Beiträge von Michalive2

    Wie wäre es mit einem bissle Google oder Nutzen der Suchefunktion?

    Nur kurz....

    Leistung: Ein bissle Schwach im Vergleich zu anderen GBBs

    Qualität und Verarbeitung: Absolut Top, Detailtreue geht soweit das auf der Waffe auch WaH Abnahmestempelungen vorhanden sind und die P38 damit "Nummergleich" ist.

    Zitat

    Original von deStalkerly
    Ohhh,
    ernsthaft, ich bin mir nun Bewusst (so was wusste ich nicht) aber Verklagen soll mich einer! Ich kann Beweisen dass ich das Griffstück von einem Online- Versand- Haus habe, die müssen wir etwas Beweisen!

    Du hast ein vollfunktionsfähiges Griffstück einer Kurzwaffe von einem Versandhaus bekommen. Und? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und beweisen muss niemand Dir etwas, das Griffstück ist beweiss genug!

    Nur solangsam frage ich mich ernsthaft ob Du von einem vollfunktionsfähigen Griffstück sprichst oder von einem leeren, also ohne jede Internals?! Letzteres wäre legal

    Zitat

    Original von deStalkerly
    Ich weiß wie die Wahrheit ist und ich bin zufrieden, und ernsthaft, auch wenn es gegen das Gesetz wäre, wenn interessiert es ob man eine 99% Nachbildung oder eine echte Baugruppe hat, eine leistungs- Veränderung ist es keines Wegs!

    Das echte Griffstück ist WBK-pflichtig!!! Da spielt es keine Rolle mehr ob Du damit nur Deine Airsoft pimpen willst oder nicht!

    Anlage 1 Waffenrecht
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

    Unterabschnitt 1: Schusswaffen

    1.3

    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    [...]

    1.3.4

    bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;


    Zitat

    P.s.: Wer würde nicht so Handeln?
    Wer hat noch nie etwas Kleines angestellt?
    Was wer nicht weiß, macht ihn auch nicht heiß!

    Kurz gesagt Anstiftung zum Verstoss gegen das deutsche Waffengesetz und bei Dir persönlich kommen dann noch zig Verstösse gegen BW Dienstvorschriften (Verbringung einer Schusswaffe in die Kaserne und verbotene Manipulation an BW-Eigentum) dazu, was weder Dein Spiess noch Kompanie-Chef besonders witzig finden werden.

    Zitat

    Original von deStalkerly
    Nun wollte ich aber noch kurz etwas anmerken,
    ich habe zwar keine Lizenz zum umbauen von Waffen aber meine Waffe ist vom BKA neu ge :F: ´t worden:
    Ich habe den org. Schlitten der „Pistole P8“ (von der GBB) auf das Griffstück der "echten" H & K- Pistole P8 "montiert", da ich gesehen habe das beide Teile (das Griffstück der GBB und der H&K Produktion) identisch sind (sozusagen kann man aus der P8 GBB und „eGun“ eine echte bauen, was mich pers. erschrak,

    Kurze Rede

    Kurzwaffengriffstücke unterliegen dem Waffenrecht! Das bedeutet das niemand ein vollfunktionsfähiges P8 Griffstück ohne WBK erwerben kann (Wobei mir die Problematik des EU-Binnenmarktes bekannt ist siehe Glock Vertriebsstopp für Wechselsysteme)

    Auf dem Markt befinden sich jedoch auch LEP Waffen, also auf Luftdruck umgebaute Originalwaffen, diese sind jedoch so abgeändert das sie zu mehr nicht mehr zu gebrauchen sind, Sollbruchstellen und Abfräsungen an der Schlittenführung. Die Kurzwaffen-Griffstücke von Dekoumbauten sind zerstört und verschweisst.

    Grundstätzlich ist es schon möglich hochwertige Airsoft oder Modelguns mit "echten Teilen" aufzurüsten. Nur haben hier vorallem die japanischen Hersteller, aufgrund des japanischen Waffenrechts, entsprechend vorgesorgt und minimale Abweichungen zum originalmass.

    Alles in allem wäre es ein zu hoher Aufwand und rechtlich eine Straftat

    Zitat

    Original von wurm49
    mein Problem gelb bekommme ich nur als Spotschütze und der Vereinvorsitzende muss beijedem kauf unterschreiben

    Nö... das muss er bzw. der Verband nur einmal und das bei der Erteilung!

    Zitat

    rot is auch kacke wegen dem Kalieber umbau und Kellerraum ohne Fenster mit Stahltür hab ich auch nicht! Und um diese zu beantragen muss man ja nen vorhandenen Bestand vorweisen (wie soll man dennn an sowas drankommen legal ??)

    Häää???

    Zitat


    Also blieb mir nur noch grün als sinnvoll man muss halt die Jägerprüfung machen

    Grün gibt es auch für Sportschützen


    Nochmal gaaaanz langsam...

    Gelb

    Für Sportschützen, Einzellader und Repetierer (Ausnahme Pumpguns)
    Keine Voreinträge und (je nach Bundesland) keine 2/6 Regelung

    Grün

    Für Sportschützen

    Automatikwaffen KW oder LW Voreintrag mit Bedürfnisnachweis und 2/6 Regelung

    Rot

    Sammler

    Jagdschein

    Für Jäger


    Informieren!!! Es gibt genug Infoseiten im Internet die die einzelnen Erwerbsberechtigungen erklären

    Fakt ist das in Japan seit der Waffenrechtsänderung 1972 kein Stahl oder andere hochfeste Materialien verbaut werden dürfen!

    Grund lag in den MGC Mp40 und M1928 Modelguns die sich mit geringen Aufwand in scharfe Waffen umbauen liessen.

    Für diese alten Waffen gibt es in Japan einen Bestandsschutz, das bedeutet Besitz ist erlaubt, verkauf und selbst verschenken ist verboten.

    Heute gibt es

    ABS = Kunststoff

    ABS/HW = Kunststoff mit Zinkpulver angereichert

    ABS Metalfinish = Kunststoff mit einer extremdünnen metallischen Folie, wird seit ende der 80er nicht mehr produziert aber restbestände

    und dann eben die Metalbodies

    Es gibt sie als Zinkdruckguss oder Alu und auch Stahl nur eben nicht in Japan!

    Zitat

    Original von DesertStorm
    Auf der Waffe ist ein :F: , was aber ungültig ist weil sie unter 0,5 Joule hat

    Wer sagt das das :F: ungültig ist????

    Derzeitige Rechtsauffassung ist das der 0,5J BKA Feststellungsbescheid keine rechtliche Wirkung hat da das BKA nicht berechtigt war die Energiegrenze zu ändern, was an sich auch aus §2 Absatz 5 ersichtlich ist. Die Auffassung wird auch schon von Gerichten übernommen!

    Im Visier war dazu auch ein Artikel

    Zitat

    Original von JohnMullins
    lol Ammiland, immer wieder für Wunder zu haben! Dann kauf ich mir halt ne echte M4, dann muss ich kein orangen Mündungsfeuer-dämpfer dranmachen ;D:nuts:

    Erst informieren dann posten! Auch in den USA bekommst Du keine "echte M4"

    1. Colt beliefert überhaupt keine Zivilisten mehr sondern nur noch Law Enforcement und Military

    2. Vollautomaten sind in den USA nur noch als Bestandswaffen handelbar (wenn vor 1968 oder nach 1986 Preban) und damit extrem teuer.

    Beispiele:

    HK MP5K : 12.500,00 US-Dollar
    HK G3SG1: 12.500,00 US-Dollar
    Colt M16A1: 15.000,00 US-Dollar
    M2HB: 17.500,00 US-Dollar
    M60E4: 26.000,00 US-Dollar
    Browning 1917 Water Cooled Maschinengewehr: 30.000,00 US-Dollar

    Da das M4 NACH dem ImportVerbot der Vollautomaten in den USA 1968 (Gun Control Act) und nach dem McClure-Volkmer Act von 1986 entwickelt wurde ist es für Zivil überhaupt nicht zu erwerben.

    Zitat

    Original von full.house
    ... sicher nicht ins Land der Softairs - da sind nämlich Luftgewehre und scharfe Waffen im Volk verboten ... ;)

    oder in den Niederlande: Dort sind Airsoft verboten oder in den USA oder Italien dort nur mit roter bzw. oranger Mündung.

    Und in England droht das totalverbot von Anscheinswaffen einschliesslich Airsoft und Modelgun.

    Von daher ist das deutsche Waffenrecht trotz aller Widrigkeiten und Einschränkungen so schlecht auch wieder nicht!

    Da ich diverse Anfragen erhielt ob ich, gegen Bezahlung, bereit wäre einen Waffenimport durchzuführen möchte ich nochmal in aller klarheit und öffentlich feststellen:

    Ich werde für niemanden, mit oder ohne Bezahlung, einen Waffenimport durchführen.

    Ich bin weder im Besitz einer Waffenhandelslizenz, rechtliche Grundlage für einen gewerbsmässigen Import, noch bin ich bereit meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu gefährten.

    Entsprechende User verweise ich auf die unzähligen Importanleitungen im Interet

    Beispiel: http://www.airsoft-faq.de/wiki.pl/wie_importiere_ich_richtig

    Ich bitte daher in Zukunft von solchen Anfragen abzusehen und behalte mir ausdrücklich vor weitere solcher Anfragen direkt an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten!

    Vielen Dank!

    Zitat

    Original von joe
    hi ,
    erstmal riesendank für die antwort!
    es waren ein side ris dabei von G&P aus hongkong und eine marui weavermontage, mehr nicht. diese waren wirklich günstiger und besser vom material als die von classic army.
    sorr das ich so spät wieder drin war
    gruß

    Und?

    Hast Du es jetzt so gemacht wie von mir beschrieben?

    Zitat

    Original von Erklärbär

    Da werden noch einige kommen müssen. Habe grade noch mal am Flughafen mit dem Diensthabenden (Sportschütze in der Zoll-Schießsport-Gemeinschaft) gesprochen. Ist ein solches Bild drauf, ist das Teil zumindest bei denen noch immer SOFORT weg und Ermittlungen werden eingeleitet. Den Feststellungsbescheid gibt es in deren offiziellen und Dienstrechtlich einzig Maßgebenden Verteiler (noch) nicht.

    Sein (etwas augenzwinkernder) Kommentar: Wird dann im Zweifel der Richter schon entscheiden, und wenn die Leute recht haben, für U-Haft gibt es dann ja Haftentschädigung.

    Genau genommen hat dann der Zollbeamte ein Problem!

    Der Zoll ist nur Erfüllungsgehilfe bei der Durchsetzung des Waffenrechts (Waffengesetz, KWKG und BeschG)

    Gemäß §2Absatz5 ist ein Feststellungsbescheid geltendes Waffenrecht und damit Rechtsverbindlich für den Zoll!

    Auch die Behauptung das der Feststellungsbescheid dem Zollbeamten nicht bekannt war und/oder dieser nicht in deren Verteiler ist hat keine rechtliche Auswirkung da ein Feststellungsbescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und damit "bekannt" ist.

    Natürlich kann der Zoll beschlagnahmen und es auf einen Prozess ankommen lassen etc. nur steht dann auf der anderen Seite Rechtsbeugung und Schadenersatzpflicht.

    Kurze Rede

    Eine Montage, selbst wenn sie ausdrücklich für eine Lampe bestimmt ist oder nur für eine Lampe verwendet werden kann (Bauart) ist

    KEIN

    verbotener Gegenstand!

    Das hat das BKA so auch im Feststellungsbescheid "Glock Grifflampe" bestätigt!

    Verboten ist danach nur Lampe + Montage zusammen, die Teile einzeln sind keine verbotenen Gegenstände!

    O-Ton BKA: "Eine Montage alleine kann kein Ziel anleuchten"

    Ist aber alles Offtopic solange der Thread Ersteller sich nicht mehr meldet!

    Zitat

    Original von joe
    hi
    also meine frage:
    ich habe aus hong kong eine montage für mp5 gekauft für zielfernrohr.

    Eine ZF Montage ist weder ein KWKG Teil noch unterliegt es dem Waffenrecht!

    Zitat

    der zoll hat mir dann gesagt in verbindung mit bka.....................
    das teil dürfe nicht eingführt werden........... :-((

    Ist Blödsinn!

    Zitat


    wenn es geht mit rechtlichem hintergrund
    reisendank für die hilfe

    Schriftlich(!) um Mitteilung bitten warum obigen Artikel dem Waffenrecht unterliegt und bei Verneinung einer Erwerbs- oder Einfuhrhemmnis die Freigabe des Artikels verlangen!

    Nicht telefonisch oder mündlich sondern nur schriftlich da Du dann entsprechend der Antwort was schriftliches vorliegen hast!

    Im übrigen, wenn der Artikel nicht einführbar ist hat das automatisch einen Verstoss gegen das Waffenrecht und/oder KWKG zum Hintergrund. Entsprechend gäbe es eine Strafanzeige und Ermittlungsverfahren!

    Aber...

    Handelte es sich bei der Bestellung wirklich nur um die Montage und sonst nichts?

    Kann es kaum glauben weil die Montage in D billiger zu haben wäre als bei Bestellung in HK, da Montage + Versand + Einfuhrumsatzsteuer + Zoll


    Daher vermute ich das in der Lieferung ein verbotener Gegenstand ist

    Zitat

    Original von germi
    Hi!


    Die SD's haben selber auch ein :F: drauf.

    Gruß Marcel

    Nö!

    Ich habe mir aus Hong Kong einen Schalldämpfer importiert, einschliesslich Einfuhrgenehmigung nach §29 Waffenrecht! Es wurde keine :F: verlangt!

    Nur im Rahmen der Erwerbseinschränkung sind die Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind.

    Und zu guter letzt sind diese Teile Bundeseigentum, ausser wenn die Teile als Beutewaffe von einem Allierten verloren wurden ;)

    Schau mal ein bissle in Militariaforen, das Bundesvermögensamt ist da schnell mit Beschlagnahme!

    Zum Waffenrecht! Mir ist der Fall eines Sammlers bekannt der eine total verrostete 08 beim Sondeln gefunden hat! Die Waffe wurde später bei einer Hausdurchsuchung gefunden und Techniker des BKA schaften es eine Patrone (Jedoch nur mit Zündhütchen) abzufeuern = Verurteilt wegen Verstoss gegen das Waffenrecht!

    Zitat

    Original von Dodger00
    Soweit ich das bis jetzt mitbekommen habe sind Flinten am Lauf nie geschlitzt! Das bezieht sich nur auf Salut-Gewehre.

    Bei den Alt-Salut waren sie nicht geschlitzt, bei den neuen ist der Lauf im vorderen Drittel geschlitzt!

    Zitat

    Original von steffirn
    du weist ja wie ungesund das ist. ich hoffe, du weißt was du da deinen ohren antuhst

    Ich war mir auch unsicher und wollte erst zurück zum Auto die Ohrschützer holen! Der Knall ist aber so "harmlos" das es dann doch nicht notwendig war!

    Wichtigste Erkenntnis an dem Abend, benutzt keine SP-Patronen, die bauchen zu sehr auf, darum auch das Messer auf den Bilder = Akt bis die Patrone wieder draussen war. Mit den NC gab es keine Probleme.