Zitat
Original von XXL
Ganz rechtlich gesehen war es nicht legal was er gemacht hat.
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2. Kann das/der Diabolo das Grundstück scheinbar wirklich verlassen. zB wenn er schräg in die Luft schleßt. Und das ist nun mal leider nicht legal.
Hallo XXL,
ich denke, es gibt kein Gartengrundstück, wo das Diabolo nicht das Grundstück verlassen kann, wenn man die Waffe schräg in die Luft hält. Da hilft dann nicht mal mehr der noch so professionell angelegte Schießstand!
Ich habe selbst einen großen Garten und mein Grundstück ist über 60m lang und natürlich habe ich auch eine Schießbahn in meinem Garten. Die Schußrichtung geht in Richtung Rückseite meiner Garage und als Kugelfang benutze ich einen 15 cm starken Block aus Styrodur mit einem Ytonblock dahinter - da prallt nichts ab.
Falls mich also tatsächlich mal jemand anzeigen sollte, kann ich einen mit Blei gefüllten Styrodurblock vorweisen! Und die Querschläger soll man mir dann doch bitte auch als Beweismaterial vorlegen!
Auf Dosen, Klappscheiben und andere Dinge, von denen die Bleikugeln abprallen können, schieße ich grundsätzlich nur in meiner Garage.
Das ist meiner Meinung nach das höchste Maß an Sicherheit, wofür ich als Schütze sorgen kann (OK, gar nicht schießen ist natürlich das allerhöchste Maß an Sicherheit...)