Zu den Anscheinswaffen :
Ich habe die ganze Debatte über versucht, mich in das Denkschema von Grindel/Fograscher mal einzufühlen...(was nicht sehr leicht ist) und da ist folgendes Geistesprodukt dabei rausgekommen:
1. Wie schon öfters gemutmaßt, glaube ich auch, dass die nicht im Ansatz wissen, dass Softair-Waffen seit 2004 in Deutschland in 3, nach Geschossenergie eingeteilten Klassen verkauft werden. Wahrgenommen werden nur Softairs mit Geschossenergie bis 0,5 Joule.
2. Da Waffen böse sind, ist es natürlich unverantwortlich Kinder mit derartigen Gegenständen spielen zu lassen..
3. Daher müssen diese gefährlichen Waffen dem Waffengesetz unterstellt werden, um den Handel damit zu begrenzen. Die andere Möglichkeit wäre das Totalverbot.
Wie Herr Bartsch vom BKA mehrfach versucht hat zu erklären, ist der momentan im Gesetzentwurf vorgesehene Kniff mit den unterschiedlichen Energiegrenzen für starre/elastische Geschosse in der Praxis nicht umzusetzen. Da machte sich schon etwas Ratlosigkeit breit. Von einem "Waffenschein" für Anscheinswaffen will man auch nichts wissen, und vor bunten und anders dimensionierten Anscheinswaffen haben Bedrohte wohl auch immer noch Angst... Verflixt...
Dabei sieht der Gesetzentwurf doch bereits ein Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit vor. Das reicht manchen aber nicht aus, da ja dann noch immer Minderjährige Zugang zu diesen Gegenständen hätten.
Was mich an der Diskussion schon etwas irritiert hat war, dass so ziemlich jeder sich der "Ungefährlichkeit" in Bezug auf die Geschossenergie wohl bewusst war. Auch in Sachsen-Anhalt hält man Softairs (zumindest in der bewussten Energieklasse) für Spielzeug. Gleichzeitig ist man sich aber nicht einig, ob man dieses Spielzeug jetzt nur Minderjährigen vorenthalten soll, oder ob diese gefährlichen Waffen (zumindest sehen sie ja gefährlich aus) nicht doch so gefährlich sind, dass man sie komplett verbieten muss.
Man redet einerseits von Spielzeug (was ja auch stimmt) versucht aber krampfhaft diese Gegenstände unter den Geltungsbereich des Waffengesetzes zu bringen. Und hier liegt meiner Ansicht nach der Hund begraben. Ich bin auch nicht dafür, dass jeder 14 jährige Zugang zu Softairwaffen bekommt. Jedoch darf auch kein Minderjähriger, der eine legal erworben besitzt ab 1.4. kriminalisiet werden.
Warum belässt man Softairs <0,5J nicht einfach als Spielzeug (was ja auch Sinn ergibt) und versucht - das Problem schlicht über eine Altersgrenze zu regeln, nach dem Motto: Softair = Spielzeug für Erwachsene, erwerbbar ab 18 Jahren. Was bei Computerspielen und Filmen funktioniert, müsste sich doch auch bei anderen Spielwaren machen lassen. Besitz bliebe davon unberührt, Waffen wären es keine, aber da der Anscheinsbegriff zutrifft, wäre das Führen verboten, Handelshemmnis gäbe es auch keines mehr... und Alle wären glücklich.
aber das ist wohl zu einfach, oder?