ZitatOriginal von edbru
Schau noch mal sehr genau im WaffG nach.
Darauf hab ich jetzt echt keine Lust, weil ich weiß, dass das Waffengesetz rein gar nichts erlaubt. Ist auch okay so, denn mir haben mal ein paar junge Russen einen Grillabend versaut, als sie in der Nähe der Grillhütte das Schießen anfingen. Wenn man die Leute nicht kennt, die da ballern, bekommt man es mit der Angst zu tun. Wir haben damals die Polizei gerufen. - Wie auch immer, mir war halt dieser Widerspruch in Gunimos Beitrag aufgefallen:
ZitatOriginal von gunimo
Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar [...].
Eine Ordnungswidrigkeit ist doch noch keine Straftat, oder? Mir geht es hier nur ums Verständnis oder ums Prinzip, nicht darum, für mich irgendeinen Handlungsspielraum herauszuargumentieren. Wenn ich mal ein paar Platzpatronen zu viel habe, schraube ich den Kompensator auf die P88 und bleibe natürlich in der Wohnung.