ZitatUnwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?
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ZitatUnwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?
ZitatOriginal von Oblatixx
Wieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?
ist doch klar wie dicke Tinte: Du hast es doch innerlich gewollt, das jemand diesen Spruch tut . Sei doch ehrlich
Gruss
Harry
ok. erwischt ...
ZitatWieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?
Könnte mir vorstellen, weil du nichts besseres zu tun hast, als zu warten.
In der Zeit hättest du auch schon das erste drittel der Sachkundeprüfung lesen können, naja, jeder Jeck ist anders (huch, schonwieder blabla...)
Was soll man dazu sagen?
Ausser, vorher informieren.
Von mir, ein dickes minus.
Um das klar zustellen es wurde mit eine F-Lg geschossen:der Garten ist sogut wie von der aussenwelt abgeschnitten also ganz weit auf dem Land die Nachbarn haben nichts dagegen und der schießstand ist auch in ordnung. Grundstück ist eingezäunt und es kann wirkich nur das geschoss da Grundschtück verlassen wenn ich mich um drehe.Jahre lange haben wir da geschossen das ist mein größtes Hobby deswegen ärgert mich das ein bisschen das paar 9-12 Jährige die Polizei gerufen haben.
Achja gründstück ich 1600 Quadatmeter groß
ZitatOriginal von Aussie
und es kann wirkich nur das geschoss da Grundschtück verlassen wenn ich mich um drehe
Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.
MfG
Sammler
ZitatOriginal von Sammler
Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.
MfG
Sammler
RICHTIG!
Und nicht Vergessen! Umzäunt muss das Grundstück sein. Damit niemand unbeabsichtigt, auf das Grundstück kommen kann.
Ausser dem:
ZitatAchja gründstück ich 1600 Quadatmeter groß
Na und? Hast wohl ein Rechenproblem? 1600m2 sind doch nicht gross. (40m Länge max), Das Geschoss wird erheblich weiter getragen, aber in alle Richtungen (Darum Umkreis).
An sonsten ist alles gesagt worden.
Darum :
Und Darum an die MOD's, bitte zumachen.
ZitatOriginal von Sammler
Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.
MfG
Sammler
Dann dürfte aber auch keiner zu Silvester Pyros verschießen, oder? Alles Gesetzesbrecher hier...
ZitatDann dürfte aber auch keiner zu Silvester Pyros verschießen, oder? Alles Gesetzesbrecher hier...
stimmt eigentlich oder is das ne ausname?
Über das Thema Pyros gibts massig Threats hier. Einfach mal suchen.
Zitat von Germi: (aus einem anderem Thread)
Und tja, das liegt halt daran das die Pyros dem WaffG unterliegen und Raketen usw. dem Sprengstoffgesetz. Und im WaffG dürfen die Geschosse nunmal das befriedete Gelände nicht verlassen, das gilt nicht nur für Diabolos, BBs oder sowas sondern auch für Pyros weil sie nunmal Geschosse im Sinne des WaffG sind. ´
MfG
Sammler
Das ist so korrekt zitiert.
Da sieht man mal wieder in welchem armen Land wir uns befinden, wo es der Gesetztgeber nicht schafft auch mal eine kleine Lockerung zu erreichen, zumal es so auch kaum Sinn macht, es so zu halten, denn letztlich ist es ja kaum was anderes bis auf das ne Rakete aus eigener Kraft mittels Treibladung fliegt und den Signalstern mittels Fremddrucks.
Aber gut eine Diskussion würde hier sicher ausufern.
Wenn auch ne dumme frage: Was bring dieses Gesetzt eigentlich? früher konnte man mit nemlg über die Straßen rennen und heute? wird man von 10 jährigen angezeigt
die zeit früher vor 60/70 jahren war eh viel besser oder etwa nicht. Zumindest was das Thema Waffen angeht
gruß bb
Die war sogar in den 60ern noch in Ordnung...da durfte man noch KKs usw. ab 18 haben und die Druckluftwaffen waren noch offen. Mehrschüssige VL, no problem. K98 im Schrank, no problem...
Das WaffG in Deutschland gibt es erst seit 1919, vorher war der Waffenbesitz überhaupt nicht reglementiert (außer in Bayern). Und stellt euch mal vor, es gehörte zum guten Ton bei bürgerlichen und aristokratischen Familien eine Schusswaffe zu besitzen...und ging auch so ohne das die Vandalen hier hausten und Faustrecht galt.
ja ja (ja ja heißt..... das ist jetzt nich gemeint) wie die Zeiten sich geändert haben
Kanns nicht sein dass eher die Polizei gerufen wurde weil du offenbar zu jung bist um ein LG zu besitzen?
Wenn ich auf einem Grundstück eine Wand aus irgendwas / einen Kugelfang (gibts den für Diabolos?) o.ä. aufstelle, können die Geschosse das Grundstück auch nicht mehr verlassen, ich denke nicht dass man da derart pingelig sein muss.
Immerhin könnte man bei JEDEM Grundstück einfach etwas in die Höhe zielen und das Geschoss beim Nachbarn landen lassen. Bei sachgemäßem Umgang wird das aber eher nicht passieren. Imo zielt das Gesetz drauf ab dass man nicht die grillenden Nachbarn erwischt weil man die Ziele genau davor / daneben aufgestellt hat bzw. dass ein Querschläger nicht seinen Weg ins benachbarte Grundstück findet. Kann das sein?
ZitatOriginal von Sammler
Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.
MfG
Sammler
Und genau da liegt mein Problem, hier wird oft etwas zitiert aber keiner kann mir sagen in welchen § des BGB, StGB & Co es stehen soll?
Langsam komme ich mir vor wie bei einer Unterhaltung mit meinem Opa, der hat auch immer gesagt : Das ist so, das stand schon im Handbuch der Wehrmacht so...
Die Prüfungsvorschriften für die Eignungsprüfung und das Handbuch dazu sind kein Gesetz, das Fahrschulbuch was man in der Fahrschule zum Lernen bekommen hat und die Übungsbögen enthalten zwar § sind aber trotzdem nicht die StVZO...