Bekomme ich eine Waffenhandels Lizenz auch als Arbeitnehmer?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 4.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2009 um 19:15) ist von Rene'.

  • Hey Leute,

    ich habe folgendes Problem, ich musste heute zwangsweise mit der Polizei sprechen, da irgendjemand mich bei egun angeschwärzt und den Sachverhalt der Polizei gemeldet hat.

    Somit wurde mir unterstellt ein Händler zu sein, was aber Quatsch ist. :evil:

    Nur weil ich hin und wieder ein paar Waffen verkauft habe, obwohl der überwiegende Teil meiner Bewertungen nur Käufe sind und ich hauptsächlich nur Sachen verkauft habe, die mir nicht gefallen oder dessen Zustand mir ebenfalls nicht zusagte, da er einfach nicht sammelwürdig war.

    Der zuständige Beamte meinte, dass ich in Zukunft bei egun kürzer treten sollte und mit meinen vielen Bewertungen in der Zeit seit ich angemeldet bin vorsichtig sein soll.

    Auf Jedenfall ist dieser Vorfall echt die höhe :evil:

    Jetzt würde ich einfach nur gerne wissen, ob ich als Arbeitnehmer nebenher einen Waffenhandels Lizenz für Schreckschusswaffen machen könnte oder nicht.

    MFG
    Cannyblue

  • Braucht man denn für frei erwerbbare SSW's eine WHL? Meiner Meinung nach reicht ein Gewerbeschein. Grundsätzlich ist es auch als Arbeitnehmer möglich, eine WHL zu bekommen (z.B. Nebenerwerb); allerdings ist das nicht ganz einfach....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Braucht man denn für frei erwerbbare SSW's eine WHL?


    Ja, wie auch für jede Art von Munitionshandel. Das ist unabhängig der Ertlaubnispflicht. Aber die WHL unterscheidet sich. Es gibt eine WHL mit geringeren Lehrgangs- und Prüfungsaufwand für freie Waffe.
    Nach meinen Informationen ist eine WHL grundsätzlich an ein Gewerbe gebunden. Als Privatperson ohne Absicht ein Gewerbe zu eröffnen gibt es keine WHL, egal in welcher Form.

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Somit wurde mir unterstellt ein Händler zu sein, was aber Quatsch ist. :evil:

    Nur weil ich hin und wieder ein paar Waffen verkauft habe,


    Ja, in den Verdacht kommt man schnell.
    Ich empfehle zu diesem Sachverhalt die neue DWJ. Sie hat zu dieser Problematik einen Bericht.

    Nachtrag;
    http://www.dwj.de/Aktuell/DWJ.php
    Siehe Rubrik Wissen

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. Dezember 2009 um 17:35)

  • Na ja, die AGBs sind eher allgemein, das haben jede Menge anderer Egunner auch, zudem Verkaufe ich ja nicht soviele Artikel im Monat.

    Im Nov. waren es grade mal 6 Verkäufe
    im Okt. nur 5
    im Sep. nur 1

    Somit weiß ich nicht wo das Problem ist ? , bei 10 oder 20 Artikel Monat würde ich ja das Verstehen, aber so???

    Aber Erstmal Danke für die Infos, das DWJ Heft werde ich mir Erstmal kaufen.

    MFG
    Canny

  • Zitat

    Original von White
    Gewerblicher Verkäufer ist man recht schnell.
    Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen :n17:.

    Ich würde dich auch als gewerblich einstufen, wenn ich mir das so anschaue. Sogar AGB hast du... :ngrins:


    So ist es. Denn der Vorwurf eines gewerblichen Handel hat nichts mit dem vorhandensein eines Gewerbescheines zu tun.
    Das geht übrigens auch umgekehrt. Auch mit Gewerbeschein kann einem Eröffnung nur aus Liebhaberei vorgeworfen werden, was dann zur Folge hat, dass alle steuerlichen Vorteile versagt werden. Das mal unabhängig vom Waffenhandel.

  • Canny, umgeh das ganze doch einfach!

    Mach dir nen 2. oder 3. Account bei Egun und gut ists.


    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Hallo Cannyblue,

    wozu der Aufwand? Lies dir doch mal die AGB´s durch:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    .... Einem Nutzer steht es grundsätzlich frei mehrere eGun-Konten zu eröffnen. Diese zusätzlichen Konten dürfen nicht zur Abgabe von Geboten oder Bewertungen auf eigene Auktionen benutzt werden.

    Alles klar?

  • Das ist aber auch keine Lösung, auf jedenfall stehe ich erstmal unter beobachtung, soviel steht fest.

    Nur weil irgendjemand der Meinung ist, das ich einen Handel betreibe.

    Wenn ich das Tun wollte, dann würde ich jeden Monat min 20-50 Artikel bei egun verkaufen und nicht mal einen und mal wieder einen anderen Monat 5 oder so.

    Zumal es ja nicht immer Waffen sind, letztens habe ich ein Paar Griffschalen verkauft, weil ich mir Originale gekauft hatte. :(

    Man, man Armes Deutschland.

    MFG
    Canny

  • [quote]Original von Cannyblue
    Das ist aber auch keine Lösung, auf jedenfall stehe ich erstmal unter beobachtung, soviel steht fest.

    Nur weil irgendjemand der Meinung ist, das ich einen Handel betreibe.
    Wenn ich das Tun wollte, dann würde ich jeden Monat min 20-50 Artikel bei egun verkaufen und nicht mal einen und mal wieder einen anderen Monat 5 oder so.
    Zumal es ja nicht immer Waffen sind, letztens habe ich ein Paar Griffschalen verkauft, weil ich mir Originale gekauft hatte. :(

    Man, man Armes Deutschland.

    Manno!!!

    Wo leben wir eigentlich? Das ist mal wieder typisch, da wirst Du von irgendeinem Penner angep... und schon rückt der Rechtsstaat an und liest Dir die Leviten!

    Es gibt so vieles in diesem schönen Land was durch die Behörden verfolgt werden sollte, aber das ist wirklich das Hinterletzte.Ich kenne diese bescheuerte Argumentation (von Amts wegen). Wenn Dir eine sogenannte Nachhaltigkeit (als Verkäufer) nachgewiesen wird, unterstellt man Dir, daß Du Gewerbetreibender bist und mußt noch Steuern auf Deine Umsätze zahlen. das gilt gleichermaßen für eGun und für eBay.

    Wenn ich mir im Laufe der Jahre eine kleine Sammlung zusammengekauft habe und gelegentlich mal was zukaufe, oder verkaufe, dazu gehören auch Artikel die nicht der Altersbeschränkung unterliegen, dann ist es wohl hirnrissig und völlig daneben von einem Gewerbe zu reden.

    Heiliges Ländle, da faßt man sich wirklich an den Kopf. Kaufen kannste wie ein Blöder (Kaufsucht?), da sagt keiner was, wenn Du aber alles wieder verkaufen willst, biste plötzlich Händler?

    Verkehrte Welt... und das nur wegen einem Sch...denunzianten!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Naja ich würd an deiner stelle immer die Kaufverträge aufheben, bzw. die Rechnungen.
    Wenn du einen gewissen Betrag (Freibetrag) mal überschreitest, hast aufjedenfall das Finanzamt im Nacken und spätestens dann bist ein Händler ob du willst oder nicht..

  • Also das ganze ist schon echt Nervig, vielleicht hätte ich einfach dazuschreiben sollen, das ich diese Schätzchen nur Verkaufe, weil ich eine Betriebskosten Abrechnung von fast 300.- euro bekommen habe.

    Aufgrund des ganzen geschehens, habe ich erstmal meinen Text in my Gun verändert. Hoffe nur das der jetzt auch nicht wieder Aussieht als sei ich ein Händler. :(

    MFG
    Canny

  • Hallo.

    Ich fürchte, das ist erst der Anfang einer großangelegten Schnüffelaktion der Polizei- und Finanzbehörden bei egun.

    Bei ebay ist es ja schon lange Zeit üblich, Verkäufern, die ihren privaten Hausrat verkaufen, eine Händlereigenschaft anzudichten.

    Da nutzen auch mehrere Accounts nichts mehr. Wenn die Behörden Auskünfte verlangen, werden alle Accounts, die auf die selbe Person angemeldet sind, festgestellt.

    Gruß.

    sundog

  • Och man, ich wollte eigentlich die Streichhölzer aus meiner Streichholzschachtel einzeln verkaufen.
    Das mach ich wohl besser doch nicht mehr sonst bin ich auch noch ein Händler und muß Steuern zahlen *lol*

    Die spinnen doch unsere Behörden :evil:


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Tja, das gute alte deutsche Steuerrecht :D

    Bei gewerblichem Handel kommt es immer auf die Nachhaltigkeit an, d. .h.
    es ist zu beurteilen, ob der Verkauf

    1. auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist und
    2. ob es mit der "Wiederholungsabsicht" geschieht.
    Hier mal ein Link dazu: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/…haltigkeit.html

    Hier hab ich in einem Jura-Forum einen ähnlichen Fall gefunden:
    http://www.juraforum.de/forum/t70898/s.html
    Hier noch ein Link zur Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handel:
    http://www.ihk-ostbrandenburg.de/content/artikel/11830.html

    EDIT:
    Da ich zurzeit während meines Studiums auch Steuerrecht durchkaue, hab ich mal in meine Unterlagen zu den Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes geschaut. Rechtliche Voraussetzungen/Normen dazu sind:

    §15 Abs. 2 EStG: Selbständige Tätigkeit, die Nachhaltig ist und die eine Gewinnerzielungsabsicht hat und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Es darf kein freier Beruf und keine Land- und Forstwirtschaft, sowie keine reine private Vermögensverwaltung sein, was im konkreten Fall ja keine Rolle spielt. Aber: Es liegt auch dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist, siehe § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG.
    Zusätzlich müssen die Voraussetzungen aus § 2 Abs. 1 GewStG erfüllt sein:
    Es muss ein stehender und im Inland betriebener Gewerbebetrieb sein.

    Aber ich denke das es in Deinem Fall an der Wiederholungsabsicht im Rahmen der Prüfung der Nachhaltigkit scheitert, da Du ja, so denke ich mal, nicht 5mal dieselbe Waffe veräußert hast...

    Hoffe Dir etwas helfen zu können!?

    Einmal editiert, zuletzt von Atzekalle (17. Dezember 2009 um 19:29)

  • Wenn diese Rechtsansichten / -sprechungen tatsächlich Bestand haben, dann bleibt einem nur eines über, um seinem Hobby Waffensammeln, etc., was auch immer mit Verkäufen verbunden ist, noch weiterhin als Privatanbieter ausleben zu können:

    Alle 10 Bewertungen einen neuen Account anmelden und den Alten vergessen und nie wieder benutzen. Sonst ist man plötzlich Händler, nur weil man ein paar seiner alten Sachen verkauft, um für die neuen Sachen Platz zu schaffen.

    Die Juristen, die so urteilen, merken doch wirklich die Einschläge nicht mehr! :wogaga:

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (17. Dezember 2009 um 20:09)

  • Das wäre echt schon Hart, da ich mit meinen 160 Bewertungen, eher einer der wenigen bin.

    Da es jede Menge Privat User mit 300-400 oder 700 und mehr Bewertungen gibt, die vielleicht 1-2 Jahre Länger dabei sind. :(

    Wenigsten können die gegen das Kaufen nichts sagen :(

    Das ganze ist auch recht unübersichtlich, ich verstehe es ja, wenn ich im Durchschnitt 10 Waffen und mehr im Monat Verkaufe, aber doch nicht so.

    Gewinn ist ja Relative, wenn man eine Waffe ab 1.- euro Reinstellt, das ist ja dann wieder Glückssache, wenn es mehr als der Kaufpreis wird.

    Was man aber auch nicht Steuern kann, somit wären die Gewinnabsichten erstmal dahin.

    Also muß ich schon Angst haben, das wenn ich mal einen Teil meiner Sammlung verkaufen will, weil ich z.B lieber dann Ermas Sammeln möchte oder wie?

    Das ganze ist echt Schlimm, ich hoffe nur das es nicht die Runde jetzt bei egun so macht.

    Evtl hat die Petze sich damit ins eigene Fleisch geschnitten und wird selbst Kontrolliert, da meißt die Anfänger bei egun keine Erfahrungen haben und mitunter nicht mal wissen, wie man was bei egun Einstellt.

    Somit bleibt nur zwangsläufig ein alter Hase als Petze und wird vermütlich selbst Privatmann sein und einige Bewertungen haben.

    Was die Polizei dann auch zu diesem Jemanden führen wird, da jetzt vermutlich wie Sundog schon sagt, eine größere Offensive gestartet wird.

    Da kann ich mich mit meiner Ermahnung noch echt Glücklich Schätzen.

    MFG
    Canny

  • Meine vermutung dich hat ein anderer Händler angeschwärzt ,
    dem es gestunken hat das Du vieleicht öfter mal etwas verkaufst
    oder die selbe SSW wie er nur das deine verkauft wurde und seine nicht.

    Das ist der gute alte Mister NEID und des NICHTGÖNNENS