Lampenhalterung für Picatinny-Schiene - legal?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.201 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2023 um 19:33) ist von Marksman1863.

  • Moin Leute,

    ich spiele mit dem Gedanken mir solch einen Artikel zu kaufen: https://www.amazon.de/FENIX-alg-00-P…aps%2C97&sr=8-4

    Das ist quasi eine Taschenlampenhalterung für eine Picatinny-Schiene um das ganze an eine Langwaffe zu bauen. Ist diese in DE legal? Bzw. wird sie illegal, sobald sie an eine Waffe angebracht oder erst dann, wenn ein Leuchtmittel eingespannt wird, oder, oder, oder...?

    Ich hab so meine Bedenken, dass das legal sein könnte, daher wollte ich mir vorab weitere Meinungen dazu einholen.

    Viele Grüße

    Adrian

  • Meines Wissens nach sind die Teile an sich legal, jedoch im zusammengebauten Zustand dann halt ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz.

    Dummies da reinklemmen sollte ebenfalls ok sein.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Das ist sehr schwer zu beantworten. Das Waffengesetz verbietet nichts dergleichen. Es besagt lediglich, dass der Besitz von Teilen, die zum Beleuchten des Ziels geeignet sind (Laser, Lampen) und eine Montage für Schusswaffen besitzen, verboten ist.

    Eine normale Taschenlampe hat nun aber keine Montage für Schusswaffen. Wenn man die z.B. mittels Klettband, Magneten o.ä. an der Waffe befestigen würde, wäre das lauf WaffG egal, denn nichts davon ist eine für Schusswaffen gebräuchliche Montage-Vorrichtung und die Taschenlampe wird dadurch auch nicht zu einem verbotenen Gegenstand. Empfehlen würde ich es dennoch nicht.

    Bei einem Adapter auf Picatinny, der extra für Taschenlampen gedacht ist, wäre ich aber bei "verboten", weil im Zweifel das eher streng ausgelegt wird. Auf der anderen Seite kannst du in jede Scope-Halterung eine Taschenlampe einspannen. Sinnfreies Gesetz halt. ^^

  • Da gibt es auch das Verdachtsmoment, das für Polizei und Anwaltschaft im Zweifelsfall gern konsultiert und niemals im Sinne des Angeklagten verwendet wird.

    Die Montagen an sich sind nichts verwerfliches, sollten sie aber an irgendeiner SSW, Softair usw aber montiert sein, sogar ohne Dummy oder echter Lampe/ Laser, erweckt es bereits den Verdachtsmoment. Natürlich erfüllen die meisten ZF-Ringe mit passendem Querschnitt die gleichen Maßgaben. Sogar Dummies wurden schon als "Anschein" gesehen und ich rate davon ab, sowas auch nur zu probieren. In der Hoffnung, es sei ja nichts gewesen. Man bekommt im Zweifelsfalle niemals Recht und alle Beteuerungen, doch nur einen Dummy verwendet zu haben, stoßen auf taube Ohren. Denn man "könnte ja" und man "würde ja"... Sich auf Dummies zu berufen hat wenig Erfolg, selbst wenn das nur Dinger sind, die niemandem schaden und eher zum Werfen geeignet sind.

    Anders sieht es aus, wenn man Brückenmontagen verwendet.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

    Einmal editiert, zuletzt von Necronomicon (25. Januar 2023 um 10:45)

  • Wenn du dich für Lampen und Laser an Waffen interessierst, dann greife wenn überhaupt zu Dummies welche schon immer Dummy waren.

    Begadi stellt zbsp. sowas her.

    Die würden dies sicher nicht tun wenn die damit Gefahr laufen Sanktionen zu riskieren.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Begadi stellt zbsp. sowas her.


    Die würden dies sicher nicht tun wenn die damit Gefahr laufen Sanktionen zu riskieren.

    Die verkaufen sowas und sind immer noch auf der rechtlichen Seite - der Anwender jedoch nicht, der ist immer der Genaseweiste. Sanktionen riskieren die damit eh niemals, warum auch. Der Käufer ist der Dumme, nicht der Anbieter.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Begadi stellt zbsp. sowas her.


    Die würden dies sicher nicht tun wenn die damit Gefahr laufen Sanktionen zu riskieren.

    Die verkaufen sowas und sind immer noch auf der rechtlichen Seite - der Anwender jedoch nicht, der ist immer der Genaseweiste. Sanktionen riskieren die damit eh niemals, warum auch. Der Käufer ist der Dumme, nicht der Anbieter.

    Auch als Verkäufer bekommt man da schnell ganz schön Ärger sollte da rechtlich etwas nicht in Ordnung sein.

    Wie kommst du darauf dass der Verkäufer machen kann was er will?

    Funktionsfähige Exemplare sind wie wir wissen nur an Behörden oder Militär zu verkaufen.

    Zivilpersonen brauchen dafür ne Genehmigung welche wahrscheinlich niemand bzw. wenn überhaupt die wenigsten bekommen.

    Begadi wäre schön blöd sich nicht vorher abgesichert zu haben bevor die sich diese reinen Dummies ins Sortiment aufgenommen haben.

    Abgesehen davon gibt es diese Dinger auch nicht erst seit gestern dort im Sortiment.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Der Besitz einer Taschenlampe ist erlaubt und der Besitz eines Halters ist erlaubt, du darfst nur nicht beide Sachen zusammenbauen (so fern es eindeutig für eine Waffe ist), ist wie mit den Exportfedern, Besitz legal, Einbau verboten.

    Hast du eine dementsprechende Schiene an zB. einem Werkzeug, darf man wiederum Lampe und Halter zusammenbauen und an das Werkzeug bauen, da es ja für das Werkzeug und nicht explizit für eine Waffe ist.

    Da reicht oft schon eine andere Verkaufsbezeichnung.

    Ist absolut dämlich geregelt, halt Deutschland.

    Wurfsterne verboten, Freischneider-Dickicht-klingen erlaubt. Waffe-Werkzeug.

  • Wie kommst du darauf dass der Verkäufer machen kann was er will?

    Ein Verkäufer kann immer Dummies anbieten, keine Frage. Ob er damit im rechtlichen Sinne etwas Gutes tut für den Käufer, das ist eine ganz andere Sache. Das bedeutet auch nicht, dass ein Verkäufer machen kann was er will, denn das ist ziemlich daneben, wichtiger ist auf jedem Fall, ob man sich diesen "Anschein" wirklich antun möchte für einfach nichts.

    Abgesehen davon gibt es diese Dinger auch nicht erst seit gestern dort im Sortiment.

    Auch das ist richtig. Es gibt auch Dummie-Läufe für Salut- und scharfe Waffen seit längerer Zeit, als selbst die neuen Novellen noch nicht griffen, es gibt Schalldämpferdummies, es gibt eben viele Dummies für Dumme. Irgendwas Wichtiges kann man daraus aber nicht ziehen und jeder muss eben zusehen, ob er sich unnötigen Rechtsunsinn antun möchte oder nicht. Und das ist Fakt. Dass es dort oder woanders Dummies gibt - das macht es nicht besser.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Wie kommst du darauf dass der Verkäufer machen kann was er will?

    Ein Verkäufer kann immer Dummies anbieten, keine Frage. Ob er damit im rechtlichen Sinne etwas Gutes tut für den Käufer, das ist eine ganz andere Sache. Das bedeutet auch nicht, dass ein Verkäufer machen kann was er will, denn das ist ziemlich daneben, wichtiger ist auf jedem Fall, ob man sich diesen "Anschein" wirklich antun möchte für einfach nichts.

    Abgesehen davon gibt es diese Dinger auch nicht erst seit gestern dort im Sortiment.

    Auch das ist richtig. Es gibt auch Dummie-Läufe für Salut- und scharfe Waffen seit längerer Zeit, als selbst die neuen Novellen noch nicht griffen, es gibt Schalldämpferdummies, es gibt eben viele Dummies für Dumme. Irgendwas Wichtiges kann man daraus aber nicht ziehen und jeder muss eben zusehen, ob er sich unnötigen Rechtsunsinn antun möchte oder nicht. Und das ist Fakt. Dass es dort oder woanders Dummies gibt - das macht es nicht besser.

    Also gibst du zu dass du nur keine Ahnung hast welche Gesetze hier angeblich gebrochen werden, es halt deiner Ansicht nach nur moralisch verwerflich ist diese Dummies anzubieten, obwohl rechtlich nichts dagegen spricht?!

    Du bist mir ja ein Spaßvogel. 😂

    Hauptsache inhaltslose Posts raushauen. 👍

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ich klinke mich mal kurz hier ein mit einer Frage:

    Ist so ein Universal-Halteadapter für Picatinny eventuell auch als "verboten" ("verbotener Gegenstand") einzustufen? Wie sieht ihr das?

    Ist ja eher etwas für ein Zielfernrohr, da einstellbar. Aber man "könnte" ja theoretisch (!) ja auch irgendeine Lichtquelle einklemmen. Oder eine Wurst...

    https://www.ebay.de/itm/402633517416

    Ich gehe davon aus dass der Besitz legal ist, aber wenn ich da irgendeine, wie auch immer aussehende, funktionierende Lichtquelle einklemme, dann bin ich mit einem Bein im Knast...

    Oder bin ich im Knast erst wenn die Kombi an einer Waffe drann hängt?

    Grüße - Bernhard

    2 Mal editiert, zuletzt von BernhardJ (27. Januar 2023 um 15:05)

  • BernhardJ

    Die Halterung an sich ist kein Problem.

    Es wird idiotischerweise aber schon dann kritisch, wenn man eine passende Lampe oder Laser auch nur besitzt.

    Die Lampe, oder der Laser alleine sind wiederum auch unproblematisch, wenn man keine Waffe mit passender Halterung besitzt.

    Beides einzeln also kein Problem.

    Aber beides zu besitzen, auch wenn nicht zusammengebaut, kann schon zum Problem führen.

  • Das ist eben mein Problem.

    Irgendeine Taschenlampe von denen die bei mir im Haushalt so rumfliegen, wird schon in diese Klemme irgendwie passen.

    Na wenn das dann schon kriminell ist, dann Gute Nacht...

    Grüße - Bernhard

  • Die Lampe, oder der Laser alleine sind wiederum auch unproblematisch, wenn man keine Waffe mit passender Halterung besitzt.

    Fast jede Taschelampe mit 25,4mm oder auch 30mm Durchmesser passen in die ZF Motageringe die angebaut werden können.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Selbst eine Lampe an einer für das Gewehr passenden Halterung ist nicht verboten.

    Erst im an der Waffe montierten Zustand.

    Das Urteil dazu habe ich oben ja schon verlinkt.

    So ein Teil kann man schließlich überall anschrauben.

    Sogar an Kamerazubehör. Da wird nämlich auch Picatinny verwendet.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Selbst eine Lampe an einer für das Gewehr passenden Halterung ist nicht verboten.

    Erst im an der Waffe montierten Zustand.

    :thumbsup:

    So würde ich mir das wünschen.

    Ich verwende Picatinny eben auch an Stativen und Kameras.

    Oder verwende auch Waffenstative für Kameras bzw. Ferngläser.

    Deswegen habe ich paar von verschiedenen Halterungen bei mir herumfliegen.

    Ich dachte schon, ich muss die jetzt alle entsorgen...

    Grüße - Bernhard