Rechtliches

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 13.215 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Dezember 2005 um 23:44) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Update: Unser Grafiker in der Redaktion hat sich nur gewundert, als er die ihm von mir zugeschickten Scans näher betrachtet hat - ich dann auch (sorry, unbearbeitet habe ich nicht auf Details geachtet :anon: )

    Wie ihr rasch nachverfolgen könnt, lautet das Datum auf dem ersten Blatt, na, na, richtig:

    9. Dezember 2004

    also Entwarnung: dieses Schreiben scheint vom letzten Jahr zu sein (und bezieht sich auf 2003), und wie effektiv Steegmanns Verbot da gewirkt hat, mag jeder im Rückblick auf seine letztjährige Silvesterballerei selbst beurteilen (vor allem die Leute in NRW).

    Also, abwarten, ob er dieses Jahr was Ähnliches schickt - dieses Schreiben jedenfalls wird nicht dadurch automatisch auch für 2005 gültig, daß es jemand in irgendeiner Schublade gefunden hat.

    Siehe unterstes Posting - alles ist noch in Bewegung...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Also nichts Neues!!

    Hallo Ulrich,

    ich dachte schon dass ich mit meinem Post von Vorgestern verkehrt gelegen bin!

    Danke für die Klarstellung!


    azzy: Trotzdem Danke für die Info, es war interessant die Gedankengänge eines (nicht Aller) Behördenvertreter zu lesen!

    Viele Grüsse
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (14. Dezember 2005 um 17:47)

  • Hab ich mich letztens auch gefragt:
    Gefährliche Leuchtkugeln?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Also der Herr Dr. Steegmann hängt sich aber mächtig aus dem Fenster. Was glaubt den der wer er ist? Allein die gemachte Aussage "die Auslegung... nicht mit zutragen" und "das Schreiben... nicht weitergeleitet" zu haben reicht für eine Dientsaufsichtsbeschwerde. Dabei spielt es hier überhaupt keine Rolle von wann das Schreiben ist und um was es inhaltlich überhaupt geht. Dieser Vorgang allein ist ein Dienstvergehen. Ich bekomme Appetit (Rest gestrichen. UE). Ich werde versuchen die Rechtslage mal abzuklären und zwar unter den Aspekten der Dienstaufsicht. Der wäre auch fällig wenn er rote Gummibärchen verbieten würde.

    Unglaublich, ein Bediensteter eines Landesinnenministeriums maßt sich an im Namen seines Innenministers (egal von welcher Regierung!) die Auslegung des Bundesinneministers (egal von welcher Regierung!) zum Gebrauch von Schusswaffen nicht zu teilen und daher ein offensichlich existierendes Schreiben des BMI, also eine dienstliche Anweisung/Empfehlung, nicht an die Polizeidiensstellen weiterzuleiten.

    Ist der sowas wie ein 1 Mann Bundesgerichtshof? Muß ich die Reihenfolge so verstehen:

    Erst kommt Steegmann, dann der Bundesminister des Innern, dann die anderen?

    Ne, Ne, so nicht. Der (nee, bitte hier nicht! UE)

    Also jeder Polizist weiss das er an Weisungen nicht gebunden ist wenn sie offenkundig gegen geltendes Recht verstossen. Und in diesem Falle muß der Schupo noch nichtmal das Gesetz im einzelnen kennen da er bereit sieht das der Dienstweg nicht eingehalten wurde. So, darauf werde ich jedenfalls dann ggf. einen Beamten hinweisen, andernfalls begeht dieser dann selbst Rechtbeugung, es wird mir eine Freude sein...

    So ein Schmarnn, ich baller weiter unter Berücksichtigung der Bekannten Regelungen und Basta.

    Gruß Powerslave100

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

    Einmal editiert, zuletzt von Ulrich Eichstädt (14. Dezember 2005 um 18:58)

  • Ich könnte nun locker darauf verweisen, vor weiteren teilweise beleidigenden Postings doch noch einmal mein Posting von gestern, 23:57 Uhr nachzulesen.

    Ministerialrat Dr. Steegmann IST nun mal der zuständige Beamte für Waffenrecht in NRW, und er tut das (zumindest offiziell) als Vertreter seines Innenministers. Polizeirecht IST Ländersache, da kann das BMI anweisen, was es will (solange es keinen gesetzgebenden Charakter hat wie etwa Verordnungen, aber auch dort blockiert Steegmann seit einem Jahr erfolgreich die Umsetzung des Waffenrechts).

    Wir kommen jetzt alle wieder von der Palme runter, denn das besagte Schreiben tauchte nun mal ein Jahr zu spät auf und diente nur Übungszwecken.

    Die aus Admin-Sicht (ich hafte dafür...) möglicherweise strafbaren Äußerungen, Powerslave, habe ich editiert, der Thread wird geschlossen.


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  • Letzter Hinweis:

    Noch nicht zu früh freuen - ich bin ja kein Rechtsanwalt, und nach einem Hinweis "aus dem Publikum" ist es doch wohl durchaus möglich, daß der Runderlaß von 2004 auch 2005 noch gilt, falls er zwischendurch nicht aufgehoben wurde.

    Das klären wir aber erst morgen, wenn unser Rechtsanwalt ausgeschlafen hat...


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