Moin,
ich trage schon seit Jahren ein schönes, handliches, nützliches Einhandmesser mit 8,5cm feststellbarer Klinge. Und zwar in einer, mit Klettverschluß und Druckknopf verschlossenen Brustaußentasche der Motorradjacke. Ist das jetzt nach dem neuen Murksgesetz verboten, oder nicht?
1. da die Tasche verschlossen ist und somit das Messer nicht direkt zugriffsbereit.
2. ich das Messer als nützliches Werkzeug zum Motorradfahren sehe (hat zb. einen Sägeschliff an der Klinge).
Sollte es verboten sein, was kann mir schlimmstenfalls drohen? Wieviel kostet es, sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein? Sollte mir das Messer abgenommen werden, kann ich es zurückbekommen?
PS: komm mir in diesem Land langsam vor, wie im Kindergarten.