Beiträge von ASTC Shadow

    Zitat

    Original von Jürgen
    Quatsch, das Ding ist nicht illegal, weil es nie irgendeine derartige Funktionalität hatte die es illegal machen würde.

    So nicht ganz richtig! Denn gerade dieses Teil lässt sich wunderbar umbauen und zu eine funktionierenden Montage umfunktionieren. ;)

    Zitat

    Original von Jürgen
    Dieser Rechtsinterpretation kann ich mich nicht anschließen. Wenn es hart auf hart kommt fahren sie dir damit an den Karren.

    Musst du auch nicht. ;) Tatsache ist aber, dass rechtlich ein Gegenstand, der seiner Bestimmung her seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann, niemals den Tatbestand einer Rechtsbrechung oder einer illegalen Tat erfüllt, auch wenn's hart auf hart kommt.

    Zitat

    Original von Jürgen
    [...]
    Attrapen der Taktikleuchten von Glock sind mir eine bekannt, wird schwierig. Die Tactical Handguards für die MP5 sind verbotene Gegenstände, egal ob fuktionierend oder nicht. Wird also auch kompliziert.
    [...]

    Aus rechtlicher Sicht kann ich dem nur widersprechen, weil es faktisch nicht richtig formuliert ist.
    Es ist richtig, dass funktionierende Lampen- oder Lasermontagen gem. Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.1 WaffG verbotene Gegenstände i.S. des Gesetzes darstellen. Allerdings müssen sie auch den Tatbestand dieses Gesetzes erfüllen. Natürlich reicht es nicht, dass man nur die Lampen disfunktionabel macht oder die Batterien entfernt. Sie muss so disfunktionabel gemacht werden, dass sie mit normalen Werkzeugen nicht mehr zu der für sie bestimmte Funktion zurückgebaut werden kann. Denn dann erfüllt diese Montage nicht mehr ihren Zweck gem. WaffG und kann auch somit nicht mehr als verbotener Gegenstand eingestuft werden!

    Problematik liegt aber darin, dass es so gut wie keine Attrappen diesbezüglich gibt und eine richtige Montage disfunktionabel zu machen verstößt schon bei Inverkehrbringung nach Deutschland, weil sie dann noch funktionstüchtig ist, gegen das WaffG. Daher muss die Montage bereits vor der Einfuhr nach Deutschland unbrauchbar gemacht sein! Dies ist sehr kostenaufwendig und da stellt sich berechtigter Weise die Frage, ob sich das dafür rentiert?! Wenn man in Richtung Re-enactment geht und das Ganze enthusiastisch betreiben möchte - ja! Man sollte sich aber über die Kosten im Klaren sein!

    Beispiel:
    Wenn es nach Jürgens Meinung geht, dann wäre dieser Gegenstand ebenfalls verboten! Link
    Es sieht aus wie eine Lampenmontage, ist aber keine! Genauso ist es, wenn man aus eine vormals funktionierenden Montage eine dauerhaft unbrauchbare Montage (also eine Attrappe) macht. Wenn die Funktion explizit dauerhaft nicht mehr gegeben ist, erfüllt sie den Tatbestand einer sie vormalig gedachten Funktion nicht mehr. Somit ist der Gegenstand nicht illegal.

    Aber nochmal, es ist dennoch darauf zu achten, dass die Disfunktionalität der Montage vor Inverkehrbringung in den deutschen Rechtsbereich stattfindet, sonst macht man sich strafbar!

    Ohne hier jemanden auf die Füße treten zu wollen, aber die Frage über Schalldämpfer gehört hier nun wirklich nicht hin und trägt nicht zu der anfangs gestellten Frage bei.
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    Hier will ich mal genauer ins Detail gehen, damit man versteht, warum Lampen auch an AS-Waffen gem. Waffengesetz verboten sind.
    Vieles wurde bereits richtigerweise geschrieben und erläutert, so dass ich es hier mal gesammelt veranschaulichen kann.

    Wie bereits schon erwähnt liegt der Ursprung dieser Vorschrift darin, dass man hier in damaliger Zeit den Wilderern das Leben schwer machen wollte und damit hat man Lampen- und Lichtpunktmontagen generell verboten.

    Zu Grunde liegt hier juristisch in erster Linie in Bezug auf AS-Waffen, dass sie gem. Anl. 1 Absch. 1 UA 1.1 WaffG Schusswaffen i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind.

    Zitat

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    AS-Waffen sind Schusswaffen i.S. des WaffG und fallen damit unter dieses Gesetzt und daher trifft somit auch das Verbot gem. Anl. 2 Absch. 1 Ziffer 1.2.4.1 WaffG zu. Danach ist der Umgang mit Gegenständen verboten, die für Schusswaffen bestimmte

    Zitat

    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) [...]

    Wohlgemerkrt, der Umgang mit ihnen ist verboten und somit auch der Besitz. Selbst wenn es auf eine AS-Waffe erlaubt wäre, darf man solche im Gesetz definierten Gegenstände nicht mal besitzen!

    Hier kommt natürlich die berechtigte Frage, ob dann bereits der Besitz einer Lampe und eines Mountrings verboten ist, da beides zweckentfremdet natürlich so genutzt werden kann, dass es als Lichmontage fungiert.
    Dies ist rechtlich differenziert zu betrachten, da eine Lampe als solches ja nur Licht bringt und der Mountring zur Befestigung von Gegenständen dient. In beiden Fällen kann rechtlich keine Annahme begründet werden, das sie rein zu dem Zwecke einer Lichtmontage für Waffen dienlich sind.
    Versucht man aber beider zusammen zu kombinieren, sprich man wird dabei erwischt, das man eine Lampe in einen Mountring befestigt aht, dann steht ein begründeter Verdacht nahe, dass man hier den Zweck einer solchen Vorrichtung klar erkennen kann. Damit ist der Tatbestand gem. Anl. 2 Absch. 1 Ziffer 1.2.4.1 WaffG erfüllt und somit auch strafbar!

    Es gab mal Bestrebungen sog. Lampensets in Deutschland zu verkaufen, die einen Mountring und eine Lampe beinhalteten. Man stellte einen Antrag an das BKA, um festzustellen, ob hier ein VErstoß gegen das WaffG vorliegt. In diesem Falle hat das BKA ganz klar festgestellt, dass der von mir o.g. Tatbestand hier zutrifft und daher ein Verstoß gegen das WaffG bejaht wird. Link hierzu!

    Die Frage aber, was mit Lapenmontagen ist, die nicht mehr funktionieren?! Nun, das kommt ganz auf den Grad der Disfunktion an. Einfach nur die Birne rausdrehen oder Batterien rausnehmen reicht nicht, da der Tatbestand gem. o.a. WaffG dennoch erfüllt ist. Denn der Gegestand lässt sich zu der für ihn bestimmten Funktion, ohne Weiteres wieder herstellen und damit bleibt es ein verbotener Gegenstand, bei dem der Umgang damit verboten ist.

    Ist die Disfunktion aber so gravierend, so dass die Funktion nicht wieder hergestellt werden kann, dann kann man rechtlich auch nicht mehr den Tatbestand, der für den Gegenstand bestimmte Funktion andichten. Kurz um, eine Lampe, die in ihrer Funktion nicht mehr als solche eingesetzt werden kann, ist keine Lampe! Demnach dann auch kein verbotener Gegenstand mehr.

    Daher gilt, wenn man eine Lichtmontage hat, deren Funktion nicht mehr hergestellt werden kann (z.B. Kabelverbindungen rausgerissen und Batteriefach komplett mit Kunstharz ausgegossen etc.), dann erfüllt sie auch nicht mehr den Tatbestand gem. Anl. 2 Absch. 1 Ziffer 1.2.4.1 WaffG und ist somit als Attrappe einzustufen und kann daher nicht illegal sein.

    Problem ist aber, dass solche Attrappen nicht hergestellt werden! Es gibt Licht- und Lasermontagen (auch als Repliken) nur mit entsprechender Funktion. Daher kann man dann auch kein solches Produkt im Ausland erwerben und erst hier in Deutschland außer Funktion stellen, da es bei der Einfuhr noch ein verbotener Gegenstand ist. D.h. man muss bereits vor Einfuhr dafür Sorge tragen, dass die Disfunktion bereits hergestellt ist.

    Hier stellt sich dann die Frage, ob es sich dann überhaupt lohnt, soviel Geld für einen kaputten Gegenstand auszugeben? Wer allerdings aus Re-enactmentzwecken darauf nicht verzichten möchte, wird auch hier zu solchen Mitteln greifen, damit die Optik für einen passt, auch wenns teurer Spaß ist. ;)

    Yo, nachdem ich diesen Thread mal durchgelesen habe, komme ich zum Schluss, dass ich vielleicht in einigen Punkten gewisse Fragen durchleuchten kann, um mal aufzuzeigen, dass unsere werten Politiker und Behörden selber nicht wissen, was sie da fabrizieren. ;)

    Ich versuche hier mal rein logisch und nachvollziehbar dezidiert zu beschreiben, wie derzeitig und nach dem 01.04.2008 das Ganze vermutlich aussehen wird. Viele Fragen, die sich hier einige stellen, können dann von jedem, so denke ich, selber beantwortet werden.

    Kommen wir erstmal zum Thema Kriminalisierung der Kinderzimmer und dem vermeintlichen Handelshemmnis in Bezug auf die Diskrepanz zwischen EU-Richtlinie und deutschem WaffG.
    Kurz um, es gibt gar keinen! Jetzt werden sich viele fragen warum nicht?! Nun, wenn wir uns zurückbesinnen, werden wir feststellen, dass das BMI nach der letzten Novellierung des WaffG ein angebliches Handelshemmnis gem. der o.g. Kriterien festgestellt hat. Damit beauftragte sie das BKA zu einem Feststellungsbescheid, der die Diskrepanz in Bezug auf die Mündungsenergiegrenze bis zur Neunovellierung im WaffG feststellen sollte. Hierbei ist bereits schon rechtlich ein grober Fehler unterlaufen, da das BKA gem. Gesetzt nur auf Antrag in besonderen Fällen einen Feststellungsbescheid erlassen kann und nicht im Auftrag des BMI. Hier aber weiter drauf einzugehen erspare ich mir jetzt. Der Feststellungsbescheid war nun da und es gab verwaltungsrechtlich genau ein Jahr Zeit, um diesem Feststellungsbescheid zu widersprechen. Dies wurde allerdings nicht getan und mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ist der Feststellungsbescheid des BKA nunmehr rechtkräftig geworden!

    Jetzt stellt sich aber die Frage, wofür ist er rechtskräftig geworden? Das drohende Handelshemmnis in Bezug auf die Kriminalisierung der Kinderzimmer hinsichtlich der Diskrepanz zwischen EU-Spielzeugrichtlinie und deutschem WaffG war lediglich auf Geschossspielzeug gemünzt und sah nicht die sog. Airsoftwaffen vor.
    Die Grundlage der EU-Spielzeugrichtlinie in Bezug auf Geschosssielzeug ist hier die DIN EN 71-1, die in Punkt 4.17.3 festlegt:

    Zitat

    "[...] dass die maximale kinetische Energie der Geschosse für starre Geschosse ohne elastische Aufprallspitzen 0,08 Joule und für elastische Geschosse oder Geschosse mit elastischen Aufprallspitzen 0,5 Joule nicht überschreiten dürfe. [...]"

    Der Feststellungsbescheid des BKA vom 18.06.2004 (KT 21/ZV 25-5164.01-Z-33) sollte ausschließlich nur für den Bereich Geschossspielzeug zutreffen, da es sich beispielsweise bei den Spielzeugkanonen des Playmobil-Piratenschiff gem. Anl. 1 Absch. 1.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, um Schusswaffen i.S. des WaffG handeln und somit der Kriminalisierung der Kinderzimmer Bestandskraft geben würde. Der Feststellungsbescheid sollte nie für Airsoftwaffen Anwendung finden. Hierzu gibt es einen Beschluss des BMI vom 08.12.04 (IS 7-681 21/2), wo es darin heißt:

    Zitat

    "Der Anwendungsbereich des [...] Feststellungsbescheids betrifft keine Druckluftwaffen, bei denen harte Geschosse angetrieben werden. Daher sind insbesondere die so genannten Soft-Air-Waffen im eigentlichen Sinne nicht von ihm betroffen. [...]"

    Leider wurde dieser Beschluss des BMI nie im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass man nun hier die Airsoftwaffen der über 0,08 J bis 0,5 J Kategorie hineininterpretieren konnte. Dies führte letzendlich zu dem Dilema eines Verbotsirrtum gem. § 17 StGB.

    Nachdem man sich nun entschloss, eine Änderung des WaffG herbeizuführen, kam das Urteil des OLG Karlsruhe (1 Ss 75/06) am 27.04.2007. Hier wurde ganz klar festgestellt, dass der Feststellungsbescheid in Bezug auf die Anwendung des WaffG keinerlei Bestandskraft in der Entscheidungsfindung eines Strafverfahrens hat. In diesm Fall ging es darum, dass eine Verkäuferin 0,5er an Minderjährige verkauft hatte. Hier wurde ihr der Tatbestand des Verbotsirrtum eingeräumt, dennoch wies man auf die fehlende Kennzeichnung der verkauften Waffen hin, die gem. gültigem WaffG eine Schusswaffe gesetzlich einordnet. In diesem Falle wäre es, wenn es sich um Spielzeug handelt, das CE-Zeichen.
    Selbst im Feststellungsbescheid des BKA wird im ersten Absatz auf die Indizwirkung des CE-Kennzeichen eingegangen, so dass 0,5er ohne eine solche Kennzeichnung gesetzlich nicht einzuordnen sind.

    Das Urteil des OLG Karlsruhe hat aber eine weitaus größere Tragweite, als sich die meisten vorstellen können. Es wird zwar nur auf die Thematik der CE-Kennzeichnung eingegangen, aber der Inhalt dieses Urteils zeigt ganz klar, dass weitere Frage hinsichtlich der 0,5er zu klären sind. Denn:

    1. Was wird hinsichtlich der Mündungsenrgiegrenze nach der Novellierung entschieden?
    2. Was ist mit der rechtlichen Einordnung in Bezug auf Vollautomaten?
      [/list=a]
      Das BMI richtete sich nach dem Urteil des OLG Karlsruhe an alle Staatsanwaltschaften mit einem Scheiben und nahm zu dem Urteil Stellung. Hier lässt sich schonmal klar feststellen. dass sich nun das BMI hinsichtlich ihres o.g. Beschlusses vom 08.12.04 widerspricht! Auch in den ersten Entwürfen zur Änderung des WaffG wird von einer Anhebung der Mündungsenergiegrenze gesprochen, aber mit den jüngsten Entwürfen taucht eine Erhöhung der Mündungsenergiegrenze gar nicht mehr auf. Hier der letzte von der Bundesregierung genehmigte [URL=http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__Aenderung__Waffengesetz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_Aenderung_Waffengesetz.pdf]Entwurf des BMI[/URL] vom 02.01.08.
      Hintergrund ist der Widerspruch des Bundeswirtschftsministeriums zur Anhebung der Mündungsenergiegrenze in der letzten Ministertagung Ende letzten Jahres. Wie oben bereits erwähnt, liegt im eigentlichen Sinne gar kein Handelshemmnis vor, da die DIN EN 71-1 ganz klar die Energiegrenzen der EU-Spielzeugrichtlinie definiert. Eine Anhebung ist daher nicht notwendig! Am 18.01.08 findet die nächste Sitzung statt und es ist Abzuwarten, was man nun in Bezug auf die Kriminalisierung der Kinderzimmer beschließen wird. Eines sollte hier aber vorweg gesagt sein, dass hier nach Wählermeinung, Mediendogtrien und nicht rationalerm sachlichem Verstand eine Entscheidungsfindung herbeigeführt wird. :confused2:

      Fazit:
      [list]

    3. Nach dem Beschluss des OLG Karlsruhe, sind Airsoftwaffen der 0,5er Kategorie ohne CE-Kennzeichnung illegal! Staatsanwaltschaftlich Strafermittlungen werden derzeit in allen Bundesländern deswegen durchgeführt (einer meines Teams war ebenfalls betroffen).
    4. Der Feststellungsbescheid findet auf Airsoftwaffen keine Anwendung!
    5. 0,5er die nicht gekennzeichnet sind, verstoßen somit gem. WaffG gegen die Kennzeichnungspflicht und können rechtlich nicht eingeordnet werden! Demnach bedarf es zum Besitz dieser Waffen einer Erlaubnis in Form einer WBK.
    6. Dem zu Folge ist auch die Frage hinsichtlich der Thematik "Vollautomat" gem. WaffG klar und verstoßen auch hier gegen geltendes Recht!
    7. Sollte es bei der Novellierung keine Anhebung der Mündungsenergiegrenze geben, dann ist mit einer Kriminalisierung deutscher Kinderzimmer zu rechnen!

    Hier ergeben sich allerdings ebenfalls andere Fragen hinsichtlich des bevorstehenden § 42 a WaffG [Verbot des Führens von Anscheinwaffen].
    In der Begründung des Entwurfes heißtes u.a. auch, das geholsterte Waffen ein gewisses Bedrohungspotenzial aufweisen. Nun, wann bzw. welche Waffen holstert man den eigentlich? Richtig, im eigntlichen Sinne holstert man in erster Linie Faust- bzw. Handfeuerwaffen. Wenn man aber in der Anlage zum WaffG unter dem Begriff Anscheinswaffen nachliest, dann versteht es sich so, dass hier lediglich Waffen, die nach ihrem Anschein nach einem Vollautomaten, Shotgun oder Maschinenpistole aussehen. Von Pistolen bzw. Handfeuerwaffen ist gar nicht die Rede! Heißt das also, dass ich dann zukünftig zwar mit eine Spielzeugpistole rumlaufen darf und nur Shotguns, Mashinenpistolen u.ä. verboten sind?
    Was ist mit den breits bestehenden Airsoftwaffen, die bereits inverkehr gebracht worden sind? Wird es eine Übergangsregelung geben? Wer kommt eventuell für die Kosten der Nachkennzeichnung auf? Werden die vorhandenen Airsoftwaffen vielleicht sogar enteignet, so wie es die Forderung der Staatsanwaltschaft im Falle meines Teammitgliedes gewesen war? Wäre hier nicht sogar ein verfassungsrechtliche Frage zu klären hinsichtlich der Enteignung durch den Staat beschlossene Gesetze?

    Ich denke ma man sollte nicht so negativ denken. Trotz der schlechten Erfahrungen, kann man nicht immer alles über den gleichen Kamm scheeren.

    Hier kommt es einfach auf die Art der Presseabeit an. Wenn man von der Bildpresse oder anderen Tageszeitungen spricht, neige ich da auch eher dem zu folgen, was "Der Entenmann" gefolgert hat. Aber wenn man von derartiger Pressearbeit spricht, dem die Caliber, Visier etc. folgt, dann kann ich mich selber an derartige Berichte erinnern, die seinerzeit einen Wink in diese Richtung gegeben haben. Dem zu Folge hatte man schon einmal genannt, dass derartige Waffen eine kostengünstige Trainingsalternative darstellen. ;)

    Danke erstmal für die Blumen!

    Ja die Waffen, die wir zur Vorstellung mit dabei hatten, lagen durchschnittlich bei 1,3 J bei den normalen ASGs bis 4 J bei den gasbetriebenen Sniperwaffen. Wir hatten bei unserer Schießbahn auf 25 m 10er Ringscheiben geschossen und recht punktgenau treffen können.

    Konnte bei einer Vorführung meiner KSC G17 Metalslide auf 40 m gezielt treffen. ;)

    Insbesondere die Vertretung der belgischen Polizei, wo man schon an dem Handling und der Waffenhaltung sehen konnte, dass sie im taktischen Schießen ausgebildet waren, waren sehr von den ASGs, aber insbesondere von den GBBs, angetan. Sie waren schon recht fasziniert davon, dass man mit diesen Waffen recht präzise auf diese Distanzen treffen kann und hielten diesbezüglich die AS-Waffen für eine gute Trainingsalternative.

    Einziges Manko waren die von uns verwendeten Bio-BBs. Sie schienen wohl nicht mit dem feuchten Wetter klarzukommen. Ausserdem hatte ich das Gefühl, dass sie mit dem Silikonöl, was man für die Magazine braucht, reagierten. Sie fingen an zu kleben und verursachten Hänger im Magazin. Des Weiteren haben die Waffen recht bescheiden gefiedet. :(

    Wieder einmal fand diesjährig das internationale Vergleichsschießen der Unteroffizierkameradschaft (UK) BMVg e.V. in Spich bei Köln auf der Schießanlage der Bundespolizei statt. Wie jedes Jahr, waren Teilnehmer aus den militärischen und behördlichen Bereichen verschiedener Nationen eingeladen.
    Schon im letzten Jahr habe ich bereits ein kleines Review über diesen internationalen Schießwettbewerb geschrieben (klick mich). Dabei wurde bereits angekündigt, dass mein Team A.S.T.C. eine Einladung zum Betreiben eines Airsoftstandes erhalten hat. Dieser Einladung sind wir dieses Jahr dankbar gefolgt und konnten mit Unterstützung unseres Sponsors erstmalig Airsoft in so einem internationalen militärischen und behördlichen Feld vorstellen und näher bringen.

    Zielsetzung meinerseits war es unter anderem, Airsoft als kostengünstiges alternatives Duell-Simulationsgerät zum militärischen- und behördlichen Nutzen vorzustellen. Des Weiteren sollte Airsoft als solches vorgestellt und allgemeine bestehende Vorurteile abgebaut werden.

    Das Event wurde an zwei Tagen am 19. und 22.10.07 ausgetragen. Diesjährig leider zu einem sehr späten Zeitpunkt, da die Schießanlage durch die Bundespolizei selber hoch frequentiert war. Dies führte leider dazu, dass nun der Termin dieses Events sich mit Planungen anderer Behörden und internationalen militärischen Vorhaben überschnitt und somit die entsprechende Präsenz leider recht gering ausfiel. Aus diesem Gunde fanden erstmalig keine Schießen zum Erwerb von ausländischen Schützenabzeichen statt.
    Angeboten wurden Schießen mit G36, G3 mit ZF, MP5 und P8. Am zweiten Tag wurde durch die Belgier auch ein G22 zu Verfügung gestellt, mit dem dann auch geschossen werden durfte.
    Es waren militärische Teilnehmer aus Dänemark, Belgien, Österreich, USA, sowie zahlreiche Reservistenverbände anwesend. Des Weiteren gaben sich auch Delegationen der belgischen und tschechischen Polizei ein Stelldichein.

    Das A.S.T.C. war mit jeweils 14 Teilnehmern einschließlich meiner Wenigkeit vertreten, wobei für drei von uns dieses Ereignis Dienst war. Wie auch beim letzten Jahr, hatten wir Zschmidt vom Team ARC zu diesem Spektakel eingeladen, der auch gerne wieder dabei war und mit Ausrüstung unterstützte.

    Die anfängliche Skepsis unsererseits, ob wir mit dem Airsoftstand überhaupt Interesse wecken würden, zerschlug sich wie eine Luftblase. Es war kaum zu glauben, aber das Interesse an Airsoftwaffen war außerordentlich und interessiert wurden viele Fragen in Bezug auf Technik, Recht und Möglichkeiten der Nutzung gestellt. Dank einiger Mitglieder meines Teams, konnten wir sprachlich nicht nur in englisch, sondern auch auf französisch auf sämtliche Fragen der begeisterten Anwesenden kompetent antworten, was wiederum als professionelles Auftreten hinsichtlich engagierter Airsoftler gewürdigt wurde. Viel interessante Gespräche mit Vertretern von ausländischen Behörden, sowie mit ehemaligen Angehörigen der Zollfahndung wurden geführt und Informationen ausgetauscht.

    Diesbezüglich konnten wir auch einigen Skeptikern, die vorwiegend aus dem Bereich der Sportschützen kamen, mit einigen Vorurteilen aufräumen. Was anfänglich als Spielzeug abgetan wurde, fand aufgrund der hohen Präzision, Technik, realistischem Handling und der Trefferergebnisse letztendlich hohe Anerkennung. Hierzu hatten wir unter anderem auch eine Schießbahn, auf der man mit den zu Verfügung stehenden Airsoftwaffen schießen konnte.

    Die Begeisterung gegenüber den Airsoftwaffen war sehr hoch und sogar Frauen aus dem Bereich des Schießsports hatten ihre helle Freude an den Waffen.

    Besonderes Interesse konnte bei den belgischen Militär- und Polizeivertretern geweckt werden, die sichtlich an diesen Airsoftwaffen ein hohes Nutzungspotential erkannten und spezielle Informationen einholten. Auch die Vertreter einheimischer Reservistenverbände sahen hier gute Möglichkeiten für Übungszwecke und zeigten überdurchschnittliches Interesse an den Waffen.

    Unser Sponsor StormTec hatte uns jede Menge Equipment zu Verfügung gestellt, welches wir am Airsoftstand zu Ausstellungszwecken darboten, um die Vielfalt an Möglichkeiten im Airsoft vorstellen und präsentieren zu können. Hätte einer von uns eine WHL, so hätten wir an diesem Tage wahrscheinlich mehr als den halben Stand verkaufen können, so groß war das Interesse.
    Aufgrund der erfolgreichen Airsoftvorstellung teilte man uns mit, dass der Veranstalter uns nunmehr als festen Bestandteil dieses jährlich immer wiederkehrenden Events verbucht hat, so dass wir auch zukünftig immer mit einem Stand an diesem internationalen Spektakel teilnehmen werden.

    Alle Teilnehmer meines Team konnten selbstverständlich auch mal mit den richtigen Waffen schießen, was bei einigen ein recht witziges Bild abgab, da der Unterschied beim Schießen mit einer Airsoftwaffe gegenüber einem gestandenen reellen G3 doch recht groß ausfiel und bei den Beteiligten einen hohen Respekt vor reellen Waffen verschaffte.

    Das Event war im alles in allem ein Riesenerfolg für uns und den Airsoft. Fürs nächste Jahr erhoffen wir uns eine höhere einheimische behördliche Präsenz, damit wir auch in diesem Bereich eine bessere Entwicklung und Zusammenarbeit erzielen können.

    An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Beteiligten, die mitgeholfen haben diese Aktion so erfolgreich zu gestalten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Shadow vom A.S.T.C.

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    So, nachdem ich nun viel Zeit damit verbracht habe mir dies alles hier mal durzulesen, muss ich mit erstaunen feststellen, dass es in diesem Forum genauso schlimm ausarten kann, wie in unseren AS-Foren. Man zitiert und rezitiert sich gegenseiting und redet letztendlich am Grundthenor vorbei. Es ist auch immer wieder erfrischend zu entdecken, dass man lieber alles totdiskutiert, anstatt dass man bei den Kritiken sachliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dies würde aber jedoch dazu führen, dass man sich mit der Gegenseite solidarsiert und da ist es schon einfacher in die Retorikkiste zu greifen, oder?

    Aber zum Thema:
    Nein, wir sind nicht die selben, die vormals versucht haben mit Dachverbänden daher zu kommen. Der Drops ist schon lange abgelutscht und wir haben auch gar keine Intensionen weiterhin in Richtung Verbandsmeierei zu driften.
    Ziel ist es in erster Linie mal sachlich über AS aufzuklären. AS ist mehr als nur das von hier so vielen zitierten Aufeinandergeballere. Da sind die Aspekte des Sammlerischen, der Tuner bzw. Modder, Painter usw. Die Aspekte des Re-enactment, LARP oder einfachen Tüfftlern. All diese Facetten entsprechend sachlich zu vermitteln und auch kontrovers zu betrachten, ist das Ziel von AID. Dies ist auch einer der Gründe, warum sich auch Händler mit der Sache solidarisieren. Um eine gewisse Profitfrage geht es natürlich auch und sollte man auch nicht schönreden, aber die erste Intension ist hierbei, dass sich Händler mittlerweile ebenfalls ihrer Verpflichtung gegenübersehen Aufklärung zu betreiben. Denn seien wir doch mal ehrlich, es macht sich selbst für einen Händler nicht gut, wenn eine Straftat mit Waffenrepliken geschied, wenn's sich hinterher herausstellt, dass es eine Waffe oder Geschossspielzeug ist, welches man verkauft hat. Da stellen sich diesbezüglich hinterher immer die Fragen der Kausalität, wieso konnten diese Gegenstände an die Betroffenen geraten.

    Uns ist selbstverständlich bewusst, dass unsere Texte nicht allerletzter Weisheit entsprechen. Dennoch wurden sie durch mehrere inhaltlich zusammengetragen und ebenfalls kritisch betrachtet. Es ist uns aber auch klar, dass wir an allen Texten noch arbeiten müssen, aber es wurde ein Stein damit ins Rollen gebracht, mit dem sich nun anschließend jeder aus unserer Community mit aktiv einbringen kann. Nach dem Start der Seite wurde dieses Projekt durchaus von der Mehrzahl in der AS-Community positiv aufgenommen und zeigt ebenfalls große Begeisterung im umliegenden, auch nicht deutschprachigen, Ausland.
    Das es immer Skeptiker geben wird, ist auch klar. Auch die Tatsache, dass es nicht einfach werden wird. Dennoch versuchen wir etwas für den Erhalt dieses Hobbies zu tun, wie's unlängst ebenfalls in England gemacht wurde. Denn dort stand AS kurz vor dem totalen Aus und konnte aufgrund der Solidarisierung von Händlern und AS-Ethusiasten, mit deren Arbeit von einem kompletten politischen Verbot bewahrt werden.

    Ob man das nun braucht oder nicht, steht hier meines Erachtens nicht zur Debatte, da ich auch keine Kritik an der allgemeinen Waffenlobby ausübe. Wichtig ist nur, dass man sich klar von den schwarzen Schafen, die es überall gibt, abzugrenzen weiss und hierzu dementsprechend Stellung bezieht. Dann ist es auch für Ottonormalverbraucher besser verständlich, was wir tun.

    Ängste in Bezug auf Waffen sind immer da und das ist auch gut so. Aber sollten die damit behafteten Thematiken nicht pauschalisiert betrachtet werden, wie sie ja schon ohnehin durch die Medien und der politischen Haltung impliziert werden. Es ist daher mühßig darüber zu philosophieren, ob man mit solchen Projekten einen Erfolg erringen kann oder nicht, da keiner weiss, was zukünftig daraus werden wird. Veränderungen sind schleichende Prozesse und es ist blauäugig zu glauben, dass man mit so einer Initiative sofort und auf einmal die vorgefertigten Meinungen der Bürger verändern kann. Dennoch richtet sich diese Initiative nicht nur an den Normalbürger, sondern auch an potentielle zukünftige Interessenten. Hier sehen wir unter anderem ebenfalls eine Möglichkeit, Einfluss auf kommende AS-Generationen zu nehmen. Daher finde ich dieses Projekt keineswegs für unwichtig oder nicht beachtenswert, denn es zeigt sich gerade hier mal wieder, dass sich Leute für ihre Interessen einzusetzen versuchen. ;)