Bajonett

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2006 um 13:40) ist von Baller-Bolle.

  • Zitat

    Original von heiko.moeller
    ...Lediglich mit aufgepflanztem Bajonett habe ich gleich zwei Dinge, die ich nicht führen darf: Das LG und das Bajonett. Wenn ich es anbringe weil es mir gefällt und unter Beachtung des eingeschränkten Zuganges ab 18 an meine Wohnzimmerwand hänge verstoße ich mitnichten gegen ein Gesetz.

    Gruß
    Heiko

    Soweit so gut, aber Bajonette darf man fuehren. Sofern man 18 und aelter ist und man sie nicht auf oeffentliche Veranstaltungen mitnimmt.
    Nur so als kleine Ergaenzung.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • @ powerslave 100:
    vielleicht liest Du die einschlaegigen Rechtsvorschriften nochmals und berichtigst dann Deinen Beitrag.
    Lesen - verstehen - posten!

  • Also wenn eine Waffe als "Kriegswaffe" eingestuft wird dann fällt Sie meines erachtens unter das Kriegswaffenkontrollgesetz weil das der für Ihren Bestimmungszweck gesetzlich definierte Rahmen ist. Das ergibt sich doch schon aus dem Namen. Ergo muß man das prinzipiell so einstufen. Wenn nun bei einem Bajonet noch differenziert wird und dies "nur" unter das "normale" Waffengesetz fällt muß man dementsprechend verfahren. Die Frage die sich stellt ist doch ob durch die Kombination eines Bajonets => Kriegswaffe in Verbindung mit einem "scharfen" Luftgewehr nicht eine Produkt entsteht das (durch seine Zweckentfremdung) illegal ist. Natürlich darfst du dir eine unschädlich gemachte Waffe mit Bajonet an die Wand hängen, aber ein schußfähiges LG ist demnach nicht unschädlich und zudem zweckentfremdet. Ich halte das für äußerst grenzwertig.

    Das ich eine Verbindung zum kleinen Waffenschein herstelle liegt in der sachlichen Nähe der Auflagen die man beachten muß wenn man ein als Waffe eingestuftes Messer mit sich führt. Mag sein das das nicht zwingend ist, von Nachteil ist es jedenfalls nicht.

    Im übrigen darf ich ein Bajonet sehr wohl führen sofern ich die geltenden Auflagen einhalte.(siehe Seite 9-10)

    Powerslave

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Die Formulierung ist aber: "...ist als Kriegswaffe gedacht ... fällt unter das Waffengesetz..." - also nur normale Waffe und nicht als Kriegswaffe eingestuft.

    Bajonette werden auch im Anhang zum KWKG (Waffenliste) nicht als Kriegswaffe aufgeführt und sind damit per Definition des KWKG keine Kriegswaffen.

    Das mit dem Führen ist richtig, da war ich geistig gerade auf dem falschen Weg. Tschuldigung!

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von heiko.moeller
    Das muß ich korrigieren: Das G3 hatte sehr wohl eine Aufnahme für ein Bajonett. Nach Abnehmen der Abdeckkappe kann man ein Bajonett direkt ohne Adapter aufstecken.

    Genau - und die Abdeckkappe hat sich gerne mal von selbst verdünnisiert, was zu nervigen Folgen für den Besitzer führte ("WAFFENTEIL VERLOREN... DISZI! SOFORT LOSRENNEN UND DAS TEIL SUCHEN!!1zwöf").

    Bei Frankonia in Köln habe ich letztens noch ein G3-Bajonett rumliegen sehen, kostete IIRC 35 Euro oder so - das einzige was mich vom Kauf abgehalten hat war die Scheide mit Halterung für Lochkoppel, vermutlich war es von der Dänischen Armee.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Die meißten Bajonette, die Frankonia als "Bajonett für das deutsche G3" verkauft, sind eigentlich aus dem Ausland; meines von Frankonia (mit dem dünnen Griffende) ist beispielsweise aus Norwegen. Daher auch die verschiedenen Befestigungen für die Koppel. Aber so verkauft es sich halt besser.

    Hat eigentlich jemand eine gesicherte Aussage darüber, welches Bajonett in der Bundeswehr für das Gewehr G3 verwendet wurde? Die Bundeswehr hatte ja welche eingelagert, nur wurden sie nicht ausgegeben wegen "humaner Kriegsführung" - so nannte sich das damals. Zwar ein Widerspruch in sich aber na ja ... Bundeswehrbegründung halt eben. Würde mich interessieren, ob es eines mit oder ohne Adapter war.

    Gruß
    Heiko

  • So jetzt muss ich dooch auch mal meinen Senf dazu geben:

    @ Powerslave: Stimmt, selten so einen Schnellschuß wie von dir gesehen! Ein Luftgewehr kann nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen, weil das KWKG seit der novelierung des WaffG außer Kraft ist! Selten so einen Unsinn gehört!

    Also ich kann nur jedem empfehlen, das neue Waffengesetz mal ganz in Ruhe zu lesen. Dann wäre euch vielleicht aufgefallen, das ihr euch die ganze Diskusion sparen könntet! Denn das Kriegswaffenkontrollgesetz ist mit dem neuen Waffengesetz WEGGEFALLEN!!! Die ganzen Schwachsinnigen Paragraphen mit "Waffen die vom Aussehen her an eine Kriegswaffe erinnern, eine Bajonetthalterung haben, bla, bla bla, sind verboten" wurden weggelassen und das neue Waffengesetzt um die sinnvollen Paragraphen (Vollautomatische Waffen sind verboten) ergänzt! Deswegen dürfen auch die ganzen Softair´s, die ja teilweise auch als Waffe (F-Zeichen) gelten und aussehen wie Kriegswaffen trotzdem verkauft werden, allerdings selbst die unter das WaffG fallende Softair´s dürfen nicht als vollautomatik verkauft werden!!! Oder ist euch noch nicht aufgefallen, das die mit :F: alle halbautomatisch sind, während alle anderen auch in Full-Auto zu haben sind???

    Weiterhin wäre euch beim lesen des WaffG dann auch aufgefallen, das zum führen einer Luftdruckwaffe in der Öffentlichkeit (außer auf dem eigenen Grundstück, auf dem Weg zu Schießstand, Büchsenmacher, etc) ein vollwertiger Waffenschein notwendig ist!!! Das Problem ist also nicht das Bajonett, das jeder Volljährige (außer bei Volksfesten, etc) bei sich tragen darf, sondern das LUFTGEWEHR!!!

    Fazit: Ich darf mein LG mit einer Bajonettwarze ausrüsten, ein Bajonett dran montiern und es mit einem falschen Kalaschnikov-Magazin ausrüsten und darf es immernoch legal besitzen!

    Gruß Steve

    2 Mal editiert, zuletzt von SteveMontana (22. Juni 2006 um 12:41)

  • Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist noch in Kraft. Das gilt für Vollautomatische Waffen, Panzerfäuste, Artillerie und ABC-Waffen.

    Das was du meinst ist der alte §37 des WaffG, der ist weg mit den Anscheinswaffen.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von heiko.moeller
    Hat eigentlich jemand eine gesicherte Aussage darüber, welches Bajonett in der Bundeswehr für das Gewehr G3 verwendet wurde? Die Bundeswehr hatte ja welche eingelagert, nur wurden sie nicht ausgegeben wegen "humaner Kriegsführung" - so nannte sich das damals. Zwar ein Widerspruch in sich aber na ja ... Bundeswehrbegründung halt eben. Würde mich interessieren, ob es eines mit oder ohne Adapter war.

    AFAIK sah es genauso aus wie die Teile aus Norwegen, was ja auch logisch ist - die Halterung am Gewehr sieht ja ein beiden Fällen gleich aus (hinter der Abdeckung unter dem Korntunnel).

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von powerslave100
    Ein Bajonett ist eine Kriegswaffe und fällt somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Für das führen ist der kleine Waffenschein notwendig.
    ...


    Oh Gott! Wie kommst Du darauf?! Zuviel BLÖD-Zeitung gelesen?


    So ein Bajonett mag ja durchaus eine als Kriegsgerät taugende Waffe sein; aber unter das KwKG fallen keine Messer, sondern viel mehr Schusswaffen, Granaten, Panzer, etc. bishin zur Atombombe.

    Und mit dem KWS darf man SSW mit PTB-Zulassung führen - und nichts anderes, weder Luftdruckwaffen (inkl. Softair, Paintball/ RAM), noch Schwerter, Bögen und Armbrüste! Und auch keine Langwaffen mit aufgepflanztem Bajonett!

    Bitte lies Dir noch mal ein paar Beiträge dazu durch oder noch besser: die Original-Gesetzestexte, bevor Du das nächste Mal etwas zum Thema Waffenrecht schreiben möchtest.

    Danke.

  • Ähm...

    Der Thread den SteveMontana da ausgegraben hat ist zweieinhalb Monate alt...

    Eigentlich war da doch alles geklärt... oder nicht?

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Ob das alles klar war, weiß ich nicht.

    Jedenfalls kann man noch mal zusammengefasst sagen, dass man eigentlich FAST ALLES an ein Gewehr basteln darf - ausgenommen Lampen, Laser und dergleichen.

    Wer meint, er müsse an sein CROSMAN 1077 ein Seitengewehr anbringen oder bei einer WLA ein Zeibein. . . ist zwar Quatsch, aber wenns sSpaß macht . . .

    Führen darf man ein Luftgewehr sowieso nicht, weder mit noch ohne Bajonett (auch nicht damit im Wald oder Stadtpark schießen!).