Waffen im Ausland?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 4.963 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2005 um 09:42) ist von pak9.

  • @ Mr. Beretta

    Zitat

    keine Ahnung was du meinst. Ich lebe in London.


    Wo steht das ? Bin ich Hellseher :crazy3:

    Zitat

    (Sorry, ist so ne Macke von mir!)


    Ich hoffe die einzige Macke...nicht das du Dir da drüben noch was eingefangen hast :)) (rote Haare,blasse Haut,Fish and Chips....durch Moore tauchen auf Zeit,mit selbstgebastelten Katapulten fremde Leute am Sicherungsnetz vorbeischießen....usw. :crazy2:)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Also, mal am Rande:
    ich glaube nicht, daß England eines der schärfsten Waffengesetze hat. Zwar gibt es ein Totalverbot von großkalibruigen Kurzwaffen, jedoch sind Langwaffen, zum Beispiel Schrotflinten, relativ einfach zu erwerben und anzumelden.
    Soweit ich weiß, gibt es dort auch kein unsägliches Bedürfnisprinzip.

    Jedes Waffengesetz hat seine nationalen Besonderheiten, seine Vor- und Nachteile.

    Es wäre aus meiner Sicht schon erstrebendwert, wenn .22er Langwaffen frei erhältlich wären, wie in Frankreich, Belgien und einigen anderen Ländern.
    In Frankreich zum Beispiel sind MIlitärkaliber verboten: du kannst also zum Beispiel eine .300er Win Mag Langwaffe kaufen, aber keine .223 Remington.

    Sogar in Russland, bekannt für seine doch etwas autoritäre Regierungsform, kannst du gegen Unbedenklichkeitsbescheinigung der MIliz Schrotflinten, Repetierer, oder Halbautomaten kaufen.

  • Also finally hab ich jetzt über ein paar englische Händler rausgefunden, dass CO² Waffen in UK erlaubt sind, man bei einem Import aber die örtliche Polizei benachrichtigen muss. Dann sollte alles in Ordnung gehen. Trotzdem danke für die Hilfe hier im Forum!

  • Es wäre aus meiner Sicht schon erstrebendwert, wenn .22er Langwaffen frei erhältlich wären, wie in Frankreich, Belgien und einigen anderen Ländern.

    Wenn man 22er freigibt, dann kann man auch gleich alle Kaliber freigeben. Jede Art von Kaliberbeschränkung macht doch für den LEGALEN Waffenmarkt keinen sinn. Oder denkt jemand, eine 22er ist harmlos?

    Mal was einfaches, welcher Film ist das:
    ..und was brennt besser als eine Hexe? Zwei Hexen!!

  • Zitat

    Original von Frediee
    keine Waffe ist harmlos - auch eine Co2 mit 5 J
    Es ligt am Menschen - nicht an der Energie

    und ein Luftgewehr mit 7,5 J wohl auch nicht, und eine Schleuder nicht und Pfeil und Bogen nicht und auch eine Armbrust nicht.

    Was ist mit einer Axt oder einem Schwert?

  • Zitat

    keine Waffe ist harmlos - auch eine Co2 mit 5 nicht.Es ligt am Menschen - nicht an der EnergieJ

    Zitat

    und ein Luftgewehr mit 7,5 J wohl auch nicht, und eine Schleuder nicht und Pfeil und Bogen nicht und auch eine Armbrust nicht.


    ...und das Messer in der Küche,das Beil in der Garage und überhaubt der Schlüsselbund in der Hose......was kommt als nächstes als verbotener Gegenstand....ich weiß !....die Wahlberichtigungsmitteilung....ist meist Hartkarton und kann als "Schnittwaffe" benutzt werden :))
    .....richtig eingesetzt garantiert "tötlich"

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Scharfe Waffen (auch .22er) sind eben deshalb nicht für jeden zugänglich weil man sich auf die Lauer legen könnte und auf irgend jmd. schießen könnte (könnte!)

    Wenn ich jetzt mit einer 5 Joule Co²-Pistole oder einem Luftgewehr mit 7,5 Joule an den Kopf geschossen kriege, geht das höchstwahrscheinlich nicht tödlich aus (höchstens Schläfe), doch bei einer .22er mit ca. 150 Joule eben schon. Deshalb kann ich diese Grenze auch voll nachvollziehen.

    Und mit einer Axt kann man natürlich auch Schlimmes anrichten. Doch es erfordert viel mehr Aggression, um damit auf jmd. einzuschlagen und außerdem wäre es absolut lächerlich und undurchführbar, einen notwendigen und täglich im Gebrauch befindlichen Gegenstand (auch z.B. Küchenmesser) nur gegen Erlaubnis zu verkaufen.

    Von daher kann ich diesen Teil unseres Waffengesetztes nachvollziehen.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier
    doch bei einer .22er mit ca. 150 Joule eben schon.

    Und? Bei Pfeil und Bogen oder gar einer Armbrust bist Du genau so tot wie bei einer .22er.

    Zitat


    außerdem wäre es absolut lächerlich und undurchführbar, einen notwendigen und täglich im Gebrauch befindlichen Gegenstand (auch z.B. Küchenmesser) nur gegen Erlaubnis zu verkaufen.

    Nun, dann schau mal nach England und betrachte mal deren Gesetzgebung zu Messern.

    Das Problem mag sein, das sich hier noch genug an Zeiten erinnern, die Sicherer waren als die Heutigen, und das obwohl (oder weil?) man bei Neckermann sogar vollautomatische Waffen im Kaliber .22 völlig frei gegen Altersnachweiß bestellen konnte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (15. Mai 2005 um 14:50)

  • @Erklaerbaer: damals frei zu erwerben waren halbautomatische Waffen.
    Galt nicht nur auf Kal. .22 lfb, sondern generell fuer Langwaffen aller Kali-ber.
    Vollautomatische Waffen, auch KK, waren immer verboten.

  • Zitat

    Und? Bei Pfeil und Bogen oder gar einer Armbrust bist Du genau so tot wie bei einer .22er.

    höhere präzision, bessere "verstau- und transportmöglichkeiten" - also mehr oder weniger verdecktes führen - und die chance, mehrfach zu schießen (in sehr kurzer zeit) machen eine .22er aber deutlich gefährlicher als einen bogen!

    jens

  • Zitat

    Original von pak9
    Vollautomatische Waffen, auch KK, waren immer verboten.

    Echt? Ich kann mich da noch an so eine Blech-Billig-Uzi von Neckermann erinnern die mein Opa... also wenn das ein Halbautomat war hatte der einen verdammt schnellen Abzugsfinger... na ja.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Über den Sinn und Unsinn einer Erwerbseingrenzung für Armbrüste und Bögen wurde hier an anderer Stelle schon einmal diskutiert.
    Aber wie schon gesagt:

    Zitat

    höhere präzision, bessere "verstau- und transportmöglichkeiten" - also mehr oder weniger verdecktes führen - und die chance, mehrfach zu schießen (in sehr kurzer zeit) machen eine .22er aber deutlich gefährlicher als einen bogen!

    Zudem wurden mit Armbrust oder Bogen wohl seeeeehr selten Straftaten verübt.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • @ Erklaerbaer: echt! Vollautomaten waren auch in der "schoenen"
    Vergangenheit nicht frei erwerbbar.
    Dein Opa muss also einen schnellen Zeigefinger gehabt haben.
    Es soll ja auch begnadete Bastler gegeben haben :laugh:
    Die Frage ist, ob er auch getroffen hat.