Beiträge von Atzekalle

    Also ich habe dieses Silvester lediglich 2 Magazine mit meiner CP1 verschossen.
    Wobei ich im ersten Magazin nur 10 Platzpatronen geladen hatte und dabei dann auch einen Klemmer hatte.
    Das 2. Magazin hatte ich mit 13 Platzern geladen und diese gingen alle ohne Probleme durch!
    Verschossen habe ich Umarex (Uma gestempelte) Platzpatronen.
    Die Pyros - Zink/ABA Ratter (mit und ohne Schweif), Comet Banger, Leuchtsterne - haben alle gezündet.

    Berlin42: Ich stimme Dir zu. Mir wären auch Temperaturen um 0°C bei trockenem Wetter lieber, als
    der vorhergesagte Regen. Aber das sind ja bisher auch "nur" Prognosen... und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt ;^)

    Da ich im letzten Jahr selber Opfer einer Straftat, die durch zwei Kulturbereicherer verübt wurde, geworden bin, und zum Glück zuvor keinerlei Erfahrung in solche Richtung hatte, wurde mir im Zuge der Ermittlungen ein Rat gegeben, den ich Dir nicht vorenthalten möchte.
    Unbedingt einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt in Bezug auf das "Opferentschädigungsgesetz" stellen!!!
    Das ist wichtig für eventuelle gesundheitliche Spätschäden die durch die Straftat entstehen!

    Hier mal ein Link zum besagten Antrag in Form eines .pdf-Dokuments: Antrag Opferentschädigungsgesetz

    So hier mein Fazit:

    Waffen
    Vektor CP1 - ca. 100 Schuss mit Umarex (UMA gestempelt) Platzpatronen, dabei 2 Klemmer

    Walther P22 - ca. 50 Schuss ebenfalls mit Umarex (UMA) und keine Probleme gehabt

    ERMA EGP65 PTB400 - 1 Magazin mit Mercury MFS Platzpatronen, dabei 2 Klemmer

    Pyros

    Von den Effekten haben bis auf einen (zum Glück letzten) Umarex-/Silberhütte-Leuchtstern alle der ZINK, ABA und Moog/JetFire Sachen gezündet!

    Bin somit sehr zufrieden mit allem, es gab keine großen Komplikationen.

    Auch wenn derjenige es mutwillig gemacht haben soll, kann man es ihm eh' nicht nachweisen, so dass dieses zur polizeilichen oder gar gerichtlichen Ermittlungen/Verhandlungen verwenden kann oder hast Du ein Video als Beweis das er auf die Häuserwand gezielt hat!?
    So ist das nunmal leider in unserem "Rechtsstaat"!

    EDIT: Sorry ist schon zu spät, hab das mit dem "gefilmt" überlesen...
    Na dann ist die Sachlage doch klar. Wenn er absichtlich gezielt hat könnte man etwas unternehmen, da aber jedoch nichts passiert ist bzw zu Schaden gekommen ist, wird das ganze dann aber auch im Sande verlaufen, denn die Polizei/Gerichte haben sicher besseres zu Tun!

    Also da an Silvester ab 18Uhr das Knallen erlaubt ist, kann es nun auch mal passieren, dass Raketen/Pyros durch die Luft fliegen... Und so lange nichts passiert ist, würde ich nichts unternehmen!
    Denn wie Mister-L schon sagt, wenn jeder dem ein pyrotechnischer Gegenstand zu nahe kommt die Polizei rufen würde, dann bräuchten wir sicherlich einiges Mehr an Einsatzkräften... :confused2:

    Die Vorhersage für Berlin:

    Am Mittwoch, sowie auch am Silvestertag den ganzen Tag leichter Schneefall möglich
    bei Temperaturen von ungefähr -2°C ...

    Hauptsache kein Regen! :)

    Edit:

    "Am Donnerstag und am Freitag hochwinterlich und zeitweise Schneefall, teils mit erheblichen Neuschneemengen." Quelle: RBB-Online

    Interessant was sich hier einige an exakten Plänen/Tagesabläufen überlegen.
    Ganz soweit geht es bei mir dann doch nicht :))

    Nun zu meinem Tagesablauf:
    Ich fahre meistens am Vormittag/Mittag nochmal los, um ein paar Kleinigkeiten zu erledigen bzw. einzukaufen.
    Am Nachmittag, wenn es denn dunkel ist, werden die ersten Schüsse abgegeben.
    Am Abend wird dann gegessen und zwischendurch natürlich auch immer wieder mal geschossen.
    Um 0Uhr wird angestossen und im Anschluss daran werden die Batterien/Raketen gezündet.

    Da fällt mir nur ein Spruch zu ein: "Tja, Silvester (oder aber ggf. auch Weihnachten) kommt ja jedes Jahr so überraschend!" :ngrins:

    Da die bei Schneider sicher zur Zeit genug zu Tun haben, wird es mit der Antwort auch etwas länger dauern.
    Und falls es diesmal nicht mehr mit einer Bestellung klappen sollte -> nächstes Jahr früher darum kümmern. ;)

    Zu Deiner 2. Frage: Naja, was soll man da groß sagen!? Also mein Rat wäre, dass Du dir keine Pyros von Umarex kaufen solltest, da es bessere Pyros von Zink oder ABA gibt, was schon fast eine Antwort auf Deine 4. Frage wäre. Meine Empfehlung:

    Zink: Ratter oder Pfeifer (je nach Wunsch mit oder ohne Schweif), Leuchtsterne, Comet Banger und Orchidee

    ABA: Auch die Ratter oder aber als Alternative die Goldkreisel, Silberwirbel oder Sternenwirbel, aber auch die Leuchtsterne und Blinker sind gut.

    Ich hatte mir auch mal den Spaß gemacht etwas in "Szene" zu setzen...Hoffe es gefällt...!
    Hier sind die Ergebnisse:

    Edit: Hatte ganz vergessen zu schreiben, um welche Waffen es sich handelt.
    Es ist einmal eine IWG P900 und dann noch eine ERMA EGP65.

    Tja, das gute alte deutsche Steuerrecht :D

    Bei gewerblichem Handel kommt es immer auf die Nachhaltigkeit an, d. .h.
    es ist zu beurteilen, ob der Verkauf

    1. auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist und
    2. ob es mit der "Wiederholungsabsicht" geschieht.
    Hier mal ein Link dazu: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/…haltigkeit.html

    Hier hab ich in einem Jura-Forum einen ähnlichen Fall gefunden:
    http://www.juraforum.de/forum/t70898/s.html
    Hier noch ein Link zur Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handel:
    http://www.ihk-ostbrandenburg.de/content/artikel/11830.html

    EDIT:
    Da ich zurzeit während meines Studiums auch Steuerrecht durchkaue, hab ich mal in meine Unterlagen zu den Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes geschaut. Rechtliche Voraussetzungen/Normen dazu sind:

    §15 Abs. 2 EStG: Selbständige Tätigkeit, die Nachhaltig ist und die eine Gewinnerzielungsabsicht hat und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Es darf kein freier Beruf und keine Land- und Forstwirtschaft, sowie keine reine private Vermögensverwaltung sein, was im konkreten Fall ja keine Rolle spielt. Aber: Es liegt auch dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist, siehe § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG.
    Zusätzlich müssen die Voraussetzungen aus § 2 Abs. 1 GewStG erfüllt sein:
    Es muss ein stehender und im Inland betriebener Gewerbebetrieb sein.

    Aber ich denke das es in Deinem Fall an der Wiederholungsabsicht im Rahmen der Prüfung der Nachhaltigkit scheitert, da Du ja, so denke ich mal, nicht 5mal dieselbe Waffe veräußert hast...

    Hoffe Dir etwas helfen zu können!?