Zum Führen "verboten". Falls die Klinge länger als 8,5cm ist, ist der Besitz auch verboten.
Danke für die Auskunft.
Wollte mit dem Klappmesser eh nicht andauernd rumlaufen aber ich habe es bloß zum Sammeln und Anschauen.
Wie kommst Du darauf? Bitte poste den entsprechenden Gesetzestext, bzw Ausführungsverordnung.
Das die Bowie mit Griffbügel unter das allgemeine Führverbot bei einer Klingenlänge von über 12 cm fallen ist klar...
Naja also im Nahkampf kann ein solcher Griffbügel auch als "Schlagverstärker" eingesetzt werden.
Aber hat ein Griffbügel nicht auch dieselbe Funktion wie ein Handschutz?
Der soll wenn ich mir das recht vorstelle, beim Kampf verhindern, dass gezielt die führende Hand des Gegners getroffen wird.
Aber da ein solcher Gegenstand dem Führverbot unterliegt, ist das Argument mit dem "Schlagverstärker" ohnehin hinfällig.