Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.918 Antworten in diesem Thema, welches 281.665 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2024 um 18:35) ist von derhund.

  • Eine Erklärung zu was? WBK und Zuverlässigkeit gibt es hier : WaffG § 5 .

    Mehr zum begründeten Interesse gibts hier: WaffG §42a Abs.3.

    Und zu fast allem gibt es noch eine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Alles relativ einfach zu finden bzw. zu ergurgeln.

    Interessiert nur keinen, weil Horror Stories über willkürlich eingezogene WBK und fingerfertige, böswillige Cops bzw. Richter spannender sind.

    Auf drängende Nachfrage bleibt meist nur ein laues Stammtischlüftchen. :sleeping:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Danke für Deine Antwort.

    Es ist sicher nicht an allen Horrorstorys etwas dran, an einigen aber leider doch etwas.

    Die rechtlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen sind ja meist bekannt, aber wenn man erst einmal in der Maschinerie drin steckt und das kann schnell gehen - aus welchem Grund auch immer - ist es schon mal Mist und man hat Mühe, Zeit und Kosten zu bewältigen, da wieder raus zu kommen.

    Leider ist der Begriff der Zuverlässigkeit auch keineswegs so präzise, konkret und abschließend definiert (Absicht ?) als das man sich in jedem Fall in Sicherheit wiegen und sich entspannt zurücklehnen könnte.

  • ...und der, der im Zweifelsfall seine WBK verliert.

    Das glaube ich nicht, denn gegen 42a bleibt es eine Ordnungswidrigkeit. Solange man diese nicht (einschlägig) sammelt, sollte das keine Konsequenzen haben, zumal der Sachbearbeiter im Normalfall gar keine Kenntnis von banalen Owis bekommt.

  • Aber eindeutig ist, jedes Messer ist mit Ausnahme der verbotenen und der Kampfmesser ein Werkzeug. Bei der Machete ist es ein Messer über 12 cm und unterliegt m.E. dem Führverbot. Würde man eine Machete als Werkzeug bezeichnen und nicht als vom 42a betroffenes (langes) Messer, müsste man analog dazu auch ein Jagd- oder Brotmessermesser unabhängig der Klingenlänge vom 42a ausnehmen. Gleiches gilt für Cuttermesser, die ja per se und unstrittig Werkzeug sind, aber dort kommt es auf die Ausführung der Feststellbarkeit an.

    Wenn man die klar verbotenen Messer mal ausnimmt, so geht es nur um Hieb- und Stoßwaffen aller Art, Messer mit >12 cm Klinge, sowie Einhandmesser, die auch als solche gebaut sind und nicht mehr oder weniger zufällig durch Verschleiß zu öffnen sind.

    Aber wer keine Lust auf Diskussionen am Straßenrand haben will, sollte eben ein 42a "sicheres" Messer führen oder eben keines.

    Macheten sind in der Verwaltungsvorschrift explizit als Werkzeuge genannt, ebenso wie Fahrtenmesser, Jagdnicker und Hirschfänger.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Macheten sind in der Verwaltungsvorschrift explizit als Werkzeuge genannt, ebenso wie Fahrtenmesser, Jagdnicker und Hirschfänger.

    Nicht zu vergessen die Einhandmesser die meist mehrfach in jedem Haushalt vorhanden sind und die auch frei nach Lust&Laune hin und her mitgeführt werden. Die gemeinen "Teppichmesser" ;)

  • Aber eindeutig ist, jedes Messer ist mit Ausnahme der verbotenen und der Kampfmesser ein Werkzeug. Bei der Machete ist es ein Messer über 12 cm und unterliegt m.E. dem Führverbot. Würde man eine Machete als Werkzeug bezeichnen und nicht als vom 42a betroffenes (langes) Messer, müsste man analog dazu auch ein Jagd- oder Brotmessermesser unabhängig der Klingenlänge vom 42a ausnehmen. Gleiches gilt für Cuttermesser, die ja per se und unstrittig Werkzeug sind, aber dort kommt es auf die Ausführung der Feststellbarkeit an.

    Wenn man die klar verbotenen Messer mal ausnimmt, so geht es nur um Hieb- und Stoßwaffen aller Art, Messer mit >12 cm Klinge, sowie Einhandmesser, die auch als solche gebaut sind und nicht mehr oder weniger zufällig durch Verschleiß zu öffnen sind.

    Aber wer keine Lust auf Diskussionen am Straßenrand haben will, sollte eben ein 42a "sicheres" Messer führen oder eben keines.

    Macheten sind in der Verwaltungsvorschrift explizit als Werkzeuge genannt, ebenso wie Fahrtenmesser, Jagdnicker und Hirschfänger.

    Ich bin zwar nicht 100% und up to date im Thema drin, aber ist eine Machete auch noch ein Werkzeug, wenn es im Auto im Kofferraum liegt?

    Oder sogar beim Beifahrer?

    Zwischen den Sitzen?

    Im Fußraum?

    EDIT:

    Also ich meine natürlich, ob Macheten dann auch noch als Werkzeuge angesehen werden?

    Da habe ich nämlich leider so einige Zweifel?

  • Warum wird immer so getan als wäre die Polizei mit dem Klammerbeutel gepudert?

    Ein paar freundliche Fragen an den Fahrer plus Berufserfahrung und das Ding bleibt oder ist kassiert.

    In meinem "Umfeld" ist auch noch bei keinem Handwerker das Cutter oder Sonstwasmesser eingezogen worden.

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  • Macheten sind in der Verwaltungsvorschrift explizit als Werkzeuge genannt, ebenso wie Fahrtenmesser, Jagdnicker und Hirschfänger.

    Da habe ich nicht nachgeschaut, aber wenn das so ist, hat die Zuordnung zum Werkzeug in Verbindung zum 42a keinen Wert. Denn man darf sich selbst gern überlegen, ob man mit der Ausrede Werkzeug beim 15 cm Fahrtenmesser straffrei durchkommt.

    Daher gilt m.E. das lange Fahrten- oder Jagdmesser genau das Gleiche - Führverbot, wenn man das Führen nicht explizit mit einer Tätigkeit begründen kann.

    Oder anders ausgedrückt - die Einstufung als Werkzeug mag dann nur als Abgrenzung zur Waffe dienen, das im letzteren Fall zusätzlich zum Führverbot die Alterserfordernis ausmacht.

  • explizit mit einer Tätigkeit

    Macht es euch doch nicht so schwer und lest bitte einmal nach. Hier direkt aus der VerwVwV:

    ****

    42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen

    sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt

    von zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus

    des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen.

    Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe

    in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen,

    um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.

    ****

    42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht.

    So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen,

    Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.

    ****

    Und wir leben auch nicht in einer von Beamtenwillkür gekennzeichneten Bananenrepublick. :whistling:

    Das Gesetz wertet übrigens auch nicht zwischen Privat, Vergnügen, Beruf oder sonstnochwas,

    das ist hier im Thread auch schon vehement falsch behauptet worden. :saint:

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  • Ziviler Ungehorsam setzt keine Karriere als Gewaltverbrecher voraus. ;)

    Aber richtig schlimm wird es immer dann, wenn durch Halbwissen (oder German Angst) Unsinn verzapft wird.

    Das Gesetz reicht doch auch so. :whistling:

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  • Daher gilt m.E. das lange Fahrten- oder Jagdmesser genau das Gleiche - Führverbot, wenn man das Führen nicht explizit mit einer Tätigkeit begründen kann.

    Da wäre ich dabei. Eine Machete unterm Sitz im Sinne von "nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke" wirds halt bisschen kompliziert.

  • wer gewinnt , wenn ein system an einen menschen gerät der ohne system lebt

    das system gewinnt wegen der überzahl der systemmitmacher

    steht ein mann mit systemverhalten einem gegenüber, der ohne system funktionierend glücklich ist, hat das system verloren

    manchmal stehen sich einfach menschen gegenüber , wo man keine basis findet , um etwas zu erreichen

    INVICTUS

  • edwin2

    Nett, aber dürftig. Ein System(mensch) ist nicht immer einfach nur ein anderer Mensch.

    Oft sind es die 3, von dert Tank... , von der Gewaltenteilung. Wogegen der ohne System Funktionierende, garkeine solche zugeteilt bekam. Da ist manchmal schnell mehr verloren, als nur die gemeinsame Basis die man man nicht findet.

  • Da wäre ich dabei. Eine Machete unterm Sitz im Sinne von "nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke" wirds halt bisschen kompliziert.

    Wenn du nicht gerade zur Was-guckst-Du-Kundschaft gehörst, wird wohl kein Polizist jemals anlasslos unter deinen Sitz schauen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich wollte das zu schnell hinbekommen :P War da nicht die Rede von "zwischen den Sitzen"? Da sollte es grad abends wenn kurz entlang geleuchtet schon eher auffallen ;)

    Das wird schon so drin liegen, daß man nicht erst eine Minute braucht um das rauszupullen oder? Es sei denn man lässt den Griff wie einen Hebel der Handbremse aussehen ^^

    Aber so ganz ehrlich, sowas wie eine Machete gehört zu den 3 letzten Plätzen auf meiner Liste der sinnvollen Sachen (in dem wohl angedachten Szenario :/ ). Das ist immer äußerst blöd sich im Nachhinein in größere Schwierigkeiten zu bringen als die in welchen man davor steckte. Von ggf. derartigen Fantasien kann ich bis auf den Klassiker mit Zombieapokalypse nur dringend abraten ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbengel (20. November 2023 um 21:38)

  • Da wäre ich dabei. Eine Machete unterm Sitz im Sinne von "nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke" wirds halt bisschen kompliziert.

    Wenn du nicht gerade zur Was-guckst-Du-Kundschaft gehörst, wird wohl kein Polizist jemals anlasslos unter deinen Sitz schauen.

    Dachte ich bislang auch - genau SO!

    Bis ich in eine Polizeikontrolle geriet und der Polizist seine Hand am geöffneten Holster seiner Dienstwaffe hatte und mir zurief:

    „Finger weg von dem Messer in der Mittellkonsole!“

    Das Ding war nur, da war überhaupt kein Messer 🤔


    In einer andern Kontrolle, in einer deutschen Großstadt, sagte mir die Polizistin, nebst Kollegen, die alle in einer schusssicheren gepanzerten Weste eingekleidet waren, dass ich bei einer Kontrolle doch besser nicht von alleine aus dem Auto aussteigen solle, sondern eher, wie in Amerika üblich, mit den Händen am Lenkrad warten solle, bis diese auf mich zukommen würden.

    Auf dem Land hingehen wurde mein selbständiges Aussteigen aus dem Auto immer positiv begrüßt.