Import aus Frankreich, letzter Stand?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 6.379 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2023 um 17:31) ist von Raiberg.

  • Ich bin mir da nicht sicher . Aber auf dem KWS in den amtlichen Eintragungen steht ..

    also würde ich vermuten du darfst sie importieren wenn die Waffe der EU Richtlinie entspricht, wie im Bild genannt .

    Aber da würde ich lieber bei der Unteren WaffBhd nochmal genau nachfragen.

    Und evtl. Einen Anwalt für Waffenrecht fragen

    Grüsse

  • Mittlerweile müssten alle EU Länder die Richtlinie erfüllen sonst dürften sie die SSW eigentlich nicht mehr anbieten.

    Kann nur von Polen schreiben da wurden die SSW aus den Shops raus genommen die, die Richtlinie nicht erfüllen.

    Genauso in der Slowakei.

    Ohne Dokument das die SSW die Richtlinie erfüllt brauchst gar nicht erst zu einer Behörde rennen.

    Standart Antwort ihnen ist noch kein Land bekannt was die Richtlinie umsetzt.

    Frage ich mich bei so einer Antwort ob D demzufolge die Richtlinie auch noch nicht umsetzt.

    Einfachste Weg wäre im Shop anfragen nach Beschuss wann der war alles was 21, 22,23 Hergestellt wurde muss die Richtlinie ja erfüllen. Gegebenenfalls wenn du darauf nicht vertraust frage ob sie ein Zertifikat von der SSW über die erfüllte Richtlinie haben vielleicht können sie dir eine Kopie zu kommen lassen und damit dann zur Behörde.

  • Ich bin mir da nicht sicher . Aber auf dem KWS in den amtlichen Eintragungen steht ..

    Der KWS hat nur etwas mit dem Führen zu tun, nicht mit dem Erwerb.

    Insbesondere wenn der KWS vor der "neuen" Gesetzgebung rauskam können da Sachen drinn stehen, die schon lange rechtlich überholt sind,

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich bin mir da nicht sicher . Aber auf dem KWS in den amtlichen Eintragungen steht ..

    Der KWS hat nur etwas mit dem Führen zu tun, nicht mit dem Erwerb.

    Insbesondere wenn der KWS vor der "neuen" Gesetzgebung rauskam können da Sachen drinn stehen, die schon lange rechtlich überholt sind,

    Richtig... Aber wenn ich mit KWS diesen Typ führen darf nach den Regelungen ist auch ein Besitz somit nicht strafbar egal ob KWS oder nicht würde ich jetzt sagen .

    Oder darf etwa nur ein KWS Inhaber diese Besitzen?

    Deswegen fachanwalt

    Der KWS ist auf Februar diesen Jahres also up to date .

  • Ich hab vor ein Paar Monaten in zwei Shops in Österreich und Tschechien nachgefragt, ob sie sowas haben. Antwort Nein, deswegen kein Versand in EU Ausland. Berliner Behörde meint auch immer noch, dass es in keinem Land vorhanden , deswegen wäre ein Kauf dort strafbar in DE .

    Jeder kann seine Behörde nachfragen, und auch die online Shops im Ausland.

    Vielleicht geht es dann endlich los ))

  • Standart Antwort ihnen ist noch kein Land bekannt was die Richtlinie umsetzt.

    Frage ich mich bei so einer Antwort ob D demzufolge die Richtlinie auch noch nicht umsetzt.

    Jeder kann seine Behörde nachfragen

    Vielleicht geht es dann endlich los ))

    Hab meiner zuständigen Waffenbehörde eine Mail geschrieben. Es kam eine automatisierte Antwortmail: "Wir kümmern uns schnellmöglichst um ihr Anliegen, es kommt aber zurzeit zu erheblichen Wartezeiten bei der Bearbeitung"

    Also wieder warten 😁😆

    GmbH

  • Anscheinend gibt es neue SSW die den Vorgaben entsprechen und andere nicht.

    Auf der Seite der PTB gibt es weiterführende verbindliche Informationen.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Ich würde sagen ohne PTB Kennzeichnung bist du erstmal dran im schlimmsten Fall.

    PTB Kreis... F im Fünfeck, darauf wird unsere Polizei geschult und da herrscht dann leider trotzdem ganz oft eine Unsicherheit bei einigen Beamten .

    Dann lieber sicherstellen und safe sein, anstatt nachher Probleme zu bekommen lautet dann die Devise.

    Und das mit den EU Regeln kannst du dann mit einem Richter austragen . Und hoffentlich hast du dann einen KWS wo dieser Eintrag drin steht und zu deiner französischen SSW noch das Zertifikat gem. Der Anforderung.. dann endet es beim Amts-oder Landsgericht .. Ohne dem wirst du erstmal garantiert verurteilt und kannst dich mit genug Kohle bis zum EU Zeug hochrevisionieren.

    Grüsse

  • aktuelle Info von meiner Behörde:

    Sehr geehrter....

    aktuell habe ich keine Kenntnis von dem aktuellen Sachstand der Mitteilungen. Auf der Internetseite der PTB habe ich dazu lediglich folgende Informationen gefunden:

    „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse, dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern beachten Sie bitte das zur Verfügung gestellte Dokument.

    Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Hinweis:

    Da es in jüngster Vergangenheit Probleme mit falsch deklarierten SRS-Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gab, sollten Sie sich beim Kauf einer Waffe ohne PTB-Zulassung schriftlich bescheinigen lassen, welche nationale Stelle die Konformität mit der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 festgestellt hat.

    Sollten Sie nach dem Lesen der unten verlinkten Informationen noch weitere Fragen zum Thema SRS-Waffen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“

    Ich würde Sie bitten, sich für weitere Fragen an die PTB unter der Adresse srs@ptb.de zu wenden.

  • So steht es in großen Teilen auch auf der PTB Webseite.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“

    Ich würde ein Liste erstellen mit SSW , auf der alle aufgelistet sind an denen ich Interesse hätte ( Import) und sie an die oben genannte Email schicken. Mal schauen was se sagen 😇

  • Ist jetzt vielleicht blauäugig, aber nach so vielen Jahren der EU sollte man dieses Dokument auch übersetzt bei der PTB erwarten.

    Und wann sagt endlich jemand den Franzosen, dass ihre Sprache nicht überall (Speisekarten ausgenommen) gesprochen wird. ;)

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Die französische EU 2019/69 Zulassungsliste findet man auf der Seite von ihrem Innenministerium:

    https://mobile.interieur.gouv.fr/Media/Service-…e-au-22-01-2023

    Die Bruni New Police steht noch nicht drin, aber z.B. schon einige Kimar, Zoraki und Blow Waffen.

    Was in Frankreich der EU 2019/69 entspricht, entspricht dieser auch in Deutschland. Sollte man meinen. Ungeachtet dessen, in welche Sprache diese Liste verfasst ist.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Es kam doch relativ zügig eine Antwort von der Waffenbehörde:

    die Waffe muss entweder das PTB-Zeichen oder ein gleichwertiges, durch die EU-Schusswaffenverordnung genehmigtes Beschusszeichen des jeweiligen Landes aufweisen.


    Diese Waffen dürfen ohne Verbringerlaubnis nach Deutschland verbracht werden. Über die Erlaubnis zur Ausfuhr müssen Sie sich in dem jeweiligen Land informieren. Zudem müssen Sie sich über die Zollrechtlichen Bestimmungen informieren.

    GmbH

  • Und worauf beruft sich nun solche Behörde genau, wenn sie schreibt "durch die EU-Schusswaffenverordnung genehmigtes Beschusszeichen des jeweiligen Landes"?

    Ich liebe solche unbestimmten Merkmale wie man könnte Fußpilz haben, aber . . .

  • Das würde mich auch interessieren.
    Mein letzter Kenntnisstand ist, dass Gas-/ & Signalwaffen ohne PTB Kennzeichnung rechtlich einer Scharfen gleichgesetzt sind.