Polizei hat Waffe

Es gibt 92 Antworten in diesem Thema, welches 12.878 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2007 um 23:45) ist von freedom.

  • Zitat

    Original von edbru
    Schau noch mal sehr genau im WaffG nach.

    Darauf hab ich jetzt echt keine Lust, weil ich weiß, dass das Waffengesetz rein gar nichts erlaubt. Ist auch okay so, denn mir haben mal ein paar junge Russen einen Grillabend versaut, als sie in der Nähe der Grillhütte das Schießen anfingen. Wenn man die Leute nicht kennt, die da ballern, bekommt man es mit der Angst zu tun. Wir haben damals die Polizei gerufen. - Wie auch immer, mir war halt dieser Widerspruch in Gunimos Beitrag aufgefallen:

    Zitat

    Original von gunimo
    Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar [...].

    Eine Ordnungswidrigkeit ist doch noch keine Straftat, oder? Mir geht es hier nur ums Verständnis oder ums Prinzip, nicht darum, für mich irgendeinen Handlungsspielraum herauszuargumentieren. Wenn ich mal ein paar Platzpatronen zu viel habe, schraube ich den Kompensator auf die P88 und bleibe natürlich in der Wohnung.

  • @Tilvaltar:

    SSW auf öff. Grund abfeuern: Ordnungswidrigkeit

    SSW ohne KWS auf öff. Grund führen: Straftat

    SSW ohne KWS auf öff. Grund abfeuern: Straftat und Ordnungswidrigkeit.

    Wenn man natürlich eine SSW auf öff. Grund abfeuert, führt man sie
    in diesem Augenblick auch, was ohne KWS dann die Straftat bedeutet.

    gunimo hat das schon verständlich ausgedrückt.
    Sein Satz bezieht sich halt nur auf das Schießen alleine,
    unabhängig vom Straftatbestand des Führens.


    Stefan

  • Mein gott das ist ja vieleicht wieder ein delemmer, hoffentlich ist dir und auch anderen die das lesen und vieleicht vorhatten eine Lehre!
    Und wenn ihr eure Wummen schon ausprobiren müsst und keinen KWS habt macht das doch wenigstens Nachts, da könnt ihr sicher sein das eventuelle zuschauer nicht noch die Polizei rufen sondern schnell das weite suchen :ngrins:

    Ich hoffe mal das beste für dich das du aus der Kiste wieder Heil rauskommst, wegen soeinem unsinn gehört wirklich niemand bestraft! :new16:

    SSW: Walther P88 Compakt Nickel HG , Colt Double Eagle Mod. Combat Commander Softair: Glock 17, Glock 23
    LG: WEIHRAUCH HW 50 "deluxe"

    If anyone have a gun everybody need a gun!

    Einmal editiert, zuletzt von Joey187 (24. Mai 2007 um 14:42)

  • Zitat

    Original von Joey187
    Und wenn ihr eure Wummen schon ausprobiren müsst und keinen KWS habt macht das doch wenigstens Nachts, da könnt ihr sicher sein das eventuelle zuschauer nicht noch die Polizei rufen sondern schnell das weite suchen :ngrins:

    Noch besser - zu Hause in einen Schrank ballern, danach gut lüften. ;)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    SSW auf öff. Grund abfeuern: Ordnungswidrigkeit
    SSW ohne KWS auf öff. Grund führen: Straftat
    SSW ohne KWS auf öff. Grund abfeuern: Straftat und Ordnungswidrigkeit.

    So wird es mir klar. Auch, wie Gunimo es vermutlich gemeint hat.

  • dachte mit ordnungswidrigkeit hat das ganze gar nix zu tun.... das WAR mal so - aber mittlerweile ist es ja leider eine straftat... :(

    überigens: ich hatte es nachts gemacht!

    nachts, auf nem feld, weit und breit keine leute (über 100meter weiter weg war ein haus!

    und scheinbar hat der typ in dem haus gesehen dass ich des gemacht hab, is paar hundert meter vorgefahren (als ich schon wieder zuhause war) und hat sich auf dem gemeinschaftsparkplatz das nummernschild angeschaut! (vermute es war irgendein alter mann oder ne oma) .... weil es werden hier in der innenstadt so oft waffen abgefeuert! keiner regt sich drüber auf (meistens).

    und ich fahr extra aufs feld und werd angekackt .... wohne nicht direkt in der innenstandt sondern am rande - bin halt dann einfach 500meter gefahren mitten auf ne wiese.... IN DER NACHT.... oh mann ich glaubs echt nicht wie manche leute drauf sind!?!....

  • OK - Zusammengefasst:

    das abfeuern ohne KWS = Straftat?
    oder auch nur Ordnungswidrigkeit?

    Abfeuern mit KWS öffentlich = Ordungswidrigkeit

    Mitführen ohne KWS = Straftat

    Mitführen mit KWS = OK


    Was hat so eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT denn dann zur Folge? Wie hoch sind die Strafen etc.?

  • Ich glaube eher das da ein Fernglas benutzt worden ist - kann mir nicht vorstellen das jemand rausgeht um sich ein Nummernschild aufzuschreiben wenn da nachts rumgeballert wird. Es weiss ja keiner ob da ne SSW oder ne scharfe Waffe im Spiel ist.

  • Zitat

    Original von hoerty
    dachte mit ordnungswidrigkeit hat das ganze gar nix zu tun.... das WAR mal so - aber mittlerweile ist es ja leider eine straftat... :(

    überigens: ich hatte es nachts gemacht!

    nachts, auf nem feld, weit und breit keine leute (über 100meter weiter weg war ein haus!

    und scheinbar hat der typ in dem haus gesehen dass ich des gemacht hab, is paar hundert meter vorgefahren (als ich schon wieder zuhause war) und hat sich auf dem gemeinschaftsparkplatz das nummernschild angeschaut! (vermute es war irgendein alter mann oder ne oma) .... weil es werden hier in der innenstadt so oft waffen abgefeuert! keiner regt sich drüber auf (meistens).

    und ich fahr extra aufs feld und werd angekackt .... wohne nicht direkt in der innenstandt sondern am rande - bin halt dann einfach 500meter gefahren mitten auf ne wiese.... IN DER NACHT.... oh mann ich glaubs echt nicht wie manche leute drauf sind!?!....


    ---------------------------------

    Zitat


    "ZUM TRANSPORT: ich hatte die waffe von der Poststelle abgeholt - im geschlossenen paket, habe sie ausgepackt, muni ausgepackt, geladen und geschossen, eingepackt bin wieder gefahren (alles in 5 minuten)."


    ---------------------------------

    Tolle Gegend, wo die Poststellen nachts aufhaben .... wenn Du bei der Polizei genauso rumlügst, falls es noch zu einer Anhörung kommt, seh ich stinkeschwarz für Dich *lol*

    Mal im Ernst - hast Du sowas nötig? :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von Marechal (24. Mai 2007 um 15:30)

  • Zitat

    Original von Tilvaltar

    Noch besser - zu Hause in einen Schrank ballern, danach gut lüften. ;)

    Die Vorstellung ist lustig das einige User mit ihrer Waffe in den Kleiderschrank gehen, die Türen Schließen und man es dann ganz laut Knallen hört *hust* *lol*

    Ich würde das jedenfalls nicht empfehlen dafür ist soeine SSW einfach zu häftig :))

    hoerty: Nachts haben sie dich gepackt? Das ist natürlich übel und ärgerlich aber passt find ich ganz gut. Wenn man mal zeugen bräuchte ist keine Menschenseele zur Stelle und wenn man mal über die strenge schlägt wird man erwischt! Ist ja schon fast eine gesetzmäßigkeit! :(

    SSW: Walther P88 Compakt Nickel HG , Colt Double Eagle Mod. Combat Commander Softair: Glock 17, Glock 23
    LG: WEIHRAUCH HW 50 "deluxe"

    If anyone have a gun everybody need a gun!

  • Zitat

    Original von hoerty
    nachts, auf nem feld, weit und breit keine leute (über 100meter weiter weg war ein haus!

    "Über hundert Meter" klingt nicht nach einer großen Distanz. Nachts ist es still, die Leute liegen gerade im Einschlafen, die Opas träumen von ihren Wehrmachtskameraden, da knallt der hoerty mit seiner nagelneuen Pistole herum. Was meinste, wie die sich freuen, mal wieder mit gutem Grund bei Grün-Weiß anrufen zu können. Allein schon aus Gründen der Langeweile.

    Ein Kumpel von mir ist mal mit seinem Rennrad, das er im Auto hatte, einen Kilometer auf der Standspur zurück zur Autobahnraststätte gefahren, um Benzin zu holen (mit dem Rennrad an die Zapfsäule, muss geil ausgesehen haben). Natürlich kam ziemlich bald die Polizei, weil irgendjemand das weniger witzig fand als unsere Stammtischclique, die immer wieder gern über diese Geschichte lacht. Wir sind uns einig, dass es ein alter Mann gewesen sein muss (im Audi, mit Hut), der bei der Polizei angerufen hat. ;)

  • Zitat

    Wir sind uns einig, dass es ein alter Mann gewesen sein muss (im Audi, mit Hut), der bei der Polizei angerufen hat. ;)

    Wie kommst du darauf, dass der Mann einen Audi fährt ? :lol:

    In meiner Gegend fahren die alten Leute zum größten Teil C- und E-Klasse Mercedes(e) :crazy2:

    Können aber dafür nicht fahren - links blinken rechts abbiegen *lol*

  • Was sehr gut war, dass du auf einem Feld geschossen hast. Das Waffengesetz gewährt nämlich die Ausnahme, dass man in einem landwirtschaftlichen Betrieb zum Vertreiben von Vögeln herumballern darf:

    Zitat


    §12
    (4) [...] Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig[...]
    3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, [...]
    b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

    Unter dem Vorwand habe ich es auch mal bei Verwandten auf dem Land mitten in der Pampa knallen lassen, mal abgesehen davon, dass das dort ohnehin niemanden interessierte, hätte mir im Fall des Falles mein Onkel (Landwirt) bestätigt, dass er mich als Vogelschreck aufs Feld geschickt hätte ;)

    Also schau, dass du den Bauern ausfindig machst, dem das Feld gehört, sag ihm, dass du da deine neue Vogelschreck-Waffe ausprobiert hast und ob er dir das nicht offiziell auf seinem Feld erlauben könnte und dann auch der Polizei gegenüber entsprechend Auskunft geben würde. Bin sicher, dass der das gegen einen Kasten Bier machen wird, zumal Landwirte eben ohnehin Probleme mit den Vögeln auf den Feldern haben. Kannst ihm ja auch anbieten, ihm in Zukunft speziell zur Saatzeit gezielt die Vögel zu vertreiben, sogar kostenlos! ;)

  • freedom

    Für nen Kasten Bier würdest Du bzw. der Bauer eine Strafvereitelung begehen ?
    Gib mir mal Deine Adresse, ist immer schön einen billigen Alibi-Zeugen zu haben.

  • Zitat

    Original von hoerty
    ja das nicht, aber ein privatgrund, auf dem der besitzer leuten erlauben kann rumzuschießen so viel sie wollen.... es waren ja noch nicht mal geschosse im spiel, die die grundstücksgrenze verlassen hätten können!

    IIRC muß aber sichergestellt sein das niemand "aus Versehen" auf das Grundstück gelangen kann, also muß es "befriedet" sein. Es könnte ja jemand in eine Gaswolke laufen...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ich habe nicht gelogen nur mal dazu ;)

    ich habe das paket von der post geholt, musste dann aber noch andere sachen machen (hatte es gegen 18:00 geholt) .... um 22:00 war ich dann zuhause, hab was gegessen und dann bin ich halt da hin gefahren zum schießen....

    naja also es war nicht so n feld so richtig... mehr ne wiese - ich stand halt mit dem auto auf nem feldweg und auf der einen seite war ne wiese auf der andren seite n feld...

    hm... mir stellt sich nur die frage, soll ich überhaupt ne aussage machen oder nicht.... weil einerseits könnte sie mich schon entlasten

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Für nen Kasten Bier würdest Du bzw. der Bauer eine Strafvereitelung begehen ?

    Was soll denn bitte schön Strafvereitelung sein? Es gibt höchstens Strafvereitelung im Amt und das hat damit überhaupt nichts zu tun.

    Es ist ausdrücklich erlaubt, in landwirtschaftlichen Betrieben zum Vertreiben von Vögeln herumzuballern und ich wüsste nicht, was daran verkehrt sein sollte, wenn der Besitzer des Feldes schlicht angibt, dass dieses Schießen im Rahmen seines Betriebes erfolgte. Ob er den Verrichtungsgehilfen dazu im Vorhinein beauftragt oder es ihm im Nachhinein genehmigt ist dem Waffengesetz in diesem Fall einerlei bzw. es ist nicht geregelt!

    Da ist weder rechtlich noch moralisch irgendetwas Falsches dran, im Übrigen spart es Justiz und Exekutive eine Menge Arbeit sowie dem OP Nerven und Kosten.

    P.S.: Für Bier würde ich überhaupt nichts tun, mag das Gebräu nicht sonderlich.

  • Ob es der Bauer nachträglich genehmigt oder nicht ist strafrechtlich irrelevant.
    Und wenn der Bauer wahrheitswidrig erzählen soll, dass er es zuvor erlaubt hat, so ist das sehr wohl eine Strafvereitelung. Schau dazu mal in 258 StGB. Strafvereitelung im Amt ist im Übrigen in 258a StGB geregelt.

    Zitat

    Da ist weder rechtlich noch moralisch irgendetwas Falsches dran

    und genau das hat sich der Themenstarter wohl auch gesagt, als er auf dem Feld geschossen hat ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (24. Mai 2007 um 17:33)