So, nun aber richtig !
Mein Bekannter hat wohl den Fehler gemacht, alles zuzugeben, was ihm vorgeworfen wurde.
Wenn man mich wegen eines Vorfalles, der 1 Jahr zurückliegt, aushorchen wollte, dann würde ich mich nicht erinnern können, oder einfach abstreiten, falls mein damaliges Handeln nicht korrekt gewesen sein könnte.
Nun nochmal zu meiner am Anfang gestellten Frage:
Hat mein Bekannter die Möglichkeit, sein LG zurückzubekommen ?
Was drohen ihm für Konsequenzen, weil er einen 12-jährigen in seinem Garten schießen lassen hat?
Hat da irgendwer hier auf diesem Gebiet (schlechte) Erfahrung?
Gruß - Henry