ZOLL ??

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 5.609 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Mai 2006 um 12:22) ist von rec.

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Mal sehen wieviele Leute das Erklärbär noch erklären müssen bevor er es glaubt... :new2:

    Da werden noch einige kommen müssen. Habe grade noch mal am Flughafen mit dem Diensthabenden (Sportschütze in der Zoll-Schießsport-Gemeinschaft) gesprochen. Ist ein solches Bild drauf, ist das Teil zumindest bei denen noch immer SOFORT weg und Ermittlungen werden eingeleitet. Den Feststellungsbescheid gibt es in deren offiziellen und Dienstrechtlich einzig Maßgebenden Verteiler (noch) nicht.

    Sein (etwas augenzwinkernder) Kommentar: Wird dann im Zweifel der Richter schon entscheiden, und wenn die Leute recht haben, für U-Haft gibt es dann ja Haftentschädigung.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (10. April 2006 um 23:49)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Den Feststellungsbescheid gibt es in deren offiziellen und Dienstrechtlich einzig Maßgebenden Verteiler (noch) nicht.

    Wenn das deren Einstellung ist, dann kann ich dieses blödsinnige Verhalten nachvollziehen.

    Nicht verstehen, nachvollziehen. :confused2:

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Da werden noch einige kommen müssen. Habe grade noch mal am Flughafen mit dem Diensthabenden (Sportschütze in der Zoll-Schießsport-Gemeinschaft) gesprochen. Ist ein solches Bild drauf, ist das Teil zumindest bei denen noch immer SOFORT weg und Ermittlungen werden eingeleitet. Den Feststellungsbescheid gibt es in deren offiziellen und Dienstrechtlich einzig Maßgebenden Verteiler (noch) nicht.

    Sein (etwas augenzwinkernder) Kommentar: Wird dann im Zweifel der Richter schon entscheiden, und wenn die Leute recht haben, für U-Haft gibt es dann ja Haftentschädigung.

    Genau genommen hat dann der Zollbeamte ein Problem!

    Der Zoll ist nur Erfüllungsgehilfe bei der Durchsetzung des Waffenrechts (Waffengesetz, KWKG und BeschG)

    Gemäß §2Absatz5 ist ein Feststellungsbescheid geltendes Waffenrecht und damit Rechtsverbindlich für den Zoll!

    Auch die Behauptung das der Feststellungsbescheid dem Zollbeamten nicht bekannt war und/oder dieser nicht in deren Verteiler ist hat keine rechtliche Auswirkung da ein Feststellungsbescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und damit "bekannt" ist.

    Natürlich kann der Zoll beschlagnahmen und es auf einen Prozess ankommen lassen etc. nur steht dann auf der anderen Seite Rechtsbeugung und Schadenersatzpflicht.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • hi ,
    erstmal riesendank für die antwort!
    es waren ein side ris dabei von G&P aus hongkong und eine marui weavermontage, mehr nicht. diese waren wirklich günstiger und besser vom material als die von classic army.
    sorr das ich so spät wieder drin war
    gruß

  • Zitat

    Original von joe
    hi ,
    erstmal riesendank für die antwort!
    es waren ein side ris dabei von G&P aus hongkong und eine marui weavermontage, mehr nicht. diese waren wirklich günstiger und besser vom material als die von classic army.
    sorr das ich so spät wieder drin war
    gruß

    Und?

    Hast Du es jetzt so gemacht wie von mir beschrieben?

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Ihr wollt von mir garnicht hören was ich zu diesem Thema bezüglich "Deutschem Waffengesetz" zu sagen hätte.
    Ich überleg mir lieber weiter, in welches Land ich auswandere...

  • Zitat

    Original von JohnMullins
    Ihr wollt von mir garnicht hören was ich zu diesem Thema bezüglich "Deutschem Waffengesetz" zu sagen hätte.
    Ich überleg mir lieber weiter, in welches Land ich auswandere...

    ... sicher nicht ins Land der Softairs - da sind nämlich Luftgewehre und scharfe Waffen im Volk verboten ... ;)

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von full.house
    ... sicher nicht ins Land der Softairs - da sind nämlich Luftgewehre und scharfe Waffen im Volk verboten ... ;)

    oder in den Niederlande: Dort sind Airsoft verboten oder in den USA oder Italien dort nur mit roter bzw. oranger Mündung.

    Und in England droht das totalverbot von Anscheinswaffen einschliesslich Airsoft und Modelgun.

    Von daher ist das deutsche Waffenrecht trotz aller Widrigkeiten und Einschränkungen so schlecht auch wieder nicht!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Und in England droht das totalverbot von Anscheinswaffen einschliesslich Airsoft und Modelgun.

    Falsch. Nur der Import wird verboten. Besitz ist weiterhin legal, genau wie Teile, um die vorhandenen Waffen instand zu halten.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Das hat schon seinen Sinn, dann wissen die Beamten oder andere bewaffnete wachsame US-Bürger, dass sie dich erschießen dürfen, falls du damit irgendwie rumfuchteln solltest.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von JohnMullins
    lol Ammiland, immer wieder für Wunder zu haben! Dann kauf ich mir halt ne echte M4, dann muss ich kein orangen Mündungsfeuer-dämpfer dranmachen ;D:nuts:

    Dann such Dir aber den richtigen Staat aus... in einigen kannst Du kaum noch Dartpfeile legal kaufen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von rec

    Falsch. Nur der Import wird verboten. Besitz ist weiterhin legal, genau wie Teile, um die vorhandenen Waffen instand zu halten.

    Was die britische Handelsbilanz vor in Kraft treten dieses Gesetzes massiv belasten sollte :D. So wie ich das mitbekommen habe, werden die Händler die vom aus bedroht sind noch riesige Mengen importieren bevor das Verbot in Kraft tritt *g*

  • Zitat

    Original von JohnMullins
    lol Ammiland, immer wieder für Wunder zu haben! Dann kauf ich mir halt ne echte M4, dann muss ich kein orangen Mündungsfeuer-dämpfer dranmachen ;D:nuts:

    Erst informieren dann posten! Auch in den USA bekommst Du keine "echte M4"

    1. Colt beliefert überhaupt keine Zivilisten mehr sondern nur noch Law Enforcement und Military

    2. Vollautomaten sind in den USA nur noch als Bestandswaffen handelbar (wenn vor 1968 oder nach 1986 Preban) und damit extrem teuer.

    Beispiele:

    HK MP5K : 12.500,00 US-Dollar
    HK G3SG1: 12.500,00 US-Dollar
    Colt M16A1: 15.000,00 US-Dollar
    M2HB: 17.500,00 US-Dollar
    M60E4: 26.000,00 US-Dollar
    Browning 1917 Water Cooled Maschinengewehr: 30.000,00 US-Dollar

    Da das M4 NACH dem ImportVerbot der Vollautomaten in den USA 1968 (Gun Control Act) und nach dem McClure-Volkmer Act von 1986 entwickelt wurde ist es für Zivil überhaupt nicht zu erwerben.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive2 (5. Mai 2006 um 23:44)

  • Bist mal wieder sehr kleinlich Micha ;)

    Er meinte damit halt ein AR15 Carbine. Seit dem Urteil im Fall Bushmaster vs. Colt darf der Begriff M4 aber sogar höchstoffiziell für AR15 Carbines die dem M4 ähnlich sehen verwendet werden, siehe Urteilsbegründung ;). Oder wir nennen es halt M4gery wie es auch gebräuchlich ist :D.

    Übrigens stimmt es nicht das Colt nur noch den LE /Mil Markt beliefert, das Colt 6920 (mehr oder minder ein M4 mit 16 Inch Lauf, die Unterschiede zum M4A1 sind marginal) ist als Halbautomat sogar ein sehr beliebtes ziviles AR. Und dann gibt es noch die ganzen Colt Match-Gewehre.

  • Zitat

    Original von rec

    Falsch. Nur der Import wird verboten. Besitz ist weiterhin legal, genau wie Teile, um die vorhandenen Waffen instand zu halten.

    Leider ebenso falsch. Momentan wird tatsächlich auf der Insel ein Komplettverbot aller "Lookalikes" diskutiert (etwa nachzulesen in "Airgun World"), und das ist vom Import überhaupt keine Rede (das folgt später nebenbei) - zunächst einmal ist vom ersatzlosen(!) Einziehen und Vernichten die Rede, und damit haben die Briten schon seit dem Kurzwaffenverbot einige Übung (das war so teuer, daß der Staat echte Probleme bekam). Als einfachere, erste Maßnahme wird über ein Komplettverbot des Online- und Versandhandels nachgedacht, und dann sind mangels Anzeigen auch die Zeitschriften weg.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Es ging aber doch um die jetzige VCR Bill, und afaik verbietet die nur den Handel.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.