PAK im Zug der DB

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.850 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2006 um 12:55) ist von MickeY.

  • Oh XXL, da sprichst Du mir aus der Seele, diese elenden Multimediahandys,die ganze S-Bahnen beschallen machen mich kirre.

    Echt schlimm diese Unart,da sollte man die Hersteller verklagen.

  • krass ...

    oh mann .. na klasse ..

    dachte mir letztens schon mal .. hatte auch schon zig mal meine ssw mit kws in der sbahn dabei ..
    aber mei ..

    kann man nich ändern .. jetzt weiss ich bescheid .. keine nuklearen sprengköpfe mehr mitführen sowie panzerfaust und ssw daheim lassen ..

    mFg

    p.s. diese vieher langweilen mich auch mit den handys !

  • Zitat

    Original von germi
    Für den Fall der Fälle habe ich sonst immer einen kleinen Thermonuklearen Sprengsatz mitgeführt, heißt das ich habe die ganze Zeit gegen die AGBs verstoßen? :laugh:


    Du brauchst gar nicht so hoch zu Greifen... bei uns am Flughafen gelten ganz ähnlich formulierte Bestimmungen, und wenn die bei der Sicherheitskontrolle eine alte Uhr mit Radiumzifferblatt oder eine neue mit Tritium finden, kannst Du dir aussuchen ohne deine Uhr oder eben gar nicht zu Fliegen. :crazy3:

    Natürlich kann man auf seine SSW verzichten, spätestens die Anreise zu Wettkämpfen kann aber durch das Waffenverbot auch zu einem echten Problem werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (21. Mai 2006 um 23:59)

  • Dann dürfte man auch keine Feuerzeuge mitnehmen, die enthalten ja leicht entflammbare Substanzen.

    Ich sehe schon, der 5 fache olympische Goldmedaillengewinner fährt mit dem Zug zur nächsten Biathlon-WM, dann kommt der Schaffner und dann heißt es aussteigen. "Da kennen wir leider kein Pardon!" wie es so schön hier beim RMV heißt :new16:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (22. Mai 2006 um 00:02)

  • Zitat

    Original von germi
    Dann dürfte man auch keine Feuerzeuge mitnehmen, die enthalten ja leicht entflammbare Substanzen.

    Doch, ein (1) GAS-Feuerzeug ist erlaubt, aber NICHT im aufgegebenen Gepäck. Benzinfeuerzeuge sind grundsätzlich verboten und Gas oder Benzin für das Feuerzeug bekommt man gar nicht mit ins Flugzeug.

    Einen netten Artikel darüber gibts von den Dortmundern:

    12.07.2005 Was darf eigentlich ins Hand- und Reisegepäck?
    Selbst das zweite Feuerzeug ist bei der Sicherheitskontrolle schon ein Stolperstein

    http://www.dortmund-airport.de/index.php?id=457&L=0

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (22. Mai 2006 um 00:16)

  • Zitat

    Original von Erklärbär


    Du brauchst gar nicht so hoch zu Greifen... bei uns am Flughafen gelten ganz ähnlich formulierte Bestimmungen, und wenn die bei der Sicherheitskontrolle eine alte Uhr mit Radiumzifferblatt oder eine neue mit Tritium finden, kannst Du dir aussuchen ohne deine Uhr oder eben gar nicht zu Fliegen. :crazy3:

    Natürlich kann man auf seine SSW verzichten, spätestens die Anreise zu Wettkämpfen kann aber durch das Waffenverbot auch zu einem echten Problem werden.

    das mit den uhrenzifferblättern ist ja wohl völliger käse, ich habe noch nie jemanden gesehen, der seine uhr zu hause lassen muss und auf welchen wettkampf jemand fliegt, der seine schreckschusswaffe dabei haben muß, den mußt du mir auch erst mal zeigen :laugh:

  • Ich sehe das ganze relativ gelassen.

    Die Bahn hat Hausrecht und darf das mitnehmen von gefährlichen Gegenständen verbieten. Okay.
    Wenn es Probleme gäbe und die Allgemeine Sicherheit auf dem Spiel stünde, würde man Bahn-Reisende ebenso kontrollieren (müssen), wie Flugreisende.
    Wem es wichtig ist, der kontrolliert - am Flughafen genauso wie in der Disko. Aber solange man nicht erwischt...ähh... kontrolliert wird...

    Es ist ja keine Straftat. Wobei... im schlimmsten Falle könnte man das vielleicht als "gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr" interpretieren.
    Doch ich werde wohl auch weiterhin Schusswaffen in Öffentlichen Transportmitteln transportieren oder führen. Ich habe meine staatliche Erlaubnis, eine SSW zu führen und diese wiegt für mich mehr als die Hausordnung der Deutschen Bahn.

    Kurzum: ich bin bereit, das Risiko einzugehen, irgendwo aus dem Zug geschmissen zu werden.
    ;)

  • Sehe ich ähnlich wie Baller-Bolle. Der Transport muss in jedem Fall möglich sein. Jagdreisen und Anreisen zu Wettkämpfen sind ja nicht nur mit dem Flugzeug möglich. Mit dem Flugzeug stellt der Transport von Waffen und Munition (ein paar Spielregeln vorrausgesetzt) ja auch kein Problem dar. Warum sollte es bei der Bahn anders sein.
    Ich glaube sogar mal ein Angebot für eine Jagdpauschalreise gesehen zu haben, wo die Anreise mit der Bahn erfolgte.
    Das Thema "Führen" muss man natürlich etwas differenzierter betrachten. Das müsste wohl mal ein Jurist durchleuchten. Aber beim Transport würde ich es auf jeden Fall auch draufankommen lassen.

    Ausnahme ist Pulver und Pyrotechnische Artikel, egal welche Klassifizierung sie haben, denn da greift das Sprengstoffgesetz, und das verbietet jeglichen Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Zitat

    Original von 260283
    das mit den uhrenzifferblättern ist ja wohl völliger käse, ich habe noch nie jemanden gesehen, der seine uhr zu hause lassen muss

    Ach... ich bin berufsbedingt jeden Werktag mindestens eine Stunde auf ein Verkehrsflughafen. Das mit dem Zifferblatt ist grade seit die neuen Trillium Zifferblätter auf dem Markt sind schon fast ein "Runing Gag". Kommt alleine in der Stunde die ich da am Tag verbringe mindestens ein Mal die Woche vor.

    Zitat


    und auf welchen wettkampf jemand fliegt, der seine schreckschusswaffe dabei haben muß, den mußt du mir auch erst mal zeigen :laugh:

    Nun, es geht darum das Du nach den Bestimmungen der Bahn keine Waffen mitnehmen darfst. Als Sportschütze fallen mir ein ganze reihe Wettkämpfe ein wo ich Waffen dabei habe, und zwar noch deutlich gefährlichere als SSW.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (22. Mai 2006 um 20:13)


  • Als beim Mofa von meinem Kumpel damals das Gaszug verreckt ist, hat uns der nett Bahnbeamte (nach ausdrücklicher Nachfrage) auch mit Mofa reingelassen. Von daher...

    Mir stellts sich eher die Frage, in wie hier "Schusswaffe" zu defnieren ist. Bei einer SSW wird immerhin kein Geschoss durch einen lauf getrieben.

    Wie defniert die Bahn Schusswaffe?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von snoop
    Oh XXL, da sprichst Du mir aus der Seele, diese elenden Multimediahandys,die ganze S-Bahnen beschallen machen mich kirre.

    Echt schlimm diese Unart,da sollte man die Hersteller verklagen.


    Nein, einfach die Erziehungsberechtigten abmahnen (lassen?). Wegen unerlaubter öffentlicher Vorführung zB.

  • Zitat

    Original von Knallebum


    Mir stellts sich eher die Frage, in wie hier "Schusswaffe" zu defnieren ist. Bei einer SSW wird immerhin kein Geschoss durch einen lauf getrieben.

    Wie defniert die Bahn Schusswaffe?

    Eine Schreckschusswaffe ist eine Schusswaffe im strafrechtlichen Sinn laut BGH-Urteil.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich hab damit gerechnet dass das kommt. :crazy2:

    Wenn sich das ganze nachdem BGH Urteil defnieren würde, dürfte ich aber im Zug eine ungeladene Waffe führen. Denn die Defnition "Schusswaffe" ist nur dann gegeben, wenn es sich um eine GELADENE SSW handeln. Ich glaube kaum, dass dies im Sinne der Bahn ist.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Nicht ganz.

    Eine SSW ist, unabhängig vom Ladezustand, gemäß WaffG eine Schusswaffe.

    Das BGH-Urteil bezieht sich lediglich auf die Einstufung im strafrechtlichen Sinne!
    Hier geht es also um den tatsächlich erfolgten Einsatz der Waffe.
    Ein Überfall mit einer SSW wird einem Überfall mit einer scharfen Waffe gleichgestellt, das ist alles.

    Auf die Einstufung der Waffe außerhalb einer Strafsache ist das irrelevant.


    Stefan

  • Ich darf als Jäger eine Kurzwaffe ungeladenim Holster verdeckt zur Jagd führen. Das würde auch für die BAhn gelten. Allerdings will ich einen möglich Rechtsstreit verlieren, nur weil der Zugbegleiter mich des Zuges verweist. Er hat Hausrecht. Dem habe ich mich selbst wenn ich lt. Bundesgesetz Recht hätte zu Beugen. Denn ich bin nicht Jäger von Gottes Gnaden. Ein Rechtsstreit lässt im Zuge der Amtshilfe meinem Sachbearbeiter womöglich die Info ins Haus flattern und schon habe ich Theater bei der Verlängerung des Jagdschein oder Gott weiss was noch.

    Im Übrigen für alle Interessierten Thema Jagdreisen: Der Flugkapitän ist die Instanz die den Transport einer Jagdwaffe untersagen kann, selbst wenn die Gesellschaft, der Zoll, Polizei etc. ihr Okay gegeben haben. Er könnte dir den Zutritt mit der Waffe verwehren!! Ob es tätsächlich tut oder nicht oder ob es je einen solchen Fall gegeben hat kann ich nicht sagen, diese Info stand mal in einem Ratgeber!!

    Tomba

  • Zitat

    Original von tomba
    [...] Denn ich bin nicht Jäger von Gottes Gnaden. [...]

    Schade. Ich schon.
    :laugh:


    Spaß beiseite. Hausrecht geht natürlich vor. Auch wenn man sonst mit Waffen rumlaufen darf (gilt natürlich nicht für offizielle "Waffenträger").

    Fördermitglied des VDB.

  • naja wie gesagt ich werde weiterhin meine waffen führen ob in der db oder nicht .. dass kommt immer darauf an

    umsonst habe ich ja nicht den kws ..

  • Zitat

    Original von DMC Crip
    naja wie gesagt ich werde weiterhin meine waffen führen ob in der db oder nicht .. dass kommt immer darauf an

    umsonst habe ich ja nicht den kws ..

    Mit dem Kauf der Fahrkarte und dem Antritt der Reise akzeptierst Du
    die Beförderungsbedingungen. Ob Du sie gelesen hast oder auch nicht.
    KWS spielt dabei überhaupt keine Rolle.

    Bachforelle

  • Dann trag wenigstens Deine SSW verdeckt im Zug und erschrecke keine Fahrgäste oder Schaffner damit. Dann haben die Grünen keine Arbeit und jammern nicht ihrer Gewerkschaft ( der Polizei) hin, SSW oder dessen führen endlich ganz zu verbieten.