SSW - ohne PTB, aber mit EU-Zulassung

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 4.533 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2024 um 11:58) ist von NC9210.

  • Ich muss gestehen - ich habe mich die letzten Jahre weniger um Schreckschusswaffen gekümmert.

    Meine letzten Neuzugänge waren die ZORAKI 914 und 906. Alles mit PTB, somit musste ich mir keine Gedanken machen -

    weder um den Besitz, noch das Führen.

    Ich weiß - jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelang wurde neidisch auf die österreichischen Kollegen geblickt,

    die bereit eine GLOCK (Bruni?) oder CZ75 besitzen durften...

    Mittlerweile ist die PTB-Zulassung jedoch keine (alleinige) Pflicht mehr, um in Deutschland gehandelt und besessen zu werden.

    Selbst das Führen ist möglich - sofern der KWS aktualisiert, bzw. der Zusatz um die EU-Zulassungen ergänzt wurde.

    Es gibt aber nach wie vor Behörden, die weiterhin glauben (oder sich von der PTB glaubhaft machen lassen), dass nur SSWs mit :ptb: Stempel erlaubt seien.

    Zu diesem Sachverhalt hat TACTICAL-DAD ein tolles Video herausgebracht:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Mich würde an dieser Stelle mal interessieren: wer besitzt denn bereits SSWs mit EU-Zulassung?

    Und wer hat sich seinen KWS erweitern lassen? (und was hat das u.U. gekostet)

    DANKE!

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich besitze noch keine solche SSW, bin aber sehr interessiert an neuen Modellen in dieser Richtung.

    Tatsächlich finde ich die Erläuterung vom Tactical Dad sehr gut nachvollziehbar und vermutlich auch rechtlich zutreffend.

    Aber: Will ich das Risiko eingehen, doch falsch zu liegen? Nein. Will ich nicht.

    Deshalb warte ich bis zumindest die ersten seriösen Händler solche Waffen offiziell anbieten.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Moin...ein "privater" Verkäufer hat grad 2 davon reingesetzt mit genau dieser Begründung "EU ...bla bla bla". Ich tue mir sowas nicht an, erstmal abwarten.

    Gruß Michael

  • Moin...ein "privater" Verkäufer hat grad 2 davon reingesetzt mit genau dieser Begründung "EU ...bla bla bla". Ich tue mir sowas nicht an, erstmal abwarten.

    Gruß Michael

    Den habe ich auch gesehen.

    Vor allen Dingen hat der gut Marge eingepreist. Billige Brunis für teuer Geld drinn.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Man muss sich auch fragen, ob da schon ein gewerbliches Handel vorliegt. Also ob eine Waffenhandelserlaubnis dafür notwendig ist. Da scheinen ja schon mehrere über einen privaten Accout verkauft worden zu sein, mit einer erheblichen Gewinnmarge. In Italien kann man so eine Bruni PPK schon für 75 Euro bestellen:

    https://callister.it/armi-a-salve/p…iring-nera.html

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • 2 davon reingesetzt

    Ich finde natürlich wieder mal nichts und bitte um einen Fingerzeig. :saint:

    Ich werde generell unruhig, wenn immer nur Einzelne die absolute Wahrheit besitzen,

    alle Anderen keine Ahnung haben und natürlich auch kein Geld verdienen wollen. :whistling:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • ...hab gerade nachgesehen: entweder vom Verkäufer gelöscht oder von Egun. Sobald wieder drin gibt's einen Fingerzeig.

    Gruß Michael

  • Wäre natürlich Klasse, dann gäbe es vielleicht auch wieder die Möglichkeit einen .22 lang Revolver zu erwerben, zB. https://www.specshop.pl/Ekol-Viper-Ala…per-2-5-Schwarz

    Laut Angabe sogar schon nach EU Richtlinien.

  • Man muss sich auch fragen, ob da schon ein gewerbliches Handel vorliegt. Also ob eine Waffenhandelserlaubnis dafür notwendig ist.

    Den Gedanken hatte ich auch...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Fingerzeig: 19425462

    2 davon reingesetzt

    Ich finde natürlich wieder mal nichts und bitte um einen Fingerzeig. :saint:

    Ich werde generell unruhig, wenn immer nur Einzelne die absolute Wahrheit besitzen,

    alle Anderen keine Ahnung haben und natürlich auch kein Geld verdienen wollen. :whistling:

  • So Leute. Können wir mal zurück zum Thema kommen?

    KWS + EU-SSW (ohne PTB) und die Behörden

    Es gibt aber nach wie vor Behörden, die weiterhin glauben (oder sich von der PTB glaubhaft machen lassen), dass nur SSWs mit :ptb: Stempel erlaubt seien.

    [...]

    Mich würde an dieser Stelle mal interessieren: wer besitzt denn bereits SSWs mit EU-Zulassung?

    Und wer hat sich seinen KWS erweitern lassen? (und was hat das u.U. gekostet)

    DANKE!

    Welcher Händler bei eGun verkauft oder nicht, ist mir ziemlich egal und sollte auch nicht Thema dieses Threads sein.

    Wer das diskutieren möchte, möge bitte einen eigenen Thread aufmachen. Vielen Dank!

    Fördermitglied des VDB.

  • So Leute. Können wir mal zurück zum Thema kommen?

    KWS + EU-SSW (ohne PTB) und die Behörden

    Das Thema ist doch garkeins. Verstehe ich nicht :/

    Als Bürger ist man dazu verpflichtet sich an die Gesetze zu halten. Bestens.

    An die Gesetze. Nicht an Behördenmitarbeiter XY in der Außenstelle YZ. Deswegen gibt es auch welche die sich "Gesetzestreu" bezeichnen. Oder so bezeichnet werden. Von Behördentreu hab ich noch nie was gehört.

    Warum wird das diskutiert? Bis jemand mit Rang&Namen bestätigt, daß Dad richtig liegt, wenn er meint, wenn man etwas tut was im Gesetzestext nicht steht, man gegen keine Gesetze verstößt? :rolleyes:

    Als nächstes sind Blümchen und Bienchen dran? ;)

    Selbst dieser "Nachtrag" im KWS macht man nur als Vorsorge, um sich blödsinnige Diskussionen zu ersparen. Gesetzlich notwendig ist auch der nicht.

  • Als Bürger ist man dazu verpflichtet sich an die Gesetze zu halten. Bestens.

    Es gab schon einen Fall, wo jemandem ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde, weil er Diabolos nicht getrennt vom Luftgewehr gelagert hatte. Und das wird von Behörden entschieden, wo du keinen Einspruch einlegen kannst...

    Insofern, das WaffG ist sehr leicht je nach Gusto des Richters oder Staatsanwalts auslegbar. ICH würde nicht darauf vertrauen, dass eine SSW mit EU-Zulassung, aber ohne PTB, hierzulande legal ist und der Besitz ohne Folgen bleibt. Für so einen unwichtigen Quatsch würde ich auch kein entsprechendes Risiko eingehen.

  • Es gab schon einen Fall, wo jemandem ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde, weil er Diabolos nicht getrennt vom Luftgewehr gelagert hatte. Und das wird von Behörden entschieden, wo du keinen Einspruch einlegen kannst...

    Insofern, das WaffG ist sehr leicht je nach Gusto des Richters oder Staatsanwalts auslegbar.

    Na klar...

    https://www.drschmitz.de/deutsches-waff…keine-munition/

    Daher der von Dad erwähnte "Nachtrag" im Schein. Damit Irrsinnige nichts irrsinniges tun können.

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbengel (17. Januar 2024 um 12:30)

  • Welcher Händler bei eGun verkauft oder nicht, ist mir ziemlich egal und sollte auch nicht Thema dieses Threads sein.


    Wer das diskutieren möchte, möge bitte einen eigenen Thread aufmachen. Vielen Dank!

    Ich denke, dass gehört schon hier her. Jede Info ist wichtig, für Sammler, Träger und Silvesterschützen.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Das Thema ist doch garkeins. Verstehe ich nicht :/

    [...]

    Selbst dieser "Nachtrag" im KWS macht man nur als Vorsorge, um sich blödsinnige Diskussionen zu ersparen. Gesetzlich notwendig ist auch der nicht.

    Naja doch.

    Sofern der KWS einen Eintrag hat, wonach nur Waffen mit PTB-Zeichen zu führen sind, hat man mit EU-SSWs eben ein Problem:

    Quelle des Bildausschnitts: https://www.zvw.de/rems-murr-krei…reis_arid-47908

    Bei meinem KWS (2004) ist folgender Eintrag vorhanden:

    Im Waffengesetz heißt es dazu:

    Zitat

    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (WaffG)

    (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

    Zitat

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) - Waffenliste, Abschnitt 2: [...], Unterabschnitt 2:Erlaubnisfreie Arten des Umgangs [...]

    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,

    a) die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder
    b) die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

    1.4

    Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;

    (Zu Erklärung: dDie in der Anlage 1.3 a) bezeichneten Waffen sind die mit deutschem PTB-Zeichen; die unter b) genannten sind die "EU-SSWs". )

    Damit dürfte ich also eine SSW mit EU-Zulassung führen. Ich müsste also keinen Zusatzeintrag im KWS beantragen.

    Nur weiß auch die Polizei (oder wer auch immer) dass die SSWs nicht mehr zwangsläufig einen PTB-Stempel haben müssen?

    Den Stress muss ich mir nicht antuen und da herumdiskutieren.

    Selbst wenn man da im Recht ist und weder einen 'Eintrag im Waffenregister' bekommt, noch Bußgelder zahlen muss -

    was das alleine an Zeit und Nerven kostet! Nee, danke!

    Ich sehe es darum nicht als "vorauseilenden Gehorsam" oder "Behördenunterwürfigkeit" an,

    sondern als persönliche Absicherung, um einfach Ruhe zu haben und Stress zu vermeiden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich sehe es darum nicht als "vorauseilenden Gehorsam" oder "Behördenunterwürfigkeit" an,

    sondern als persönliche Absicherung, um einfach Ruhe zu haben und Stress zu vermeiden.

    Vollkommen richtig, wer eine EU zugelassene SSW führen möchte, sollte sich den entsprechenden Eintrag im KWS eintragen lassen.

    Damit man auf der "sicheren Seite" ist. In Anführungsteichen deswegen, weil sich niemand sicher sein kann, was das Recht angeht.
    Der eine Polizist kennt sich aus, der andere nicht und ordnet eine HD an.

    Deswegen sind alle Informationen sehr wichtig.

    Ein Eintrag im KWS kann im Vorfeld der Polizei schonmal den Wind aus den Segeln nehmen.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • ich wollte mir ernsthaft die Ekol Volga kaufen. Leider versendet aber inzwischen kein Shop mehr. Und z.b afg-defense hat auch kaum mehr interessante sachen.

    Ekol Volga

    Ekol Arda

    Bruni Winchester

    Und der P22 clone wo mir der Name gerade nicht mehr einfällt.

    Die würde ich direkt Ordern, aber entweder nicht verfügbar oder kein Versand

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb: