Softairs mit Laser beschlagnahmt

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 6.720 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2005 um 23:29) ist von slASH.

  • lächerlich!! auf der einen seite sollte sich der verkäufer schon mit geltenden gesetzen auskennen und sicgh daran halten. Aber eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren ist doch komplett überzogen. Die solln ihm die pistölchen beschlagnahmen un gut is.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Wer Mist macht, muss bestraft werden, ganz klar. Aber man sollte die Kirche schon im Dorfe lassen.
    Drei Jahre!


    Da ist den Behörden ja ein "großer Schlag" gegen das "organisierte Verbrechen" gelungen.
    Kann man wieder in den Statistiken als "Illegale Waffen" einstufen.

    Strafe muss sein, aber das Thema Lampen und Laser finde ich (vom Gesetzgeber) nach wie vor albern behandelt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Strafe muss sein, aber das Thema Lampen und Laser finde ich (vom Gesetzgeber) nach wie vor albern behandelt.

    Bitte keine Diskussionen über den Sinn dieses Paragraphen!
    Er steht da, und er ist zu befolgen, von den "Schützen" und, wie man sieht, von den Händlern ... ;)

    Wer sich als Händler auf so dünnes Eis begibt, und sich vorher nicht mal erkundigt, ob die Dinger am deklarierten Spielzeug dran sein dürfen, dann ist er dran!

    Wenn unsere jüngeren Teilnehmer sich hier schon darüber vorher erkundigen, dann sollte der Händler, welcher nicht nur ein wenig älter, sondern auch erfahrener sein sollte, bei entsprechender Stelle vorher nachfragen.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • 3 Jahre Freiheitsentzug ist die Höchststrafe. Es gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit d.h. die Strafe muss Art und Umfang des Vergehens angemessen sein.

    Ihr könnt sicher sein, dass niemand der einen billigen Laserpointer an ein Spielzeug schraubt die Höchststrafe bekommen wird, womit sollte man dann einen Verstoß mit echten Waffen noch bestrafen? Todesstrafe wieder einführen? Da es sich hierbei wohl auch um ein einmaliges Versehen bzw. eine Missinterpretation der Gesetze handelt, keine Wiederholungstat oder ähnliche Strafverschärfende Tatbestände vorliegen wird derjenige sicher mit einer Geldstrafe davon kommen.

    Sollte es sich um einen Waffenhändler handeln, was aus dem Bericht nicht hervorgeht, ist jedoch mit einer Ausreizung der Höhe des Bußgeldes zu rechnen, da dieser die Waffengesetze kennen muss und auch eine Verantwortung gegenüber seinen Kunden hat. Unter 1000 Euro wird die Strafe sicher nicht liegen, wenn doch hatte er einen milden Richter und/oder gute Anwälte.

    Evt. wird das Verfahren auch eingestellt, in Zeiten der überlasteten Gerichte und ständig zunehmender Verfahrenzahlen hat ein RIchter besseres zu tun, als jemanden der Spielzeugpistolen nicht korrekt verkauft hat zu verurteilen.

  • Zitat

    Original von Flipmode
    da kann man nur sagen, selber schuld! ???

    :bash: War ja klar... :bash:

    Man sollte dazu sagen, das die betreffenden Läden (Hansa-Jagt) schon seit Monaten regelmäßig von Kunden gewarnt wurden. Der in der City schon mindestens schon 2 mal von mir... Daraufhin wurden die Waffen irgendwann zumindest aus dem Schaufenster genommen.

    War ja klar das DIE die Waffen trotzdem weiter verkaufen. Ich kenne keinen anderen Waffenhändler der so eine lockere Einstellung zu Waffen (und so wenig Ahnung) hat wie diese "Ladenkette".

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Bei mir in der Stadt da ist so ne Frau die verkauft auf offener Strasse Softairs. Wenn man eine Wumme kauft git sie dir am ende noch nen Laser dazu! Ich finde sowas scheisse von der Verkäuferin.. Desweiteren habe ich das mit dem Laser durch Kumpels erfahren die alle unter 14 sind! Man ich hab total bock die auffliegen zu lassen aber hab keine Zeit um da irgendwas zu machen.... MFG AsMd ^^

    Feuer Frei!

  • Warten wir erstmal die Gerichtsentscheidung ab!

    Ich bin nach wie vor der Meinung das Laser an 0,5J Airsofts nicht grundsätzlich* verboten sind!

    Wäre dem so... müsste auch Vollautomatik an 0,5J Airsofts verboten sein oder wie sonst will man erklären das ein "verbotener Gegenstand" Merkmal "Vollautomatisch" erlaubt seien soll aber ein anderer "Laser" verboten.

    *Laser die sich einzig und alleine, aufgrund ihrer Bauart oder weil festverbaut, nur an 0,5J Airsofts verbauen lassen können sind meiner Meinung nach erlaubt.

    Laser die sich auch auf Waffem im Sinne des Waffenrechts verbauen lassen sind jedoch verboten.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • So sehe ich das auch. Softairs unter 0,5 Joule sind Spielzeuge KEINE Waffen also greift das Waffengesetz hier nicht. Laser und Taclights sind auf Waffen verboten aber nicht an Spielzeug. Ich kann ja auch ne Taclight an meinen Super Soocer (diese Pump Wassergewehre) dran machen da sagt auch niemand was oder diese Knallplätchen Pistolen werden auch mit Taclights verkauft.

  • ... und trotzdem gibt es einen Feststellungsbescheid des BKA, nach dem die Pointer auch auf SA < 0,5 J illegal sind ... also nützt euch eure Meinung in diesem Fall gar nix

  • Zitat

    Original von Hagiman2000
    So sehe ich das auch. Softairs unter 0,5 Joule sind Spielzeuge KEINE Waffen also greift das Waffengesetz hier nicht. Laser und Taclights sind auf Waffen verboten aber nicht an Spielzeug. Ich kann ja auch ne Taclight an meinen Super Soocer (diese Pump Wassergewehre) dran machen da sagt auch niemand was oder diese Knallplätchen Pistolen werden auch mit Taclights verkauft.

    So... bzw. so ähnlich habe ich das auch gesehen... und beim BKA nachgefragt.
    Die Antwort des BKA war eindeutig, sie sehen das anders.
    Keine Laser, TacLights usw... auf garnichts!

    Weil: Montagefähige (mit Montage versehene) Laser etc. sind verboten! Nicht erst das anbauen... sondern der Gegenstand an sich.

    Ich habe mein Schreiben an das BKA und deren Antwort hier vor ner Weile gepostet, ich bin auch immernoch anderer Meinung als das BKA, habe mich aber entschlossen das ganze nicht weiter zu verfolgen weil ich eh nie vorhatte mir Taschenlampe oder Laser an eine SoftAir zu hängen.

    Wer möchte kann ja mal beim BMI anfragen... oder Klage beim europ. Gerichtshof einreichen oder so...

    Mir reicht jedenfalls der Bescheid des BKA der da sagt: NEIN!

    Wie ManEater schon schreibt... Meinungen oder auch das persönliche Rechtsempfinden helfen hier garnichts. Es ist einfach mal verboten.

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Das ist kein "Taclight" sondern eine ganz stinkgewöhnliche Taschenlampe. Und ohne zusätzliche Montage kannst sie auch garnicht anbringen, selbst wenn du wolltest und vor allem dürftest.

  • also wenn meine omma "aus versehen" ihre taschenlampe mit backeband an der zimmerflak festklebt, weil sie´s nich besser weiß - okay.

    aber jemand, der mit waffen handelt sollte so was wissen!

    da habe ich gar kein verständnis und mitleid für.

  • So, ich mache dann mal hinter mir dicht, denn was nützt es schon, wenn hier jeder schreibt "Da habe ich kein Verständnis, Mitleid o.ä..." - rein gar nichts. ;) Dann bleiben wir nämlich trotzdem alle genau so schlau wie vorher. Wer die Meldung lesen will, kann das weiterhin gerne tun, aber der Rest führt zu nix mehr.

    Fakt ist nunmal, dass es verboten ist und der Händler das hätte wissen müssen oder auch wusste!
    Selbst wenn nicht, Unwissenheit schützt vor Strafe eben auch nicht.

    Gruß
    slash

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]