Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.061 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Da die anderen Diskussionen über alle Produktbereiche hin und her gehen, hier nun das reine Messerthema (ohne SSW, Airsoft, Knüppel, Taser und Waffendildos).

    Ab April 2008 soll es also so aussehen:

    Messer mit feststehender (max. 12cm) Klinge sollen weiterhin getragen werden dürfen,
    das Einhandmesser soll gänzlich von der Straße verschwinden.

    Prima! Welches der beiden oben gezeigten Messer sich eher für einen Angriff eignet, dürfte klar sein. Zumal das Einhandmesser von VICTORINOX sich eben nicht in einer 1/10 Sekunde ausklappen lässt, sondern ein-zwei Daumenschübe, bzw. ein Umgreifen erfordert.

    Natürlich werde ich mich nicht mit einem - auf der Straße - unerlaubten Messer erwischen lassen wollen; das Jagdmesser ist aber keine Alternative, also darf ich mir ein neues Taschenmesser holen. Weil der Gesetzgeber das so will und ich damit weniger gefährlich werde (fragt sich nur für wen?).

    Und was ist mit dem Multi-Tool, das ich noch auf meiner Wunschliste habe? Sollte ich das besser streichen, denn da lässt sich die Klinge ja auch meist mit einer Hand ausfahren und fixieren. . .


    Wenn das alles nicht so todernst und traurig wäre -
    man müsste sich vor Lachen kugeln - so bescheuert ist diese Regelung!

    Fördermitglied des VDB.

  • Das perfekte Startbild für´s Forum. Mehr möchte ich momentan zu dieser Thematik nicht wirklich von mir geben...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Das ist doch lächerlich!

    Fast jedes Teppichmesser, oder auch bekannt als Cuttermesser, lässt sich mit einer Hand ausfahren und verriegeln!

    Dann würde ja der Handwerker der mit so einem Cuttermesser vom Auto zur Baustelle läuft sich strafbar machen. Und wenn mans im Baumarkt aus dem Regal nimmt, führt man es dann bereits illegalerweise?

    Ich kann mir nur an den Kopf fassen... :new16:

  • Zitat

    Original von TPO
    Fast jedes Teppichmesser, oder auch bekannt als Cuttermesser, lässt sich mit einer Hand ausfahren und verriegeln!

    Auch wenn damit schon Flugzeuge entführt wurden... Cuttermesser sind eine lausige Waffe. Damit kann man einen Menschen nur sehr mühsam schwer verletzen - ergo sind sie harmloser als die meisten Einhandmesser, da haben die Politiker sogar ausnahmsweise recht.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Auch wenn damit schon Flugzeuge entführt wurden... Cuttermesser sind eine lausige Waffe. Damit kann man einen Menschen nur sehr mühsam schwer verletzen - ergo sind sie harmloser als die meisten Einhandmesser, da haben die Politiker sogar ausnahmsweise recht.


    Verbot des Führens würde laut neuem Gesetz trotzdem bestehen, oder?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • ehrlich gesagt ich kann mir ein messertrageverbot nicht vorstellen!
    wie sicher wird es ein solches wirklich geben, ist das wirklich schon raus?
    bin auch mal gespannt welche strafen es dafür gibt, hoffentlich nicht höher wie schwartzfahren oder fahren ohne helm.
    gibt es eine genaue definition was ein einhand und was ein mehrhandmesser ist?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Eben, das meine ich.
    Jeder "richtige" Handwerker läuft doch mit so einem Cuttermesser rum, die Dinger sind ja auch für den Bau super praktisch!

    Nur sind sie nunmal Messer weil sie eine Klinge haben, dazu lassen sie sich einhändig bedienen und die Klinge ist ausfahrbar und lässt sich feststehend verriegeln. Somit ist Cuttermesser ein *Einhandmesser*.

  • Zitat

    Original von XXL


    Verbot des Führens würde laut neuem Gesetz trotzdem bestehen, oder?

    Hm... im Prinzip ja. Aber wer will ein Teppichmesser führen?

    Sowas liegt im Werkzeugkasten, und wird somit transportiert...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ich befürchte, der Begriff "Einhandmesser" ist gar nicht genau definiert.

    WIR - in puncto Waffen etwas erfahrenere Mitbürger - würden unter einem Einhandmesser wohl eher so etwas vermuten:

    aber weder ein Taschenmesser, Multitool oder gar ein Cutterknife/ Teppichmesser.

    Und wer weiß, was die Herren in Grün/ Blau dazu sagen, wenn man doch ein fixierbares Taschenmesser (z.B. BackLock) dabei hat.
    P.: "Jaaaa... aber das lässt sich ja mit einer Hand entriegeln... das ist verboten!"

    :confused2:

    Fördermitglied des VDB.

  • ich kann fast alle meine messer mit etwas geschik und einer hand öffnen.
    und was ist mit küchenmesser, mus ich die verschlossen transportieren?
    selbst wenn ich den knubbel an manchen meiner messer entferne sind das dann immernoch einhandmesser?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    ich kann fast alle meine messer mit etwas geschik und einer hand öffnen.

    Und ich kann wenn ich mich blöd anstelle alle meine Messer auf einmal nurnoch mit beiden Händen öffnen. ;)

    Ich bin da wirklich gespannt wie man im Amtdeutsch sowas genau festlegen will. Ganz zu schweigen von den Leuten die dass dann auf der Straße kontrollieren sollen.

  • Da bin ich auch mal gespannt.

    Bisher gabs ja die Unterscheidung zwischen Spring- und Einhandmessern. Wenn die weiter bestehen sollte nehm ich ab jetzt halt mein Speedlock mit.

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    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • vieleicht wird es bald messer geben mit einer elektronischen sperrre, die erkennt wieviele hände man benutzt!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Das wird mit bestimmt viel Unsicherheit bringen und den einen oder anderen Prozess kosten - eben WEIL es so diffus ist.

    Ist so ein Taschenmesser/ Multi-Tool nun waffenrechtlich ein Messer oder nur ein Werkzeug? Und was passiert, wenn ich in Wald und auf grüner Heide, mein Einhandmesser oder Bowie-Knife aus dem Rucksack hole, um zu schnitzen?
    Muss ich - bei besorgten Mitbürgern, die des Weges entlang kommen - den Einsatz des SEKs befürchten, weil ich mit einem "Anscheinsmesser" im Wald herum gefuchtelt habe?

    :confused2:

    Fördermitglied des VDB.

  • überhaupt wirklich sicher sein vor straftaten mit messern kann man nur mit 3 handmessern, weil man dazu noch eine 2te person von seiner straftat überzeugen muss.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    überhaupt wirklich sicher sein vor straftaten mit messern kann man nur mit 3 handmessern, weil man dazu noch eine 2te person von seiner straftat überzeugen muss.


    So mit zwei Schlüsseln, die - wie bei Atomraketen - dann zeitgleich gedreht werden müssen, während ein Dritter die freigegebene Klinge ausklappt.
    :ritter:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von jnievele
    Hm... im Prinzip ja. Aber wer will ein Teppichmesser führen?

    Ungefähr jeder Handwerker der es häufiger braucht. Ich hab noch keinen Maler und auch keinen Teppichleger mit richtiger Werkzeugtasche gesehen. Die haben ihre paar Sachen in einem Eimer oder sogar in einem Holster am Gürtel, und beides währe wohl illegal.

    Übrigens kann ich mein normales Victorinox auch mit einer Hand öffnen. Man muss es nur am Klingenfitzelchen festhalten und kräftig eine schlagende Bewegung machen. Dann hat man zwar die Klinge in der Hand und dem Opfer den Griff zugewandt, aber man KANN es mit einer Hand öffnen. MIST! :evil:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (22. Februar 2008 um 23:37)

  • Zitat

    Original von 5-atü


    Wenn das alles nicht so todernst und traurig wäre -
    man müsste sich vor Lachen kugeln - so bescheuert ist diese Regelung!

    Ich kugel mich vor lachen über diese idiotische Gesetz.
    Und lasse mich nicht zum Idioten stempeln.
    Die,die dieses Gesetz aus der Jauchegrube ihrer Gedankenwelt beschlossen haben,sollen sich diesen Titel an die Backe schmieren.

    Erinnert mich irgendwie an das Handyverbot.
    Scheint sich auch keiner drum zu kümmern.
    Tagtäglich sehe ich ,wenn ich im PKW unterwegs bin, neben, hinter und vor mir, Fahrer die sich nicht daran halten.

    Wie sagte schon mein Grossvater: Jung du kannst alles machen, bloss erwischen darfst du dich nicht lassen! ;)

    Es sind mir zu viele Verbote in diesen Land für einen friedlichen Menschen wie mich!

    Ich denke mal ich kann mit einem Messer umgehen,kann das selber einschätzen und muss mir nicht vom Staat vorschreiben lassen, was ich darf und was nicht.

    Das absurde ist doch: im Falle eines Krieges darfst du mit staatlicher Genehmigung Leute umbringen,die dir persönlich nichts getan haben und bekommst sogar noch einen Orden dafür! :laugh:

    Und im tiefsten Frieden soll sogar eine Softair oder ein harmloses Messer eine Gefahr darstellen!!!

  • eigentlich ist es wirklich komisch, aber ich werde gerade an meine kindheit erinnert, als ich zum ersten mal in einem chinarestaurant (übrigens in mainz) war und gefragt hatte warum man in china mit stäbchen isst und die antwort war, weil messer in china lange zeit verboten waren. ich weiss noch genau wie ich mir dachte, was müssen die chinesen für ein verrücktes volk sein messer zu verbieten, sowas gibt es doch garnicht.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg