Aber in diversen Messerforen liest man immer wieder mal von Problemen mit dem Zoll - gerade bei solchen Messern, die als Hieb- und Stichwaffen eingestuft werden
Eine Waffe ist das Messer lediglich durch den Widmungszweck des Hersteller, aber ist fraglich, ob den auch jeder kennt. Mit seiner 8,2 cm langen Klinge besitzt es lt. Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht nicht mal Waffeneigenschaften, und wenn man ganz sicher gehen will, kann man auch die einseitig geschliffene Klinge kaufen. Dürfte hinsichtlich der Penetration keine Rolle spielen und zum Schneiden ist das Ding auch zu stumpf.