Frage zum Tragen der SSW in der Öffentlichkeit

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 5.045 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2007 um 23:03) ist von ALFHA1802.

  • Guten Morgen,

    Ich bräuchte noch einmal eure Hilfe.

    Ich habe bis jetzt immer nur gelesen, dass man mit KWS die SSW nicht bei "öffentlichen Veranstaltungen" tragen darf.
    Doch niemand definiert diesen Begriff. Ist ein Geschäft schon eine "öffentliche Veranstaltung" oder sind damit nur Jahrmärkte, Versammlungen gemeint. Ich kann mir darunter nicht so viel vorstellen.


    Gruss,
    Raphael

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

    Einmal editiert, zuletzt von Raphael22 (10. März 2007 um 13:01)

  • Ein Geschäft ist keine öffentl. Veranstaltung, sofern da keine Band spielt etc. dort

    gilt das Hausrecht!

    mfg bombi

  • Gut gut, dann kann ich mir so langsam etwas darunter vorstellen.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Guten Morgen,

    Ich bräuchte noch einmal eure Hilfe.

    Ich habe bis jetzt immer nur gelesen, dass man mit KWS die SSW nicht bei "öffentlichen Veranstaltungen" tragen darf.
    Doch niemand definiert diesen Begriff. Ist ein Geschäft schon eine "öffentliche Veranstaltung" oder sind damit nur Jahrmärkte, Versammlungen gemeint. Ich kann mir darunter nicht so viel vorstellen.


    Gruss,
    Raphael

    Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. Bei öffentlichen Gebäuden ist dieses z.B. der Fall.
    Keine öffentlichen Veranstaltungen sind z.B. Feste mit geschlossenen Gesellschaften.

    Gruß
    Bernd

    Hier noch ein Link:aktuells waffengesetz

    Gruß muffrikaner

    Einmal editiert, zuletzt von muffrikaner (10. März 2007 um 13:29)

  • Wie wäre es, wenn mal die Suchfunktion benutzt würde?
    Hab's ja jetzt schon zigmal geschrieben, was eine öffentliche Veranstaltung ist.

    Nachzulesen HIER


    Gruß
    Mr. Lomax

  • Wie kommst du darauf, dass ein öffentliches Gebäude eine öffentliche Veranstaltung ist?

    Wo ist bei öffentlichen Gebäuden der Besucherkreis eingeschränkt? Wenn ich z.B. zum Einwohnermeldeamt möchte, gehe ich da hin. Wo ist da also eine Beschränkung?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Und vergesst die Aufzüge nicht!!
    Wir hatten hier ja mal die Frage warum man keine SSW "auf öffentlichen Veranstaltungen und in Aufzügen" führen darf.

    Damals sind wir zum Schluss gekommen daß man doch lieber die Treppe nehman soll :laugh:

    Mit Aufzügen sind natürlich Paraden, Festumzüge usw. gemeint.

    Und eine öffentliche Veranstaltung wirds dann wenn es ein temporäres Ereignis ist, daß der Öffentlichkeit zugänglich ist.
    Es muss zeitlich und örtlich begrenzt sein, dann kann man davon ausgehen daß man keine SSW dorthin mitnehmen darf.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ja Ja das Deutsche Recht ist schon verwirrend!!

    Also ne Kneipe ist keine öffentliche Veranstaltung eine Disco aber schon oder wie???? :crazy2:

    Liebe Grüße
    Magnum

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Eine Disco ist während des normalen Betriebs keine Veranstaltung.
    Sobald da aber ein DJ auflegt, der da nicht jeden Tag auflegt und dieses
    besonders angekündigt/beworben wird, dann ist es eine Veranstaltung.
    Gleiches gilt, wenn in der Disco ein Mottoabend (80er, Ü30, usw.)
    stattfindet.
    Auch eine Kneipe, in der am fraglichen Abend der Dartclub Önkelstieg
    einen internen Wettkampf durchführt, ist eine öffentliche Veranstaltung,
    wenn dieser Wettkampf irgendwo öffentlich angekündigt wurde.
    Wenn der Club sich da einmal die Woche zum Darten trifft, ohne dies
    irgendwo öffentlich kundzutun, dann ist es keine öffentliche Veranstaltung.

    Eine Disco ist übrigens ein ganz schlechtes Beispiel, weil sie eigentlich
    nie öffentlich ist.
    Öffentlich bedeutet, das Jeder dabeisein darf.
    Erklär´das mal einem Türsteher!

    Stefan

  • Zudem ist das Haurecht zu beachten. Z.B. ist allgemeinen das Mitführen
    von Waffen, explosiven Gegenständen usw. in öffentlichen Verkehrsmitteln
    untersagt. Wie das in Kaufhäusern, Supermärkten etc. gehandhabt wird,
    weiß ich nicht. Ich denke ähnlich. Schon das Überqueren des Marktplatzes,
    auf dem das Sonntagskonzert des örtl. Musikvereins stattfindet (=öffentl.
    Veranstaltung) ist nicht gestattet.

    Bachforelle

    Einmal editiert, zuletzt von Bachforelle (10. März 2007 um 16:46)

  • was lernen wir daraus? du bist als Führer einer ssw fast immer der gearschte *lol*

    aber zum Hausrecht: wenn es ein solches git muss es eigentlcih an jeder Eingangstür ausgehangen werden oder? Genauso wie bei den Schildern Hunde verboten! Dies muss sichtbar angebracht werden!
    Sehe ich das flasch? es kann ja niemand sagen sie haben gegen das Hausrecht verstoßen. und wenn ich dann frage wo kann ich das bitte lesen? und der holt nen aktenordner unter der ladentheke raus und meint hier bitte hier steht es.
    und bitte komm nun keiner auf den gedanken unwissenhet schütz vor strafe nicht.!

    2 Mal editiert, zuletzt von d.zilles (10. März 2007 um 16:56)

  • Gut ich meine ich habe noch nie und ich werde auch nie eine Waffe in die Disco mitnehmen da haben meiner Meinung nach Waffen einfach keinen Platz!

    Aber ich höre gerade zum ersten Male das Waffen in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten sind? Es wird aber nirgens darauf hingewiesen sei es auf dem Schein oder bei Erwerb.
    Wie sieht es wirklich aus? Es gibt da doch bestimmt wieder irgendein sub sub sub unter paragraphen der das Regelt oder?

    Das ist wirklich nur noch verwirrend aber was soll man heutzutage von unseren oft sinnlosen und unnötig verkomplizierten Gesetzen halten?

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Zitat

    Original von MAGNUM .44...... ich höre gerade zum ersten Male das Waffen in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten sind? Es wird aber nirgens darauf hingewiesen....

    Das ist ähnlich geregelt wie mit dem "Hausrecht" in Immobilien. Nur nennt es sich in derartigen Fällen "Beförderungsbestimmungen", teilweise auch noch mit längeren, komplizierteren Bezeichnungen belegt.

    In den Beförderungsbestimmungen des MVV (Münchner Verkehrsverbundes) ist z.B. das mitführen von Waffen jeglicher Art ausgeschlossen.
    Eigentlich wäre es sinnvoller gewesen, dort niederzulegen was erlaubt ist. Denn beim lesen bekommt man den Eindruck dass man fast nackt sein muss um befördert zu werden..........hopalla, das Nacktsein ist allerdings auch schon wieder verboten! :))

  • Deutschland armes Land

    kleiner Tagesablauf:
    morgens brötchen kaufen waffe im geschäft: Verboten!
    dann zur arbeit: Verboten! ( ok bei uns ist alles ex bereich)
    dann nach der arbeit bissel in die stadt bummeln in etlichen geschäften: verboten!
    gehen über den Wochenmarkt: verboten
    abend dann noch billiard spielen verboten
    verknakse mir den fuss muss mit dem taxi ins Kranken haus: verboten!
    im Kranken haus wohl auch verboten??

    also wenn es überall solche: beförderungsbestimmungen und hausrechte gibt, wann und wohin darf man denn eine SSW/Waffe mit sich führen??? Da nützt dann auch kein KWS denn mann macht sich ja eh übaerall und immer strafbar!


    Kleine Randbemerkung: man darf keine Waffen mitführen? mh dann muss ja der buss menschleer fahren. jder Gegenstand kann als Waffe eingesetzt werden! Sihe im flugzeug dort sind nagelfeilen Deos ect verboten!

  • tja,

    warum sollte man sich auch bewaffnen?

    du kannst zu fuss gehen oder fahrrad fahren, die geschäfte meiden schon ist bewaffnung mit ssw kein thema.

    oder schwenkst zum klappmesser um, max. grössen beachten z.b. oder führst bestimmte gase spazieren, schon hat man etwas weniger verbote.

    ansonsten gilt: siehe eingsngsfrage.....

    gruss

    tomba

  • Also das Tragen einer SSW ist in Geschäften definitiv nicht verboten.
    Es fällt (laut Homepage Polizei-NRW) nicht unter einer *öffentliche Veranstaltung. Man darf sie überall mit hinnehmen, (Videothek, Artothek etc.) Nur dorf darf keine Veranstaltung sein.


    So habe ich das alles verstanden, was ich gelesen habe.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Also das Tragen einer SSW ist in Geschäften definitiv nicht verboten.
    Es fällt (laut Homepage Polizei-NRW) nicht unter einer *öffentliche Veranstaltung. Man darf sie überall mit hinnehmen, (Videothek, Artothek etc.) Nur dorf darf keine Veranstaltung sein.

    So habe ich das alles verstanden, was ich gelesen habe.


    Wenn der Inhaber eines Geschäftes das Tragen von Waffen in seinem
    Betrieb untersagt, dann ist das auch einzuhalten. Das hat nichts mit
    dem Waffengesetz zu tun. Es wird lediglich das Hausrecht ausgeübt.
    Deine Aussage ist also so, wie sie oben steht, nicht richtig.

    In jedem Bahnhof hängt z.B. eine Hausordnung aus, in der das Mitführen
    von Schusswaffen, explosiven Stoffen usw. untersagt wird.
    In den AGBs der Beförderungsbetriebe ebenso.

    Bachforelle

  • Die Frage die sich mir hier auftut ist:
    Warum überhaupt eine SSW in der Öffentlichkeit zu führen?
    Nur um 'cool' auszusehen? Denn welchen Sinn macht es sonst?

    >> HW35 Black Silence, Suhl Modell 300, Baikal IJ60, FWB 300S, Crosman Mod 1008, Compound 55lb, Recurve 38lb <<

  • tja,
    man "kauft" sich für 50€ das Recht eine SSW in der Öffentlichkeit zu führen und deswegen jederzeit verarscht werden zu können. ;)

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Kurz zum Thema SSW in Verkehrsmitteln des ÖPNV:

    Hier in Berlin ist das derart geregelt, dass das Mitführen von Waffen und Munition und Sprengstoffen verboten ist. In Abs. 2 der Regelung steht allerdings, dass das Verbot nicht gilt, wenn der Betreffende die erforderliche Erlaubnis besitzt.

    Ergebnis:

    SSW + Kleiner Waffenschein = Mitführen im ÖPNV zulässig - zumindest in Berlin!

    Vielleicht gibt es in München oder in anderen BL beim ÖPNV ähnliche Regelungen, da die Allgemeinen Beförderungsbedingungen in Dtl. eigentlich recht einheitlich sind, weil die Politik (= die Aufsichtsbehörde) diese genehmigen muss und deshalb ein Wörtchen mitzureden hat.

    Aber Okay: Deutschland und einheitliche Politik in den Bundesländern?!? Ich weiß, ich träume.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.