Polizei Kontrolle!

Es gibt 123 Antworten in diesem Thema, welches 17.989 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2005 um 21:14) ist von ScoutSniper.

  • Sir Kiki,

    nein, ich denke wegen einer Softair wird kein waffentechnisches Gutachten erstellt, das der arme Kerl am Schluss vielleicht auch noch bezahlen muss.

    Wenn die Waffe mit "F" gestempelt ist, gilt die Baureihenzulassung, ob ein Einzelstück unter 0,5 J liegt ist dann nicht entscheidend.

    Aber jetzt warten wir doch ab, Einzug der Waffe - damit kann man sicher leben wenn schon 3 Jahre Haft als Schreckgespenst an die Wand gemalt wurde, wenn auch nur scherzhaft *lol*

    Gruss
    Alfred

  • Also danke Leute für eure posts...die informationen sind richtig interessant..
    Ich werde jetzt erstmal abwarten...was da kommt , und poste euch dann was die von mir wollen.
    Danke

  • Glaube ich nicht. Die Mühlen der Justiz laufen langsam. Vater Staat arbeitet im Regelfall langsam. Zwischen meiner Musterung und dem Zeitpunkt wo ich zum Bund eingezogen wurde sind drei Jahre vergangen. Ich dachte auch die haben mich vergessen. Nicht zu früh freuen.


    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (8. März 2005 um 00:23)

  • Hi Leute , heute kam der erwartete blaue Brief!

    Darin stand folgendes :

    Betr.: Vorladung

    Im Ermittlungsverfahren wegen
    Unerlaubtes Erwerben/Besitzen/Führen von Schusswaffen gemäß §52 Nr.2a WaffG

    :cry:

    Was heisst das jetzt für mich ? muss ich doch mit ner haftstrafe rechnen ?!? ...

    Es ist beabsichtigt , Sie als Beschuldigten zu vernehmen. ( stand ganz unten...sagt mir eure ehrliche meinung...was meint ihr kann bei rauskommen?!

  • Godfather:18

    Ich verstehe immer noch nicht was dieses ganze Geschissen soll.
    Das war doch eine Softair, frei ab 14 oder 18, ist auch egal. Du bist ja alt genug.
    Mein Anwalt hätte den grünen mächtig Feuer gemacht.
    Ruf deinen Anwalt an !!

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Ja die Softair ist frei ab 18 , aber die sagten ich bräuchte dafür trotzdem einen kleinen Waffenschein...den ich nicht habe...und weil ich sie halt im kofferraum geladen und gesichert liegen hatte ( ps der kofferraum war abgeschlossen) :huldige:

  • Das ist nicht egal ob die ab 14 oder 18 ist. Wenn die ein :F: drauf hatte und er hatte die geladen im Kofferraum gibt das Ärger. Eine Haftstrafe sicher nicht, eher ein Obulus an die Staatskasse.
    Aber hab ich es dir nicht gesagt? Als hätte ich es geahnt! Und dafür muss ich noch nichtmal Prophet sein um sowas vorherzusagen!
    Nimm dir auf jeden Fall einen guten Anwalt, solange du noch nicht vorher irgendwelchen Dreck am Stecken hattest gibts deswegen auch keine Haftstrafe.

    Ein kleiner Waffenschein ist nur für eine Schreckschusswaffe.
    edit: verdammt, ich bin heute einfach zu langsam!
    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (15. März 2005 um 14:33)

  • Wenn die was vom kleinen Waffenschein erzählt haben, ist dies def. falsch. Den kleine Waffenschein gibt es nur für Gaser/Schreckschuß, nicht aber für Waffen bis 7,5 Joule. Das Führen von solchen Waffen würde dann schon den "richtigen" Waffenschein erfordern (den wird aber für Luftpuster keiner haben).

    Wenn die Softair unter 0,5 Joule liegt und du dies genau weißt (z.B. aus der Beschreibung des [BLINK]Spielzeuges[/BLINK]), dann würde ich die Vernehmer einfach darauf hinweisen, und mich auf die Regelung beziehen, das solche Geräte unter 0,5 Joule nach EU- (und Bundes-) Recht als Spielzeug gekten und für das Führen usw. gibt es keine Beschränkungen.

    Da die Knarre ja wohl schon länger in deinem Besitz ist, hatte sie halt nach damaliger (alter) Rechtslage ein F, nach neuer Situation dürfte sich dies aber dann erübrigt haben.

    Sollte die Wumme aber mehr als 0,5 Joule haben, dann greift sicherlich der Verstoß gegen WaffG wie in dem Schreiben beschrieben...

    Man braucht entweder jede Menge Grips um da duchzukommen oder tausend Schuß die Minute und eine ungeheure Selbstüberschätzung...
    ...nun ratet mal, für was ich mich entschieden habe...

  • Mit den :F: Softairs die unter 0,5 Joule bleiben, gibt es irgendwie eine Grauzone. Ich habe mal bei meinem Waffenhändler nachgefragt weil dort im Schaufenster noch ne Spring P99 mit :F: und ein Spring 1911er von KWC mit :F: und Aufkleber "max. 0,5 Joule" ausgestellt waren, als der BKA Erlass schon lange bekannt war. Der Waffenhändler hat dann gesagt, dass die halt schon länger da rumliegen und deshalb das :F: noch drauf ist. Er hat dann aus dem Lager eine neuere Spring P99 geholt. Auf der war das :F: ganz offensichtlich mit einem Lötkolben oder einem anderen heißen Gegenstand ganz einfach plattgeschmolzen worden. Das sieht zwar nicht sooooo schön aus, macht die Waffe aber nach dem Gesetz zu einem Spielzeug, wenn die 0,5 Joule Grenze nicht überschritten wird. Der Händler hat nochmal zwei Spring Pistolen aus dem Lager geholt und bei allen war das :F: auf die selbe Art entfernt worden. Er hat mir geschworen, dass er die Dinger so gekriegt hat. Anscheinend haben schon die Importeure oder gar die Hersteller dafür gesorgt, dass das :F: nachträglich verschwindet. Die haben ja die Lagerbestände noch unter die Leute bringen müssen. Und irgendwann sind dann die Spritzgussformen halt auch geändert worden.

    Du hattest also ein geladenes Spielzeug, welches durch das :F: zu einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes geworden ist, oder besser Du hattest eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, welches durch die geringe Schußenergie von weniger als 0,5 Joule per BKA Erlass zu einem Spielzeug wurde.

    Es kommt also darauf an wie der Richter das sieht und deshalb ist ein Anwalt mit einer Waffenrechtsexpertise bestimmt eine sehr sehr sinnvolle Investition in deine Zukunft. Ohne Anwalt kann da was an dir hängenbleiben, wobei in deinem Führungszeugnis dann nicht stehen wird, dass Du wegen Führen einer Spielzeugwaffe zu einer Geldstrafe oder sonstwas verurteilt worden bist. Da steht dann ganz kurz und knapp "Verurteilung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz" und das macht sich irgendwie nicht gut, falls man mal ein Führungszeugnis braucht.

    Gruß,

    Jürgen

    P.S. Ähh und mal ganz ehrlich ohne dir in deiner momentanen Situation noch zusätzlich ans Bein pinkeln zu wollen, aber wer eine geladene Waffe, auch wenn es sich dabei um ein Spielzeug handelt, im Kofferraum spazieren fährt, der hat ein bischen Ärger irgendwie verdient. Schließlich kann auch eine Spielzeugsoftair jemandem ein Auge kosten. Leider kostet das unsere Steuergelder. Spielzeugwaffen sind dazu da, Kindern und Jugendlichen den verantwortungsvollen, respektvollen und sicheren Umgang mit Waffen zu vermitteln. (meine persönliche und natürlich subjektive Meinung)


  • Ist ganz normal, das es eine Vernehmung zur Sache gibt.

    Unerlaubtes Erwerben/Besitzen:
    Ich gehe mal davon aus, daß du sie rechtmäßig erworben hast und 18 bist, also kein Problem
    Unerlaubtes Führen:
    Strenggenommen hättest du die Waffe natürlich in einem abgeschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition transportieren müssen.
    Du hattest sie im Kofferraum, aber nicht am Körper. Ist in meinen Augen kein "Führen" im Sinne des Waffengesetzes.
    Auf die Frage, die dir sicher gestellt wird, ob du dir bewusst warst, daß das unverschlossene Transportieren im Fahrzeug verboten ist, antwortest du ebenfalls wahrheitsgemäß mit "Nein", denn du hattest ja wirklich keine Ahnung. Du kannst ja noch dazu sagen, daß du dich mittlerweile kundig gemacht hast und es JETZT weisst, damals aber nicht. Das ist wichtig, da man dir sonst Vorsätzlichkeit unterstellen könnte.
    Wichtig: Bleibe nett und höflich, sag ihnen so wie uns, daß du sie dort schlichtweg vergessen hast.
    Der Staatsanwalt wird mit an 100% grenzender Sicherheit das Verfahren wegen seiner Unbedeutendheit einstellen, wenn du nicht vorher bereits einschlägig in Erscheinung getreten bist.
    Und lass dich nicht verrückt machen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast kostet ein Anwalt nämlich viel Geld, welches du dir meiner Meinung nach in deinem Fall getrost sparen kannst.
    Der Rat einen Anwalt zu nehmen ist nämlich immer leicht gegeben, wenn man die Kosten nicht selber tragen braucht.
    In deinem Fall käme mindestens ein Beratungsgespräch und ein Brief dabei raus...Kostet dich sicher zwischen 200 und 300 Euro.
    Gruß
    Ralph

    2 Mal editiert, zuletzt von ivtu (15. März 2005 um 15:34)

  • Hi Godfather

    erstmal hallo und viel Glück bei deinem Versuch dich gegen die Staatsgewalt durchzusetzen.

    Tu dir und allen Beteiligten einen Gefallen und nimm dir auf jeden Fall einen
    Anwalt.
    Das kostet zwar ein wenig, aber meiner Erfahrung nach sagst du KEIN WORT ohne deinen Anwalt.
    Nimm Ihn mit zur Vorladung, wenn das möglich ist.
    Wenn der Staat/Richter so wild da hinter her ist, wegen einem "Spielzeug" so ein Fass aufzumachen, würde ich einfach kein Risiko eingehen.

    Viel Glück

    T

    I don't have to sleep to see nightmares

  • @ Godfather:18

    was dabei "rauskommen" kann, ist ohne genauere Kenntnis der Waffen-
    eigenschaft und der Tatvorwuerfe nicht zu beurteilen. Das Gesetz sieht mehrere Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafe) vor. Es sind lediglich weite
    Strafrahmen festgelegt. In diesem Rahmen muss sich die Ahndung be-
    wegen. Wenn Du bisher keine Eintragungen im Bundeszentralregister
    hast und keine Verfahren laufen, es sich also um Dein erstes Vergehen
    handelt, wird es nicht so schlimm.

    Die Behauptungen der Beamten betr. den KWS zeigen, dass es mit ihrer
    Sachkenntnis nicht gerade gut bestellt ist. Daher ist doppelte Vorsicht an-
    gesagt!
    Die Vorladung ist "08/15" ausgestellt. Bei einer Softair-Waffe kann z. B.
    der Vorwurf des unerlaubten Erwerbs und Besitzes gegen einen 18-
    Jaehrigen nicht erhoben werden. Rechtlich handelt es sich m. E. um
    eine Waffe :F:und nicht um ein Spielzeug. Letzteres duerftest Du fuehren,
    Erstere nicht. Geladene Waffe im zugaenglichen Kofferraum = fuehren
    = Straftatbestand.

    Wenn Du noch keinen Anwalt hast, solltest Du Dich jetzt darum bemuehen. Sollte aber ein Fachanwalt fuer WaffR sein.
    Nur im Notfall allein hingehen. Lasse Dir erklaeren, was genau man Dir vorwirft. Im Zusammenhang mit Deiner Waffe genau nachfragen
    (Spielzeug? Waffe? Ladezustand? Joule? Erwerb? Besitz? Fuehren? usw.). Sie sollen den Tatvorwurf praezisieren.
    Als Beschuldigter musst Du Angaben zur Person jedoch nicht zur Sache
    machen. Ohne Anwalt keine Angaben zur Sache! Auch keine Gespraeche ueber Deine -evtl. falsche- Rechtsansicht. Erklaere den Vorbehalt, ueber einen RA nachtraeglich Angaben zur Sache zu machen.
    Nichts unterschreiben, was ueber persoenliche Daten hinausgeht!

    Passieren kann dabei nichts. Ob Du Angaben zur Sache machst oder nicht: der Vorgang geht an die StA. Diese kann entweder ein Verfahren
    einleiten, dann kann Dein RA im Prozesstermin vortragen. Oder es er-geht ein Strafbefehl gegen den Dein RA Einspruch einlegen kann. Dann folgt eine muendliche Verhandlung, der RA kann dort ebenfalls vortragen.

    Viel Glueck
    pak9

  • wenn die dir die zukunft verbauen indem sie unerlaubter waffenbesitz in dein führungszeugniss schreiben weil du so ein spielzeug mit dir rumgeschleppt hast, dann kannst du guten gewissens zum kriminellen werden ist dann ja nicht mehr deine schuld-:) wo leben wir eigentlich?? :crazy2:

    Bettnässer B is on the floor *lol*

  • Zitat

    Original von Gunfun
    wenn die dir die zukunft verbauen indem sie unerlaubter waffenbesitz in dein führungszeugniss schreiben weil du so ein spielzeug mit dir rumgeschleppt hast, dann kannst du guten gewissens zum kriminellen werden ist dann ja nicht mehr deine schuld-:) wo leben wir eigentlich?? :crazy2:

    Super-Idee!
    Das erklär mal Deinem potentiellen Arbeitgeber, der im Nebensatz verlautbaren lässt "ach so, wir bräuchten von Ihnen auch noch ein Führungszeugnis..."
    Dem kannste vielleicht noch den BTM-Eintrag erklären, weil Du auf der Abi-Party beim kiffen erwischt wurdest; aber ihm den Unterschied zwischen Spielzeug-, F-Softair und scharfer Waffe zu erklären?
    Ich glaube, das geht über die allgemeine Vorstellungskraft hinaus.


    @ GODFATHER:
    Ich drück Dir die Daumen! Wird so schlimm nicht werden.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Nimm Dir um Seths Willen einen Anwalt.
    Siehe auch http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/raliste.htm

    Hier zu sparen ist am falschen Ende gespart.

    Ganz wichtig: Ohne Anwalt kein Wort zur Sache, ausschliesslich Personalien. Ansonsten NICHTS, absolut NICHTS zur Sache ansich sagen.
    Erst Anwalt einschalten und moeglichst mitnehmen.

    Fuer die Zukunft: FWR-Mitgliedschaft und RSV.

    Toitoitoi!

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Ich muß promillo da DRINGLICHST zustimmen !
    Das geht schon bei der Polizei los, absolut NICHTS zur Sache sagen bis dein Anwalt da ist. Junge nimm dir promillos Worte zu Herzen. :direx:

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB