Hallo Leute !
Ich habe heute einen Bekannten getroffen und der erzählte mir, das mehrere Polizisten auf seinem Gartengrundstück auftauchten, um sein Waffenlager ! *lol*!zu sehen. Sein Waffenlager bestand aus einem alten Luftgewehr (mit ), welches er erst minutenlang suchen mußte, weil er es schon mindestens ein halbes Jahr nicht benutzt hat.
Jemand hat ihn wohl angezeigt, weil er auf seinem Gartengrundstück im vorigen Sommer einen 12 jährigen Jungen damit auf Blechdosen schießen lassen hat.
Sowohl das Luftgewehr, als auch ein Flitzebogen aus dem Spielzeugladen, welches von den Beamten als Schußwaffe eigestuft wurde, wurden beschlagnahmt.
Den Flitzebogen konnte er sich inzwischen wieder abholen.
Der Vorwurf lautete, die Dias könnten als Querschläger über die Grundstücksgrenze hinausfliegen und für Andere zur Gefahr werden.
Ich kenne aber dieses Grundstück und seine "Schießbahn",der Garten mündet in einen dicht bewachsenen Steilhang, so, das Fehlschüsse und Querschläger in diesen einschlagen würden, ohne die Grenze zu überfliegen.
Meine Frage: Ist es rechtens, das man das LG aufgrund der Sache im vorigen Sommer beschlagnahmt ??
Wenn nicht, wie bekommt er sein LG wieder?
Wenn doch, was hat er für Konsequenzen zu erwarten ?
Gruß - Henry