ZitatOriginal von heiko.moeller
...Lediglich mit aufgepflanztem Bajonett habe ich gleich zwei Dinge, die ich nicht führen darf: Das LG und das Bajonett. Wenn ich es anbringe weil es mir gefällt und unter Beachtung des eingeschränkten Zuganges ab 18 an meine Wohnzimmerwand hänge verstoße ich mitnichten gegen ein Gesetz.Gruß
Heiko
Soweit so gut, aber Bajonette darf man fuehren. Sofern man 18 und aelter ist und man sie nicht auf oeffentliche Veranstaltungen mitnimmt.
Nur so als kleine Ergaenzung.