Rechtliches

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 13.201 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Dezember 2005 um 23:44) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo azzy,

    Stefan hat auf den Hintergrund hingewiesen dass Anordnungen und Erlasse des selben Referenten in der Vergangenheit öfters keinen Bestand hatten. Übergeordnete Behörden b.w. seine Disziplinarvorgesetzten oder letztendlich das Verwaltungsgericht haben hier schon eine andere Sichtweise der Dinge gehabt.
    Dies nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Verwaltungsvorschriften bei Beantragung b.w. Ausstellung einer gelben WBK für Sportschützen!

    In dem von dir freundlicherweise zur Verfügung gestellten Schriftstück weise ich auf die Passage hin, in der er in Selbstaussage darauf hinweist dass von Ihm die entsprechenden Anweisungen und Vorgaben des Bundes-Innenminister nicht geteilt wird und er deshalb diese nicht an untergeordnete Dienststellen weiterreicht. Zumindest eine nach meinem persönlichen Empfinden, bedenkliche Handlungsweise!

    Viele Grüsse
    Alfred

  • @ Para: Naja nicht jeder hat aber ein solches Anwesen ,wie Du zur Verfügung für Silvester....

    traumhaft sag ich nur...

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (13. Dezember 2005 um 19:16)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wie O_S schon schrieb:

    Ein Referent im Innenministerium (und nicht einmal der Innenminister selbst!) setzt sich über die Maßgaben des Bundesinnenministeriums hinweg.

    M.E. eine klare Kompetenzüberschreitung, wenn nicht sogar eine klare Rechtsbeugung.
    Seine Vorgaben zur Ausstellung der gelben WBK wiesen in ähnliche Richtungen.


    Stefan

    Den Tatbestand sollte man doch zur Anzeige bringen dann hätten die Richter ja die Möglichkeit zu entscheiden ob sich der Herr Referent im Innenministerium nicht eine Straftat hat zuschulden kommen lassen. ( Rechtsbeugung ist schließlich keine Ordnungswiederigkeit )

    Der Gedanke von Menschen regiert zu werden die es im Amt mit den Gesetzen nicht so genau nehmen und die Haftung dafür an die Polizisten vor Ort weiterreichen, ist mir doch ziemlich zu wieder.

    Zumindest sollte man seinen Dienstherren informieren und das am besten in dessen Eigenschaft als Landtagsabgeordneter, damit ihn diese Info auch erreicht.

    ingo.[email='wolf@landtag.nrw.de' <ingo.wolf@landtag.nrw.de>]"Dr. Ingo Wolf / FDP / Innenminister NRW[/EMAIL]

    Nur sollte vieleicht Jemand der die Kompetenz dazu hat dafür eine Anleitung entwerfen

    Obwohl ich persönlich nicht zu den SSW Anhängern gehöre meine ich das dies eine Angelegenheit ist die uns alle angeht.

    Gruß Jochen

    Einmal editiert, zuletzt von Acerbus (13. Dezember 2005 um 20:02)

  • @ Para :
    Na die Bilder reichen. Schön habt Ihr es im Süden.

    Außerdem für Kölner Verhältnisse ist ein Handtuch schon groß....

  • Wie Para weiter oben schon geschrieben hat bleibt alles beim alten (sich vernünftig verhalten...und nicht erwischen lassen ;) )

    Was dieser Herr Steegmann vom Stapel gelassen hat kennen wir VISIER-Leser zur genüge von seinem Amtsvorgänger.
    Irgendjemand schrieb noch das dieser Mensch dumm sei,falsch!
    Der ist Beamter (hinter einen Tisch und im warmen Büro!),
    und das ist viel schlimmer.....

    @Acerbus

    Zitat

    Den Tatbestand sollte man doch zur Anzeige bringen dann hätten die Richter ja die Möglichkeit zu entscheiden ob sich der Herr Referent im Innenministerium nicht eine Straftat hat zuschulden kommen lassen. ( Rechtsbeugung ist schließlich keine Ordnungswiederigkeit )


    Deinen Vorschlag begrüße ich,nur kannst Du mir einen Fall nennen der öffendlich geworden ist das so eine Tat auch wirklich konsequent verfolgt wurde?

    Und danke für den Tipp : "Dr. Ingo Wolf / FDP / Innenminister NRW
    E-Mail ist raus !

    Und eine Bitte an die VISIER-Redaktion,stellvertretend durch Uli :
    Dir Birne des Monat sollte schon klar sein...odda?! ;)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Was dieser Herr Steegmann vom Stapel gelassen hat kennen wir VISIER-Leser zur genüge von seinem Amtsvorgänger.

    Nee nee, das verwechselst Du, in NRW war schon "immer" Dr. Steegmann aktiv, auch damals noch unter dem beliebten Innenminister "Pausenclown" Behrens. Das ist ja das schlimme -- die Regierung wechselt, die Beamten bleiben die gleichen. Aber gerade deshalb ist ein Brief an den "neuen" NRW-Innenminister als Dienstherrn vielleicht keine schlechte Idee.

    Dr. Steegmann hatte halt früher immer noch seinen Mitstreiter Brenneke im BMI, aber der ist ihm ja zum Glück inzwischen abhanden gekommen. ;)

    Marcus

  • Zitat

    Original von Acerbus
    Den Tatbestand sollte man doch zur Anzeige bringen dann hätten die Richter ja die Möglichkeit zu entscheiden ob sich der Herr Referent im Innenministerium nicht eine Straftat hat zuschulden kommen lassen.

    Immer hübsch piano mit den wüst zusammengezimmerten Vorschlägen (gilt nicht nur für das zitierte Posting!):

    Ordnungs- und Polizeirecht ist immer noch Ländersache, also muß sich NRW in solchen Detailfragen nicht unbedingt an Vorgaben des Bundesinnenministers halten. Selbst in der Umsetzung des eigentlich bundeseinheitlichen Waffengesetzes auf Länderebene kann das eine Bundesland von den anderen abweichen - sonst hätten schon "offiziellere" Stellen von ihrer Dienstaufsicht her einschreiten müssen.

    Es tut sich hier sicher noch was, aber wie bei vielen politisch-juristischen Vorgehensweisen hat sich bewährt, daß man nicht jeden Einzelschritt und jede Überlegung im Internet ausbreitet. Das erhöht zwar unsere Zugriffszahlen aus dem Raum Düsseldorf, bringt aber sonst nichts.

    Ich bitte also um Verständnis und Geduld (und man kann übrigens im Fall der Fälle auch mit "normalem" Feuerwerk knallen, wie ein paar Millionen anderer Bundesbürger auch - aber das sollte sicher nur die letzte Option sein, und bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein rauf (von mir aus gesehen))


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Immer hübsch piano mit den wüst zusammengezimmerten Vorschlägen (gilt nicht nur für das zitierte Posting!):

    Ordnungs- und Polizeirecht ist immer noch Ländersache, also muß sich NRW in solchen Detailfragen nicht unbedingt an Vorgaben des Bundesinnenministers halten. Selbst in der Umsetzung des eigentlich bundeseinheitlichen Waffengesetzes auf Länderebene kann das eine Bundesland von den anderen abweichen - sonst hätten schon "offiziellere" Stellen von ihrer Dienstaufsicht her einschreiten müssen.

    Das habe ich ja auch schon hier gesagt. Föderalismus ist schon eine blöde Sache, denn so werden die Kompetenzen halt aufgeteilt und sowas wie hier kann geschehen. Ich sehe da momentan kein Land. Erfahrungsgemäß kann man an so etwas nämlich nicht wirklich rütteln.

  • ich versteh eigentlich garnicht warum schreckschusswaffen ab 18 sind und einen kleinen waffenschein benötigen.
    ich meine damit kann man keinen verletzen wie zb. mit einer co2 waffe die ab 18 ist und dafür braucht man nichtmal einen kleinen waffenschein. ;)
    es knallt ja nur laut aber ein geschoss kommt ja nicht raus... was soll daran gefährlich sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alex1 (14. Dezember 2005 um 13:37)

  • unter einem meter gefahr schwerer gesundheitlicher schäden!!!

    erst schiessen :schiess1: dann fragen :D

    colt 1911a1 nickel poliert ,me-desert eagle brü., waltherp99/p22 brü., luger 90 brü.

  • Zitat

    Originally posted by Alex1
    ich meine damit kann man keinen verletzen wie zb. mit einer co2 waffe die ab 18 ist und dafür braucht man nichtmal einen kleinen waffenschein. ;)


    Den KWS brauchst du nur zum FÜHREN in der Öffentlichkeit. Und keinen verletzen mit der SSW? Wie kommt es dann, daß immer wieder davon zu hören ist z.B. erst kürzlich hier im Forum als ein Mann schwer am Kopf verletzt wurde als sich "plötzlich" ein Schuß aus der Waffe löste.

    remove

  • dass gesetz is so ne sache.. ich mein is halt auch dumm geregelt will ich nämlich die waffe vom grundstück transportieren brauch ich auch schon kws... nur es gibt halt überall schwarze schafe dies dann einfach machen...

    Hier gilt es, Schütze, deine Kunst zu zeigen: Das Ziel ist würdig, und der Preis ist groß.

    Friedrich von Schiller (1759-1805), dt. Dichter

  • das wusste ich nicht das sich da was lösen kann aber generell kommt ja nichts aus dem lauf oder? außer bei silvester pyro effekten denk ich.

  • Zitat

    Original von Alex1
    das wusste ich nicht das sich da was lösen kann aber generell kommt ja nichts aus dem lauf oder? außer bei silvester pyro effekten denk ich.

    Es kommt was aus dem Lauf, und zwar ne riesige Druckwelle, und evtl noch jede menge funken..

    Nen damaliger Freund hat vor zig Jahren im Winter mal mit ner SSW in einen Schneehaufen geschossen. Aus ca. 10cm entfernung.. Effekt: ein loch von ungefähr 7x20-25cm(b x l).. (habs nicht mehr so genau vor Augen, ich war aber am staunen....)

    Striker

    !!! Vaya con DIOZ !!!

  • Also hier in Wien ist es IMMER verboten mit SSWs zu schießen, Böller hochgehen zu lassen etc., auch zu Silvester! Allerdings wird es größtenteils (wenn man nicht grade neben Fenstern von Häusern schießt) von der Polizei toleriert, also glaub ich auch nicht dass die Polizei in Deutschland zu Silvester Jagd auf SSW Benutzer machen wird ;) Da hätten sie wahrscheinlich viel zu tun.

    Die ganzen Pyroartikel für SSWs kenn ich nicht, ich hatte nur mal diese Leuchtfarbkugeln die man auch im Notfall verschießt (die aussehen wie ein flacher Becher und mit dem Anfangsbuchstaben der Farbe gekennzeichnet sind). Auf jeden Fall ist da afaik nie was runtergekommen nach dem Verschießen dieser Dinger, die verglühen doch, oder?

    4 Mal editiert, zuletzt von NeM (14. Dezember 2005 um 17:38)