Vogelschreck - so kann's kommen!

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 20.076 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Dezember 2007 um 22:41) ist von EXAP.

  • Die Normierung der Strafbarkeit der Fahrlässigkeit in § 51 Abs. 4 WaffG habe ich jetzt - mangels WaffG vor mir auf dem Tisch - übergangen. Mein Fehler, mea culpa...

    Aber zumindest wäre dann der beschriebene Sachverhalt nur wegen Fahrlässigkeit aus § 51 Abs. 4 WaffG zu bestrafen, da der Beschuldigte in Unkenntnis der Strafbarkeit gehandelt haben dürfte, dass ausgerechnet die frei auf egun angebotenen Pyros strafrechtlich relevant sein können, so dass § 16 StGB zumindest insoweit einschlägig wird.

    Mithin wäre die Strafe in dem Strafbefehl, die sich offensichtlich auf eine Vorsatztat bezieht, schon aus diesem Grunde herabzusetzen, wenn nicht gar eine Einstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO in Betracht zu ziehen wäre, sofern der Beschuldigte strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist und ihn, so wie hier, nur eine geringe Schuld treffen dürfte.

    Weiter ist die Strafe deshalb zu hoch bemessen, da offensichtlich außer Acht gelassen wird,

    - dass der Beschuldigte hier bislang wohl nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist,

    - sich ihm die Strafbarkeit des Besitzes dieser Pyros nicht aufdrängen musste, da er als Otto-Normal-Verbraucher ohne besondere waffenrechtliche Kenntnisse davon ausgehen kann, dass das, was auf egun als frei erwerbbar angeboten wird, auch frei erwerbbar ist, zumal es sich hier um Pyros handelte, die sich für den Laien nicht von denen unterscheiden, die man auch frei im Laden für Silvester bekommt,

    - er eben nicht verpflichtet ist, vor dem Kauf das WaffG auf den Kopf zu stellen,

    - es sich um eine vergleichsweise geringe Stückzahl handelte.

    Das alles würde natürlich bei einem Beschuldigten, der waffenrechtliche Kenntnisse hat, anders zu werten sein; dem kann man eher vorwerfen, dass er um die Strafbarkeit wissen musste.

    Einem diesbezüglichen Laien allerdings muss man zugute halten, dass er sich auf Angaben des Verkäufers zur Erwerbbarkeit verlassen kann und ihn eben keine Pflicht trifft, diese Angabe zu überprüfen, wenn sich Zweifel (z. B. bei scharfer 9-mm-Muni) nicht geradezu aufdrängen müssen.

    Und genau diese Zweifel hat er hier nicht haben müssen, da er die Angabe des Verkäufers hatte und darüber hinaus für ihn als Laien Pyro = Pyro ist.

    Nach alledem dürfte kein Zweifel an der Anwendbarkeit von § 16 StGB bestehen, so dass nur die Fahrlässigkeit aus § 51 Abs. 4 WaffG zu bestrafen wäre und weiter die Geldstrafe ohnehin auch wegen der vorbeschriebenen weiteren Gründe erheblich zu reduzieren wäre!

    Davon, dass hier offensichtlich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht richtig gewürdigt wurden, mal ganz abgesehen.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    Weiter ist die Strafe deshalb zu hoch bemessen, da offensichtlich außer Acht gelassen wird

    Ich glaube kaum, dass irgend ein Strafmildernder Umstand außer acht gelassen wurde, da 30 Tagessätze so ziemlich die mildeste Strafe ist, von der ich jemals in solchen Fällen gehört habe.

    Wenn Du Jurist sein solltest, sollte Dir eigentlich klar sein das 30 Tagessätze in einem Strafverfahren kaum mehr als ein "DuDuDu-Mach das mal nicht wieder" ist. Alle anderen Fälle von Vogelschreckbesitzern die ich bisher gesehen habe gingen nicht unter 90 oder 120 Tagessätzen aus.

    Es macht im übrigen überhaupt keinen Unterschied ob es scharfe 9mm Munition oder eben ein VS ist. Rechtlich ist beides absolut gleich zu bewerten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Wenn Du Jurist sein solltest, sollte Dir eigentlich klar sein das 30 Tagessätze in einem Strafverfahren kaum mehr als ein "DuDuDu-Mach das mal nicht wieder" ist. Alle anderen Fälle von Vogelschreckbesitzern die ich bisher gesehen habe gingen nicht unter 90 oder 120 Tagessätzen aus.


    So ist es. Ich nehme an, dass der Beschuldigte den Strafbefehl angenommen haben wird.

    Zitat

    Original von Erklärbär
    Es macht im übrigen überhaupt keinen Unterschied ob es scharfe 9mm Munition oder eben ein VS ist. Rechtlich ist beides absolut gleich zu bewerten.


    Das muss man ganz dick unterstreichen.

  • Ist trotzdem viel zu hart überhaupt irgendwas zahlen zu müssen. Ich finde hier müsste der Verkäufer die Strafe für den Käufer abkriegen. Weil der Käufer verlässt sich nunmal auf den Verkäufer und seine Aussagen. Und eigenltich muss ein Verkäufer auch wissen was er verkauft, und ob es legal ist. Wenn nicht muss er darauf hinweisen,(hätte es dann in diesem Fall ja garnicht an Ihn verkaufen können) und woher soll ein Käufer nun wissen (wie Jermaine25Bln schon sagte) das es bei Pyros überhaupt unterschiede gibt... Da sollte jeder Richter eine Ausnahme machen - ich weiss natürlich nicht ob das überhaupt möglich ist, bei unseren super Gesetzen. Ansonsten war der Richter einfach ein A*sch oder der Verkäufer hat sich nicht gerade sehr gut aufgeführt...

  • Ich frage mich eh wie das immer bei eGun geht. Wenn man den Erlaubnissschein hat für Pyroknallpatronen 15mm, so ist es hier, so ist die Menge der Knallpatronen limitiert. Der Verkäufer trägt jedes mal ein was er verkauft hat.

    Und bei eGun schickt man ja nicht den Scein zu dem und er schickt ihn mit der Ware die rechtlich eh nur spezielle Kuriere transportieren dürfen.


    Aber dennoch meine Meinung zum ganzen ist, dass es Quatsch ist. Anstelle zu unnütze Verbote zu erstellen die eh nicht durchgesetzt werden können sollen sie lieber aufklären und auf den richtigen Gebrauch hinweisen. Geht ja anderswo auch. Denn ich kann mir nicht denken, dass sie an den 50€ Gebühr für den Scein sich so eine reiche Nase verdienen können um die Kosten zu decken die für die Gesetzeseinhaltung und Strafverfolgung nötig sind.
    Aber diese Sachen kann man ja überall sehen ergeht ja nichtnur dem Waffenrecht so sondern auch in anderen Bereichen. Beispiel Führerscheine. Fahren die Menschen wirklich schlechter als damals :car: ?
    Sind die Menschen (nur in Deutschland) so schlecht geworden und so üble Charaktäre, dass das Waffengesetz so ist wie es ist :johnwoo: ?
    Erfordert der Terror tatsächlich die Aufhebung das GG? Der gläserne Mensch ?

    Fragen über Fragen :evil:

  • Zitat

    Original von DGK
    Weil der Käufer verlässt sich nunmal auf den Verkäufer und seine Aussagen.

    Genau... vor allem wenn man auf einer pseudoanonymen, für illegale Inhalte berüm-berüchtigen Platform von einem kauft der sich Massenmörder88, GettoKid oder sonst wie nennt. :bash:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (9. November 2007 um 00:34)

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Ich frage mich eh wie das immer bei eGun geht. Wenn man den Erlaubnissschein hat für Pyroknallpatronen 15mm, so ist es hier, so ist die Menge der Knallpatronen limitiert. Der Verkäufer trägt jedes mal ein was er verkauft hat.


    Woher hast Du das? Munitionserwerb ist nicht beschränkt. Alleinig der Transport im Auto ist auf 50 Kg Bruttomasse beschränkt. Darüberhinaus muss man Feuerlöscher und Kennzeichen am Auto tragen.

    Was Du wahrscheinlich meinst, ist die Erwerbserlaubnis für Sprengstoff (bei Wiederlader nach §27 bzw. §7 SprengG).
    Das ist zum Verkauf von losem Pulver in Dosen. Da wird in der Tat die Menge eingetragen, weil diese Erlaubnis ist 5 Jahre gültig und das Pulverkontigent innerhalb dieser Zeit limitiert.
    Aber das hat nichts mit Munition zu tun.

    Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Und bei eGun schickt man ja nicht den Scein zu dem und er schickt ihn mit der Ware die rechtlich eh nur spezielle Kuriere transportieren dürfen.


    Sorry, aber auch falsch. Pulverversand ist verboten - keine Ausnahme. Munitionstransport läuft unter Gefahrengut und diesen dürfen z.B. DHL oder Hermes durchführen. Leider nehmen die nur Sendungen vom Gewerbe an.
    Ich hatte mir schon Munition sackkarrenweise privat von Händlern nach Hause schicken lassen. Für Händler, wie Frankonia, Kettner u.a. ist das Alltag.

  • Zitat

    Original von Erklärbärda 30 Tagessätze so ziemlich die mildeste Strafe ist, von der ich jemals in solchen Fällen gehört habe.

    Wie Du richtig schreibst: ...von der Du jemals gehört hast...

    Wenn man zugrunde legt, dass für einen waffenrechtlichen und waffentechnischen Laien ein Pyro ein Pyro und nochmals ein Pyro ist und dieser gerade nicht erkennen muss, dass es sich um einen verbotenen Pyro handelt, wenn er ihm als frei erwerbbar angeboten wird, steht durchaus eine Einstellung gem. § 153 a Abs. 2 StPO im Raum.

    Eigenes Beispiel aus meiner beruflichen Praxis:

    Letztes Jahr Silvester. Ein 22-jähriger waffentechnisch und -rechtlich völlig unbegabter Laie bekommt von einem Kumpel die schönen VS-Pyros in die Hand gedrückt.

    Da er mal gehört hatte, diese seien verboten, fragt er seinen Kumpel, ob das denn alles so seine Richtigkeit habe, was dieser bestätigt.

    Tja, und beim Abfeuern - wohlgemerkt aber im eigenen Garten - stand der SV Grün-Weiß unmittelbar in zivil daneben und die Folgen kann sich jeder ausrechnen...

    Auch hier kam es zu einem Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde, zu dessen Begründung ähnlich argumentiert wurde, wie ich es hier bereits getan habe:

    - keine Ahnung von Waffentechnik und Waffenrecht
    - für ihn ist Pyro = Pyro
    - von der BAM-Kennzeichnung hat er noch nie was gehört
    - sein Kumpel versicherte ihm, die seien nicht verboten
    - noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten

    Folge der Hauptverhandlung:

    Einstellung gem. § 153 a Abs. 2 StPO mit der Auflage, binnen sechs Monaten 500,00 EUR an die Justizkasse zu zahlen.

    Ich kann nur nochmal sagen, dass m. E. bei einem bislang unbescholtenen Bürger, der in Unkenntnis der Strafbarkeit gehandelt hat und dem sich die Strafbarkeit nicht aufdrängen musste, eine Geldstrafe von 30 TS zu hoch bemessen sein dürfte, zumal alle Zeichen für eine Einstellung gem. § 153 a Abs. 2 StPO sprechen.

    Aber was soll es... Ich wiederhole mich!!!

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    vor allem wenn man auf einer pseudoanonymen, für illegale Inhalte berüm-berüchtigen Platform

    Dass kann ja auch nicht jeder wissen, vieleicht ist er zum ersten mal auf die Seite gekommen und hat gleich was gekauft...
    Mit dem Namen ist es auch so eine Sache, der heist ja nicht unbedingt was... Wenn man z.b. nur gute Bewertungen sieht, macht man sich nicht unbedingt gedanken wegen einem seltsamen Namen.
    Es kann ja auch sein, dass er nicht auf den Namen geachtet hatt oder so..

  • Mal ganz im Ernst, ich glaube kaum, dass der Verfasser die Teile nicht kannte.

    Man sucht nicht "einfach so" nach Knallern für Silvester und findet "zufällig" Vogelschreck auf egun.

    Und dann isser wirklich selber schuld, wenn er die Teile öffentlich im Internet kauft.

    Wenn er sich damit wirklich überhaupt nicht auskannte, hat er noch glück, dass die Polizei ihm die Dinger weg genommen hat, bevor er an Silvester versucht die mit dem Feuerzeug am schwarzen Hülsenende anzuzünden...


    Luka$

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    Wenn man zugrunde legt, dass für einen waffenrechtlichen und waffentechnischen Laien ein Pyro ein Pyro und nochmals ein Pyro ist

    Sorry, aber wenn Dir irgendein Richter DAS abgekauft hat, war der Besoffen oder Grenzdebil. In JEDEM Massenmedium ist Sylvester wieder zu lesen/hören/sehen was Illegal ist, und selbst Omas im Altersheim haben so schon lange mitbekommen das Vogelschreck und Polenböller schwerst illegal sind.

    Wenn ihr so einen Richter hattet, Glück gehabt. Ich würde so ein Vorgehen keinem anraten, ein fast gleich gelagerter Fall hat hier in der Stadt erst letztes Jahr mit 2 Jahren auf Bewährung geendet.

    DGK Das Thema hatten wir schon. Wer sich nicht eingehend mit dem Internet beschäftigt hat notgedrungen über die Massenmedien den Eindruck gewonnen das Ebay, Egun und alle anderen Auktionsplattformen AUSSCHLIESSLICH für Illegale Zwecke genutzt werden. Geh mal in einen Schützenverein und lass dir von den dortigen Nichtinternetusern erklären was im Netz abgeht. Die kennen dann nur die Bild-Storys von Kinderschändern, Hehlern, Eltern die ihre Kinder bei Ebay verkaufen wollten u.s.w. Da kann mir dann auch kein Internetuser erzählen dass er diese Storys nicht mitbekommen hat.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    DGK Das Thema hatten wir schon. Wer sich nicht eingehend mit dem Internet beschäftigt hat notgedrungen über die Massenmedien den Eindruck gewonnen das Ebay, Egun und alle anderen Auktionsplattformen AUSSCHLIESSLICH für Illegale Zwecke genutzt werden. Geh mal in einen Schützenverein und lass dir von den dortigen Nichtinternetusern erklären was im Netz abgeht. Die kennen dann nur die Bild-Storys von Kinderschändern, Hehlern, Eltern die ihre Kinder bei Ebay verkaufen wollten u.s.w. Da kann mir dann auch kein Internetuser erzählen dass er diese Storys nicht mitbekommen hat.

    Das kommt aber glaube ich auch ganz darauf an. Selbst ich, der nicht gerade wenig Zeit mit dem Internet verbringt, habe noch nichts von Babys verkaufen bei eBay oder ähnlichen extremen Fällen gehört. Ich selber wusste auch nicht, bis ich hier im Forum mal darüber gelesen habe, was Vogelschreck sind... Und ich würde als unwissender auch davon ausgehen, dass bei eGun (wo es nunmal um Waffen geht) alles viel genauer kontrolliert wird, und da nichts Illegales so einfach öffenltich angeboten werden kann. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, das der Kerl genau wusste was er da kauft, aber so hatt sich der Text halt nicht angehört. Trotzdem finde ich das der Verkäufer die Strafe vom Käufer verdient hat, solange man nicht 100pro sicher ist, dass er es gewusst hat. Aber, ist ja auch egal jetzt - wie es nun war wird man eh nicht rausbekommen.

  • Zitat

    Original von DGK
    Ist trotzdem viel zu hart überhaupt irgendwas zahlen zu müssen. Ich finde hier müsste der Verkäufer die Strafe für den Käufer abkriegen. Weil der Käufer verlässt sich nunmal auf den Verkäufer und seine Aussagen. Und eigenltich muss ein Verkäufer auch wissen was er verkauft, und ob es legal ist.

    Illegale Munition ist illegale Munition - Punkt. Ohne EWB geht das gehörig schief.

    Ach ja - was denkst DU wohl, was den VERKÄUFER erwartet?? Er hat das Zeug in Umlauf gebracht - für 30 Tagessätze würde DER dem Richter einen... naja lassen wir das mal beiseite... Der Verkäufer wird wohl noch deutlich mehr bluten... Und der wird wissen was er verkauft hat - kommt also noch Vorsatz dazu, denk ich mal. Auf den Verkäufer und dessen Aussage kann sich der Käufer nicht berufen, da muß man sich selbst informieren. Ich hab das selbst mal gehabt - da hat sich der Verkäufer im Laden schlicht vergriffen und statt der Ratterpatronen einmal Ratter und einmal VS eingetütet. Gut, daß ich das im Auto bemerkt hab - wenn ich die Dinger behalten hätte, hätten wir beide böse Ärger bekommen können... :confused2: :confused2: :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • schon klar das er ne höhere Strafe bekommt, ich meinte aber mit dem was ich geschrieben habe, dass der Verkäufer die Strafe vom Käufer zusätzlich abbekommt, und der Käufer dafür keine oder deutlich geringere... zB keine Geldstrafe o.ä.

    /edit
    Bekomme es manchmal nicht gebacken mich genau so auszudrücken, wie ich es eigentich meine ;)

    Einmal editiert, zuletzt von DGK (10. November 2007 um 00:28)

  • Zitat

    Original von DGK
    schon klar das er ne höhere Strafe bekommt, ich meinte aber mit dem was ich geschrieben habe, dass der Verkäufer die Strafe vom Käufer zusätzlich abbekommt, und der Käufer dafür keine oder deutlich geringere... zB keine Geldstrafe o.ä.

    /edit
    Bekomme es manchmal nicht gebacken mich genau so auszudrücken, wie ich es eigentich meine ;)

    Doch - aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Dem Richter ist es wurst, ob er nun 7,62x39-Patronen für ne Kalaschnikow AK 47 besessen hat oder Vogelschreck-Patronen. Was meinst Du, wie oft der den Spruch "woher sollte ich das wissen, hab doch keine Ahnung..." schon gehört hat? Ohne entsprechende EWB bleibt es illegaler Munitionsbesitz - gilt übrigens auch, wenn Du ne volle, scharfe Patrone irgendwo findest. Im günstigsten Fall kann er den Richter überzeugen, daß er das wirklich nicht wußte, dann KANN das Strafmaß niedriger ausfallen. Freispruch kann er aber nicht erwarten, dafür ist unser Waffengesetz einfach zu scharf.
    Das der Verkäufer BEIDE Strafen bekommt, ist Blödsinn. Wofür? Eine für den Verkauf UND eine für den Kauf? ER hat die Teile ja nicht gekauft, dafür kann man ihn nicht belangen. Das muß der Käufer dann schon schlucken... :schluchz:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (10. November 2007 um 02:09)

  • ...zudem kommt dazu, wenn der Verkäufer nicht nur eine Packung verkauft, könnte man ihm auch "gewerbsmäßig" unterstellen :new16:

    ...jedenfalls käme einiges auf ihn zu :knast:

    Kann mir nicht leid tun; die wissen schon, was sie da treiben :direx:
    Da nützt auch Dumm-Stellen nix...

    Gruß, Patrick.

  • Völlig überzogene Strafe. Wegen ein paar "Krachern"!

    Für zweifachen schweren Kindesmissbrauch gibts doch auch bloß 2 Jahre auf Bewährung!

    " :n1: Deutsches Recht.... :n1: "

    protect your ears!

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Das der Verkäufer BEIDE Strafen bekommt, ist Blödsinn. Wofür? Eine für den Verkauf UND eine für den Kauf? ER hat die Teile ja nicht gekauft, dafür kann man ihn nicht belangen. Das muß der Käufer dann schon schlucken...
    :schluchz:

    Blödsinn ist es nicht, nur unrealistisch bei den Gesetzen. Das war auch nur meine Meinung, wie ich es fair fände, weil der Verkäufer nunmal nicht darauf hingewiesen hat das es Illegal ist sowas zu erwerben bzw überhaupt zu bestitzen. Somit hat er einen anscheinend gesetzestreuen Bürger unwissentlich ziemlich extrem in die scheisse geritten. Und der soll dann auch noch eine Strafe von über 1000€ zahlen, weil er auf legalem weg etwas Spass an Silvester haben wollte... Das ist einfach unfair. Wenn es nun wirklich so war. Aber ist wie gesagt nur meine Meinung..

  • Zitat

    Ich glaube kaum, dass irgend ein Strafmildernder Umstand außer acht gelassen wurde, da 30 Tagessätze so ziemlich die mildeste Strafe ist, von der ich jemals in solchen Fällen gehört habe.

    Du vielleicht nicht.... aber ich kann Dir mal ein Beispiel nennen, bei dems ganz anders gelaufen ist.

    Mein kleiner Bruder (mittlerweile auch schon 28) war vor drei Jahren bei Freunden in der Tschechei mit auf einem Schießstand. Er hat dort zwei unverschossene Revolverpatronen aufgelesen und diese mit nach hause gebracht. Er hat die Munition irgendwo in seine Reisetasche gepackt und anscheinend auch dort vergessen.

    Ein Jahr später steht er mit dieser Reisetasche am Check-In im Münchner Flughafen und die zwei Patronen fallen beim Durchleuchten des Handgepäcks natürlich sofort auf. Mensch, da war was los...

    Fazit: Das Verfahren wurde eingestellt (er ist natürlich vorher nicht polizeilich aufgefallen) und er hat außer ein paar ermahnenden Worten nichts weiter auf den Weg bekommen, als eine Erfahrung mit dem BGS.

    Achso, mein Bruder besitzt keinerlei Lizenzen in diesem Bereich.

    Einmal editiert, zuletzt von rian-g (10. November 2007 um 12:44)

  • Zitat

    Original von DGK
    Blödsinn ist es nicht, nur unrealistisch bei den Gesetzen. Das war auch nur meine Meinung, wie ich es fair fände, weil der Verkäufer nunmal nicht darauf hingewiesen hat das es Illegal ist sowas zu erwerben bzw überhaupt zu bestitzen. Somit hat er einen anscheinend gesetzestreuen Bürger unwissentlich ziemlich extrem in die Kot geritten. Und der soll dann auch noch eine Strafe von über 1000€ zahlen, weil er auf legalem weg etwas Spass an Silvester haben wollte... Das ist einfach unfair. Wenn es nun wirklich so war. Aber ist wie gesagt nur meine Meinung..


    Das Problem ist doch eher das die meisten wissen was sie tun und meinen das
    zieht schon keine so große Strafe nach sich und wenn doch wird halt rumgejammert.

    Bei Interesse zum Thema einfach mal die Suchfunktion mit "Vogelschreck" füttern und
    sich die Meinung einiger unbelehrbarer User antun wenn sie Rechtliche Hinweise
    bekommen. Das geht von macht doch jeder, soll dich nicht interessieren, laß das mal
    meine Sorge sein, etc.

    Ich finde die Strafe gerechtfertigt, niemand weiß wie der genaue Ablauf war, alle unsere
    Vermutungen sind reine Spekulation.