Oh XXL, da sprichst Du mir aus der Seele, diese elenden Multimediahandys,die ganze S-Bahnen beschallen machen mich kirre.
Echt schlimm diese Unart,da sollte man die Hersteller verklagen.
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Oh XXL, da sprichst Du mir aus der Seele, diese elenden Multimediahandys,die ganze S-Bahnen beschallen machen mich kirre.
Echt schlimm diese Unart,da sollte man die Hersteller verklagen.
krass ...
oh mann .. na klasse ..
dachte mir letztens schon mal .. hatte auch schon zig mal meine ssw mit kws in der sbahn dabei ..
aber mei ..
kann man nich ändern .. jetzt weiss ich bescheid .. keine nuklearen sprengköpfe mehr mitführen sowie panzerfaust und ssw daheim lassen ..
mFg
p.s. diese vieher langweilen mich auch mit den handys !
ZitatOriginal von germi
Für den Fall der Fälle habe ich sonst immer einen kleinen Thermonuklearen Sprengsatz mitgeführt, heißt das ich habe die ganze Zeit gegen die AGBs verstoßen?
Du brauchst gar nicht so hoch zu Greifen... bei uns am Flughafen gelten ganz ähnlich formulierte Bestimmungen, und wenn die bei der Sicherheitskontrolle eine alte Uhr mit Radiumzifferblatt oder eine neue mit Tritium finden, kannst Du dir aussuchen ohne deine Uhr oder eben gar nicht zu Fliegen.
Natürlich kann man auf seine SSW verzichten, spätestens die Anreise zu Wettkämpfen kann aber durch das Waffenverbot auch zu einem echten Problem werden.
Dann dürfte man auch keine Feuerzeuge mitnehmen, die enthalten ja leicht entflammbare Substanzen.
Ich sehe schon, der 5 fache olympische Goldmedaillengewinner fährt mit dem Zug zur nächsten Biathlon-WM, dann kommt der Schaffner und dann heißt es aussteigen. "Da kennen wir leider kein Pardon!" wie es so schön hier beim RMV heißt
ZitatOriginal von germi
Dann dürfte man auch keine Feuerzeuge mitnehmen, die enthalten ja leicht entflammbare Substanzen.
Doch, ein (1) GAS-Feuerzeug ist erlaubt, aber NICHT im aufgegebenen Gepäck. Benzinfeuerzeuge sind grundsätzlich verboten und Gas oder Benzin für das Feuerzeug bekommt man gar nicht mit ins Flugzeug.
Einen netten Artikel darüber gibts von den Dortmundern:
12.07.2005 Was darf eigentlich ins Hand- und Reisegepäck?
Selbst das zweite Feuerzeug ist bei der Sicherheitskontrolle schon ein Stolperstein
ZitatOriginal von Erklärbär
Du brauchst gar nicht so hoch zu Greifen... bei uns am Flughafen gelten ganz ähnlich formulierte Bestimmungen, und wenn die bei der Sicherheitskontrolle eine alte Uhr mit Radiumzifferblatt oder eine neue mit Tritium finden, kannst Du dir aussuchen ohne deine Uhr oder eben gar nicht zu Fliegen.
Natürlich kann man auf seine SSW verzichten, spätestens die Anreise zu Wettkämpfen kann aber durch das Waffenverbot auch zu einem echten Problem werden.
das mit den uhrenzifferblättern ist ja wohl völliger käse, ich habe noch nie jemanden gesehen, der seine uhr zu hause lassen muss und auf welchen wettkampf jemand fliegt, der seine schreckschusswaffe dabei haben muß, den mußt du mir auch erst mal zeigen
Ich sehe das ganze relativ gelassen.
Die Bahn hat Hausrecht und darf das mitnehmen von gefährlichen Gegenständen verbieten. Okay.
Wenn es Probleme gäbe und die Allgemeine Sicherheit auf dem Spiel stünde, würde man Bahn-Reisende ebenso kontrollieren (müssen), wie Flugreisende.
Wem es wichtig ist, der kontrolliert - am Flughafen genauso wie in der Disko. Aber solange man nicht erwischt...ähh... kontrolliert wird...
Es ist ja keine Straftat. Wobei... im schlimmsten Falle könnte man das vielleicht als "gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr" interpretieren.
Doch ich werde wohl auch weiterhin Schusswaffen in Öffentlichen Transportmitteln transportieren oder führen. Ich habe meine staatliche Erlaubnis, eine SSW zu führen und diese wiegt für mich mehr als die Hausordnung der Deutschen Bahn.
Kurzum: ich bin bereit, das Risiko einzugehen, irgendwo aus dem Zug geschmissen zu werden.
Sehe ich ähnlich wie Baller-Bolle. Der Transport muss in jedem Fall möglich sein. Jagdreisen und Anreisen zu Wettkämpfen sind ja nicht nur mit dem Flugzeug möglich. Mit dem Flugzeug stellt der Transport von Waffen und Munition (ein paar Spielregeln vorrausgesetzt) ja auch kein Problem dar. Warum sollte es bei der Bahn anders sein.
Ich glaube sogar mal ein Angebot für eine Jagdpauschalreise gesehen zu haben, wo die Anreise mit der Bahn erfolgte.
Das Thema "Führen" muss man natürlich etwas differenzierter betrachten. Das müsste wohl mal ein Jurist durchleuchten. Aber beim Transport würde ich es auf jeden Fall auch draufankommen lassen.
Ausnahme ist Pulver und Pyrotechnische Artikel, egal welche Klassifizierung sie haben, denn da greift das Sprengstoffgesetz, und das verbietet jeglichen Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln.
ZitatOriginal von 260283
das mit den uhrenzifferblättern ist ja wohl völliger käse, ich habe noch nie jemanden gesehen, der seine uhr zu hause lassen muss
Ach... ich bin berufsbedingt jeden Werktag mindestens eine Stunde auf ein Verkehrsflughafen. Das mit dem Zifferblatt ist grade seit die neuen Trillium Zifferblätter auf dem Markt sind schon fast ein "Runing Gag". Kommt alleine in der Stunde die ich da am Tag verbringe mindestens ein Mal die Woche vor.
Zitat
und auf welchen wettkampf jemand fliegt, der seine schreckschusswaffe dabei haben muß, den mußt du mir auch erst mal zeigen
Nun, es geht darum das Du nach den Bestimmungen der Bahn keine Waffen mitnehmen darfst. Als Sportschütze fallen mir ein ganze reihe Wettkämpfe ein wo ich Waffen dabei habe, und zwar noch deutlich gefährlichere als SSW.
ZitatAlles anzeigenOriginal von F600
So, hab im allgemeinen Interesse noch mal nachgeschaut:Die Deutsche Bahn verbietet fast alles, was Spaß macht in Ihren AGB´s in Punkt 7.2.1 (Waffen, Explosivstoffe, biologische Proben usw.)
[QUOTE]7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu
beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände,
Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende,
giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche
Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu
ergangenen Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf
der Straße und mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe,
deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist.
Als beim Mofa von meinem Kumpel damals das Gaszug verreckt ist, hat uns der nett Bahnbeamte (nach ausdrücklicher Nachfrage) auch mit Mofa reingelassen. Von daher...
Mir stellts sich eher die Frage, in wie hier "Schusswaffe" zu defnieren ist. Bei einer SSW wird immerhin kein Geschoss durch einen lauf getrieben.
Wie defniert die Bahn Schusswaffe?
ZitatOriginal von snoop
Oh XXL, da sprichst Du mir aus der Seele, diese elenden Multimediahandys,die ganze S-Bahnen beschallen machen mich kirre.Echt schlimm diese Unart,da sollte man die Hersteller verklagen.
Nein, einfach die Erziehungsberechtigten abmahnen (lassen?). Wegen unerlaubter öffentlicher Vorführung zB.
ZitatOriginal von Knallebum
Mir stellts sich eher die Frage, in wie hier "Schusswaffe" zu defnieren ist. Bei einer SSW wird immerhin kein Geschoss durch einen lauf getrieben.
Wie defniert die Bahn Schusswaffe?
Eine Schreckschusswaffe ist eine Schusswaffe im strafrechtlichen Sinn laut BGH-Urteil.
Gruß
Marcel
ZitatOriginal von germi
Eine Schreckschusswaffe ist eine Schusswaffe im strafrechtlichen Sinn laut BGH-Urteil.Gruß
Marcel
siehe hier:
BGH-Urteil: Schreckschuß
Ich hab damit gerechnet dass das kommt.
Wenn sich das ganze nachdem BGH Urteil defnieren würde, dürfte ich aber im Zug eine ungeladene Waffe führen. Denn die Defnition "Schusswaffe" ist nur dann gegeben, wenn es sich um eine GELADENE SSW handeln. Ich glaube kaum, dass dies im Sinne der Bahn ist.
Nicht ganz.
Eine SSW ist, unabhängig vom Ladezustand, gemäß WaffG eine Schusswaffe.
Das BGH-Urteil bezieht sich lediglich auf die Einstufung im strafrechtlichen Sinne!
Hier geht es also um den tatsächlich erfolgten Einsatz der Waffe.
Ein Überfall mit einer SSW wird einem Überfall mit einer scharfen Waffe gleichgestellt, das ist alles.
Auf die Einstufung der Waffe außerhalb einer Strafsache ist das irrelevant.
Stefan
Ich darf als Jäger eine Kurzwaffe ungeladenim Holster verdeckt zur Jagd führen. Das würde auch für die BAhn gelten. Allerdings will ich einen möglich Rechtsstreit verlieren, nur weil der Zugbegleiter mich des Zuges verweist. Er hat Hausrecht. Dem habe ich mich selbst wenn ich lt. Bundesgesetz Recht hätte zu Beugen. Denn ich bin nicht Jäger von Gottes Gnaden. Ein Rechtsstreit lässt im Zuge der Amtshilfe meinem Sachbearbeiter womöglich die Info ins Haus flattern und schon habe ich Theater bei der Verlängerung des Jagdschein oder Gott weiss was noch.
Im Übrigen für alle Interessierten Thema Jagdreisen: Der Flugkapitän ist die Instanz die den Transport einer Jagdwaffe untersagen kann, selbst wenn die Gesellschaft, der Zoll, Polizei etc. ihr Okay gegeben haben. Er könnte dir den Zutritt mit der Waffe verwehren!! Ob es tätsächlich tut oder nicht oder ob es je einen solchen Fall gegeben hat kann ich nicht sagen, diese Info stand mal in einem Ratgeber!!
Tomba
ZitatOriginal von tomba
[...] Denn ich bin nicht Jäger von Gottes Gnaden. [...]
Schade. Ich schon.
Spaß beiseite. Hausrecht geht natürlich vor. Auch wenn man sonst mit Waffen rumlaufen darf (gilt natürlich nicht für offizielle "Waffenträger").
naja wie gesagt ich werde weiterhin meine waffen führen ob in der db oder nicht .. dass kommt immer darauf an
umsonst habe ich ja nicht den kws ..
ZitatOriginal von DMC Crip
naja wie gesagt ich werde weiterhin meine waffen führen ob in der db oder nicht .. dass kommt immer darauf anumsonst habe ich ja nicht den kws ..
Mit dem Kauf der Fahrkarte und dem Antritt der Reise akzeptierst Du
die Beförderungsbedingungen. Ob Du sie gelesen hast oder auch nicht.
KWS spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Bachforelle
Dann trag wenigstens Deine SSW verdeckt im Zug und erschrecke keine Fahrgäste oder Schaffner damit. Dann haben die Grünen keine Arbeit und jammern nicht ihrer Gewerkschaft ( der Polizei) hin, SSW oder dessen führen endlich ganz zu verbieten.