SSW zur Selbstverteidigung!

Es gibt 175 Antworten in diesem Thema, welches 18.869 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Oktober 2007 um 20:48) ist von germi.

  • Jetzt muss ich aber so langsam auch mal kurz meinen Senf dazu geben:

    Wenn ein "potenzielles Opfer" ( ohne Waffe ) gewisse Eigenschaften besitzt, einen Täter "anzuziehen", das selbe "Opfer" sich aber mit Waffe "stärker" fühlt, tritt es demzufolge doch auch anders ( evtl. selbstbewusster um den Begriff nochmal zu nennen ) auf.
    Damit verliert doch das "potentielle Opfer" schon seine Eigenschaft als solches, oder ?!

    Zu den Studien und Statistiken in den USA:

    Ob solche Statistiken exestieren, weiß ich nicht; man muss dazu aber auch sagen, dass in den USA das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.
    Soll heißen, man ist nicht verpflichtet, einem Angreifer aus dem Weg zu gehen, da man ja nichts getan hat und somit im Recht ist.

    Weiterhin möchte ich noch sagen, dass es genauso Studien nach dem Motto "more guns - less crime" gibt.

    Auf der Seite der NRA ist auch Statistisch belegt, dass in den Staaten, welche das sogenannte "Right To Carry" (das Recht, seine Waffe zu tragen) eingeführt wurde, die Kriminalitätsrate drastisch gesunken ist.

    Ich finde dazu den Satz eines Bösewichts aus dem Film "Shoot `em up" ganz passend:
    "Wer rechnet denn damit, dass eine Schwangere eine Waffe zieht ?"

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

    2 Mal editiert, zuletzt von Rat The Tatat (24. Oktober 2007 um 20:39)

  • Zitat

    Original von DGK
    Weisst du auch welcher für den HW88 passen würde? Ich kenn mich ehrlich gesagt mit scharfen Waffen bzw. scharfer Muniton sogut wie garnicht aus.

    @ DGK:

    Der abgebildete ME ist für die Rahmengrösse passend (HW88, ERMA EGR66 etc.)

    Auf dem Bild links der ME für Knallkartuschen, rechts ein HKS für .357/.38 und in der Mitte ein Bianchi-Ladestreifen.

    Die Grössenunterschiede in der Länge zwischen Knallkartuschen und Patronen, wird aus dieser Abbildung auch ganz deutlich.

    Im Gegensatz zu Marcel bin ich der Meinung, dass kein Speedloader für scharfe Munition mit den kurzen Kartuschen funktioniert. Die Auslösung funkioniert nicht. Dazu müssen die Patronen erst ein Stück in die Kammern eingeschoben werden, dann wird der Halteknauf etwas gedreht, was die Halteklammern löst. Dadurch werden die Patronen das restliche Stück in die Kammern geschoben!

    Die Kartuschen sind zu kurz um genug Fixierung beim drehen zu erzeugen. Alles schon probiert ;)

    Gruss
    Alfred

  • Wie schonmal geschrieben, hatte ich den ME-Loader mal gehabt. Die Ausrichtung hinzubekommen (verstellbar), ist ein Punkt. Funktionieren tut das Modell eh nur mit Patronen mit rundem Verschluß, die flachen Plastikkappen (z.B. CS oder Pfeffer) gehen meistens daneben. Das Modell habe ich auch schon in 6-Schuß-Ausführung irgendwo gesehen.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Du hast ja auch das passende Exemplar zum Probieren, S&W Mod. 19 wenn mich nicht alles täuscht, oder? Arbeitskollege von mir hat den auch, schießt aber meist .38 Special.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Du hast ja auch das passende Exemplar zum Probieren, S&W Mod. 19 wenn mich nicht alles täuscht, oder? Arbeitskollege von mir hat den auch, schießt aber meist .38 Special.

    Marcel,

    alles richtig, selbst das mit den .38-ern stimmt auch bei mir.

    Du behälst Dein zu erwartendes Sammler-Erbe aber gut im Auge! *lol*

  • Zitat

    Original von White

    Der "Große Waffenschein" hat mit (handelsüblichen) SSW eher wenig zu tun. Ich vermute, du meinst den "Kleinen Waffenschein".
    Wer den hat, darf PTB-SSW führen.
    In höchster Not darf ich übrigens auch straflos Gebrauch vom Leopard 2A5 machen. Ebenso dürfte ich bei entsprechenden Vorraussetzungen auch eine Panzerfaust, Handgranaten, verbotene Gegenstände, Schusswaffen etc. einsetzen. Das man natürlich eine Klage wegen unerlaubten Waffenbesitzes etc. am Hals hat, ist evident. Wegen der Verteidigung und deren Konsequenzen (Körperverletzung, Totschlag etc.) wird man dann allerdings nicht belangt.

    Ich persönlich habe Für und Wider abgewogen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass das Führen einer SSW für mich sinnvoll ist, da es mir eine Verteidigungsmöglichkeit mehr bietet und bei richtiger Anwendung weniger Schaden anrichtet als mein knochenbrechender Bas-Rutten-Schulterwurf ;).
    Jeder sollte sich informieren und dann für sich abwägen, was für ihn das sinnvollste ist. Ich vertraue auf SSW und Pfefferspray. Die möglichen Rechtsprobleme (mildestes Mittel) sind mir gut bekannt.
    Pauschale Aussagen wie "SSW sind mist, Pfeffer/Kampfsport das einzig wahre", kann man daher für sich selbst treffen, jedoch nicht für andere. Nicht der andere, sondern man selbst ist im Zweifel in entsprechenden Situationen. Daher muss man auch selbst entscheiden, was genau man dann einsetzen
    mag. Mit dieser toleranten Auffassung :P könnte sich die Diskussion erledigen.

    So in etwa hast du meine Gedaken aufgefasst. Und genau das wieder gesagt, was ich auch meinte. Ich brauche mich nicht zu berichtigen. Stimmt, der KWS berechtigt zum Führen der SSW! Aber, die Waffe darf weder ge- noch unterladen sein. Alles andere gilt als schussbereite Waffe und ist strafbar. Solltest du aber die SSW mit vollen Mag und durchgeladen, oder wie auch immer, auf deinem privaten Besitztum bzw. auf fremden Besitztum mit Erlaubnis des Grunstückbesitzers verwenden, kann dir keiner was. Mit einem Großen Waffenschein kannst du ne SSW problemlos überall und auch im übrigen geladen mit dir rum schleppen.

    So kenne ich die Regeleung und sie ist NICHT von mir erfunden.


    Ich kann aus Eigenerfahrung sagen, das ne SSW nicht sonderlich Wirkungsvoll ist. Macht doch mal nen Eigentest *achtung Ironie*. Lass dir mit ner SSW ins Gesicht schießen, so aus nem Meter entfernung. Klar, fühlt sich an wie nen Schlag inne Fresse, aber sonderlich abschreckend hats auf mich net gewirkt. Nur gibts durch den brachialen Knall heftigste Kopfschmerzen nach kurzer Zeit. Mich hats eher provoziert wie der Anwender selbst feststellen musste! Und glaube mir, dass war nicht das erste Mal. Manche Leute sind mit den Griffeln schnell am Abzug und haun dir ungehemmt ne Ladung Pulver ins Gesicht.

    Wir kommen niemals in den Himmel, weil wir Barbaren sind. Unser Leben ist die Freiheit, der Tod ist unser Kind!

  • Zitat

    Original von Alfatier
    So in etwa hast du meine Gedaken aufgefasst. Und genau das wieder gesagt, was ich auch meinte. Ich brauche mich nicht zu berichtigen. Stimmt, der KWS berechtigt zum Führen der SSW! Aber, die Waffe darf weder ge- noch unterladen sein. Alles andere gilt als schussbereite Waffe und ist strafbar. Solltest du aber die SSW mit vollen Mag und durchgeladen, oder wie auch immer, auf deinem privaten Besitztum bzw. auf fremden Besitztum mit Erlaubnis des Grunstückbesitzers verwenden, kann dir keiner was. Mit einem Großen Waffenschein kannst du ne SSW problemlos überall und auch im übrigen geladen mit dir rum schleppen.

    So kenne ich die Regeleung und sie ist NICHT von mir erfunden.

    Ich kann aus Eigenerfahrung sagen, das ne SSW nicht sonderlich Wirkungsvoll ist. Macht doch mal nen Eigentest *achtung Ironie*. Lass dir mit ner SSW ins Gesicht schießen, so aus nem Meter entfernung. Klar, fühlt sich an wie nen Schlag inne Fresse, aber sonderlich abschreckend hats auf mich net gewirkt. Nur gibts durch den brachialen Knall heftigste Kopfschmerzen nach kurzer Zeit. Mich hats eher provoziert wie der Anwender selbst feststellen musste! Und glaube mir, dass war nicht das erste Mal. Manche Leute sind mit den Griffeln schnell am Abzug und haun dir ungehemmt ne Ladung Pulver ins Gesicht.

    *Kinnlade-runterklapp*
    *Ungläubig-guck*

    Wenn du mit "Regeln" winkst, wäre es schön, auch zu sagen, wo diese stehen. Kann ja Jeder kommen. "Ich hab da mal gehört...".
    Natürlich darf man seine SSW durchgeladen Führen. Sonst wäre das ja Quatsch. (Hab auch mal gehört, dass man nur leere Pfeffersprayer mitnehmen darf - im Bedarfsfall dann einfach die griffbereite Nachfülldose benutzen und Spray nachfüllen -aber nur so viel, wie man auch benötigt! *lol*
    Was du im ersten Teil geschrieben hast ist absoluter Quatsch.

    Ich lade Dich herzlich ein vorbeizukommen. Dann drücke ich Dir als "ultima ratio" zum Test meine SSW gegens Ohr und drücke ab. Nur mit Knall, versprochen! Alternativ dann von ca 1,5 Meter Entfernung eine Ladung Pfeffer.
    Ob da 'ne Aspirin gegen die Kopfschmerzen hilft?

    Und wenn du dir am laufenden Band mit SSW ins Gesicht schießen lässt... irgendwas machst du falsch ^^

  • Alfatier, ich weiß ja nicht, in welchen Staat du lebst, aber in Deutschland darf laut KWS-Begleitschreiben mit Erläuterungen zu den Bedingungen des Führens einer SSW mit KWS die Waffe mit zugelassener Platz- oder Gasmunition fertiggeladen und entsichert geführt werden.
    Zumindest stand dies im Begleitschreiben meines Landkreises zum KWS.

    Wenn jemand meint, er müsste mich weiter attackieren,. nachdem er Gas oder Pfeffer genossen hat, hilft dann im Nahbereich ein aufgesetzter Schuß. Meine Gesundheit ist mir mehr wert als die des Aggressors.

  • Zitat

    So in etwa hast du meine Gedaken aufgefasst. Und genau das wieder gesagt, was ich auch meinte. Ich brauche mich nicht zu berichtigen. Stimmt, der KWS berechtigt zum Führen der SSW! Aber, die Waffe darf weder ge- noch unterladen sein. Alles andere gilt als schussbereite Waffe und ist strafbar. Solltest du aber die SSW mit vollen Mag und durchgeladen, oder wie auch immer, auf deinem privaten Besitztum bzw. auf fremden Besitztum mit Erlaubnis des Grunstückbesitzers verwenden, kann dir keiner was. Mit einem Großen Waffenschein kannst du ne SSW problemlos überall und auch im übrigen geladen mit dir rum schleppen.

    Totaler Humbuk!!! Natürlich darf sie dann geladen sein! Wo hast du denn den Stuss her?

    Zitat

    Wenn jemand meint, er müsste mich weiter attackieren,. nachdem er Gas oder Pfeffer genossen hat, hilft dann im Nahbereich ein aufgesetzter Schuß. Meine Gesundheit ist mir mehr wert als die des Aggressors.

    Endlich jemand mit Vernunft! ;) Meine Frau würde ich nicht alleine zu Hause sitzen lassen. Da ist mir das Gegenüber egal...

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (24. Oktober 2007 um 21:29)

  • Alfatier: das stimmt nicht was du schreibst. der kws berechtigt zum führen einer waffe, d.h. die waffe darf geladen und schussbereit mit sich gefuehrt werden. sonst muesste man des gar ned beantragen da man eine ssw schon ab 18 transportieren darf, also nicht schussgeladen und nicht griffbereit.

    mfg miklo

    Einmal editiert, zuletzt von miklo86 (24. Oktober 2007 um 21:29)

  • Da stimme ich dir zu. Was der Pfefferspraynutzer macht wenn der Wirkstoff als solcher keine Wirkung zeigt ist mir jedoch völlig schleierhaft. :crazy2:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (24. Oktober 2007 um 21:31)

  • Lol, KWS und ich darf meine Waffe nicht geladen fuehren, dass waere ja zu lustig :)) Soll ich das Teil durch die Gegend werfen ? Wie heißt es doch: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten. Oder googlen.

    Sry, aber das musste jetzt sein.

    Ansonsten kann man nur sagen, das es schade ist, dass das SV Thema mit Ssw immer abrutscht in die grundsaetzliche Diskussion ueber SV, ob und wenn, wie und so weiter. Die Frage war, welche Ssw dazu geeignet waere und welche eventuelle Alternativen es gibt.

    Warum muessen hier einige immer versuchen, andere zu ueberzeugen, wie toll doch ihr Pfefferspray ist ? Dann schreibt der naechste: ja toll, dafuer stecken bei meiner Ssw 450 Bar dahinter, der naechste fuehrt an, ich hab den schwarzen Guertel in weiß-was-ich, dass reicht mir. Und dann wird der Thread zu recht von den Mods geschlossen, da ja eh nix neues bei raus kommt.

    Zum Topic: ich fuehre die P 22 (geladen natuerlich). 7+1, mit 2. Magazin zum nachladen. Einen Revolver hab ich auch mal versucht, aber die Trommel ist mir dann doch zu dick. Und ein Speadloder verbraucht ja nochmals Platz, da laesst sich die Pistole doch einfacher nachladen. Die P 22 passt prima in die Hosentasche.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • @ Vogespinne und White.

    Ich habe schon mal gesagt, ich habe mir das nicht ausgedacht, bzw. diese Regel nicht erfunden. Mir wurde das vom Leiter der unteren Waffenbehörde in meinem Ort, PERSÖNLICH so gesagt. Unsonst würde ich meine Gedanken hier nicht wiederspiegeln.

    Was das anschießen betrifft, ist das nunmal bittere Realität.

    1. Mir wurde aus ca. 30 cm mit ner SSW ins rechte Ohr geschossen.
    2. Mit wurde aus ca. 1m direkt ins Gesicht geschossen
    3. Hatte ich das Vergnügen ne Ladung Peffer aus unmittelbarer Nähe zu schlucken


    Sorry, ich schreibe keine Romane oder Phantasiemärchen und bin auch sonst nicht engagiert Hirngespenster zu verzapfen.


    Das ist meine ehrliche Meinung und dazu stehe ich. Wers nicht glaubt, muss es auch net. Fakt ist, ich rede aus meinem Leben und nicht aus den von Mac Gyver oder so!!

    Wir kommen niemals in den Himmel, weil wir Barbaren sind. Unser Leben ist die Freiheit, der Tod ist unser Kind!

  • Zitat

    Im Gegenteil. Menschen die sich auf Ihre Waffe bzw. Spray verlassen, strahlen meistens viel weniger "Opfersignale" aus wie unbewaffenete Menschen, wie Rat The Tatat schon geschrieben hat

    So ist es! Selbst erlebt, als ich so mit 18 mal eine SSW geladen geführt habe (seitdem nicht mehr mit Gas geführt).

    Mir war es da egal, als ich an einer Gruppe pöbelnder Ochsen vorbeiging...

  • Zitat

    Original von rencor
    Zum Topic: ich fuehre die P 22 (geladen natuerlich). 7+1, mit 2. Magazin zum nachladen.

    Geladen? Böser Bube du! *lol*

    Warte mal ab: Würde mich nicht wundern wenn irgendwann noch das Gerücht hoch kommt, man müsse als erstes eine Platzpatrone laden um einen "Warnschuss" abzugeben.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • @ Alfatier: Nur weil der das sagt, muss es doch nicht stimmen. Mir wurde schon von Beamten gesagt, der KWS wuerde mich nicht zum fuehren der Ssw in der Oeffentlichkeit beraechtigen ;)

    Den Rest will ich nicht kommentieren, dazu erscheint mir das ganze zu unglaeubig. Nur noch angefuegt, dass nicht alle Menschen gleich auf Reizstoffe reagieren...

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von Alfatier


    1. Mir wurde aus ca. 30 cm mit ner SSW ins rechte Ohr geschossen.
    2. Mit wurde aus ca. 1m direkt ins Gesicht geschossen
    3. Hatte ich das Vergnügen ne Ladung Peffer aus unmittelbarer Nähe zu schlucken

    Bist du selber der Angreifer gewesen???

  • Alfatier

    Bei dem was dir alles passiert, solltes du vielleicht mal dein Umfeld wechseln.

    Anderen leuten denen aus 30cm auf sOhr geschossen wird platz twahrscheinlich das Trommel oder die sind auf dem Ohr dauerhaft Taub. Tinnitus ein Leben lang ist wohl das Mindeste.

    Was von alledem hast du davongetragen?

    Jetzt sag bitte nicht: "Gar nix. Völlig harmlos".

    Nen Schuss mit ausgestrecktem Arm nach vorne kann man ja nicht damit vergleichen, wenn einer einem aus 30cm "aufs Ohr schießt", bevor hier noch dieser hinkene Vergleich kommt.

    Oder war das ne 6mm? :nuts:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (24. Oktober 2007 um 21:41)

  • Zitat

    Original von Alfatier
    @ Vogespinne und White.

    Was das anschießen betrifft, ist das nunmal bittere Realität.

    1. Mir wurde aus ca. 30 cm mit ner SSW ins rechte Ohr geschossen.
    2. Mit wurde aus ca. 1m direkt ins Gesicht geschossen
    3. Hatte ich das Vergnügen ne Ladung Peffer aus unmittelbarer Nähe zu schlucken

    Das war dann aber keine 9mm P.A.K. Action express ;>