ZitatOriginal von DocArnie
@Vogelspinne:
Alle Achtung, da weiß jemand bescheid!
Ich dachte jemand mit SP-Erlaubnis darf eine geladene Steinschloßwaffe führen, oder sie für jemanden ohne Erlaubnis laden der sie dann führt. Gut dass ichs nie probiert habe.
Das Führverbot von losen SP ( auch geladen in VL! ) ist mit der letzten WaffG.-Änderung von 2003 gekommen - schön durch die Hintertür geregelt durch die Transportbestimmungen ( nur in Originalbehältnis und nur max. 1 Kg; bei mehr als 1 Kg laut der Gefahrgutverordnung und nur in gekennzeichneten Fahrzeug gemäß den Bestimmungen der Gefahrgutverordnung ). Ein Lauf eines VL ist kein Originalbehältnis!