Beiträge von CptWillard

    "Kinder", wie auch Jugendliche, kriegen aber keinen Paintball- G3 oder AK Nachbau, da Paintball ausnamslos ab 18 ist. Du redest von Softair. Und selbst da ist es ja letztlich das Elternhaus, das entscheiden sollte und nicht der Staat.

    Ich hätte durchaus nichts dagegen einzuwenden wenn Softair prinzipiell auch erst ab 18 wäre, jedoch wird das mit unseren Politikern nicht machbar sein. Die kennen nur das Totalverbot. Und schon hätte man wieder vielen Leuten ihr Hobby genommen, ohne Sicherheitsgewinn oder Sonstiges. Und das kann es ja nicht sein, völlig unabhängig ob man sich selbst dafür begeistern kann oder nicht.

    Zitat


    Original von Flolito:
    Wisst ihr ob bei der JG der Metallbody der CA passt ? Weil wenn ja hab ich schon ne Idee für mein nnächstes Projekt

    Ja, das Metallgehäuse von CA passt - was auch kein Wunder ist - , da die CA SAR-Serie genau wie die G3 Versionen von JG und auch G&G letztlich auch nur Kopien der TM-Konstruktion sind.

    Aus eigener Erfahrung (die sich mit den Beschreibungen deckt, die ich auch vorher schon im Netz gefunden habe) muss ich jedoch sagen, dass CA es mit den Spaltmaßen nicht immer ganz genau nimmt. Etwas Feilen und Schleifen am Gehäuse, sowie Nachbohren der Schraubenlöcher am Durchladerohr ist nicht zu vermeiden, sollte aber keine unlösbaren Probleme bergen.

    Noch eine kleine Anmerkung zur "SG1"-Variante:
    Im Grunde ist es Keines. Das Original weist einige kleine und dennoch entscheidente Änderungen am Griffstück auf, die bei der Nachbildung nicht berücksichtigt wurden. Insofern handelt es sich also auch nur um ein G3A3, jedoch mit längerer Schaftkappe und dem moderneren Trapez-Handschutz mit Zweibein.

    Kurios ist bei TM wie auch JG zudem die Farbgebung der beiden Modelle. Während die als A3 geführte Variante mit oliver Schäftung in mattem Schwarz daherkommt, ahmt das "SG1" das graue Finish einer Manganphosphatierung nach. In umgekehrter Kombination würde das wesentlich mehr Sinn ergeben. Unverständlich auch, warum für diese Version extra grauer Kunststoff und für das Metallteil der Schulterstütze sogar farblich gut abgestimmter grauer Lack verwendet wird, Teile wie Außenlauf, Mündungsfeuerdämpfer, Kornträger und Dioptervisier dann aber dennoch in Schwarz gehalten sind und so einen recht unstimmigen Eindruck machen. :crazy3:

    Bei dem besagten G3 ab 299€ greifen jedoch auch schon die aktuellen Bestimmungen des BM für Wirtschaft und Technik für den Umbau von Waffen nach den Nummern 29a- c des KWKG...

    und damit ist das Magazin nicht mehr zu entnehmen. Inwiefern die diversen im Internet angebotenen "Altdekos" (bei denen dies noch möglich ist) rechtlich koscher sind, mag ich nicht zu beurteilen.

    Hm... Es gibbet kein G33... wenn, dann ist es ein HK 33...

    Zur Erläuterung: Die G-Bezeichnung, also G3, G 11, G 36, G 41 tragen Waffen, die für den Einsatz in der Bundeswehr bzw. Polizei/Grenzschutz produziert wurden. Es handelt sich dabei nicht zwingend um die von Heckler und Koch originär gewählte Bezeichnung. So wurde das G36 bei HK als HK50 entwickelt. HK 33, 53, 21 usw. sind Produktbezeichnungen von Heckler und Koch. Warum derartige Unterscheidungen wichtig sind, zeigt folgendes Beispiel:

    Das G41 war der als Ordonanzwaffe für die Bundeswehr geplante Nachfolger des HK33 (Kal. 5,56 x 45), während es sich beim HK 41 um die halbautomatische Zivilversion des G3 handelt. Zweimal 41, aber großer Unterschied zwischen G und HK... ;) Doch zurück zum HK 33:

    Schaut man sich Referenzbilder, z.B. die auf hkpro an, so fällt deutlich auf, dass die Scharfschützenvariante das gleiche Griffstück mit Sicherung und Abzugseinrichtung verwendet wie das G3 Sg1, also ein G3 Metallgriffstück mit Modifikationen.

    Soll es originalgetreu werden, müsste sowas verbaut werden, wobei ich nicht beurteilen kann, ob das teiletechnisch überhaupt realisierbar ist.

    Wers etwas moderner mag, kann sich auch um ein mp5 Polymergriffstück mit den "navy style" Piktogrammen bemühen, habe ich schon als Umbau im web gesehen und macht sich auch recht gut am HK 33. (Wäre dann zeitlich in der letzten Produktionsphase vor Erscheinen des G 41 anzusiedeln...)

    Dann sollte man die Petition evtl. dahingehend abändern. Ich hab mich mit dem Spielzeug-Softair Thema die letzten Monate leidlich auseinandergesetzt und finde die momentan im Entwurf vorgeschlagene Lösung nicht verbesserungswürdig... zumal die Petition genau das fordert, was jetzt im Entwurf steht...

    Zu den Messern... ganz böse Geschichte... zumal wenn sich bewahrheitet, was über das am 13.02. vorgeführte Messerattentat auf die Türsteher so gemunkelt wird... :evil:

    Ich verstehe den Sinn der Petition im Hinblick auf die Anscheinswaffenproblematik nicht wirklich...

    Aus dem Entwurf geht doch klar hervor, dass das Softair-Spielzeug nicht geführt werden darf, wenn es nicht entweder in Größe und Form ODER farblich verändert ist. Softairs ab 18 durften noch nie geführt werden und Spielzeug ab 14 dann künftig auch nicht mehr, es sei denn, es ist knallebunt oder von den Proportionen her unförmig.


    Im den Begründungen des Innenausschusses wird auch angeführt, dass KWS pflichtige Knall/Schreckschusswaffen vom Führverbot ausgenommen sind...

    Warum also etwas fordern, das schon so im Entwurf steht?!

    Zu den Anscheinswaffen :

    Ich habe die ganze Debatte über versucht, mich in das Denkschema von Grindel/Fograscher mal einzufühlen...(was nicht sehr leicht ist) und da ist folgendes Geistesprodukt dabei rausgekommen:

    1. Wie schon öfters gemutmaßt, glaube ich auch, dass die nicht im Ansatz wissen, dass Softair-Waffen seit 2004 in Deutschland in 3, nach Geschossenergie eingeteilten Klassen verkauft werden. Wahrgenommen werden nur Softairs mit Geschossenergie bis 0,5 Joule.

    2. Da Waffen böse sind, ist es natürlich unverantwortlich Kinder mit derartigen Gegenständen spielen zu lassen..

    3. Daher müssen diese gefährlichen Waffen dem Waffengesetz unterstellt werden, um den Handel damit zu begrenzen. Die andere Möglichkeit wäre das Totalverbot.

    Wie Herr Bartsch vom BKA mehrfach versucht hat zu erklären, ist der momentan im Gesetzentwurf vorgesehene Kniff mit den unterschiedlichen Energiegrenzen für starre/elastische Geschosse in der Praxis nicht umzusetzen. Da machte sich schon etwas Ratlosigkeit breit. Von einem "Waffenschein" für Anscheinswaffen will man auch nichts wissen, und vor bunten und anders dimensionierten Anscheinswaffen haben Bedrohte wohl auch immer noch Angst... Verflixt...

    Dabei sieht der Gesetzentwurf doch bereits ein Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit vor. Das reicht manchen aber nicht aus, da ja dann noch immer Minderjährige Zugang zu diesen Gegenständen hätten.

    Was mich an der Diskussion schon etwas irritiert hat war, dass so ziemlich jeder sich der "Ungefährlichkeit" in Bezug auf die Geschossenergie wohl bewusst war. Auch in Sachsen-Anhalt hält man Softairs (zumindest in der bewussten Energieklasse) für Spielzeug. Gleichzeitig ist man sich aber nicht einig, ob man dieses Spielzeug jetzt nur Minderjährigen vorenthalten soll, oder ob diese gefährlichen Waffen (zumindest sehen sie ja gefährlich aus) nicht doch so gefährlich sind, dass man sie komplett verbieten muss.

    Man redet einerseits von Spielzeug (was ja auch stimmt) versucht aber krampfhaft diese Gegenstände unter den Geltungsbereich des Waffengesetzes zu bringen. Und hier liegt meiner Ansicht nach der Hund begraben. Ich bin auch nicht dafür, dass jeder 14 jährige Zugang zu Softairwaffen bekommt. Jedoch darf auch kein Minderjähriger, der eine legal erworben besitzt ab 1.4. kriminalisiet werden.

    Warum belässt man Softairs <0,5J nicht einfach als Spielzeug (was ja auch Sinn ergibt) und versucht - das Problem schlicht über eine Altersgrenze zu regeln, nach dem Motto: Softair = Spielzeug für Erwachsene, erwerbbar ab 18 Jahren. Was bei Computerspielen und Filmen funktioniert, müsste sich doch auch bei anderen Spielwaren machen lassen. Besitz bliebe davon unberührt, Waffen wären es keine, aber da der Anscheinsbegriff zutrifft, wäre das Führen verboten, Handelshemmnis gäbe es auch keines mehr... und Alle wären glücklich.

    aber das ist wohl zu einfach, oder?

    Schon als die Sache mit der Energiegrenze für "Geschoss-Spielzeuge" losging hab ich mir die Finger wund geschrieben um ansatzweise auszuloten, ob die Damen und Herren Politiker sich die Folgen bedacht haben. Ist ja nicht so, dass nur den ganzen kleinen Ganster-Kiddies ihre konkret krassen Softairs abgenommen werden, nein, in der aktuellen Fassung wird alles über 0,08J und kleiner 0,5 Joule zur illegalen Waffe... Schon damals kam wenig positives Feedback, geschweige denn Einsicht.

    Anscheinend haben sich noch nicht genug Leute beschwert, da man jetzt anscheinend nicht nur die Jugend, sondern so ziemlich alle Besitzer von freien Waffen kriminalisieren möchte. Ich hab leider mittlerweile keine Lust mehr, ellenlange gut begründete Briefe zu schreiben um entweder keine Antwort zu erhalten, oder populistisches Geschwätz a la "Innere Sicherheit und Gefahrenabwehr" lesen zu müssen.

    Falls dennoch jemand schreiben möchte, wäre es wohl sinnvoller sich nicht an die Initiatoren in Sachsen-Anhalt zu wenden, sondern direkt an die Mitglieder des Innenausschusses.

    Zitat

    Nur wenn Du Classic Army mit lizenzierten Markings kaufen willst. Bei den anderen Herstellern und Modellen wurde das explizit nicht gesagt... Flickenteppich, halt.

    Nun ja... man mag das evtl. nicht explizit gesagt haben, aber ich bezweifle, dass sich UMAREX bei einem eventuellen Rechtsstreit dazu durchsetzen dürfte.

    Das G3 wurde bei CETME in Spanien entwickelt und an Heckler und Koch lizensiert. Ein - diesem Gewehr ähnlich sehender- Klon ohne Markings könnte daher ebensogut ein Nachbau des CETME oder eines der vielen anderen scharfen G3-Klone sein.

    Die mp5 wurde zwar von hk entwickelt, jedoch, meines Wissens nach, ebenfalls weiterlizensiert, daher auch die Ausnahme mit den B&T Logos.

    Ich nehme mal stark an, dass die Sache mit den Geschmacksmustern schon bald die Gerichte beschäftigen wird.

    ASTC Shadow hat die Misere wunderbar zusammengefasst.

    Die Geschichte der E < 0,5 J Vollauto-Geschoss-Spielzeug-Softair-Waffe ( :laugh:) ist eigentlich von Anfang bis Ende das Ergebnis von Irrtum und Fehlern im BMI.

    Der BKA-Bescheid wendet sich gegen ein Handelshemmnis, das es nicht gibt.

    Da er nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, kam es zur irrtümlichen Anwendung auf Softair-Waffen.

    Spätestens hier hätte man noch reagieren können und den Fehler beheben.

    Aber nein, man duldet das Verbotsirrtum über 3 Jahre und lässt massenweise Gegenstände in den Handel kommen, die es nach geltendem Recht in dieser Form (Vollauto-Spielzeug) gar nicht geben dürfte...

    Und jetzt... darf der Bürger bzw. seine Kinderchen das Ganze ausbaden.


    Ziel sollte es sein, diesen Sachverhalt, wie er von ASTC Shadow sehr anschaulich dargestellt wurde auch möglichst vielen Abgeordneten klar zu machen. Denn erst wenn man um diese Problematik weiß, wird man auch für unsere Interessen eintreten.

    Eine gute Möglichkeit bietet hier http://www.abgeordnetenwatch.de

    Dort kann man sich den Abgeordneten seines Wahlkreises suchen und ihm eine Nachricht zukommen lassen. Allerdings ist die Anzahl der Zeichen begrenzt. Bei der Komplexität des Themas empfiehlt es sich direkt an die Bundestagsadresse des Abgeordneten eine Email zu richten. Die Adresse dazu findet sich ebenfalls auf der oben genannten Seite.

    Falls eine Anhebung der Energiegrenze ausscheidet (was ich persönlich befürchte) muss es eine Regelung geben, welche die drohende Kriminalisierung abwendet. Schließlich lag und liegt der Fehler beim Innenministerium und nicht beim Bürger.

    So, nachdem ich nur mitgelesen habe, musste ich mich mal registrieren... Also...

    Die Lage ist ernster als Mancher das hier glaubt. Die weiter oben angesprochene Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates zusammen mit dem Agrarausschuss die Energiegrenze auf 0,5 J anzuheben wurde bei der Diskussion im Bundesrat abgelehnt und fand daher auch keinen Eingang in die Empfehlung des Bundesrates zum Gesetzentwurf. Nachzulesen ist das im Plenarprotokoll zu dieser Sitzung. Mit dem Entwurf für das Waffengesetz wird sich am 18.01. im Rahmen der ersten Lesung nun der Bundestag befassen.

    Die Situation ist insofern komplex, da im Waffengesetz seit 2003 die Energiegrenze bei 0,08J liegt und auch in dieser Form kompatibel zum EU Recht ist, da die 0,5J Grenze nur für ELASTISCHE Geschosse gilt. Das 0,5J-Softair-Spielzeug Problem ist demnach durch den BKA -Bescheid und seinen nun seit fast 4 Jahren währenden Rechtsschein hausgemacht. Jedoch sei angemerkt, dass selbst das Innenministerium bis in den Herbst letzen Jahres noch eine Anhebung der Energiegrenze in Aussicht gestellt hat um einer Kriminalisierung der Besitzer solcher Softair-Waffen entgegenzuwirken. Warum man nun von dieser Problematik nichts mehr wissen will, ist schleierhaft.