Es gibt 791 Antworten in diesem Thema, welches 95.333 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2024 um 22:21) ist von 5-atü.

  • nobster

    Ah so. Ja. Danke für die Aufklärung...

    Gummiadler47

    "Die ersten"? Ich denke es macht Sinn eine Initiative zu starten, wenn das Paket in Gänze fertig ist. Es geht um einen "Reset". Nicht um halbjährliche Veränderungen des Waffengesetzes. Bisher geht es bei den Forderungen um die Erzeugung einer... Publicity.

    Rest bedeutet nicht den Weg der kleinen Schritte.

    Was versemmeln geht wie bei allem im Leben ruckzuck. Einmal einen Experten der GdP dabei geholt und schon ertrinkt das nächste Kind im Brunnen. Reparaturen dagegen dauern lange. Man ist grad dabei das Werkzeug zusammenzustellen was man für die Reparatur braucht. Für die komplettrenovierung. Der Weg der kleinen Schritte der deutschen Legislative, bei Themen wo sie eh nicht dahinter steht, würde 10 Jahre bedeuten. Das wäre daher nicht der richtige Weg.

  • Das ist wohl eher eine Sache hauptsächlich für Jäger, oder?

    Nein. Das betrifft ALLE!

    Auch den SSW-Freund, der sich an seine Picatinny-Rail eine tacticoole Lampe bauen möchte

    oder den LG-Schützen, der statt mit üblichen Visiereinrichtungen seine Ziele lieber/ spaßeshalber anlasern möchte.

    Das Verrückte ist eigentlich, dass diese Forderung durch die Jäger (auch um Wilderei zu unterbinden) ins Gesetz geschrieben wurde,

    aber für diese stückweit aufgehoben wurde - aber alle anderen weiterhin darunter leiden.

    Aktuell sind ja selbst die Halterungen verboten. Also wer sich eine nicht funktionierende (z.B. komplett aus Holz gedrechselte) Lampe an seine Airsoft bastelt und dafür die passende Halterung verwendet, macht sich strafbar.

    Fördermitglied des VDB.

  • Der letzte Absatz stimmt nicht.

    Dann wären nämlich auch Aufnahmeringe für Zielfernrohre verbotene Gegenstände, da man dort ebenfalls ne Taschenlampe festklemmen könnte.

    Taschenlampe und Halter sind beides freie Teile.

    Im kombinierten Zustand hat man jedoch dann einen verbotenen Gegenstand hergestellt.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Stimmt, Attrappen sind nicht verboten, selbst ein leeres Original Lasergehäuse dürfte man zur Optik an eine Waffe bauen, es muss nur garantiert werden dass die Funktion dauerhaft nicht gegeben ist, einfach die Batterie entfernen reicht nicht.

  • Solange in Deutschland die Sportschützen und Jäger und ggf. noch jeder Sportschützenverband extra sein eigenes Süppchen kocht und man sich untereinander vielleicht sogar noch unterschwellig bekämpft statt zusammen zu arbeiten, sehe ich eh schwarz. Man könnte eine geschlossene Einheit der legalen Waffenbesitzer bilden und schauen, für alle das Bestmögliche zu erreichen. Stattdessen versucht jeder Teilbereich, nur für seine Mitglieder das Optimum herauszuholen. Lobbyarbeit für ein gutes Waffenrecht als Einheit - doch nicht in Deutschland.

    Von daher kann ich die Initiative von Next Guneration nur begrüßen. Allerdings ist es schon traurig, dass jetzt quasi eine dritte Institution sich um das kümmern muss, was in den letzten Jahrzehnten durch die Verbände vernachlässigt und versäumt wurde.

  • Aktuell sind ja selbst die Halterungen verboten. Also wer sich eine nicht funktionierende (z.B. komplett aus Holz gedrechselte) Lampe an seine Airsoft bastelt und dafür die passende Halterung verwendet, macht sich strafbar.

    Der letzte Absatz stimmt nicht.

    Dann wären nämlich auch Aufnahmeringe für Zielfernrohre verbotene Gegenstände, da man dort ebenfalls ne Taschenlampe festklemmen könnte.

    Taschenlampe und Halter sind beides freie Teile.

    Im kombinierten Zustand hat man jedoch dann einen verbotenen Gegenstand hergestellt.

    Danke für die Richtigstellung!

    Fördermitglied des VDB.

  • Allerdings frage ich mich, wann es soweit ist

    Kleiner Hinweis, gut versteckt: https://www.openpetition.de/petition/blog/…uage=de_DE.utf8

    Im zweiten Beitrag findet sich ein weiterer Hinweis, nur warum macht es sich der VDB so schwer?

    ...weil nur eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag für eine Anhörung anerkannt wird (https://epetitionen.bundestag.de/) , alle anderen Petitionsplattformen werden dort wegen angeblicher Manipulationsgefahr nicht beachtet. Die 74.000 bei openpetition, oder solche bei change ua sind nett, mehr aber auch nicht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Aktuelle

    Forderung 15: Neuordnung der Straftatbestände


    TEASER:

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    Hier der Link zum Thesenpapier:

    https://next-guneration.de/download/15_ne…atbestaende.pdf

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich finde, das ist ein GRUNDSÄTZLICHES Problem in unserer Gesellschaft, dass die Strafe nicht mehr auf dem Fuß erfolgt.

    Ganz egal, ob der junge Heranwachsende nun eine Packung Kaugummi klaut, oder einen anderen Mitbürger mit Waffengewalt überfällt -

    bis dies vor den Richter kommt, vergehen Monate, teils Jahre.

    Dadurch verfehlen diese Verfahren eine durchaus abschreckende Wirkung. Insbesondere, wenn die Verfahren dann eingestellt werden.

    Darum vertrete auch ich die (überspitz formulierte) These "Ein Falschparker wird härter bestraft, als ein Intensivstraftäter."

    Warum? Weil die Regeln und auch die Sanktionen klar sind.

    Beim Falschparken ist klar: ohne Parkschein oder mit abgelaufenem Parkschein kostet das X Euro.

    Wenn man jedoch einer alten Dame die Handtasche klaut, seinem Nebenbuhler eine blutige Nase verpasst oder dem Mitschüler mit vorgehaltenem Messer das Pausenbrot abnimmt ... dann liegt das Strafmaß im Ermessensspielraum des Richters.

    Das ist beim Waffengesetz kaum anders.

    Wenn nun der Junior-Schurke mit seinem illegalen Springmesser durch die Gegend läuft und damit erwischt wird,

    kann es passieren, dass er genauso (oder weniger) hart bestraft wird, wie der harmlose Rentner, der im guten Glauben das kürzlich erstandene Taschenmesser (mit Einhandfunktion) mit sich schleppt (oder in seinem Handschuhfach hat).

    Oder eben der Geschäftsmann, dem versehentlich eine Patrone in seinen Rucksack gefallen ist und damit am Flughafen erwischt wird,

    genauso behandelt wird, als hätte er nun einen ganzen LKW mit verbotenen Kriegswaffen (Vollautomaten) über die Grenze geführt.

    Hier wäre es hilfreich, wenn man bei den möglichen "Standard-Vergehen" einen klaren Bußgeld-Katalog hätte.

    z.B.

    • Führen einer Waffe ohne notwendige (aber vorhandene) Dokumente: 20 EUR
    • Führen einer (WBK-) Waffe, weitab (z.B >20km) der Strecke Wohnort<>Schießstand: 50 EUR
    • Besitz von (nicht angemeldeten) Magazinen >10/20 Schuss: 30 EUR
    • Besitz eines :F: gestempelten Gewehrs, das deutlich mehr Energie (>10J) aufweist: 250 EUR
    • Besitz eines Luftgewehrs, das deutlich mehr Energie (>10J) aufweist OHNE WBK: 500 EUR
    • Führen von Messern/ Gegenständen, die unter §42a fallen: 300 EUR
    • Besitz von illegalen Blankwaffen (z.B. Wurfsterne, Butterfly-Messer): 200 EUR
    • usw.

    Bei anderen Vergehen, die das Waffenrecht betreffen oder dort hinein spielen, sollte man es ähnlich halten, bzw. eindeutig regeln, was möglicher Weise die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen kann.

    z.B.

    • 5x falsch Parken in einem Monat
    • mit 67km/h in einer 30er Zone geblitzt worden
    • die Steuererklärung 2 Tage zu spät abgegeben (oder das Finanzamt um 1,2 Millionen geprellt hat)
    • die GEZ-Gebühr verweigert
    • usw.

    Insofern wäre eine Art "Punktekonto" wie in Flensburg (für Kraftfahrer) hilfreich - weil verständlicher und nachvollziehbarer.

    Fördermitglied des VDB.

    • Führen von Messern/ Gegenständen, die unter §42a fallen: 300 EUR
    • Besitz von illegalen Blankwaffen (z.B. Wurfsterne, Butterfly-Messer): 200 EUR

    Andersrum? ;) Haben was man nicht haben darf vs. führen was man haben aber nicht führen darf? Oder würde rumlaufen mit einem Butterfly dann 500€ ergeben? :thumbup:

    Ich muss aber ehrlich sagen, wenn einer mit verbotenen Stich- und Hiebwaffen durch die Gegend läuft, mir eine Owi nicht verhältnismäßig erscheint. 500€ bei einem aus der Bandenkriminalität (auch Clans & Co.) ist für die ein Fliegenschiss. Da schmeisst man kurz je 50€ zusammen und fertig.

  • Ich muss aber ehrlich sagen, wenn einer mit verbotenen Stich- und Hiebwaffen durch die Gegend läuft, mir eine Owi nicht verhältnismäßig erscheint

    Die genannten Zahlen waren, denke ich, nur beispielhaft genannt um zu zeigen, dass ein Bußgeldkatalog im Gegensatz zu Einzelfallentscheidungen Sinn machen würde.

    Mal ganz abgesehen davon habe ich nie kapiert, warum Wurfsterne und Butterflymesser rechtlich auf einer Stufe mit Vollautomaten stehen. Alle mit diesen Dingern verursachten Verletzungen, die mir aus meiner Jugend bekannt sind, waren selbst beigebracht aufgrund von herumspielens damit.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates


  • Mal ganz abgesehen davon habe ich nie kapiert, warum Wurfsterne und Butterflymesser rechtlich auf einer Stufe mit Vollautomaten stehen.

    Ich sehe das Problem dagegen nicht. Ein Topf mit verbotenen Waffen ist ein Topf mit verbotenen Waffen. 500€ Bußgeld für beides (wie oben) - oder pro Exemplar (?) :P - ist das eine. Ob danach noch zusätzlich ein Verfahren samt Veurteilung stattfindet und ob mit 1 Monat auf Bewährung oder 3 oder 5 Jahren Knast, ist eine andere Sache. Man darf dann die s.g. Schwere des Vergehens ruhig fallabhängig entscheiden.

    Wenn wir diesen Justizbetrug mit den Einhandmessern abschaffen können, ist der Rest, der "weiße" Waffen wie auch direkt Stich- und Hiebwaffen im Waffengesetzt abhandelt, für mich eher die kleinste Baustelle im Premiumprodukt. Da gibt es wirklich genug weit weit schwachsinnigeres.

    Ja die Liste hab ich schon richtig verstanden. Hindert ja nicht daran darüber locker zu sprechen oder? Es wäre sonst eh schon grundverkehrt von den 7,5J auszugehen. Das ist nämlich auch so ein peinlicher Schwachsinn der beim Reset klar wegsollte.

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbengel (18. November 2023 um 18:22)

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    also die Forderung kann ich uneingeschränkt unterstützen. Wird Zeit, dass der Blödsinn wieder verschwindet.

  • Der Forderung pflichte vollkommen bei!

    Was mich jedoch wundert:

    Erstens: im Video wird von Zahlen der Bundesregierung geredet:

    Googelt man danach, erhält man nur die Zahlen der Bundespolizei über insgesamt mehr als 23.000 Delikte. :confused2:

    Zweitens wird von "Waffendelikten" gesprochen und neben Abwehrsprays Nagelknipser und Wanderstöcke genannt!?

    Und das mit Bahn und Waffenverbotszone in einen Topf geworfen. Was denn nun?!

    Mitte Juni 2023 gab es hier in Mainz auch mal so einen "Testballon" von der Bundespolizei:

    https://merkurist.de/mainz/frage-wa…ahnhof_oYO?zoom

    "gefährliche Gegenstände jeglicher Art" - prima! so herrlich unkonkret formuliert kann damit alles verboten sein und geahndet werden -

    das öffnet der Willkür Tür und Tor!

    Und der Erfolg? mehr als fraglich!

    Waffenverbotszonen helfen nur den potentiellen Tätern, aber nicht den gesetzestreuen Bürgern, die sich vor den Halunken schützen wollen, welche verantwortlich für die Errichtung der Waffenverbotszonen verantwortlich sind!

    Fördermitglied des VDB.

  • Wenn es jemand schafft, mit einem Nagelknipser einen nennenswerten Schaden durch einen Amoklauf zu verursachen, wird er wahrscheinlich Chuck heißen und kann Feuer machen, indem er zwei Eiswürfel aneinander reibt.

    Solche Verbote zeigen doch eigentlich nur auf, dass man aus einem unsinnigen Gesetz noch irgendwie ein Resultat pressen will, damit man überhaupt etwas in eine Statistik schreiben kann, um den Blödsinn irgendwie zu rechtfertigen.

    Also weg damit.

  • Die Statistik sagt bis auf die 0,9% nicht das nötige aus. Interessant wären

    1. Die Gewaltdelikte in der Unterkategorie wo Gegenstände im Spiel waren die unter dem Verbot in der Zone fallen

    2. Eine Statistik mit allen Gewalttaten 6 Monate vor dem Verbot und 6 Monate nach den Verboten

    3. Eine Zahl welche die Polizeipräsenz und die Anzahl der Kontrollen 6 Monate vor den Verboten und 6 Monate nach den Verboten erfasst

    Ein ggf. Erfolg a) einer Verbotszone lässt sich nämlich nicht feststellen, wenn man b) gleichzeitig die Kontrollen und die Präsenz der Polizei verdoppelte oder gar verdreifachte. Auch dem letzten Depp fällt dann sofort ein, daß der Erfolg größtenteils einfach nur durch b) erreicht wurde.

    Das Prob ist das Thema mit den Kontrollen. Dafür braucht man aber keine Gesetze mit schwachsinnigen Waffenverbotszonen, sondern welche die um die sensiblen Bereiche die Definition einer Zone erlauben in welcher die Polizei "verdachtsunabhängige" Personenkontrollen + Durchsuchung (!) durchführen darf. Das andere Prob damit ist nur:

    Diese Rechte sind IMHO der Polente bereits gegeben. Es gibt Definitionen für "gefährdete Objekte" oder "kriminogene Orte". Richtig?

    Ich war gegenüber den Waffenverbotszonen bis vor kurzem nicht gleich grundlegend negativ eingestellt. An der Stelle also wieder einmal VIELEN DANK an den VdB für die Aufklärung bzw. für den Anreiz sich endlich vernünftig auch selbst zu informieren. Das offenbarte mir nämlich die Schwachsinnigkeit solcher Zonen.

    Und es scheint auch, daß dies aus der Sicht des VdB nicht nur ein allgemeines Thema wäre welches man mit der Initiative gleich mitangehen könnte. Denn als Besitzer eines Waffenscheins und damit in ständiger Sorge um die Eignung und Zuverlässigkeit, sollte man solche Zonen - und damit auch u.a. betroffene Bahnhöfe - lieber generell großräumig meiden. Wenn man sich denn genau anschaut welche mitgeführten Gegenstände bereits als Verstöße geahndet wurden oder werden sollten.

    Schon also ohne der Fragen wie z.B. der des Transportes, gilt ganz pragmatisch und präventiv gesehen: WBK Deutsche Bahn.

    4 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (22. November 2023 um 10:14) aus folgendem Grund: Tippos-Hölle

  • Wenn es jemand schafft, mit einem Nagelknipser einen nennenswerten Schaden durch einen Amoklauf zu verursachen, wird er wahrscheinlich Chuck heißen und kann Feuer machen, indem er zwei Eiswürfel aneinander reibt.

    Dann hat man mich und noch etliche andere Leute für Chuck gehalten.

    Ich musste bei der Sicherheitskontrolle meinen Nagelknippser, den ich zusammen mit mehreren Schlüssel am Schlüsselbund hatte abmachen, und auf nimmer wiedersehen abgeben.

    Ich hätte ja damit das Flugzeug entführen können.

    :bash: :cursing:

    Es lebe die Paranoia.

    Freizeit Luftgewehre + Pistolen + AIPSC,

    Cowboy Name: Old Bonebreaker Bill

    Mitglied der Berlin/Brandenburg Cowboy Gruppe.