wo darf ich das ?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 5.873 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Dezember 2007 um 16:32) ist von Floppyk.

  • hey leute hab mir neulich eine neue ssw geleistet walther p99 der klasiker *lol* ja und jetzt wollt ich fragen da ich kein eigenes befriedetn besitztum habe ob mein balkon dazu gehört hab einen recht großen balkon und wollt wissen ob ich da mit platzpatronen schießen darf wohne eher auf dem land trau mich aber nicht aufs feld zu gehen 3km kein haus aber man kann ja nie wissen ob irgendwo die grünnen sind :lol: deswegen :lol:wo kann ich schießen ? und gehört mein balkon auch noch zum befriedeten besitztum ? weder die patronen hülsen noch sonst was verlässt meinen balkon (:)

  • Auf dem balkon darfst du schießen, aber ich würde es den nachbarn vorher sagen. Achte auch auf ruhestörungszeiten!!!!


    UND BENUTZ DIE SUCHE !! .. So einen Thread gibts alle 2 Tage ...... naaarffff

    Einmal editiert, zuletzt von lupifan (30. November 2007 um 13:40)

  • Laut meinen Informationen darf man auf dem Balkon nicht schießen, egal ob die Hülsen runterfallen oder nicht. Wenn ich meine SSW´s testen will schnapp ich mir Ohrstöpsel und geh in unser Gartenhaus (solides Holz) :crazy2: und mach die Tür zu und baller dann da drin rum. Natürlich nicht Mittags um 12 oder nachts um 12.

    Was ich auch mal gemacht habe (geht aber nur wenn du den KWS hast) ist Waffe geschnappt und auf nen einsames Feld gefahren kurz geschossen und wieder weg. Ist nicht legal das weis ich aber ich wollte wissen wie laut der Knall draußen ist und nicht nur in geschlossenen Räumen. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden ob er das machen möchte oder nicht.

  • den kws habe ich aber irgendwie schiss sag ich mal erwischt zu werden wer weiß wenn der schuss gehört wird steht 3 min. später das SEK aufem feld :)) wie weit ist der schuss auf freiem feld ca hörbar ?

    würde aber auch in meiner wohnung schießen aber hab angst das jemand die polizei rufen könnte is ja wie gesagt 9mm pak und soll ziemlich laut sein kann mir jemand was anhaben wenn ich sagen wir mal mittags um 15 uhr in meiner wohnung eine platzpatrone verschieße ?

    Einmal editiert, zuletzt von BadBoy1910 (30. November 2007 um 14:12)

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    würde aber auch in meiner wohnung schießen aber hab angst das jemand die polizei rufen könnte is ja wie gesagt 9mm pak und soll ziemlich laut sein kann mir jemand was anhaben wenn ich sagen wir mal mittags um 15 uhr in meiner wohnung eine platzpatrone verschieße ?


    Ganz einfach: Wenn es keiner hört, dann nicht. Steck dir Ohrenschützer rein, lausche ins Treppenhaus, ob die unmittelbaren Nachbarn vielleicht gerade einkaufen gefahren sind, wähle einen Raum, der nicht gerade Wand an Wand mit dem Schlafzimmer von Müllers liegt und dann schieß erst einmal in einen Besenschrank oder ähnliches rein, wo sich der Schall nicht so ausbreiten kann. In geschlossenen Räumen wirken Schreckschusspistolen genau so, wie ihr Name sagt. Dann horchst du nach dem Schuss, ob jemand im Treppenhaus die Tür aufmacht und ob irgendwo Diskussionen ausbrechen. Dort klingelst du dann und erklärst die Sache. ;)

    Zitat

    Original von BadBoy1910
    wie weit ist der schuss auf freiem feld ca hörbar ?


    Der Besitzer des Feldes wird ihn hören.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilvaltar (30. November 2007 um 14:23)

  • Zitat

    Original von complete crazy
    Hm, der KWS berechtigt ja nicht zum Schießen. Aber wenn man trotzdem schießt (keine Notlage) dann zählt das doch nur als Owi (Lärmbelästigung) oder greift da das WaffG?

    Gruß CC ;)

    würde ich auch gerne wissen :( meine nachbarin ist den ganzen tag weg aber die anderen im nächsten haus können diese den schuss auch hören ? gibts irgendeine möglichkeit den lauten knall zu dämmen günstige alternativen ? wo ich nicht gerade eine ordnungswidrigkeit begehe oder mich strafbar mache ? in meiner wohnung schießen ist erlaubt aber kommt dann nich die polizei wenn das nachbarhaus zb anruft ??? bekommen die raus woher der schuss kam ? :crazy3:

  • Der KWS berechtigt nicht zum schießen! Nur zum Führen. Schießen darfst du nur bei einer Notwehrsituation.

    Auch wenn es auf dem Balkon wohl legal wäre würde ich lieber aufs Feld gehen (will dich zu keiner Straftat anstiften ) - aber ich wohne auch auf dem Land und wenn man etwas spazieren geht wäre das eigentlich kein problem, solange du nicht vorhast den ganzen Vormittag zu schießen.

    Hören wird das wahrscheinlich kaum einer, können ja auch Jäger unterwegs sein. :lol:

  • Zitat

    Original von lupifan
    Der KWS berechtigt nicht zum schießen! Nur zum Führen. Schießen darfst du nur bei einer Notwehrsituation.

    Auch wenn es auf dem Balkon wohl legal wäre würde ich lieber aufs Feld gehen (will dich zu keiner Straftat anstiften ) - aber ich wohne auch auf dem Land und wenn man etwas spazieren geht wäre das eigentlich kein problem, solange du nicht vorhast den ganzen Vormittag zu schießen.

    Hören wird das wahrscheinlich kaum einer, können ja auch Jäger unterwegs sein. :lol:

    stimmt jäger können unterwegs sein heißt jetzt nicht das ich eine straftart begehe aber gehen wir mal davon aus ich werde erwischt was blüht mir dann ? anzeige verwarngeld oder ähnliches ? ???

  • Also, aufm Feld, wenn du mit Waffe erwischt wirst von Bullen, die Zeugen haben, die dich beim Schießen gesehen haben (ohne Notsituation), dann wirds eng.

    Die Waffe wird auf jeden Fall eingezogen und du verlierst garantiert die Zuverlässigkeit für den KWS (da Verurteilt wg. Verstoß gegen das WaffG), also ist der auch weg. Ich vermute, eine kleine Spende wollen sie dann sicher auch noch für die Staatskasse haben.

    Ansonsten kannst du halt eine Notsituation im Wald z. B. ein Tierangriff als Grund für die Schussabgabe angeben.

    In deiner Wohnung (bzw mit Einverständnis des Eigentümers) außerhalb der Lärmschutzzeiten kann dir eigentlich niemand etwas anhaben. Wenn trotzdem die Grünen vorbeikommen, keine Panik, erkläre denen ruhig, dass du die Funktion deiner PTB-Gaswaffe testen wolltest und zeige denen die ordnungsgemäße Aufbewahrung deiner Waffe (wenns hart kommt, hilft auch ein kleiner WaffG-Auszug mit Paragraphenaufzählung, wenn die Beamten sich etwas störrisch geben). Damit wäre das einzige, was dich treffen könnte, eine Verwahrung deiner Waffe bei der Staatsanwaltschaft aufgrund der "kriminalistischen Erfahrung" (sprich: Lust und Laune) der Beamten, danach solltest du deine Wumme wieder zurückbekommen. Immer Wichtig: Bei sowas Quittung verlangen und vllt. vorher noch einmal ein Foto von der Waffe wegen Unbeschädigtheit machen.

    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (30. November 2007 um 16:06)

  • Zitat

    Original von crassmike
    Also, aufm Feld, wenn du mit Waffe erwischt wirst von Bullen, die Zeugen haben, die dich beim Schießen gesehen haben (ohne Notsituation), dann wirds eng.

    Die Waffe wird auf jeden Fall eingezogen und du verlierst garantiert die Zuverlässigkeit für den KWS (da Verurteilt wg. Verstoß gegen das WaffG), also ist der auch weg. Ich vermute, eine kleine Spende wollen sie dann sicher auch noch für die Staatskasse haben.

    Ansonsten kannst du halt eine Notsituation im Wald z. B. ein Tierangriff als Grund für die Schussabgabe angeben.

    In deiner Wohnung (bzw mit Einverständnis des Eigentümers) außerhalb der Lärmschutzzeiten kann dir eigentlich niemand etwas anhaben. Wenn trotzdem die Grünen vorbeikommen, keine Panik, erkläre denen ruhig, dass du die Funktion deiner PTB-Gaswaffe testen wolltest und zeige denen die ordnungsgemäße Aufbewahrung deiner Waffe (wenns hart kommt, hilft auch ein kleiner WaffG-Auszug mit Paragraphenaufzählung, wenn die Beamten sich etwas störrisch geben). Damit wäre das einzige, was dich treffen könnte, eine Verwahrung deiner Waffe bei der Staatsanwaltschaft aufgrund der "kriminalistischen Erfahrung" (sprich: Lust und Laune) der Beamten, danach solltest du deine Wumme wieder zurückbekommen. Immer Wichtig: Bei sowas Quittung verlangen und vllt. vorher noch einmal ein Foto von der Waffe wegen Unbeschädigtheit machen.

    MfG, Mike.

    ja ich farg vieleicht einen bauer ob ich auf seinem feld kurz mit meiner ssw schießen darf wäre ja erlaubt befriedigter besitztum oder ?

  • Besser: Du gehst in einem Schützenverein, wo auch Großkaliber geschossen wird. Da kannst Du so viel knallen, bis Dein Taschengeld alle ist. Auch das zugucken und zuhören zu den anderen Schützen ist bestimmt gratis.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Besser: Du gehst in einem Schützenverein, wo auch Großkaliber geschossen wird. Da kannst Du so viel knallen, bis Dein Taschengeld alle ist. Auch das zugucken und zuhören zu den anderen Schützen ist bestimmt gratis.

    der nächste schützenverein ist 20 km weit weg land eben :direx:

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    naja ich werde morgen früh in meiner wohnung schießen und gut ist das ist ja erlaubt befriedeter besitztum :new11:


    Bitte unbedingt ein Bericht :))