Welchen Einsatzzweck bzw. welche Vergrößerung strebst Du an?
Beiträge von Klappspaten
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Zitat
Nicht gerade die beste LösungNe, die beste Lösung hab ich am 05.06.2005 um 18:16 schon gepostet
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Du solltest wirklich mal das neue Waffengesetz lesen
Was ist falsch daran was er sagt? Es ist nunmal so, daß man mit gültigem Jahresjagdschein Munition erwerben darf. Und auf dem JJ ist nunmal keine Waffe eingetragen, der man die Mun zuordnen könnte.Zitatund was hat das Bundesjagdgesetz mit Munition zu tun
es ist u.A. darin geregelt, welche Mun mit dem gültigen JJ erworben werden darf -
aber keine niederländischen Platzpatronen....
@Threadstarter
Am besten du legst den Kram dahin, wo du ihn herhast und gehst pfeiffend weg -
ich meinte ob es überhaupt LuPis mit über 7,5 Joule gibt? Naja jedenfalls hab ich jetzt ein Foto gesehen. Die LuPi hat einen schwarzen Griff und das "geschweifte" Heck...
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Danke für Eure Antworten!
Denn werd ich ihm mal sagen er soll mir die Seriannummern abschreiben und mal nach dem Herstellungsdatum am Diana forschen.
kann es überhaupt sein, daß die LuPi eingetragen werden muß? Beim LG kann ichs mir vorstellen, aber bei der Walther ?? Und müsste nicht auf der Walther ein "F" zu finden sein? Jedenfalls wenn nach 1970 hergestellt?
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Hallo Experten,
ein bekannter hat von seinem Opa ein LG Diana Modell 35 und ne LuPi Walther Modell 53 geerbt. Nun will er die Dinger mangels adäquater Aufbewahrungsmöglichkeit loswerden. Ich frag mich nun, ob man die Waffen eintragen lassen muß oder ob die "frei" sind. Eintragung wäre für mich kein Problem, aber besser (billiger) wäre es wenn die nicht eingetragen werden müssten. Nach dem berüchtigten "F" hat er bereits gesucht aber nichts gefunden.
Also, kann es sein, daß tatsächlich beide Waffen auf die Karte müssen? Wie is das, wenn sie vor 1970 hergestellt wurden, da gibts doch ne Ausnahmeregelung soweit ich weiß. Kann mir diesbezüglich jemand sagen wo oder wie man das Herstellungsdatum herausbekommt?
Gruß!