Allgemeine Diskussion zu Klingen
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Aber ist da dann nicht die Klinge zu lang für die Bunterepublik?
Ich dachte da sind maximal 8,5cm in Ordnung.
Gruß K.
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Hängt davon ab, ob der Mechanismus federunterstützt ist. Falls ja, wäre das Ding tatsächlich verboten.
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Ja, diese Messer sind Feder unterstützt
Gruß
Peter
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Hängt davon ab, ob der Mechanismus federunterstützt ist. Falls ja, wäre das Ding tatsächlich verboten.
Stimmt so nicht, seitliche Springer sind erlaubt, bzw. unterliegen nicht dem Führverbot bei max. Klingenlänge von 84mm und einer Klingenbreite von mind. 20% der Klingenlange auf über 3/4 Länge. Längere Springer dürfen besessen aber nicht geführt werden, solange die Klinge seitlich geöffnet wird. Springer, deren Klinge nach vorne aus dem Griff kommt, unterliegen dem Besitzverbot, da ist der Besitz eine Straftat !
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Längere Springer dürfen besessen aber nicht geführt werden, solange die Klinge seitlich geöffnet wird.
Und wenn sie verriegeln?
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Alles was bei einhändiger Bedienung verriegelt, ist nicht führbar.
Grüße - Bernhard
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Längere Springer dürfen besessen aber nicht geführt werden, solange die Klinge seitlich geöffnet wird.
Springer mit einer Klingenlänge oberhalb 85 mm dürfen nicht mal besessen werden.
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Müssen oft nachgeschärft werden, aber man bekommt sie auch scharf. Hab ich sein einigen Jahren hier in Nutzung.
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Ich habe ja schon oft Messer dieser Art gesehen, AK47....aber die waren alle viel kleiner. Ich brauche ja über den Winter ein paar Restaurationsobjekte und ich habe in meine Flohmarktkisten geschaut, um was zu finden. Gefunden habe ich dieses Bajonett, was aber nicht restauriert werden muss.
Meine Frage an Euch, um was handelt es sich hier???
diese Pseudo-AK-Bajonette kamen zw 1999 bis 2004 auf den Markt. Kommen aus China und wurden massenhaft auf den Chinesenmärkten in Osteuropa verkauft. Deines kam sicher über Polen oder Ungarn hier her. Bei uns wurden die nicht über den Einzelhandel vertrieben.
Der Lochdurchnesser ist zu klein. Das Ding passt nicht auf die AK47. Wenn auch es eindruckschindendes Spielzeug ist. Die gleichen Dinger gab es mit der selben Aufschrift und Verarbeitung auch mit fester Klinge. Klingenlänge gefühlt 25cm.
Wert haben die jedenfalls keinen. Für Jugendliche eher interessant, die posen wollen...
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Danke für die vielen Antworten, was mich jetzt beschäftigt ist, ist es ein Halbautomat oder ein Springmesser? Wenn es ein Halbautomat ist, dann dürfte man es besitzen.
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Die gleichen Dinger gab es mit der selben Aufschrift und Verarbeitung auch mit fester Klinge. Klingenlänge gefühlt 25cm.
Gab/gibt es in 5 verschiedenen längen.
Kommt alles aus China. Hat mit echtem AK-Zubehör nichts am Hut:
https://www.amazon.de/russisches-Militär-CCCP-Bajonett-komplett/dp/B013H0XXNK
Grüße - Bernhard
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Danke für die vielen Antworten, was mich jetzt beschäftigt ist, ist es ein Halbautomat oder ein Springmesser? Wenn es ein Halbautomat ist, dann dürfte man es besitzen.
Das Waffengesetz unterscheidet bei Messern nicht explizit zwischen "Halbautomaten" oder "Springmessern".
Springmesser werden in der Anlage 2 (Waffenliste) im Abschnitt 1 unter Punkt 1.4.1 in Verbindung mit Anlage 1 Unterabschnitt 2 Punkt 2.1.1. als Messer definiert, „deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können“.
Nach § 2 Abs. 3 des WaffenG ist der Umgang mit solchen Waffen verboten. Außer Klinge ist kürzer 8,5 cm UND nur einseitig geschliffen UND nur seitlich herausspringt.
Hier wird eindeutig die Längenforderung verletzt.
Hier kommt noch hinzu dass das Ding unabhängig von der Funktionalität als "Waffe" definiert werden könnte, da (im entfernten Sinn) als Bajonett gedacht.
Ich würde das Ding nicht haben wollen.
Bemerkung: Messer mit Federunterstützung die nicht verriegeln, sind nach Definition keine Springmesser. Eventuell werden diese irgendwo als "Halbautomaten" benannt.
Grüße - Bernhard
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Ich werde es abgeben, ist besser so.
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Ich werde es abgeben, ist besser so.
Wenn, dann lieber entsorgen. Aber die Diskussion wurde in einen anderen Thread verlegt.
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Nimm doch einfach die Feder raus (oder einen anderen Teil der Mechanik) und behalte das Teil für die Vitrine. Ist doch ganz schick.
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Nimm doch einfach die Feder raus (oder einen anderen Teil der Mechanik) und behalte das Teil für die Vitrine. Ist doch ganz schick.
Flex und feuer frei
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Ja keine Ahnung, auf Amazon wird das gleiche Bajonett ohne Federunterstützung legal verkauft.
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Nicht alles, was bei Amazon DE angeboten wird, ist deshalb auch erlaubt. Ein Beispiel für so eine Grauzone ist der Dart Launcher.
https://www.amazon.de/Ballistische-D…aps%2C71&sr=8-5
Bestellen kann man den, aber da er durch den Zoll muss, ist es fraglich, ob er tatsächlich ankommt und ein Richter das Teil dann als Spielzeug oder Schussapparat für Messer einstuft.
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