Neues Waffengesetz...was macht ihr ??

Es gibt 147 Antworten in diesem Thema, welches 17.968 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2008 um 19:58) ist von germi.

  • Ganz oben ist ein Button "Waffenrecht", da wo auch Lexikon usw. ist. Da kommst du zum aktuellen Gesetz.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • So, jetzt mal eine Frage die die Ab-14-Jahre-Softair sammler/Spieler angeht. Wenn die Waffen ge :F:t werden MÜSSEN, sind diese dann nicht auch ab 18 Jahren frei?. Und noch eine Frage die dieses Thema nicht direkt betrifft: Darf man, wenn man ein Gelände gepachtet hat, und man die Erlaubniss des Besitzers hat darauf mit ge :F:ten Waffen spielen, sofern diese das Gelände nicht verlassen ??

    MfG Desert

  • Wenn ihr mich fragt ist der ganze Thread hier ein Gegacker um ungelegte Eier.

    Mit den bisher drei Entwürfen ist vieles - so auch die zukünftige Energiegrenze - ein "rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln"; meine persönliche Meinung ist dazu sowieso, dass der HiWi im Ministerium, der den letzten Entwurf konfektioniert hat, einfach ein bisschen unausgeschlafen war und die falsche Hausnummer eingesetzt hat.

    Wenn man so will gibt es dazu sogar schon eine "Petition" von höherer Stelle - nämlich von Ausschüssen des Bundesrats. Auch wenn in diesen Empfehlungen einige grobe Unzumutbarkeiten setehen (die so aber wahrscheinlich nicht durchkommen werden) gibt es die Aufforderung, die Energiegrenze auf 0,5J festzusetzen:

    http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_833…df/838-1-07.pdf

    (man studiere hier Ziffer 28 auf S. 21)

    Zitat


    28. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c) (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG)

    In Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c ist in Nummer 1 die Angabe "0,08 Joule" jeweils durch die Angabe "0,5 Joule" zu ersetzen.

    Als Folge ist in Artikel 2 nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen: '6a. In § 21 Abs. 4 Nr. 5 ist die Angabe "0,08 Joule" durch die Angabe "0,5 Joule" zu ersetzen.

    Begründung

    Im Ergebnis muss für Geschossspielzeug zur bis zum 1. April 2003 geltenden Rechtslage zurückgekehrt werden. Die seinerzeitige Änderung, die eine unmittelbare Verzahnung von Spielzeug- und Waffenrecht bewirken sollte, hat in ein Dilemma geführt: Die Geschossenergiegrenze ist im Spielzeugrecht unterschiedlich. Sie beträgt für starre Geschosse 0,08 Joule, für elastische Geschosse oder für Geschosse mit elastischer Aufprallspitze 0,5 Joule. Diese Differenzierung lässt sich mangels Parametrisierbarkeit im Waffenrecht, wo es um Abgrenzungen mit sanktionsbewehrten Rechtsfolgen für jedermann geht, nicht normenklar abbilden. Der durch die Änderung des WaffG ausgelöste Konflikt des Waffen- mit dem Spielzeugrecht ist nur dadurch zu lösen, dass das WaffG wieder zur 0,5-Joule-Grenze zurück kehrt. Da es keinen Sinn ergibt, zum Spiel für Erwachsene bestimmtes Geschossspielzeug anders zu behandeln als solches für Kinder, geschieht dies für alle zum Spiel bestimmten Schusswaffen. Die Rückkehr zur bis 1. April 2003 geltenden Rechtslage ist auch unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit vertretbar.

    Eine Petition kann man sinnvoller Weise erst dann starten, wenn diese Empfehlung des Bundesrats (in dem Fall wider Erwarten) nicht fruchtet.
    IMO wird die Empfehlung aber umgesetzt und die 0,5J-Grenze festgeschrieben.

    Solange jedoch keine Entscheidung (mit Begründung - bei dieser muss man dann ansetzen) gefallen ist, handelt es sich bei einer Petition um WOMBAT (waste of money, brains and time).

  • Sagen wir mal so, es wäre auch empfehlenswert die 0,5J festzuschreiben, denn die EU hatte ja schon die 0,08J-Grenze reklamiert, und wenn da in der Hinsicht wieder nix passiert wirds wohl eine auf den Sack geben, und frei nach der Werbung:

    "wer darfs bezahle?"

    Zudem würde das ja bedingen das das ganze Theater wieder von vorn losgeht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Die nächsten Wochen sind der Zeitpunkt, wo die Bundestagsabgeordneten Einfluss nehmen können. Wenn also jemand Abgeordnete anschreiben möchte, am besten die aus dem Innenausschuss, und ihnen erklären möchte, was die Spielzeuggrenze eigentlich bedeutet, dann ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür.

    In ein paar Wochen wird alles gelaufen sein, dann ist es zu spät.

    Gruß,
    Marcus

  • Gemeinschaftsbrief? :confused2:
    Nen Mod oder so schreibt und wir senden alle Unterschriften zu?

    Sagt mir was alles in den Brief soll, ich würde sonst versuchen einen Text zu entwerfen. Denn schickt dann aber ein anderer ab. :n17:

    Ist nur sone Idee.

    MfG Sani

    Guns don't kill people. People kill people. Guns defend people against people with smaller guns.

  • So, nachdem ich nur mitgelesen habe, musste ich mich mal registrieren... Also...

    Die Lage ist ernster als Mancher das hier glaubt. Die weiter oben angesprochene Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates zusammen mit dem Agrarausschuss die Energiegrenze auf 0,5 J anzuheben wurde bei der Diskussion im Bundesrat abgelehnt und fand daher auch keinen Eingang in die Empfehlung des Bundesrates zum Gesetzentwurf. Nachzulesen ist das im Plenarprotokoll zu dieser Sitzung. Mit dem Entwurf für das Waffengesetz wird sich am 18.01. im Rahmen der ersten Lesung nun der Bundestag befassen.

    Die Situation ist insofern komplex, da im Waffengesetz seit 2003 die Energiegrenze bei 0,08J liegt und auch in dieser Form kompatibel zum EU Recht ist, da die 0,5J Grenze nur für ELASTISCHE Geschosse gilt. Das 0,5J-Softair-Spielzeug Problem ist demnach durch den BKA -Bescheid und seinen nun seit fast 4 Jahren währenden Rechtsschein hausgemacht. Jedoch sei angemerkt, dass selbst das Innenministerium bis in den Herbst letzen Jahres noch eine Anhebung der Energiegrenze in Aussicht gestellt hat um einer Kriminalisierung der Besitzer solcher Softair-Waffen entgegenzuwirken. Warum man nun von dieser Problematik nichts mehr wissen will, ist schleierhaft.

    3 Mal editiert, zuletzt von CptWillard (14. Januar 2008 um 18:33)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Die nächsten Wochen sind der Zeitpunkt, wo die Bundestagsabgeordneten Einfluss nehmen können. Wenn also jemand Abgeordnete anschreiben möchte, am besten die aus dem Innenausschuss, und ihnen erklären möchte, was die Spielzeuggrenze eigentlich bedeutet, dann ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür.

    In ein paar Wochen wird alles gelaufen sein, dann ist es zu spät.

    Gruß,
    Marcus

    :huldige: Jepp, schon geschehen, aber nicht nur wegen der 0,5 Joule

    @sunix: Laut einem anderen Fachblatt steht aber tatsächlich noch 0.08 Joule im Pamphlet???

  • Zitat

    Original von harryumpf
    @sunix: Laut einem anderen Fachblatt steht aber tatsächlich noch 0.08 Joule im Pamphlet???


    Das ist auch unbestritten, lies noch mal meinen Beitrag oben ;).

    Zitat

    Original von CptWillard
    ...Die weiter oben angesprochene Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates zusammen mit dem Agrarausschuss die Energiegrenze auf 0,5 J anzuheben wurde bei der Diskussion im Bundesrat abgelehnt...


    Danke für den Hinweis – ich hatte mir eingebildet, bei der entsprechenden Ziffer 28 eine Mehrheit gelesen zu haben, tatsächlich war es aber eine Minderheit.

    Damit Ihr mal seht, wie so was abläuft („bemerkenswert“ ist – und das ganz unabhängig vom Inhalt – übrigens auch die rot markierte Passage):

    Zitat

    Original von Dirty.Harry
    Was ist eigentlich mit Luftgewehren, die kein :F: haben, aber vor 1970 auf den Markt gekommen sind?


    Was soll damit sein? Das ist bereits gesetzlich geregelt und an dieser Regelung ändert sich ja auch nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (14. Januar 2008 um 22:18)

  • Yo, nachdem ich diesen Thread mal durchgelesen habe, komme ich zum Schluss, dass ich vielleicht in einigen Punkten gewisse Fragen durchleuchten kann, um mal aufzuzeigen, dass unsere werten Politiker und Behörden selber nicht wissen, was sie da fabrizieren. ;)

    Ich versuche hier mal rein logisch und nachvollziehbar dezidiert zu beschreiben, wie derzeitig und nach dem 01.04.2008 das Ganze vermutlich aussehen wird. Viele Fragen, die sich hier einige stellen, können dann von jedem, so denke ich, selber beantwortet werden.

    Kommen wir erstmal zum Thema Kriminalisierung der Kinderzimmer und dem vermeintlichen Handelshemmnis in Bezug auf die Diskrepanz zwischen EU-Richtlinie und deutschem WaffG.
    Kurz um, es gibt gar keinen! Jetzt werden sich viele fragen warum nicht?! Nun, wenn wir uns zurückbesinnen, werden wir feststellen, dass das BMI nach der letzten Novellierung des WaffG ein angebliches Handelshemmnis gem. der o.g. Kriterien festgestellt hat. Damit beauftragte sie das BKA zu einem Feststellungsbescheid, der die Diskrepanz in Bezug auf die Mündungsenergiegrenze bis zur Neunovellierung im WaffG feststellen sollte. Hierbei ist bereits schon rechtlich ein grober Fehler unterlaufen, da das BKA gem. Gesetzt nur auf Antrag in besonderen Fällen einen Feststellungsbescheid erlassen kann und nicht im Auftrag des BMI. Hier aber weiter drauf einzugehen erspare ich mir jetzt. Der Feststellungsbescheid war nun da und es gab verwaltungsrechtlich genau ein Jahr Zeit, um diesem Feststellungsbescheid zu widersprechen. Dies wurde allerdings nicht getan und mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ist der Feststellungsbescheid des BKA nunmehr rechtkräftig geworden!

    Jetzt stellt sich aber die Frage, wofür ist er rechtskräftig geworden? Das drohende Handelshemmnis in Bezug auf die Kriminalisierung der Kinderzimmer hinsichtlich der Diskrepanz zwischen EU-Spielzeugrichtlinie und deutschem WaffG war lediglich auf Geschossspielzeug gemünzt und sah nicht die sog. Airsoftwaffen vor.
    Die Grundlage der EU-Spielzeugrichtlinie in Bezug auf Geschosssielzeug ist hier die DIN EN 71-1, die in Punkt 4.17.3 festlegt:

    Zitat

    "[...] dass die maximale kinetische Energie der Geschosse für starre Geschosse ohne elastische Aufprallspitzen 0,08 Joule und für elastische Geschosse oder Geschosse mit elastischen Aufprallspitzen 0,5 Joule nicht überschreiten dürfe. [...]"

    Der Feststellungsbescheid des BKA vom 18.06.2004 (KT 21/ZV 25-5164.01-Z-33) sollte ausschließlich nur für den Bereich Geschossspielzeug zutreffen, da es sich beispielsweise bei den Spielzeugkanonen des Playmobil-Piratenschiff gem. Anl. 1 Absch. 1.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, um Schusswaffen i.S. des WaffG handeln und somit der Kriminalisierung der Kinderzimmer Bestandskraft geben würde. Der Feststellungsbescheid sollte nie für Airsoftwaffen Anwendung finden. Hierzu gibt es einen Beschluss des BMI vom 08.12.04 (IS 7-681 21/2), wo es darin heißt:

    Zitat

    "Der Anwendungsbereich des [...] Feststellungsbescheids betrifft keine Druckluftwaffen, bei denen harte Geschosse angetrieben werden. Daher sind insbesondere die so genannten Soft-Air-Waffen im eigentlichen Sinne nicht von ihm betroffen. [...]"

    Leider wurde dieser Beschluss des BMI nie im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass man nun hier die Airsoftwaffen der über 0,08 J bis 0,5 J Kategorie hineininterpretieren konnte. Dies führte letzendlich zu dem Dilema eines Verbotsirrtum gem. § 17 StGB.

    Nachdem man sich nun entschloss, eine Änderung des WaffG herbeizuführen, kam das Urteil des OLG Karlsruhe (1 Ss 75/06) am 27.04.2007. Hier wurde ganz klar festgestellt, dass der Feststellungsbescheid in Bezug auf die Anwendung des WaffG keinerlei Bestandskraft in der Entscheidungsfindung eines Strafverfahrens hat. In diesm Fall ging es darum, dass eine Verkäuferin 0,5er an Minderjährige verkauft hatte. Hier wurde ihr der Tatbestand des Verbotsirrtum eingeräumt, dennoch wies man auf die fehlende Kennzeichnung der verkauften Waffen hin, die gem. gültigem WaffG eine Schusswaffe gesetzlich einordnet. In diesem Falle wäre es, wenn es sich um Spielzeug handelt, das CE-Zeichen.
    Selbst im Feststellungsbescheid des BKA wird im ersten Absatz auf die Indizwirkung des CE-Kennzeichen eingegangen, so dass 0,5er ohne eine solche Kennzeichnung gesetzlich nicht einzuordnen sind.

    Das Urteil des OLG Karlsruhe hat aber eine weitaus größere Tragweite, als sich die meisten vorstellen können. Es wird zwar nur auf die Thematik der CE-Kennzeichnung eingegangen, aber der Inhalt dieses Urteils zeigt ganz klar, dass weitere Frage hinsichtlich der 0,5er zu klären sind. Denn:

    1. Was wird hinsichtlich der Mündungsenrgiegrenze nach der Novellierung entschieden?
    2. Was ist mit der rechtlichen Einordnung in Bezug auf Vollautomaten?
      [/list=a]
      Das BMI richtete sich nach dem Urteil des OLG Karlsruhe an alle Staatsanwaltschaften mit einem Scheiben und nahm zu dem Urteil Stellung. Hier lässt sich schonmal klar feststellen. dass sich nun das BMI hinsichtlich ihres o.g. Beschlusses vom 08.12.04 widerspricht! Auch in den ersten Entwürfen zur Änderung des WaffG wird von einer Anhebung der Mündungsenergiegrenze gesprochen, aber mit den jüngsten Entwürfen taucht eine Erhöhung der Mündungsenergiegrenze gar nicht mehr auf. Hier der letzte von der Bundesregierung genehmigte [URL=http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__Aenderung__Waffengesetz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_Aenderung_Waffengesetz.pdf]Entwurf des BMI[/URL] vom 02.01.08.
      Hintergrund ist der Widerspruch des Bundeswirtschftsministeriums zur Anhebung der Mündungsenergiegrenze in der letzten Ministertagung Ende letzten Jahres. Wie oben bereits erwähnt, liegt im eigentlichen Sinne gar kein Handelshemmnis vor, da die DIN EN 71-1 ganz klar die Energiegrenzen der EU-Spielzeugrichtlinie definiert. Eine Anhebung ist daher nicht notwendig! Am 18.01.08 findet die nächste Sitzung statt und es ist Abzuwarten, was man nun in Bezug auf die Kriminalisierung der Kinderzimmer beschließen wird. Eines sollte hier aber vorweg gesagt sein, dass hier nach Wählermeinung, Mediendogtrien und nicht rationalerm sachlichem Verstand eine Entscheidungsfindung herbeigeführt wird. :confused2:

      Fazit:
      [list]

    3. Nach dem Beschluss des OLG Karlsruhe, sind Airsoftwaffen der 0,5er Kategorie ohne CE-Kennzeichnung illegal! Staatsanwaltschaftlich Strafermittlungen werden derzeit in allen Bundesländern deswegen durchgeführt (einer meines Teams war ebenfalls betroffen).
    4. Der Feststellungsbescheid findet auf Airsoftwaffen keine Anwendung!
    5. 0,5er die nicht gekennzeichnet sind, verstoßen somit gem. WaffG gegen die Kennzeichnungspflicht und können rechtlich nicht eingeordnet werden! Demnach bedarf es zum Besitz dieser Waffen einer Erlaubnis in Form einer WBK.
    6. Dem zu Folge ist auch die Frage hinsichtlich der Thematik "Vollautomat" gem. WaffG klar und verstoßen auch hier gegen geltendes Recht!
    7. Sollte es bei der Novellierung keine Anhebung der Mündungsenergiegrenze geben, dann ist mit einer Kriminalisierung deutscher Kinderzimmer zu rechnen!

    Hier ergeben sich allerdings ebenfalls andere Fragen hinsichtlich des bevorstehenden § 42 a WaffG [Verbot des Führens von Anscheinwaffen].
    In der Begründung des Entwurfes heißtes u.a. auch, das geholsterte Waffen ein gewisses Bedrohungspotenzial aufweisen. Nun, wann bzw. welche Waffen holstert man den eigentlich? Richtig, im eigntlichen Sinne holstert man in erster Linie Faust- bzw. Handfeuerwaffen. Wenn man aber in der Anlage zum WaffG unter dem Begriff Anscheinswaffen nachliest, dann versteht es sich so, dass hier lediglich Waffen, die nach ihrem Anschein nach einem Vollautomaten, Shotgun oder Maschinenpistole aussehen. Von Pistolen bzw. Handfeuerwaffen ist gar nicht die Rede! Heißt das also, dass ich dann zukünftig zwar mit eine Spielzeugpistole rumlaufen darf und nur Shotguns, Mashinenpistolen u.ä. verboten sind?
    Was ist mit den breits bestehenden Airsoftwaffen, die bereits inverkehr gebracht worden sind? Wird es eine Übergangsregelung geben? Wer kommt eventuell für die Kosten der Nachkennzeichnung auf? Werden die vorhandenen Airsoftwaffen vielleicht sogar enteignet, so wie es die Forderung der Staatsanwaltschaft im Falle meines Teammitgliedes gewesen war? Wäre hier nicht sogar ein verfassungsrechtliche Frage zu klären hinsichtlich der Enteignung durch den Staat beschlossene Gesetze?

    Unbesonnenheit ist das Charakteristikum der Jugend,
    Besonnenheit das des Alters und
    Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit.

    3 Mal editiert, zuletzt von ASTC Shadow (15. Januar 2008 um 18:42)

  • Also, wenn ich in Deutschland wohnen würde, und der Staat würde mir meine (Softair)Waffen enteignen, dann könnten die mir aber eine Abfindung bezahlen. Ich sehe es doch nicht ein, dass ich mir Waffen im wert von 150€-250€ zulege, und diese dann eingesackt und verschrottet werden! Nie im Leben würde ich es soweit kommen lassen!.

    MfG Desert

  • ASTC Shadow hat die Misere wunderbar zusammengefasst.

    Die Geschichte der E < 0,5 J Vollauto-Geschoss-Spielzeug-Softair-Waffe ( :laugh:) ist eigentlich von Anfang bis Ende das Ergebnis von Irrtum und Fehlern im BMI.

    Der BKA-Bescheid wendet sich gegen ein Handelshemmnis, das es nicht gibt.

    Da er nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, kam es zur irrtümlichen Anwendung auf Softair-Waffen.

    Spätestens hier hätte man noch reagieren können und den Fehler beheben.

    Aber nein, man duldet das Verbotsirrtum über 3 Jahre und lässt massenweise Gegenstände in den Handel kommen, die es nach geltendem Recht in dieser Form (Vollauto-Spielzeug) gar nicht geben dürfte...

    Und jetzt... darf der Bürger bzw. seine Kinderchen das Ganze ausbaden.


    Ziel sollte es sein, diesen Sachverhalt, wie er von ASTC Shadow sehr anschaulich dargestellt wurde auch möglichst vielen Abgeordneten klar zu machen. Denn erst wenn man um diese Problematik weiß, wird man auch für unsere Interessen eintreten.

    Eine gute Möglichkeit bietet hier http://www.abgeordnetenwatch.de

    Dort kann man sich den Abgeordneten seines Wahlkreises suchen und ihm eine Nachricht zukommen lassen. Allerdings ist die Anzahl der Zeichen begrenzt. Bei der Komplexität des Themas empfiehlt es sich direkt an die Bundestagsadresse des Abgeordneten eine Email zu richten. Die Adresse dazu findet sich ebenfalls auf der oben genannten Seite.

    Falls eine Anhebung der Energiegrenze ausscheidet (was ich persönlich befürchte) muss es eine Regelung geben, welche die drohende Kriminalisierung abwendet. Schließlich lag und liegt der Fehler beim Innenministerium und nicht beim Bürger.

    Einmal editiert, zuletzt von CptWillard (15. Januar 2008 um 16:35)

  • Mit der Gründung einer einer entsprechenden Vereinigung wollten wir Einfluss nehmen.

    Leider, sind die bisherigen "Verantwortlichen" zeitlich nicht mehr in der Lage mitzuarbeiten. Sei es Studium, Krankheit und so weiter. Ich persönlich, muss auch meine Tätigkeiten bzgl. Weiterarbeit einschränken, da ich beruflich mich schnellstens verändern muss......

    Auf meine Anfrage eines "Spezialisten" für den Airsoft-Bereich bekam ich unter dem Thread ILWD keine Antwort! Leider!

    Nun werden in jüngster Zeit wieder Stimmen laut, denen am zukünftigen WaffG hier etwas missfällt oder dort, jeder von Euch kann über die verschiedenen Landtagswahlen Einfluss nehmen, kann seinem Politiker im Wahlkreis ansprechen, kann einem Verein "PRO-Waffen" beitreten, gründen etc. pp.

    Aber wer von Euch machts denn?

    Gruss

    Thomas