Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 2.493 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2010 um 15:23) ist von taz777.

  • Guten Morgen CO2air-Gemeinde,

    als erstes Euch Allen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.
    Ich hab gleich mal eine Frage an Euch, folgendes;

    Ich habe aus dem 4. Stock beobachtet, wie jemand aus einem Erdgeschossfenster vom gegenüberliegenden Block die Nachbarschaft mit seiner SSW beglückte. Die Pyroeffekte flogen verdächtig nah an unsere Fassade. Dies hat er mehrmals gemacht, ich habs zur Sicherheit gefilmt.
    edit: Geschätzte Entfernung der Blöcke ca 15m, außerdem noch Leute auf der Straße.

    Wie würdet ihr euch verhalten? Füße Stillhalten? Zur Polizei?
    Ich bin einer der letzten, wie für eine noch schärfere Durchsetzung des Waffenrechtes plädieren, aber das ging mir doch arg weit. Eure Meinungen bitte.

    Danke

  • Was ist denn nun passiert ?

    Nix nehme ich an oder .......

    Das kann an Sylvester passieren das mal eine Rakete oder eine Pyro woanders hinfliegt,wenn nichts passiert kannst du auch nichts machen.
    Wenn jeder zur polizei geht wenn ein Pyro zu nah an sein Haus oder Auto kommt haben viel Spass. :new16: :new16:

    Sowas kann man an Sylvester nicht vermeiden.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Hallo,

    Du sagst, verdächtig nah an die Fassade.

    Was ist wenn so ein "Ding" durch eine Scheibe fliegt, einen Brand auslöst und am ende noch jemand verletzt wird?

    Also so ein (man verzeihe mir) A.......loch würde ich auf der Stelle anzeigen.

  • Solange nichts beschädigt wurde, würde ich da nichts machen.
    Wenn es wirklich kurz davor war, irgendwo auf den Balkon zu fliegen, würde ich eventuell mal einen kleinen Brief in den Briefkasten schmeißen.(sofern Name bekannt)

    Mehr aber auch nicht.
    Wenn erstmal die Polizei eingeschaltet ist kanns richtig Gezänk und Ärger geben.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (1. Januar 2010 um 01:48)

  • Schon recht.
    Nur beständig auf unsere (offenen) Fenster zu zielen, ist doch ein wenig heftig. Bin der letzte der SSW-Spaß verbietet, nur er wirft ja auch kein gutes Licht auf die gesamten Waffenbesitzer.
    edit: Ja, dieses Spiel mit Anzeige - Gegenanzeige möcht ich auch vermeiden, außerdem ist es ja auch gleich der Holzhammer.
    Die Sache mit dem Brief gefällt mir.

  • Zitat

    Original von cesca
    Hallo,

    Du sagst, verdächtig nah an die Fassade.

    Was ist wenn so ein "Ding" durch eine Scheibe fliegt, einen Brand auslöst und am ende noch jemand verletzt wird?

    Also so ein (man verzeihe mir) A.......loch würde ich auf der Stelle anzeigen.

    Wieviele Fälle sind dir bekannt wo ein Pyro/Rakete eine Scheibe durchschlagen hat ?

    Immer diese Worst Case Szenarios..........es ist Sylvester habt mal ein bisserl Spass.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Also da an Silvester ab 18Uhr das Knallen erlaubt ist, kann es nun auch mal passieren, dass Raketen/Pyros durch die Luft fliegen... Und so lange nichts passiert ist, würde ich nichts unternehmen!
    Denn wie Mister-L schon sagt, wenn jeder dem ein pyrotechnischer Gegenstand zu nahe kommt die Polizei rufen würde, dann bräuchten wir sicherlich einiges Mehr an Einsatzkräften... :confused2:

    2 Mal editiert, zuletzt von Atzekalle (1. Januar 2010 um 01:56)

  • Vielleicht muss ich mich präzisieren;
    Um trotz der ganzen Blöcke was zu sehen, habe ich im obersten Stockwerk das Fenster aufgemacht und meinen Rüssel rausgehalten. Als der erste angeknallt kam dachte ich okay. Beim 4. und 5. war es dann weniger lustig.

    Er ist unregelmäßig an sein Fenster gegangen, insgesamt hat er wohl 20 Schuß verknallt.
    Zugegeben, die letzten waren gemäßigter.

  • Geh halt zur Polizei.........jede Wette die lachen dich aus und schicken dich wieder heim. :lol:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original von Mister-L

    Wieviele Fälle sind dir bekannt wo ein Pyro/Rakete eine Scheibe durchschlagen hat ?

    Immer diese Worst Case Szenarios..........es ist Silvester habt mal ein bisserl Spass.

    Genau einer den ich persöhnlich erlebt habe.
    1989 haben 2 damals etwa 20jährige Burschen auf unser Haus gezielt und ein Pyro flog durch das zum lüften geöffnete Fenster.
    Wenn ich nicht so schnell gehandelt hätte, wer weis was passiert wäre.

    Und im übrigen hört und liest man jeder Jahr von Bränden durch Raketen oder Knallern die in Wohnungen fliegen oder geworfen werden.

  • Zitat

    Original von Mister-L
    Geh halt zur Polizei.........jede Wette die lachen dich aus und schicken dich wieder heim. :lol:

    Ich bin zur Polizei gegangen und da war nichts mit auslachen.

    Hausdurchsuchung, Waffen eingezogen.......und dann Strafverfahren.

  • Ein offenes Fenster an Sylvester.........wie Clever.

    Könnte mir vorstellen das da nicht mal die Versicherung zahlt.

    Lies mal was ich gefragt habe,ich fragte nach einem durchschlagenen Fenster nicht nach einem offenem.

    Ein Pyro prallt an jedem Fenster ab natürlich nur wenn es zu ist. :ngrins:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original von cesca

    Ich bin zur Polizei gegangen und da war nichts mit auslachen.

    Hausdurchsuchung, Waffen eingezogen.......und dann Strafverfahren.

    Hehehe,ja klar weil ein Pyro an Sylvester zu nah ans Haus geflogen ist eine Hausdurchsuchung.

    Glaub ich eher nicht.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ein offenes Fenster ist die eine Sache - klar, dass sich immer mal eine Rakete verirren kann.

    Aber dass da jemand mutwillig drauf schießt...

    Wenn man so lieb sein möchte, kann man morgen zum Schützen gehen (sofern man weiß, wer das genau ist) und ihn fragen, was das sollte. Je nachdem, wie er reagiert kann man dann selbst reagieren.

    Solche Mutwilligkeit bringt wieder alle SSW-Besitzer in Verruf :evil:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Auch wenn derjenige es mutwillig gemacht haben soll, kann man es ihm eh' nicht nachweisen, so dass dieses zur polizeilichen oder gar gerichtlichen Ermittlungen/Verhandlungen verwenden kann oder hast Du ein Video als Beweis das er auf die Häuserwand gezielt hat!?
    So ist das nunmal leider in unserem "Rechtsstaat"!

    EDIT: Sorry ist schon zu spät, hab das mit dem "gefilmt" überlesen...
    Na dann ist die Sachlage doch klar. Wenn er absichtlich gezielt hat könnte man etwas unternehmen, da aber jedoch nichts passiert ist bzw zu Schaden gekommen ist, wird das ganze dann aber auch im Sande verlaufen, denn die Polizei/Gerichte haben sicher besseres zu Tun!

    3 Mal editiert, zuletzt von Atzekalle (1. Januar 2010 um 02:16)

  • Zitat

    Original von Mister-L

    Hehehe,ja klar weil ein Pyro an Silvester zu nah ans Haus geflogen ist eine Hausdurchsuchung.

    Glaub ich eher nicht.


    Zum ersten, die Sache passierte um etwa 20.00 Uhr.
    Zum zweiten, willst Du nicht hin und wieder mal für ein paar Min. frische Luft haben.
    Und wenn Du es nicht glaubst, dann lade ich Dich gerne ein und beweise es Dir durch andere Nachbarn deren Häuser auch beschossen wurden.