Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.918 Antworten in diesem Thema, welches 281.670 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2024 um 18:35) ist von derhund.

  • Was ist Werkzeug? Was Messer? Und was Machete?

    Bei meinem gezeigten Kukri geht die Sägezahnung ja über den kompletten Rücken. Außerdem schrieb ich: "Könnte man als beidseitig geschliffen auslegen." Schließlich wird auch eine Sägezahnung ins Metall "geschliffen"

    Ich bin WBK Inhaber und will weder mit einem Polizisten vor Ort diskutieren, noch vor Gericht. Schlimmsten Fall ist die WBK nämlich weg. Das riskiere ich nicht

    War auch nur als gut gemeinter Tipp gedacht.

  • Das Messer mit Sägerücken ist doch sowieso nicht zum Führen im öffentlichen Raum gedacht, sondern soll beim Campen oder bei Wanderungen in der Natur entsprechend genutzt werden. Deswegen darf es auch bis 15 cm lang sein.

    Mit längeren Messern als 15 cm oder Klingen die stärker sind als 4 mm kann man generell Ärger an der französischen Grenze bekommen.

    Grüße - Bernhard

  • ich dachte immer, deutschland hat scherfe gesetzte, aber voll vertan

    gruß edwin

    ich hab schon vieles erlebt......denmark -grenze ich fahr nach dänemark zum wikinger langbogenschiessenturnier und mann konfisziert meine pfeile mit truthahnfesern.. die mit gänsefedern waren kein problem

    damals hatten die dänen klinsch mit den usa und hatten ein einfuhrverbot für alles vom truthahn

    mein schwert lag auf dem rücksitz . alles kein problem...

    letztlich mußte ich mit acht gänsefederpfeilen ein 2 tage schiessturnier durchhalten und hab an der grenze meine pfeile bei der ausreise wiederbekommen...

    man wundert sich manchmal wirklich

    INVICTUS

  • Ist in DE die Klingendicke (!) eigentlich auch irgendwie definiert?

    WilliWedel

    Das läuft je nach Land und seine Problemzonen. In DE ist aus jenem Blickwinkel das Waffenrecht völlig banane. Wie der "Gesetzgeber" aber in England über Messer verfügt, das kann man fast schon nachvollziehen, wenn man sich deren Statistiken anschaut.

    Jedes Land versucht den eigenen Problemen Herr zu werden. Außer in DE. In DE geht man mit dem Waffengesetz aktuell alle möglichen Probeme an, von welchen man real garkeins hat und so wirklich nie eins hatte.

  • Geh halt in ein französisches Forum, wenn du so oft im Frankenland verweilst.

    Die werden wahrscheinlich auch, passende Messer besitzen.

    Liest Du hier auch, oder schreibst Du nur?

    Mindestens zweimal habe ich hier schon geschrieben, dass nicht der Besitz, Kauf oder Benutzung in Frankreich selbst eingeschränkt sind, sondern NUR die Einfuhr bzw. der Import von Messern länger 15 cm und stärker 4 mm aus dem Ausland.

    Grüße - Bernhard

  • Das Messer mit Sägerücken ist doch sowieso nicht zum Führen im öffentlichen Raum gedacht, sondern soll beim Campen oder bei Wanderungen in der Natur

    Auch Campen, Wandern oder Natur sind öffentlicher Raum.

    Deswegen darf es auch bis 15 cm lang sein.

    Leider nein. Maximal 12cm.

    Mit längeren Messern als 15 cm oder Klingen die stärker sind als 4 mm kann man generell Ärger an der französischen Grenze bekommen.

    Alles was länger als 12cm ist unterliegt dem Führverbot. Überall in Deutschland. Nicht nur an der französischen Grenze. :(

    Klingenstärke spielt keine Rolle.

    Einmal editiert, zuletzt von Henrystutzen (19. November 2023 um 15:09)

  • Was ist Werkzeug? Was Messer? Und was Machete?

    Meiner Meinung ist das die falsche Begrifflichkeit im Zusammenhang mit Messern in Verbindung mit dem 42a.

    Ein Messer kann sein:

    1. Blankwaffe

    2. Kampfmesser

    3. Jagdmesser

    4. Fahrtenmesser

    5. Küchenmesser

    6. verbotenes Messer

    7. Messer mit (zugesprochener) Waffeneigenschaft

    8. "echte" Taschenmesser

    Bei 1 ist es einfach, denn dazu zählen Säbel, Degen, (Kurz-)Schwerter usw.

    Bei 2 wird es schwer, denn zu den Kampfmessern zählt der angedachte Zweck. Das ist es spätestens, wenn das Messer entweder beim Militär eingeführt wurde, bzw. als Kampfmesser beworben und verkauft wird. Soweit noch recht eindeutig. Aber es zählt auch der objektive Erscheinungsbild. Das sind schon mal alle Kopien obiger Kampfmesser, aber auch Abwandlungen. Darüber lässt sich dann streiten.

    3 und 4 dürften auch klar sein und zählen zu den Gebrauchsmessern, wobei zu 3 auch traditionelle Jagdmesser, wie den großen Hirschfänger und ähnlich gehören, die eher weniger im Gebrauch sind, als der Tradition halber dienen.

    5 ist auch klar.

    Zu 6 zählen Butterfly, Fall- und Faustmesser und lange Springmesser und dergleichen. Mit Ausnahme Faustmesser komplettes Umgangsverbot.

    Bei 7 wirds wieder schwierig, aber dazu zählen von der Ausnahme erlaubten Springmesser, sowie beidseitig geschliffene Messer. Die dürfen aus diesem Grund nur ab Volljährigkeit erworben werden.

    Zu 8 zählen die "Zweihandmesser", die komplett aus dem 42a fallen, wie z.B. das Opinel, Victorinox (Standard) usw.

    Aber unter diesen Gruppen gibt es verschiedene Klingenlängen, wie auch bei Klappmessern Ein- und Zweihandbedienung. Nicht immer lassen sich die o.a. Gruppen klar nach Führverbot einteilen.

    Aber eindeutig ist, jedes Messer ist mit Ausnahme der verbotenen und der Kampfmesser ein Werkzeug. Bei der Machete ist es ein Messer über 12 cm und unterliegt m.E. dem Führverbot. Würde man eine Machete als Werkzeug bezeichnen und nicht als vom 42a betroffenes (langes) Messer, müsste man analog dazu auch ein Jagd- oder Brotmessermesser unabhängig der Klingenlänge vom 42a ausnehmen. Gleiches gilt für Cuttermesser, die ja per se und unstrittig Werkzeug sind, aber dort kommt es auf die Ausführung der Feststellbarkeit an.

    Wenn man die klar verbotenen Messer mal ausnimmt, so geht es nur um Hieb- und Stoßwaffen aller Art, Messer mit >12 cm Klinge, sowie Einhandmesser, die auch als solche gebaut sind und nicht mehr oder weniger zufällig durch Verschleiß zu öffnen sind.

    Aber wer keine Lust auf Diskussionen am Straßenrand haben will, sollte eben ein 42a "sicheres" Messer führen oder eben keines.

  • Leider nein. Maximal 12cm.

    Du liest auch nicht ordentlich, oder? Sonst hättest Du mitbekommen dass meine Angaben für Frankreich gelten und nicht für Deutschland.

    Alles was länger als 12cm ist unterliegt dem Führverbot. Überall in Deutschland. Nicht nur an der französischen Grenze.

    Und noch ein weiteres Mißverständnis. Ich habe nichts von Führen geschrieben, in Deutschland schon mal gar nicht, sondern von Import und Einfuhr von Messern nach Frankreich.

    Übrigens, die Gesetze in Frankreich sind schärfer als in Deutschland. Lediglich geduldet (!) wird dort nur ein Führen von Slipjoints (z.B. eines Laguiole), und das nur außerhalb von Städten und Menschenansammlungen, und auch das nur abhängig von Fall zu Fall nach Ermessen der Ordnungshüter.

    Ansonsten meinte ich öffentlichen urbanen Raum. Beim Campen, Wandern, Angeln, Trekking, Paddeltouren außerhalb vom urbanen Raum ist die Mitnahme unter erschwertem Zugriff z.B. im Rucksack nicht verboten und durch den Zweck legitimiert. Gilt für Frankreich.

    In Skandinavien wo ich auch oft unterwegs bin, habe ich keine bedenken beim Führen von allerlei Messern. Das zugriffsbereite Führen ist dort außerhalb vom urbanen Raum ebenfalls erlaubt.

    Grüße - Bernhard

    2 Mal editiert, zuletzt von BernhardJ (19. November 2023 um 17:14)

  • Leider nein. Maximal 12cm

    Es geht um die Einfuhr nach Frankreich!

    Er schrieb nur "an der französichen Grenze". Von Einfuhr stand da nichts.

    Über 12cm greift schnell und unproblematisch das berechtigte Interesse.

    Das wäre schön. Das sog. "berechtigte Interesse" ist immer Auslegungssache. Ein Jäger mit einem 23 cm langem Saufänger hat definitiv ein "berechtigtes Interesse". Ein Camper, Outdorer oder Naturmensch definitiv nicht. Das ist "nur" Hobby.

    Also keine Schwarzmalerei. Lernt man als Waffenbesitzer mit der WBK.

  • Das Messer mit Sägerücken ist doch sowieso nicht zum Führen im öffentlichen Raum gedacht, sondern soll beim Campen oder bei Wanderungen in der Natur entsprechend genutzt werden. Deswegen darf es auch bis 15 cm lang sein.

    Mit längeren Messern als 15 cm oder Klingen die stärker sind als 4 mm kann man generell Ärger an der französischen Grenze bekommen.

    Grüße - Bernhard

    BernhardJ

    hatte nur ab hier gelesen. :rolleyes:

  • Lernt man

    Ich weiß nicht was und wo du gelernt hast.

    Aber glaube mir, ich bin etwas näher am Thema als du dir mit deiner WBK vorstellen kannst.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Was ist Werkzeug? Was Messer? Und was Machete?

    Meiner Meinung ist das die falsche Begrifflichkeit im Zusammenhang mit Messern in Verbindung mit dem 42a.

    Ein Messer kann sein:

    1. Blankwaffe

    .../...

    Meine Frage war rethorisch!

    Aber wer keine Lust auf Diskussionen am Straßenrand haben will, sollte eben ein 42a "sicheres" Messer führen oder eben keines.

    Bin absolut deiner Meinung.

    ...und der, der im Zweifelsfall seine WBK verliert.

  • Mehr fällt dir nicht ein? Schwurbel weiter und pfleg schön deine Ängste. Herr schmeiß . . . :sleeping:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • ...und bevor dies hier zur Nacht der langen Messer wird,

    kriegen wir uns besser alle wieder ein.

    Das wäre nett...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!