ZitatOriginal von Atzekalle
Ja unbedingt berichten...bin mal gespannt wie Deine Nachbarn "morgen früh" reagieren....
Psssscccht -
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ZitatOriginal von Atzekalle
Ja unbedingt berichten...bin mal gespannt wie Deine Nachbarn "morgen früh" reagieren....
Psssscccht -
dass macht ja dann keinen spaß mehr :([/quote]
mein gott,in 4 wochen ist silvester..kannste nicht mehr so lang warten????
ZitatOriginal von BadBoy1910
der nächste schützenverein ist 20 km weit weg land eben
Gerade in dörflichen Gegenden gibts doch fast in jedem Ort einen Schützenverein.
ZitatOriginal von BadBoy1910
naja ich werde morgen früh in meiner wohnung schießen und gut ist das ist ja erlaubt befriedeter besitztum
Dann vergess aber bloß nicht die Ohrenstöpsel!
ZitatOriginal von derschlaueded
Gerade in dörflichen Gegenden gibts doch fast in jedem Ort einen Schützenverein.
Schon richtig, aber die haben meist nur ein größeres, umgebautes Wohnzimmer als Luftgewehrstand.
Da kommt das auch nicht so gut, wenn da mal tüchtig kracht. Da fallen den anderen an der Theke vor Schreck glatt das Bierglas aus der Hand. Daher Schreckschuss.
ZitatSchon richtig, aber die haben meist nur ein größeres, umgebautes Wohnzimmer als Luftgewehrstand. Da kommt das auch nicht so gut, wenn da mal tüchtig kracht. Da fallen den anderen an der Theke vor Schreck glatt das Bierglas aus der Hand. Daher Schreckschuss.
wie gesagt morgen früh werd ich mal schießen berichte dann was sollten die nachbarn schon zu melden haben ? mir verbieten zu schießen das werd ich mir nicht verbieten lassen berichte morgen
ZitatOriginal von BadBoy1910
wie gesagt morgen früh werd ich mal schießen berichte dann was sollten die nachbarn schon zu melden haben ? mir verbieten zu schießen das werd ich mir nicht verbieten lassen berichte morgen
Ich bin jetzt schon gespannt was dabei raus kommt.
Mal sehen ob Du sie dann morgen noch hast (besitzt).
Aber vergiss nicht uns Bescheid zu geben.
so wíe gesagt der bericht, hab heute im wohnzimmer 4 schuss abgefeuert, keine probleme keiner beschwerte sich nichts lauter knall perfekt.
Nur mal so: Die Lärmschutzzeiten sind Werktags 22-16 Uhr (!)....
Da haben die Nachbarn sehr wohl was zu Melden. Oder was würdest du sagen, wenn dein Nachbar seine neue 5 kW Stereoanlage einfach mal mitten in der Früh testen möchte??
MfG, Mike.
ZitatOriginal von crassmike
Nur mal so: Die Lärmschutzzeiten sind Werktags 22-16 Uhr (!)....Da haben die Nachbarn sehr wohl was zu Melden. Oder was würdest du sagen, wenn dein Nachbar seine neue 5 kW Stereoanlage einfach mal mitten in der Früh testen möchte??
MfG, Mike.
ja hab jetzt mit meinem opa gesprochen der bot mir seinen schuppen, zum schießen an geschlossener raum. In der wohnung hört sich ein schuss dann wie ein zischen an und ist kaum zu hören wenn man nich drauf achtet hört mans auch nicht
Ich habe schon oft im Haus geschossen, weiß gar nicht wo das Problem liegt. Aussen kann man den Schuss nicht vernehmen und die einzigen die sich beschweren könnten wären meine Eltern, die einen Stock tiefer wohnen. Ich feuer natürlich keine 3 Magazine nachts um 12 ab, aber wenn ich hier und da mal Probeschüsse etc. mache, sagt kein Mensch was und die Nachbarn bekommen das nicht mit, da ich nicht gerade am offenen Fenster schieße. Ohrenschützer sind zwar von nöten, aber das Schießen im Haus sind meißt eh nur Funktionstests. So richtig Just for Fun wird nur an Silvester geschossen.
Klar, wenn jemand in einem Mehrfamilien Haus wohnt kann ich nachvollziehen das sich jemand beschwert, aber doch nicht im eigenen Haus wenn man nicht Tür an Tür mit den Nachbarn lebt.
MIt ner Schreckschusspistole inner Wohnung ballern, wär bei mir glaub ich nich drinn^^
Über mir wohnt sone alte Schreckschraube.
Wenn ich nur das leiseste Geräusch mache, mhh... zB ähh... E-Gitarre spieln, denn tickt die total aus, und ich achte schon darauf, dass ich außerhalb der Ruhezeiten "unruhig" bin. Aber ich darf nich mal morgens vor der Schule duschen, denn hab ich gleich n paar Tage später n Brief vom Vermieter im Briefkasten.
Wenn ich hier mit ner Schreckschuss schießen tät, dann würd die alte glatt n Herzstillstand kriegen vor Schreck.
Sagt mal, kann man mich dann für ihren Tot verantwortlich machen? (das was jetz ironisch gemeint... ... .... , wäre jedoch trortzdem interessant zu wissen^^)
ZitatOriginal von PraYger
Aber ich darf nich mal morgens vor der Schule duschen, denn hab ich gleich n paar Tage später n Brief vom Vermieter im Briefkasten.
Dann geh zum Mieterverein. Duschen ist eine normale Nutzung der Wohnung und kann zu keiner Urzeit untersagt werden. Erst wenn Extrem lange Geduscht wird kann das Rechtlich zu einem Problem werden. Ich kenne aber nur einen Fall in dem je einer deshalb Verloren hat, und der hatte scheinbar einen Psychischen Defekt und hat nach der Arbeit bis zu 4 Stunden unter der Dusche verbracht.
Alleine die Forderung das Duschen zu unterlassen kann schon zu massiven Mietminderungen oder gar der Notwendigkeit einer kostenlosen Ersatzwohnung (in der Du dann nach dem Schlafen Duschen kannst wann Du willst) führen.
Hey Erklärbär,
ich bekomm ja denn auch keinen Bescheid, direkt wegen des Duschens, sondern wegen angeblicher Nächtlicher Ruhestörungen.
Keine Ahnung, was die alte ihm da erzählt , aber er schein ihr mehr zu glauben als mir, wenn ich ihm versuche zu erklären, das ich niemals Lärm in den Ruhezeiten gemacht hab.
Aber mein "kleines" Nachbarschafts-Problem hier weiter zu vertiefen, würde denn glaub ich nicht mehr in dieses Forum passen.
Trotzdem danke Erklärbär , weiß jetz, dass ich duschen kann, wann ich will, dauert nämlich max. ne halbe Stunde
ZitatOriginal von crassmike
Nur mal so: Die Lärmschutzzeiten sind Werktags 22-16 Uhr (!)....Da haben die Nachbarn sehr wohl was zu Melden. Oder was würdest du sagen, wenn dein Nachbar seine neue 5 kW Stereoanlage einfach mal mitten in der Früh testen möchte??
MfG, Mike.
also das stimmt nicht.
von 22.00-07.00 und 13.00 bis 15.00 sind die Ruhezeiten
ZitatOriginal von BadBoy1910
ja ich farg vieleicht einen bauer ob ich auf seinem feld kurz mit meiner ssw schießen darf wäre ja erlaubt befriedigter besitztum oder ?
Ein Feld ist normalerweise nicht befriedet. Macht aber nichts, wenn man sich auf die Ausnahmeregelung des WaffenG beruft, dass man für den landwirtschaftlichen Betrieb Vögel vertreibt.
ZitatOriginal von DoGNobody
also das stimmt nicht.
von 22.00-07.00 und 13.00 bis 15.00 sind die Ruhezeiten
Ich meine es wäre sogar nur bis 6 Uhr, aber das ist sicher überall ein wenig anders geregelt.
Ich versuch sowas erst gar nicht. Die Gefahr das die Nachbarn die Polizei rufen, ist viel zu hoch...
Wenn ich in einem Miethaus wohnen würde und irgendein Spinner würde mehr als einmal seine SSW abfeuern , wird sich mal mit der Polizei unterhalten müssen.
Außerdem wäre da mal zu prüfen, ob im Mietvertrag nicht was von "unnötige Lärmbelästigung sind zu vermeiden" drin steht.
Sicher scheint mir da eine Anzeige nach § 117 OWiG und der Einzug der SSW.
Siehe auch:
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm
Soll derjenige sich diesen Kompensator anschaffen und hoffen, dass dieser den Krach weitgehenst dämpft. Wer meint ohne schießen zu müssen, soll sich einen Schießstand suchen oder bis Silvester warten.