den Nachrichten genannt wurde?
    Ich würde denken "Aha 12cm , alles klar, wenn mehr verboten worden wäre hätten die es sicher auch gesagt".

    So und nu?


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: