Polizei vor der Tür -Schießstand

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 11.392 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2007 um 00:35) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Wieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx


    Wieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?

    ist doch klar wie dicke Tinte: Du hast es doch innerlich gewollt, das jemand diesen Spruch tut ;D . Sei doch ehrlich :laugh:


    Gruss

    Harry

  • Zitat

    Wieso nur habe ich jetzt auf dieses blabla gewartet?

    Könnte mir vorstellen, weil du nichts besseres zu tun hast, als zu warten.
    In der Zeit hättest du auch schon das erste drittel der Sachkundeprüfung lesen können, naja, jeder Jeck ist anders (huch, schonwieder blabla...)

  • Um das klar zustellen es wurde mit eine F-Lg geschossen:der Garten ist sogut wie von der aussenwelt abgeschnitten also ganz weit auf dem Land die Nachbarn haben nichts dagegen und der schießstand ist auch in ordnung. Grundstück ist eingezäunt und es kann wirkich nur das geschoss da Grundschtück verlassen wenn ich mich um drehe.Jahre lange haben wir da geschossen das ist mein größtes Hobby deswegen ärgert mich das ein bisschen das paar 9-12 Jährige die Polizei gerufen haben.

    Achja gründstück ich 1600 Quadatmeter groß

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Zitat

    Original von Aussie
    und es kann wirkich nur das geschoss da Grundschtück verlassen wenn ich mich um drehe

    Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.

    MfG
    Sammler

    Einmal editiert, zuletzt von Sammler (16. September 2007 um 13:50)

  • Zitat

    Original von Sammler

    Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.

    MfG
    Sammler

    RICHTIG!

    Und nicht Vergessen! Umzäunt muss das Grundstück sein. Damit niemand unbeabsichtigt, auf das Grundstück kommen kann.

    Ausser dem:

    Zitat

    Achja gründstück ich 1600 Quadatmeter groß

    Na und? Hast wohl ein Rechenproblem? 1600m2 sind doch nicht gross. (40m Länge max), Das Geschoss wird erheblich weiter getragen, aber in alle Richtungen (Darum Umkreis). :))

    An sonsten ist alles gesagt worden.

    Darum :
    :rot:

    Und Darum an die MOD's, bitte zumachen.

  • Zitat

    Original von Sammler

    Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.

    MfG
    Sammler

    Dann dürfte aber auch keiner zu Silvester Pyros verschießen, oder? Alles Gesetzesbrecher hier...

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (16. September 2007 um 14:09)

  • Über das Thema Pyros gibts massig Threats hier. Einfach mal suchen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat von Germi: (aus einem anderem Thread)
    Und tja, das liegt halt daran das die Pyros dem WaffG unterliegen und Raketen usw. dem Sprengstoffgesetz. Und im WaffG dürfen die Geschosse nunmal das befriedete Gelände nicht verlassen, das gilt nicht nur für Diabolos, BBs oder sowas sondern auch für Pyros weil sie nunmal Geschosse im Sinne des WaffG sind. ´


    Hier der passende Thread

    MfG
    Sammler

  • Das ist so korrekt zitiert.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Da sieht man mal wieder in welchem armen Land wir uns befinden, wo es der Gesetztgeber nicht schafft auch mal eine kleine Lockerung zu erreichen, zumal es so auch kaum Sinn macht, es so zu halten, denn letztlich ist es ja kaum was anderes bis auf das ne Rakete aus eigener Kraft mittels Treibladung fliegt und den Signalstern mittels Fremddrucks.

    Aber gut eine Diskussion würde hier sicher ausufern.

  • Wenn auch ne dumme frage: Was bring dieses Gesetzt eigentlich? früher konnte man mit nemlg über die Straßen rennen und heute? wird man von 10 jährigen angezeigt :evil: :evil: :evil:

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Die war sogar in den 60ern noch in Ordnung...da durfte man noch KKs usw. ab 18 haben und die Druckluftwaffen waren noch offen. Mehrschüssige VL, no problem. K98 im Schrank, no problem...

    Das WaffG in Deutschland gibt es erst seit 1919, vorher war der Waffenbesitz überhaupt nicht reglementiert (außer in Bayern). Und stellt euch mal vor, es gehörte zum guten Ton bei bürgerlichen und aristokratischen Familien eine Schusswaffe zu besitzen...und ging auch so ohne das die Vandalen hier hausten und Faustrecht galt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Kanns nicht sein dass eher die Polizei gerufen wurde weil du offenbar zu jung bist um ein LG zu besitzen?

    Wenn ich auf einem Grundstück eine Wand aus irgendwas / einen Kugelfang (gibts den für Diabolos?) o.ä. aufstelle, können die Geschosse das Grundstück auch nicht mehr verlassen, ich denke nicht dass man da derart pingelig sein muss.

    Immerhin könnte man bei JEDEM Grundstück einfach etwas in die Höhe zielen und das Geschoss beim Nachbarn landen lassen. Bei sachgemäßem Umgang wird das aber eher nicht passieren. Imo zielt das Gesetz drauf ab dass man nicht die grillenden Nachbarn erwischt weil man die Ziele genau davor / daneben aufgestellt hat bzw. dass ein Querschläger nicht seinen Weg ins benachbarte Grundstück findet. Kann das sein?

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (16. September 2007 um 20:51)

  • Zitat

    Original von Sammler

    Und genau da liegt das Problem. Dieser Punkt ist im Gesetz ganz klar geregelt. Wenn das Geschoss, warum auch immer, die Möglichkeit hat das Grundstück zu verlassen - ist das Schießen nicht erlaubt - und das ohne wenn und aber.

    MfG
    Sammler

    Und genau da liegt mein Problem, hier wird oft etwas zitiert aber keiner kann mir sagen in welchen § des BGB, StGB & Co es stehen soll?
    Langsam komme ich mir vor wie bei einer Unterhaltung mit meinem Opa, der hat auch immer gesagt : Das ist so, das stand schon im Handbuch der Wehrmacht so...

    Die Prüfungsvorschriften für die Eignungsprüfung und das Handbuch dazu sind kein Gesetz, das Fahrschulbuch was man in der Fahrschule zum Lernen bekommen hat und die Übungsbögen enthalten zwar § sind aber trotzdem nicht die StVZO...

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..