Recht

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.463 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juni 2005 um 21:32) ist von HaPfco2.

  • Hallo Leute !

    Ich habe heute einen Bekannten getroffen und der erzählte mir, das mehrere Polizisten auf seinem Gartengrundstück auftauchten, um sein Waffenlager ! *lol*!zu sehen. Sein Waffenlager bestand aus einem alten Luftgewehr (mit :F:), welches er erst minutenlang suchen mußte, weil er es schon mindestens ein halbes Jahr nicht benutzt hat.

    Jemand hat ihn wohl angezeigt, weil er auf seinem Gartengrundstück im vorigen Sommer einen 12 jährigen Jungen damit auf Blechdosen schießen lassen hat.

    Sowohl das Luftgewehr, als auch ein Flitzebogen aus dem Spielzeugladen, welches von den Beamten als Schußwaffe eigestuft wurde, wurden beschlagnahmt.
    Den Flitzebogen konnte er sich inzwischen wieder abholen.

    Der Vorwurf lautete, die Dias könnten als Querschläger über die Grundstücksgrenze hinausfliegen und für Andere zur Gefahr werden.
    Ich kenne aber dieses Grundstück und seine "Schießbahn",der Garten mündet in einen dicht bewachsenen Steilhang, so, das Fehlschüsse und Querschläger in diesen einschlagen würden, ohne die Grenze zu überfliegen.
    Meine Frage: Ist es rechtens, das man das LG aufgrund der Sache im vorigen Sommer beschlagnahmt ??
    Wenn nicht, wie bekommt er sein LG wieder?
    Wenn doch, was hat er für Konsequenzen zu erwarten ?

    Gruß - Henry

  • Ganz rechtlich gesehen war es nicht legal was er gemacht hat.
    1. Hat er einem Minderjährigen die tatsächliche Gewalt über die Waffe geben.
    2. Kann das/der Diabolo das Grundstück scheinbar wirklich verlassen. zB wenn er schräg in die Luft schleßt. Und das ist nun mal leider nicht legal.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • jaja, es wird immer verrückter, aufpassen bei solchen Aktionen, es gibt nunma bürger die auf sowas "allergisch" reagieren und Polizisten die alles übergenau nehmen und einen Staat der vor Populismus nur so strotzt, schuldigung, aber das musste mal raus.......
    Ich empfehle, immer, egal ob legales (>18Jahre) oder illegales(<18jahre/ Kugelfang der Verlassen des Grundstückes nicht verhindert) schießen mit :F: waffen, der schütze sollte immer, immer nicht sichtbar sein, die einschläge sind ja nit so spektakulär.
    Aus irgendwas wird am ende ein Stick gedreht, was weis ich, gekrümmte Qerschlägerbahn durch temporäre Raumzeitkrümmung durch hohe Geschossgeschwindigkeit, hmm, könnte sogar sein, aber nur um nano A° (kann man hier nit besser schreiben, eine nano A°, eigentlich gehört die Kugel drüber, über das A).
    :laugh: :laugh: :laugh:

    edit: Ich lache doch nit über den Fall, ich lache über die nano A°, das ist nämlich unmessbar wenig.
    Was ihr manchmal so von einem denkt ............... :cc :cc

    Achtung, bissiger Hund !!!
    laute Schreckschuss :n17:

    Einmal editiert, zuletzt von Ballermann90 (16. Juni 2005 um 18:06)

  • So lächerlich finde ich das gar nicht, Du kleiner Ballermann.

    Gruß,

    Reinhard

    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum ist das noch nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)

  • nein, das ist gar nicht lustig. luftgewehr weg und eine anzeige wegen verstosses gegen das waffengesetz ...

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von XXL
    Ganz rechtlich gesehen war es nicht legal was er gemacht hat.
    ...
    2. Kann das/der Diabolo das Grundstück scheinbar wirklich verlassen. zB wenn er schräg in die Luft schleßt. Und das ist nun mal leider nicht legal.

    Hallo XXL,

    ich denke, es gibt kein Gartengrundstück, wo das Diabolo nicht das Grundstück verlassen kann, wenn man die Waffe schräg in die Luft hält. :( Da hilft dann nicht mal mehr der noch so professionell angelegte Schießstand! ;)
    Ich habe selbst einen großen Garten und mein Grundstück ist über 60m lang und natürlich habe ich auch eine Schießbahn in meinem Garten. :nuts:Die Schußrichtung geht in Richtung Rückseite meiner Garage und als Kugelfang benutze ich einen 15 cm starken Block aus Styrodur mit einem Ytonblock dahinter - da prallt nichts ab.

    Falls mich also tatsächlich mal jemand anzeigen sollte, kann ich einen mit Blei gefüllten Styrodurblock vorweisen! Und die Querschläger soll man mir dann doch bitte auch als Beweismaterial vorlegen!

    Auf Dosen, Klappscheiben und andere Dinge, von denen die Bleikugeln abprallen können, schieße ich grundsätzlich nur in meiner Garage.
    Das ist meiner Meinung nach das höchste Maß an Sicherheit, wofür ich als Schütze sorgen kann (OK, gar nicht schießen ist natürlich das allerhöchste Maß an Sicherheit...)

    :n30: make my day :n30:

  • Illegal ist es ja leider nichterst wenn ein Diabolo abpallt, sndern alleine wenn die Möglichkeit besteht.
    Ich mein nätürlich ist das Schwachsinning, aber ist nun mal so.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Was mich nur in dem von mir geschilderten Fall wundert, das da eine Anzeige kommt, nachdem das Delikt (?) ein Jahr zurückliegt.
    Da werden nicht allein Deutschlands Gesetze (über die übrigens die ganze Welt lacht), sondern ein besonders netter Zeitgenosse schuld gewesen sein, welcher sich erst jetzt über irgenwas anderes ärgert und mit der alten Geschichte zur Polizei geht und sagt: "Herr Wachtmeister, ich weiß was!"
    Anders kann ich mir das dazwischenliegende Jahr nicht erklären.

    Gruß - Henry

  • Also das Problem mit den Geschossen , die schräg in die Luft geschossen , das befriedete Besitztum verlassen können , hab ich glaub ich gelöst , und zwar so :
    Von der Kellertreppe unseres Hauses aus , kann man in den Garten sehen , dieser ist etwa 70 Meter Lang , und wird am ende durch eine Garage begrenzt . Ich habe mir im Keller ein "Gerüst" errichtet , etwa in der höhe von 1,50 Meter , so das man sich da drauf legen kann und über die Kellertreppe direkt in den Garten schießen kann . Da dieses "Gerüst" einige Meter weit im Keller stehtkann man durch die Tür nur einen bestimmten - relativ kleinen - ausschnitt des Gartens sehen . Der Winkel , in dem das Geschss den Keller verlassen kann , ist also duch die Maße der Kellertür beschränkt , und kann nie so groß werden , das das Geschoß in breite oder höhe den Kugelfang verfehlt .
    Sobald ich eine Digitale Kamera habe , werd ich mal ein paar Photos schießen , um das Prinzip mal besser zu verdeutlichen .

  • Hi,

    so lächerlich ist es wirklich nicht.
    Mein Grundstück mit Bauernhof (befriedet) hat ca. 35000 m² groß. Daneben ist ein Weg, wo auch Spaziergänger vorbeikommen. Ich habe einen ordentlichen
    Kugelfang. Jedoch wenn ich im Garten "rumballer" und die Leute kommen vorbei ... ? Die C02 Pistolen knallen ja "ganz schön", sehen
    relativ echt aus ... . Manche Leute wissen ja nicht ob es legal oder nicht ist. Oder denken als Unwissenheit das ist keine F Waffe. Oder Neider ?
    Gibt ja auch Leute die regen sich notorisch auf ... !

    Es reicht schon eine Anzeige auf verdacht des illegalen Waffenbesitzes
    und schon steht das SEK im Haus oder ?
    Endlich klärt sich das ganze, aber man hat Äger !

    So ist es wirklich besser man wird nicht gesehen und man hört nichts.

    Oder hat noch jemand eine andere Idee

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Also ich stimme holo da voll und ganz zu ! Ich hab es mir wirklich abgewöhnt überhaupt noch im freien zu schießen . Ich schieße nur noch aus einem Gebäude ins freie , natürlich unter einhaltung der gesetzlichen bestimmungen . Wenn man von drinen nach draußen schießt , dann wird man weder gesehen und oft auch nicht gehört . Aber es gibt ja neuerdings Schalldämpfer für :F: Waffen zu kaufen .
    Aber wie4 heißt es doch :
    Es kann der friedlichste nicht in Frieden leben , wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt !

  • Hallo


    Oft hilft da ein wenig Aufklärung. Gerade bei Nachbarn oder Leuten die in der Nähe sind oder wohnen.
    Ich hatte ein LG an der Wand hängen, mein Nachbar hatte das gesehen und aus, ich denke mal reiner Neugierde, hat er geklingelt und gefragt was das wohl ist.
    Ich habe ihm das höflich erklärt, die Gesetzeslage ein wenig erläutert und schon war alles gegessen.
    Ich habe zumindest die Erfahrung, das die meißten Mitbürger gar keine Ahnung haben.
    Aber höfliche Aufklärung trägt dann schnell zum Verständniss bei.


    Gruß Selle

  • Das stimmt, wenn man dazu kommt.

    Ich kann ja nicht jeden Spatziergänger eine Predikt halten.
    Was ist wenn einer einfach zur Polizei rennt und sagt: "Bei so und so ...
    schießen die. Ich dachte mit scharfen Waffen darf man nicht schießen ?

    Gibts da eine Möglichkeit um das zu verhindern ????

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Am besten in geschlossenen Räumen schießen !
    Keiner sieht einen und meist hörts auch keiner.
    Wer keinen geeigneten Raum hat , versuche es doch mal auf einem Schießstand.
    Ich wohnte vor einigen Jahren mal auf einem rund 350.000 qm großen Grundstück, selbst da gab es mit Spaziergängern ärger. Die Polizei konnte zwar nichts machen, da das ges. Grundstück mit einem hohen Zaun umgeben war und ein Geschoss nicht das Grundstück ( bei der größe unmöglich) verlassen konnte, habe aber anschießend nur noch im Schuppen geschossen. Besser ist`s.
    Und einen Beschlagnahmung der :F: Waffe ist nicht so einfach, da einer
    Beschlagnahmung spätestens nach 3 Tagen ein richterlicher Beschluß folgen muß. Einer Sicherstellung muß der Eigentümer zustimmen.
    So ohne weiteres kann rechtmäßiges Eigentum nicht Beschlagnahmt werden.

  • Hallo Holo,

    ich glaube kaum, das das SEK anrücken wird, wenn Du mit einer Luftpistole oder einem Luftgewehr im Garten schießt. Du bekommst, falls Dich jemand anschwärzt, allenfalls Besuch von der Polizei.

    Was die Beamten dann vor Ort bei Dir veranlassen ist wohl sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Beamten abhängig.
    Ich würde nicht generell sagen, daß alle Polizisten so reagieren, wie in dem von "HenryM." geschilderten Beispiel.
    Wenn ganz normal auf Papp-Scheiben geschossen wird, ein vernünftiger Kugelfang gegeben ist und die Waffe den rechtlichen Bestimmungen entspricht, wird es meiner Meinung nach bei "vernünftigen" Polizisten auch keine Probleme geben.

    :n30: make my day :n30:

  • Zitat

    Original von exitus
    Hallo Holo,

    ich glaube kaum, das das SEK anrücken wird, wenn Du mit einer Luftpistole oder einem Luftgewehr im Garten schießt. Du bekommst, falls Dich jemand anschwärzt, allenfalls Besuch von der Polizei.

    Was die Beamten dann vor Ort bei Dir veranlassen ist wohl sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Beamten abhängig.
    Ich würde nicht generell sagen, daß alle Polizisten so reagieren, wie in dem von "HenryM." geschilderten Beispiel.
    Wenn ganz normal auf Papp-Scheiben geschossen wird, ein vernünftiger Kugelfang gegeben ist und die Waffe den rechtlichen Bestimmungen entspricht, wird es meiner Meinung nach bei "vernünftigen" Polizisten auch keine Probleme geben.