Moin!
Ich habe eine Patrone gefunden! Die ist komplett aus aluminium mit ein Plastikkopf.
Drauf steht oben :NWM
unten links: .30
unten rechts: 58
Kann mir jemand sagen was das für eine ist!
Welche Patrone ist das?
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Daniel_n -
5. Juni 2005 um 10:10 -
Geschlossen
Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 5.663 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Kannst du evtl. ein Foto machen?
Oder wenigstens die Maße der Patrone (Länge, Durchmesser) posten?
Würde die Sache etwas vereinfachen!Stefan
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ähhh, .30 deutet auf 7,62 mm hin, also was "scharfes". es gibt auch patronen, die plastikgeschosse verschießen (bei der BW die sog. üb-mun.) und auch sonst gibt es wohl einige plastiggeschosse (z. .t nicht-tödlich).
ein foto wäre gut. SOLLTE eine scharfe sein, soilltest du dir gedanken machen, wie du sie entsprechend behandelst (polizei).
jens
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Habe im moment keine Cam hier,vll aber in den nähsten Tagen!
Das ist auf jedenfall eine Knall Patrone -
Eigentlich kann ich die ja mein Vater geben der hat eine Erwerbskarte.
Oder darf man die nich besitzen mit Ewb? -
Hallo,
was die Zahlen bedeuten weiß ich so nicht im Kopf, aber hört sich sehr nach einer Platzpatrone der Bundeswehr an. Hat der Plastikkopf Längsrillen? Gewehrpatrone oder Pistole? Auf jeden Fall braucht man für solche Patronen eine EWB!Gruß, David
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Zitat
Original von Daniel_n
Eigentlich kann ich die ja mein Vater geben der hat eine Erwerbskarte.
Oder darf man die nich besitzen mit Ewb?Dein Vater sollte dann auch eine entsprechende EWB für eine Waffe in dem Kaliber besitzen... sonst hat er ein Problem!
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NWM = Niederländische Waffen- und Munitionsfabrik
Gruß
HK -
Versuch doch mal die Form mit Paint nachzuzeichen, dann wird es vllt etwas klarer.
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Zitat
Platzpatrone der Bundeswehr
...hm, also es gibt, bzw. gab zu meiner zeit 2 sorten von BW-platzmun.:
- komplett aus olivem kunststoff für das G-3
- komplett aus messing für das MG-3 (da schmolzen die plastemumpeln wegen der hohen kadenz sonst ...)eine alu-hülse mit kunststoffkopf (also geschoss?) deutet irgendwie auf eine übungsmunition hin, die war bei der BW aber blau. letztlich bringt meine spekulierei aber nix, ein foto würde sehr helfen ...
ansonsten bleibe ich dabei: die bez. .30 müsste 7,62mm entsprechen und das dürfte kein frei erwerbbares kaliber sein.jens
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Hallo Flammi
es gibt die Aluhülsen in Kaliber 9mm Platz. Da gibt es keine komplett aus Kunstoff. Ansonsten gibt es die du beschrieben hast.... noch eine neue fürs G36 komplett in schwarz. Irgendwo hab ich noch eine leere von der 9mm, mal gucken ob ich die findeGruß, David
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Zitat
Original von Michalive2
Dein Vater sollte dann auch eine entsprechende EWB für eine Waffe in dem Kaliber besitzen... sonst hat er ein Problem!
so ein Quatsch ich darf jedes Kaliber bzw. Munition besitzen und erwerben wie ich lust habe auch wenn ich nicht die passende Waffe dazu habe!!!
Anders siehts vielleicht bei explosiver, militärischer Munition aus.
Munition zu der keine passende Waffe vorhanden ist darf sogar mit den Waffen zusammen in einem Schrank Klasse A verwahrt werden und muss nicht in ein Munitionfach. -
Zitat
so ein Quatsch ich darf jedes Kaliber bzw. Munition besitzen und erwerben wie ich lust habe auch wenn ich nicht die passende Waffe dazu habe!!!
du solltest dir vielleicht mal das neue waffengesetz durchlesen...
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Meine obige Aussage beschränkt sich auf Munition für Langwaffen(hatte ich vergessen )!
Und da geh ich in Laden und kaufe das was die Kollegen so brauchen auch wenn Sie andere Kaliber schiessen.Sorry bei Platzpatronen ist das wohl auch anders da die ja nicht in allen Kalibern vom BJG abgedeckt werden
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aber keine niederländischen Platzpatronen....
@Threadstarter
Am besten du legst den Kram dahin, wo du ihn herhast und gehst pfeiffend weg -
Es könnte aber auch eine Dekopatrone sein, eventuell mit noch intaktem Zündhütchen.
Ist die Hülse irgendwo angebohrt? In welchem Zustand befindet sich das Zündhütchen?HK
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Zitat
Original von Coachman
so ein Quatsch ich darf jedes Kaliber bzw. Munition besitzen und erwerben wie ich lust habe auch wenn ich nicht die passende Waffe dazu habe!!!
Anders siehts vielleicht bei explosiver, militärischer Munition aus.
Munition zu der keine passende Waffe vorhanden ist darf sogar mit den Waffen zusammen in einem Schrank Klasse A verwahrt werden und muss nicht in ein Munitionfach.ZitatOriginal von Coachman
Meine obige Aussage beschränkt sich auf Munition für Langwaffen(hatte ich vergessen )!
Und da geh ich in Laden und kaufe das was die Kollegen so brauchen auch wenn Sie andere Kaliber schiessen.Du solltest wirklich mal das neue Waffengesetz lesen
ZitatOriginal von Coachman
Sorry bei Platzpatronen ist das wohl auch anders da die ja nicht in allen Kalibern vom BJG abgedeckt werdenund was hat das Bundesjagdgesetz mit Munition zu tun .
erwin
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Zitat
Du solltest wirklich mal das neue Waffengesetz lesen
Was ist falsch daran was er sagt? Es ist nunmal so, daß man mit gültigem Jahresjagdschein Munition erwerben darf. Und auf dem JJ ist nunmal keine Waffe eingetragen, der man die Mun zuordnen könnte.Zitatund was hat das Bundesjagdgesetz mit Munition zu tun
es ist u.A. darin geregelt, welche Mun mit dem gültigen JJ erworben werden darf -
Gestatte mir mal eine Frage:
Wo hast du sie gefunden??Das könnte zur Klärung beitragen.
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wenn Die Losnummern von anfang an in den zivilen Handel kamen sind die MES pflichtig, Wenn es surplus Platzmun von der BW ist deren Losnummern beim Bund ausgetragen wurden ist die MES pflichtig. Ist es Mun deren Losnummern bei der BW in den Büchern stehen hast Du ein Problem.
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