Was ist das? Und ist es 42a konform?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 6.197 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2023 um 20:18) ist von Kentucky.

  • Dazu müsste man wissen, ob jemand beim BKA das Ding mit einer Hand auf- und eingerastet bekommt.

    Wenn nein - Führen erlaubt,

    wenn ja - dann nein.


    Stefan

    Hab beim BKA nichts gefunden. Und den Bescheid wird der Chinese sicherlich nicht zahlen 😄

  • Ich hab eins mit so einem Mechanismus - da rastet nichts ein. Weiß aber leider nicht mehr wo das her stammt...

    Das Messer im Bild stammt übrigens von AliExpress... Google Bildsuche ist Dein Freund ;)

    https://de.aliexpress.com/item/100500342…ayAdapt=glo2deu

    habs so auf AAzon gefunden. Hab auch schon Lens befragt. Aber nichts gefunden. Interessant ist, dass ein anderer Händler explizit damit wirbt, dass es 42a konform ist, da zweihändig zu öffnen.

    Ist einhändig überhaupt technisch möglich?

  • Interessant ist, dass ein anderer Händler explizit damit wirbt, dass es 42a konform ist, da zweihändig zu öffnen.

    Weil Händler verkaufen wollen und es ihnen egal ist, was mit dem neuen Besitzer danach passiert? Händler sind wohl kaum Experten in Sachen Waffenrecht.

    Aber ist das nicht ohnehin egal? Muss man das Messer führen können? Wenn man unbedingt mit einem Messer durch die Gegend laufen muss, dann nimmt man ein 0-8-15-Taschenmesser, bei dem es überhaupt keine Zweifel am erlaubten Führen gibt. Oder denkst du, wenn dich jemand überfallen will, hättest du mit dem Teil auch nur den Hauch einer größeren Chance? Glaub mir, die hast du nicht.

  • habs so auf AAzon gefunden. Hab auch schon Lens befragt. Aber nichts gefunden. Interessant ist, dass ein anderer Händler explizit damit wirbt, dass es 42a konform ist, da zweihändig zu öffnen.

    Wenn nicht verriegelbar, dann ist es immer 42a-konform, auch als Einhandmesser.

    Beim BKA wirst du in solchen Fällen kaum fündig werden. Es gibt nur sehr wenige (etwa 50) Gutachten über Messer.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • knuggle

    Ich hab wohl überlesen daß der Fragensteller ein Messer zur Verteidigung führen will.

    Kein Wunder daß einem jeder irgendwas unterstellt wenn man ein Messer bei sich hat, wenn wir selber schon damit anfangen...

    Ich persönlich hab auch lieber was Besonderes dabei als irgendein stinknormales Messer.

    Und daß man erst mal recherchiert wenn man sich rechtlich unsicher ist, find ich auch nicht verkehrt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Bei eindeutiger Lage schreibt das BKA einen Dreizeiler, dass eine Prüfung überflüssig ist. Das gab es z.B. bei Bergkvist.

    Noch eindeutiger geht es doch hier bald nicht mehr. Kein Einhand und keine Verriegelung, also doppelt gut.

    Wenn es gefällt dann kaufen, aber was soll da für die paar Talerchen ankommen?

    Hier das Teil bei Hammaschon...;)

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  • Okay, vielen Dank für die hilfreichen Kommentare. Den weniger hilfreichen werde ich nicht würdigen. Werde mir ein solches Messer zulegen, weil es gut in den Kugelschreiberhalter meiner ID Pouch passt.

  • So wie die Fotos das andeuten, scheint es kein Einhandmesser im Sinne des 42a zu sein. Aber wie schon gesagt wird das nur mit einem BKA Feststellungsbescheid rechtssicher.

    Aber ich misstraue Messern, die keine Angabe des Klingenstahls haben. Ganz nach dem Motto, wenn da nichts drauf steht, schämt sich der Hersteller und es ist Blechdosenstahl zu erwarten.

    Was die Größe betrifft, so dürfte das Wasabi oder das Cataclyst 42 (auf Version achten!) von Böker ähnlich sein. Dafür gibt es einen (positives) BKA-Bescheid, wie auch die Güte des Klingenstahls unumstritten ist. Aber die sind auch deutlich teurer.

  • Nach den Fotos zu urteilen, gibt es keinen Arretierungsmechanismus, der das Messer unführbar nach §42a machen würde.

    Ob es sich überhaupt einhändig bedienen lässt, ohne sich einen Schmiss an der Hand zu holen? Keine Ahnung.

    Von daher würde ich darauf tippen, dass es durchaus legal führbar sein müsste.

    Aber da ich kein Waffensachverständiger vom BKA bin, leg ich dafür keine Hand ins Feuer.

    Und wer weiß, vielleicht erkennt ja dort auf Anfrage jemand eine Unterart des Butterflymessers in dem Teil und stuft es als verbotenen Gegenstand ein...

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    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • keine Angabe des Klingenstahls

    Bei A...zon findet man im Begleittext das Gesuchte: 440c. Alles gut ;)

    Bei der nächsten Bestellung packe ich es mit dazu, nur so aus Spass. :whistling:

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  • Nach den Fotos zu urteilen, gibt es keinen Arretierungsmechanismus,

    Der "Nubsi" an den beiden Bügeln, welcher diese im geschlossenen Zustand zusammenhält, macht dies auch im offenen.

    In sich wahrscheinlich nicht besonders fest, aber mit der Hand drun ausreichend.


    Das Messerkonzept ist übrigens relativ alt, habe sowas schon in Visier oder DWJ in den 90ern gesehen.

    Da wahrscheinlich noch von einem ernstzunehmenden Anbieter, leider fällt mir weder dessen noch der Name des Messers ein.

    Evtl. ist jetzt der Musterschutz abgelaufen (25 Jahre?) und nun kommen eher preiswerte Anbieter.


    Stefan

  • Hydra
    17. September 2023 um 18:47

    Just my two cents . . . ;)

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  • Ich hätte da auch mal bitte eine Frage zur Führbarkeit,

    wollte aber nicht gleich einen neuen Thread eröffnen.

    Hier im Forum habe ich eine fahrbare Sichel entdeckt,

    die ich mir nun bei Amazon bestellt habe.

    GVDV Faltbar Sichel Garten, Leicht zu Tragen, Klinge 190 mm, Geschenk für Männer https://amzn.eu/d/2cRkOCa

    Aber ist diese Sichel so auch draußen führbar?

    Es ist schließlich eine Sichel, also mit einer nicht nach außen, sondern nach innen gewendeten - gedrehten Klinge.

    Oder wäre sie dies eventuell dann, wenn ich folgende Modifikationen vornehmen würde?

    Entweder die Klingenlänge auf unter 12cm kürzen:

    Oder anstatt der Klinge eine Art Hammer montieren.

    Ein Freund sagte mir, dass dieser JS Ähnliches mit einem Teleskop-Schlagstock gemacht hätte und diesen durch das montieren eines Hammer-Kopfes in einen legal führbaren Nothammer umgebaut hat.

    Müsste doch dann hier eigentlich auch klappen - oder?

    Im zusammen geklappten Zustand würde die Sichel oder was es dann auch wäre, immer gleich ausschauen:

  • Aber ist diese Sichel so auch draußen führbar?

    Nach meiner Ansicht ist das Ding ein Werkzeug, ähnlich wie eine kurze Axt. Also weder Waffe noch Messer aber ein gefährlicher Gegenstand. Fällt nicht unter den 42a.

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    - George Washington -

    Einmal editiert, zuletzt von Maraudeur (26. September 2023 um 14:44)

  • Ich bin kein Experte für japanische Waffen, aber der Form nach sieht das Teil eher aus wie ein Kusarigama.

    Eine normale Sichel hat eine halbmondförmige Klinge, wie sie etwa auf diesem Wappen zu sehen ist:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sichel_(W…tten-blazon.svg

    Als Kusarigama wäre es eine Waffe und würde dem Führverbot unterliegen.

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  • Ein Kusarigama hat aber einen längeren Griff.

    Außerdem ist der Widmungszweck des Herstellers relevant und danach handelt es sich um ein Gartengerät. Ein Campingbeil ist auch kein Tomahawk.

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    - George Washington -

  • Ein Freund sagte mir, dass dieser JS Ähnliches mit einem Teleskop-Schlagstock gemacht hätte und diesen durch das montieren eines Hammer-Kopfes in einen legal führbaren Nothammer umgebaut hat.

    Das klingt ähnlich abstrus wie die Theorie, dass ein Pfefferspray zum Tabasco-Sprüher wird, wenn ich einen entsprechenden Aufkleber drauf mache. Genau wegen solcher Diskussionen möchte ich niemals im Leben Polizist sein.

    "Nein, Herr Wachtmeister. Mein ACAB Shirt bedeutet Alles Cool, Alles Bestens"

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I