Rechtliches zu Modellbauwaffe gefragt

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.735 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2006 um 19:31) ist von Dino_J.

  • Hallo,

    ich bräuchte mal Eure Hilfe in folgender Sache:

    Vor einiger Zeit hat mir jemand eine Waffe vorgestellt, die so in Modellbauflugzeugen eingebaut werden soll.

    Sie wird in Tschechien hergestellt und besitzt ein tschechisches Zulassungszeichen für Waffen und Expansionsgeräte. Ein PTB Zeichen ist nicht vergeben oder vorhanden.

    Diese Waffe verschießt 6mm Platzpatronen über eine elektrisch angetriebene Trommel vollautomatisch und ferngesteuert.
    Üblicherweise wird sie nicht in der Hand gehalten, sondern in ein Modellflugzeug eingebaut.

    Laut der Aussage einer Kreispolizeibehörde wäre keine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig, da diese Waffe kein tragbares Gerät ist. Ein entsprechendes Schriftstück liegt mir vor, möchte ich aber nicht öffentlich einstellen.

    Wer kann mir da definitiv sagen, ob so eine Gerätschaft nun legal ist oder nicht?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Grüßle
    Dominic

  • Definitiv im Sinne von rechtlich verbindlich kann es hier niemand sagen, das können und dürfen(!) nur Anwälte (und die müssen trotzdem im Ernstfall die Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Richter akzeptieren).

    Auf das dünne Eis, daß das Ding nicht tragbar ist (evtl. für schwache Beamtenmuskeln) würde ich mich nicht einlassen. Allerdings gibt das Schriftstück wiederum eine gewisse Rückendeckung, daß du dich erkundigt hast und eine positive Antwort erhalten hast.

    Für die Verwendung in Deutschland und eventuell den Verkauf (falls es mehrere sind) wäre sicher eine PTB-Zulassung erforderlich. Es geht zum Beispiel darum, ob dieser Lauf geeignet ist, auch scharfe 6-mm-Patronen abzuschießen. Daß die Tschechen dafür ein Waffen-Zulassungszeichen erteilt haben, läßt auch darauf schließen, daß sie es eben nicht wie einen Flugzeugmotor einschätzen. Ausländische Prüfzeichen für Schreckschußwaffen werden hierzulande nicht anerkannt, für die Serienproduktion (und/oder Einfuhr von mehr als einem) braucht man auf jeden Fall den PTB-Stempel.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Definitiv im Sinne von rechtlich verbindlich kann es hier niemand sagen, das können und dürfen(!) nur Anwälte (und die müssen trotzdem im Ernstfall die Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Richter akzeptieren).

    Auf das dünne Eis, daß das Ding nicht tragbar ist (evtl. für schwache Beamtenmuskeln) würde ich mich nicht einlassen. Allerdings gibt das Schriftstück wiederum eine gewisse Rückendeckung, daß du dich erkundigt hast und eine positive Antwort erhalten hast.

    Für die Verwendung in Deutschland und eventuell den Verkauf (falls es mehrere sind) wäre sicher eine PTB-Zulassung erforderlich. Es geht zum Beispiel darum, ob dieser Lauf geeignet ist, auch scharfe 6-mm-Patronen abzuschießen. Daß die Tschechen dafür ein Waffen-Zulassungszeichen erteilt haben, läßt auch darauf schließen, daß sie es eben nicht wie einen Flugzeugmotor einschätzen. Ausländische Prüfzeichen für Schreckschußwaffen werden hierzulande nicht anerkannt, für die Serienproduktion (und/oder Einfuhr von mehr als einem) braucht man auf jeden Fall den PTB-Stempel.

    die Waffe wird ja nicht geführt, sondern ferngesteuert. Evtl. ein waffenrechtlicher Freiraum (Grauzone). Wie sieht es da mit dem kleinen Waffenschein aus?

  • Es sind definitiv mehr als eine. Sie werden auch durch einen Modellbauhandel eingeführt und nicht durch einen Büchsenmacher.

    Ich selbst besitze keine dieser "Bordkanonen" und ich möchte mir auch keine anschaffen, denn ich bin gegen jedwede Nachstellung von Kriegs- oder Kampfhandlungen bei Flugshows!
    Zudem ist der Preis mit ca. 500.- Euro pro Stück doch ziemlich ausserhalb dessen, was man in so einem Fall als "Preiwert" bezeichnen könnte.

    Ich suche nur nach Argumenten für eine evtl. Diskussion. Meiner Meinung nach sollte so etwas nicht verwendet werden. Aber da das ja nur meine eigene Meinung darstellt, ist das für Andere nicht unbedingt relevant.

    Grüßle
    Dominic

    Grüßle
    Dominic

  • Hast du selbst schon beantwortet. Wenn das Flugzeug samt Platz-MG nicht geführt/getragen wird, braucht man sicher auch keinen KWS...

    Zitat

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

    Es handelt sich eindeutig um eine Schreckschußwaffe, warum die, selbst mit Akku hintendran und ohne Schaft, nicht als tragbarer Gegenstand laut WaffG eingestuft wird (von der Kreispolizeibehörde!), steht vielleicht in der Begründung des Schriebs?

    Aber ein KK- oder Großkaliber-System ohne Schaft und ohne Visierung ist auch eine Waffe, und was hindert jemanden, das Flugzeugteil in einen Schaft einzusetzen? Von der Größe (Vergleich mit der Hand auf dem untersten Bild) sehe ich das durchaus als "tragbar" an.

    Aber wie gesagt, statt uns kannst du auch den Stammtisch in der Eckkneipe fragen - die haben zwar deutlich weniger Ahnung von solchen Dingen, das ist aber ebenso zu unverbindlich, um sich drauf verlassen zu können.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich würde sagen,dass das Teil NICHT erlaubt ist,schon alleine deshalb weil es Vollauto schießt und somit eine Kriegswaffe ist!

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (17. September 2006 um 10:14)

  • Der KWS hat damit sicher nix zu tun.

    Der Berechtigt ja zum Führen einer SSW, was hier ja noch nicht geklärt ist.
    Aber interessant ist das Teil auf jeden Fall.
    Sicher auch für die "Grauzonenjunkies" :crazy2:
    Ich würde das Teil eher in die Selbstschußanlagen-Schublade schieben wollen.
    Und da es keine PTB gibt, hier für ganz doll Erlaubnispflichtig halten.

    ProNothe
    nicht alles was FA ist ist automatisch eine Kriegswaffe.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Das Ding braucht keinen runden PTB-Stempel wie Schreckschusswaffen.
    Aber es braucht einen eckigen!
    Es ist nämlich, wie z.B. Viehbetäubungs- oder Selbstschussgeräte, ein Schussapparat.

    Der Begriff tragbar bezieht sich nicht auf die reale Tragbarkeit, sondern auf die zweckmäßige Verwendung als Waffe.
    Und bei zweckmäßiger Verwendung ist das Gerät irgendwoanders dran montiert, dessen Einsatzzweck nicht das Tragen ist.

    Bei Schussapparaten wäre auch die Vollautofunktion irrelevant, denn die gilt nur für Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände.

    Also, PTB-Zulassung erforderlich, aber nur wegen des Heissgasbetriebs.

    Stefan

    ps:
    Eins fällt mir an der Konstruktion auf:
    Die Kammern sitzen ja versetzt auf der Scheibe, aber es gibt nur einen Lauf.
    D.H. mindestens die Hälfte der Patronenlager kann fluchtende Verbindung zum Lauf haben.
    Die Verwendung als Projektilwaffe fällt m.E. also flach.
    Auch die Lagertiefe bzw. Scheibendicke dürfte für Patronenmunition deutlich zu kurz sein.

  • Wie man an Bild 3 sieht wird die untere Reihe durch das kleine Loch in der Abdeckplatte ins Leere geschossen. Die zweite Reihe ist dafür da das es sich einfach von der Schussfolge real anhört. Die Patronen die mit dem Lauf fluchtend verschossen werden haben nur den Zweck an der Laufmündung ausem am Flugzeug eine Simulation des Mündungsfeuers und eine Rauchentwicklung herbei zu führen. Um alle Patronen mit dem Lauf fluchten zu lassen müsste die Scheibe viel größer sein und damit wohl nicht mehr in ein Modell passen.
    Hab so ein ding schonmal hier in Deutschland in Aktion gesehen. Ob es sich allerdings um eine rechtmäßige Vorführung gehandelt hat und ob dort ein deutsches Produkt (falls es das gibt) oder eine Osteuropäische Erfindung handelte, welche vermutlich keinen PTB stempel hatte, weiß ich nicht.

    MfG Markus

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

    Einmal editiert, zuletzt von RD-Reaper (17. September 2006 um 11:53)

  • Stimmt die platte ist ja hinten... Sorry war mal wieder ne blöde Vermutung von mir.
    Dann müsste es wohl vorne am Lauf eine Art Trichter geben der alle Gase in den Lauf leitet, den man hier aber nicht richtig erkennen kann.

    Ich konnte das ding leider nicht richtig anschauen. Habs halt nur im Flug gesehen... an nem Modell einer Northrop FA-18 Super Hornet in der blau / gelben Navy "Blue Angels "Sonderlackierung auf ner Modellflugschau gesehen. Allerdings fliegen die BA keine Super Hornet sondern nur die normale F/A-18 (erkennbar an den Lufteinlässen).

    Blue Angels

    F/A-18 Hornet "Blue Angels"

    Blue Angels Formation

    Hier noch das Maskotchen der Blue Angels
    "Fat Albert"

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

    3 Mal editiert, zuletzt von RD-Reaper (17. September 2006 um 12:41)

  • Also erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. :huldige:

    Dann kann man davon ausgehen, daß dieses "Gerät" auf jeden Fall ein PTB Zeichen benötigt?

    Grüßle
    Dominic