Original von Ulrich Eichstädt
Definitiv im Sinne von rechtlich verbindlich kann es hier niemand sagen, das können und dürfen(!) nur Anwälte (und die müssen trotzdem im Ernstfall die Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Richter akzeptieren).
Auf das dünne Eis, daß das Ding nicht tragbar ist (evtl. für schwache Beamtenmuskeln) würde ich mich nicht einlassen. Allerdings gibt das Schriftstück wiederum eine gewisse Rückendeckung, daß du dich erkundigt hast und eine positive Antwort erhalten hast.
Für die Verwendung in Deutschland und eventuell den Verkauf (falls es mehrere sind) wäre sicher eine PTB-Zulassung erforderlich. Es geht zum Beispiel darum, ob dieser Lauf geeignet ist, auch scharfe 6-mm-Patronen abzuschießen. Daß die Tschechen dafür ein Waffen-Zulassungszeichen erteilt haben, läßt auch darauf schließen, daß sie es eben nicht wie einen Flugzeugmotor einschätzen. Ausländische Prüfzeichen für Schreckschußwaffen werden hierzulande nicht anerkannt, für die Serienproduktion (und/oder Einfuhr von mehr als einem) braucht man auf jeden Fall den PTB-Stempel.