Polizei vor der Tür -Schießstand

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 11.458 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2007 um 00:35) ist von 5-atü.

  • wenn ich das hier so lese, scheinen Dir Deine Waffen egal zu sein.

    Wenn man mir die Waffen aus den von Dir genannten Gründen abgenommen hätte, dann würde ich nicht die Leute hier im Forum belegen, ( die Dir übrigens helfen wollen falls Du das noch nicht mitgekriegt hast ) sondern vieleicht mal die Frage stellen:

    könnt Ihr mir raten, wie ich meine Waffen eventuell wiederbekomme?

    oder so ähnlich.

    Denk mal darüber nach.

    Gruß dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Gallo: Was willst Du denn, per Post oder reicht es so ? Was hat Dein Opa und das Handbuch der Wehrmacht mit den aktuellen Gesetzen der BRD, für jeden nachlesbar, zu tun ?

    WaffG:
    §12, Abschnitt 4, Absatz 1, a: "mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"

    Was gibt es darüber zu diskutieren ? Die max. Flugstrecke eines 4.5mm Projektil aus einem F-Gewehr ist Dir bekannt oder ?

    Möchtest Du auch über den Sinn und Unsinn der Strafe von "über Rot über die Ampel" fahren diskutieren ?

    Auch da gibts Ordnungshüter die, warum auch immer ein Auge zudrücken, und andere die dich bedingungslos (und zu Recht) auf das bestehende Gesetz (hier die Straßenverkehrsordnung) hinweisen und Anzeige erstatten.

    Um wieder zurück zu kehren... Ich denke, das Waffengesetz ist in diesem Punkt völlig klar verständlich und nicht weiter auslegbar, in wie weit man sich nun auf's "Auge zudrücken" verläßt ist jedem, nach sorgfältiger Beobachtung des Umfeldes, selbst überlassen.

    Möchtest Du das Gesetz dahingehend ändern, wende Dich an Deinen Abgeordneten oder Deinen Interessenverband, Lobby, DAS ist die richtige Adresse.

    Gruß

    Thorsten

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    2 Mal editiert, zuletzt von PainKNero (16. September 2007 um 21:48)

  • Zitat

    Original von Aussie
    Wenn auch ne dumme frage: Was bring dieses Gesetzt eigentlich?


    Was bringen Gesetze, die man nicht mag? Der Gesetzgeber erlässt ja nicht Gesetze um irgendein Kiddie zu ärgern, sondern er denkt sich was dabei. Besonders für Dich, da Du ja scheinbar noch kein Unrechtsbewustsein entwickelt hast. Es ist nur Recht und billig Dir das LG abgenommen zu haben.

    Zitat

    Original von Aussie
    früher konnte man mit nemlg über die Straßen rennen und heute? wird man von 10 jährigen angezeigt :evil: :evil: :evil:


    Stimmt so nicht, zumindest nicht in den letzten 30 Jahren, wo ich mit Luftgewehren zu tun hatte.
    Übrigens, Du hast eine Straftat nach WaffG begangen und der Überlasser des LG genau so. Das wird man sicherlich klären wollen. Da kommt auch auf dem Besitzer des LG einiges zu. Das LG wird sicherlich komplett eingezogen werden. So zumindest meine Sicht der Dinge.

    PS: Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich und wissendlich einige hier bestehende Gesetze ignorieren.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ...Du hast eine Straftat nach WaffG begangen und der Überlasser des LG genau so.

    Das Überlassen ist allerdings "nur" eine OWi nach dem WaffG, die wird allerdings mit bis zu 10000€ bestraft.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Das Überlassen ist allerdings "nur" eine OWi nach dem WaffG, die wird allerdings mit bis zu 10000€ bestraft.


    Konntest Recht haben. Owi nach §53, aber auch Einziehung des Gegenstandes nach §54.

  • Tatgegenstand wird sowieso immer eingezogen.

    Und was wir dir raten im Bezug auf die Waffen? Anwalt, mehr gibts da nicht zu raten. Allerdings würde ich an deiner Stelle in der Hinsicht nicht so große Wellen schlagen da du noch minderjährig bist. Ansonsten kommt da noch jemand auf den Gedanken und du bist dran wegen illegalem Besitz einer Schusswaffe, was es im Endeffekt auch war. Und dann gilt man als Vorbestraft. Macht sich sehr gut, zumal so mancher Arbeitgeber das Führungszeugnis haben will und da steht nicht drin dass du mal als Minderjähriger ein Druckluftgewehr illegal besessen hast sondern "Verstoß gegen WaffG §xy". Das hängt noch mind. 10 Jahre nach wenn in der Zeit nicht noch irgendwelche Sachen dazu kommen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • @ Gallo:

    Ich denke nicht, daß eine derart klare Formulierung im Gesetz noch eine zusätzliche Erklärung in einem anderen Gesetz benötigt - Du kannst ja mal im Duden nachschlagen, was das Wort "kann" bedeutet. Sieh Dich einfach einmal auf einem derartigen Schießplatz um. Siehst Du etwas Anderes außer Deinem eigenen Grundstück? Ja? Gut. Zweite Frage: Kannst Du dort hin schießen? Wieder ja? Wo ist dann das Verständnisproblem bzw. was soll noch genauer beschrieben werden? Das Gesetz gilt ohne weitere Einschränkungen, ohne Sonderregelungen oder Ausnahmen. Da brauchts dann auch keine weitere Beschreibung.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Wieso? Das Mindestvergehen wäre das Schießen mit :F:-Luftgewehren im Garten,

    Mag sein, es wäre aber nicht das erste Mal, dass Polizisten sich nicht im WaffenG auskennen und grundlos Spielzeug-Softairs beschlagnahmen oder was auch immer, womit man nicht an die Schießstand-Normen des WaffenG gebunden wäre.

    Eine :F:-Waffe war sicherlich das Naheliegendste, aber ohne die tatsächliche Nennung im Thread wäre es keine fundierte sondern lediglich eine hypothetische Diskussion gewesen; und hätte z.B. auch niemandem etwas gebracht, dem vielleicht in Zukunft ebenfalls so etwas passiert und über die Suche nach Infos auf diesen Thread stößt.

    germi
    Das mit dem Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister ist so nicht richtig. Schon bei Erwachsenen wird im ausgestellten Führungszeugnis keine Verurteilung unter 90 Tagessätzen z.B. auftauchen. Gerade bei Jugendlichen gibt es da noch eine Menge mehr an Vorschriften (vgl. BZRG) zum Schutz des Jugendlichen, damit eben nicht die Zukunft möglichst nicht verbaut wird. Etwas strenger ist es beim Führungszeugnis für Behörden. Trotzdem überwiegt das Interesse der Erziehung und Rehabilitierung bei Jugendlichen. Bei der hier geschilderten Sachlage würde ich mir darüber keinen Kopf machen, weder was Verurteilung noch Zukunft anbelangt.

    2 Mal editiert, zuletzt von freedom (17. September 2007 um 04:21)

  • Richtig, die "Tatwaffe" war tatsächlich nicht genannt worden, das ergab sich erst aus der Diskussion.

    Zitat

    Eine :F:-Waffe war sicherlich das Naheliegendste, aber ohne die tatsächliche Nennung im Thread wäre es keine fundierte sondern lediglich eine hypothetische Diskussion gewesen; und hätte z.B. auch niemandem etwas gebracht, dem vielleicht in Zukunft ebenfalls so etwas passiert und über die Suche nach Infos auf diesen Thread stößt.

    Ich zweifle stark daran, daß der mittlerweile vierseitige Thread mit zahlreichen einzeiligem Hin- und Her-Spam irgendjemanden weiterbringt, der den mal über die Suche findet. Es ist ja auch nicht so, als ob das Thema hier noch nie behandelt wurde. Daher ist es ziemlich nervig, wenn man wieder einzelne frühere Postings/Threads herauskramen muß bis hin zur Standardregelung des Schießen mit :F:-Modellen aus dem Waffengesetz.

    Zitat

    keiner kann mir sagen in welchen § des BGB, StGB & Co es stehen soll?

    Naja, mit etwas Überlegung könnte man das Waffengesetz schon als die wahrscheinlichste Lösung eingrenzen... :new16: :confused2:

    Daher wiederhole ich sicherheitshalber nochmals den Link zur Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-775-…-im-Garten.html

    und
    § 12, Absatz 4 des Waffengesetzes

    und dieser hier, was das Alter der Schützen betrifft:

    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von freedom
    Mag sein, es wäre aber nicht das erste Mal, dass Polizisten sich nicht im WaffenG auskennen und grundlos Spielzeug-Softairs beschlagnahmen oder was auch immer, womit man nicht an die Schießstand-Normen des WaffenG gebunden wäre.


    Die Meinung des Polizisten ist irrelevant. Sobald der eine Anzeige geschrieben hat, geht es seinen Gang.

    Zitat

    Original von freedom
    Das mit dem Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister ist so nicht richtig. Schon bei Erwachsenen wird im ausgestellten Führungszeugnis keine Verurteilung unter 90 Tagessätzen
    ...


    Richtig, es werden nur Vorstrafen eingetragen. Dennoch ist ein Führungszeugnis etwas anderes, als der SB der Waffenbehörde zu sehen bekommt. Im FZ stehen keine verjährte Sachen drin, im BZR Auszug, den ausschließlich Behörden einsehen können, steht alles drin. Auch Uralte Kamellen.
    Letztlich liegt es immer im Ermessen des SB's waffenrechtliche Erlaubnisse auszustellen, auch wenn das BZR sauber ist.

    § 5 Zuverlässigkeit
    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    ...
    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
    c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
    ...

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Die Meinung des Polizisten ist irrelevant. Sobald der eine Anzeige geschrieben hat, geht es seinen Gang.

    Die Meinung des Polizisten entscheidet darüber, ob er überhaupt eine (nicht angetragene) Anzeige aufnimmt, wenn er keine strafbare Handlung erkennt, steigt er wieder ins Auto und schreibt zwei Zeilen Bericht (war da, da war nix), fertig.
    Wenn hier tatsächlich Nachbarn Anzeige erstattet haben ist das natürlich anders, für mich liest es sich aber eher, als ob die Polizei nur gerufen wurde?

    Zitat

    im BZR Auszug, den ausschließlich Behörden einsehen können, steht alles drin.

    Nein, nicht alles, lies das BZRG. Und wenn du mein Post richtig gelesen hättest, wäre dir auch aufgefallen, dass ich sehr wohl auf differenziellen Inhalt bei der Anforderung durch Behörden hingewiesen habe. In der Aussage von germi, auf die ich mich bezog, ging es aber noch nicht mal darum oder gar die Ausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Speziellen, sondern um "so manche[n] Arbeitgeber".

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (17. September 2007 um 15:23)

  • Zitat

    Original von freedom
    [Die Meinung des Polizisten entscheidet darüber, ob er überhaupt eine (nicht angetragene) Anzeige aufnimmt, wenn er keine strafbare Handlung erkennt, steigt er wieder ins Auto und schreibt zwei Zeilen Bericht (war da, da war nix), fertig.
    Wenn hier tatsächlich Nachbarn Anzeige erstattet haben ist das natürlich anders, für mich liest es sich aber eher, als ob die Polizei nur gerufen wurde?


    Nichts anderes habe ich versucht auszudrücken. ich schrieb - sobald der Polizist die Anzeige geschrieben (und natürlich auch auf dem Dienstweg gebracht) hat, geht es seinen Gang. Ob der Anlass nun eine Anzeige des Nachbarn oder seine eigene Meinung war, ist ja egal. Sobald der Ball am rollen ist, entscheiden andere als der Polizist über den weiteren Verfahrensweg oder Ausgang. Das ist i.d.R. der Staatsanwalt bzw. der Richter.

    Zitat

    Original von freedom
    Nein, nicht alles, lies das BZRG.


    Stimmt, es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen, wann eine Straftat im Führungszeugnis oder im BZR gelöscht wird. Somit kann eine Tat nicht mehr im Führungszeugnis gelistet sein, aber der SB einer Behörde diese bei Abfrage des BZR dennoch sehen.

  • Also die Waffen habe ich mir gerade wieder geholt das war ja auch kein Problem aber wie NaM sagte so ist es und es ist nur Feld um das grundstück mehr nicht

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Zitat

    Original von Aussie
    Also die Waffen habe ich mir gerade wieder geholt


    Du bist doch minderjährig, oder?
    Dann hat sich ja der Polizist strafbar gemacht, der Dir die Waffen (?) wieder ausgehändigt hat, sofern das keine SA < 0,5 Joule sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2007 um 16:39)

  • ja mir ist wohl falsch meine Eltern. Die polizei hat ja selber geasgt das das nicht aussieht als ob wir da auf die Kurzen geschossen hätten und das wir das rumballern wie verrückt nur das halt das Projektil das Grundstück verlassen kann war die Sache

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Zu der ganzen Geschichte sage ich nur Eines:

    "Sei froh, daß es so wie jetzt ausgegangen ist. Damit hattest du Glück, welches du hoffentlich nicht wieder herausforderst."

    gruß Markus


    Edit: Floppy war schneller.

    Einmal editiert, zuletzt von _markus_ (17. September 2007 um 17:15)

  • Okay ich weiß das ich Glück hatte aber das Grundstück ist am Arsch der Welt da ist nie auch irgenteine M4eschenseele und dann haben wir und einen Kugelsicheren schießsand gebaut damit auch aales seine richtigkeit hat und jetzt nach was weiß ich wiew viel jahren kommt die polizei auf einemal und natürlöich waren wir alleine

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot