Elster: Bei der Grundsteuer gescheitert...

Es gibt 221 Antworten in diesem Thema, welches 28.239 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2024 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • Machen die auch unterschiede mit den Etagen ? Weil eine Etage nimmt ja nicht weniger Land weg wie 2 oder 5. Da müsste doch die selbe Steuer sein, egal wie viel Etagen.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Sind mehrere Rechnungen, Grundstückgröße (Bei Wohnungen anteilig), Bodenrichtwert (1m² in München, Hamburg oder Berlin Stadt ist halt wertvoller als 1m² irgendwo in einem kleinen Dorf hinterm Bretterzaun).

    Dann die Wohnfläche und das Baujahr, laut meinem Schreiben hier hat eine Neubauwohnung eine rechnerische Haltbarkeit von 80 Jahren, meine ist 40 Jahre alt, so halbiert sich der Wohnungsneuwert (bei einer sanierten Wohnung steigt der Wert wieder).

    Für meine Garage wurden 35€ mögliche Miete, für meine Wohnung (63m²) 500€ mögliche Kaltmiete berechnet, da scheint also auch der örtliche Mietspiegel mit herangezogen zu werden.

    Etagen sind anscheinend egal, da Grundstücksgröße und Wohnfläche zwei separate Rechnungen sind.

    Ob das in allen Bundesländern gleich ist, weiss ich nicht.

  • Ihr lacht Euch schief:

    Scheinbar hatte man im Anschreiben meine kleine Wiese (125m2) vergessen. Und jetzt bekomme ausgerechnet ich eine Erinnerung mit Fristsetzung bis 24.04.2023.

    Kinderspiel, habe ich ja schon mehrfach gemacht. NRW, Aktenzeichen eingegeben, Fehlermeldung: "Aktenzeichen ist ungültig!"

    An der Hotline gehangen erklärte ich, dass das ursprünglich AZ ein anderes war und ob ich das eingeben soll?

    "Bloß nicht, dann sind alle ihre anderen Angaben überschrieben!"

    Nun teilte ich auf Anleitung der Hotline via Elster dem Finanzamt den Sachverhalt mit, sehen wie es weiter geht. Viele Wege führen nicht nur nach Rom, sondern auch ins Scheitern. Merke: Es muss nicht immer an Dir liegen...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • um zur verwirrung beizutragen, jedes bundesland hat in den auszufüllende bögen andre berech nungsgrundlagen

    mamnchmaöl ist was egal egal zum berechnen in einem bundesland , was im andren ein wichtiges kriterium ist

    das ist echt kaspertheater

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Hallo Udo,

    da bin ja nicht der Einzige, der anscheinend den Überblick über seine "Latifundien" verloren hat. Bei mir ist es ein Stellplatz auf dem Dach eines Gemeinschaftsparkhauses :rolleyes: . Nachdem ich 6 Monate nix von den Räubern gehört hatte, kam gestern das Erpresserschreiben auch mit Frist bis zum 24.04.. Ick freu mir soooo ........... ;(

    Don't panic organize Fishes Fish Swarm Shark - Teamwork ...

  • ich hab was abgegeben , und hoffe das es richtig ist. wissen tu ich es aber nicht......

    dafür, das alle meine daten schon korrekt vorhanden sind , und man sie nur nicht nutzt, und die arbeit auf mich abwälzt, bin ich echt angepestet

    hier in der stadt stehen jetzt neiue bürocontainer , um die flut der anträge abzuarbeiten

    auf nem dorf mit wenigen einwohnern geht das ja viel schneller.

    hier gibt es jetzt so vielwiderspruch beim finanzamt, das alles im stocken ist

    INVICTUS

  • In der Haut von den Finanzlümmeln möchte ich auch nicht stecken, die sind genauso in den Pöppes gekniffen wie wir. Beide Seiten haben das gleiche Problem: Schxxsoftware und Menschen am Rande eines Nervenzusammenbruchs am Telefon :cursing:

    Don't panic organize Fishes Fish Swarm Shark - Teamwork ...

  • Schxxsoftware und Menschen am Rande eines Nervenzusammenbruchs am Telefon

    Die Leute der Hotline geben wirklich ihr bestes. Seinen Frust hier abzulassen ist zu 100% die falsche Adresse. Die haben mir bis jetzt noch immer weiter geholfen, dafür kann ich mich nur bedanken.

    Hallo Udo,

    da bin ja nicht der Einzige, der anscheinend den Überblick über seine "Latifundien" verloren hat.

    Ich hatte daran gedacht aber da das nicht im Anschreiben erwähnt wurde... Ist eine einfache, nicht erschlossene, unbebaute Wiese. Da steht unser Wohnwagen.


    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • dafür, das alle meine daten schon korrekt vorhanden sind , und man sie nur nicht nutzt, und die arbeit auf mich abwälzt, bin ich echt angepestet

    Der Grund,dass die vorhandenen Daten nicht genutzt werden,ist: Sie dürfen nicht von alleine Bescheide schreiben. Das Grundsteuergesetz ist seit 2007 kein gültiges Gesetz mehr. Deshalb braucht man neue,freiwillige Erklärungen. Sie mahnen,drohen,setzen Fristen. Alles nur Schauspiel. Erzwingen dürfen sie es nicht. Mein Anwalt hat denen die Rechtsgrundlage,aufgrund derer wir keine neue Erklärung abgeben,mitgeteilt.Schon bevor die erste Aufforderung in der Post war. Kam nie wieder was.

  • dafür, das alle meine daten schon korrekt vorhanden sind , und man sie nur nicht nutzt, und die arbeit auf mich abwälzt, bin ich echt angepestet

    Der Grund,dass die vorhandenen Daten nicht genutzt werden,ist: Sie dürfen nicht von alleine Bescheide schreiben. Das Grundsteuergesetz ist seit 2007 kein gültiges Gesetz mehr. Deshalb braucht man neue,freiwillige Erklärungen. Sie mahnen,drohen,setzen Fristen. Alles nur Schauspiel. Erzwingen dürfen sie es nicht. Mein Anwalt hat denen die Rechtsgrundlage,aufgrund derer wir keine neue Erklärung abgeben,mitgeteilt.Schon bevor die erste Aufforderung in der Post war. Kam nie wieder was.

    Wenn es kein gültiges Gesetz ist, brauche ich auch nicht antworten.😜

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Mein Anwalt hat denen die Rechtsgrundlage,aufgrund derer wir keine neue Erklärung abgeben,mitgeteilt.

    Ist doch klasse. Jetzt schätzen sie dich, was stets verlustreicher ist.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Meine Mutter hat gerade ein Erinnerungs/Mahnschreiben bekommen obwohl sie gleich zu Anfang abgegeben hat und sogar schon ihre Bewertung vom Amt wieder hat, die drohen da bei Nichteinreichung mit bis zu 25.000€ Strafe.

    Noch nicht einmal sowas bekommen die auf die Reihe.

    Mal sehen ob sich das diese Woche noch klären läßt.

  • Mein Anwalt hat denen die Rechtsgrundlage,aufgrund derer wir keine neue Erklärung abgeben,mitgeteilt.

    Ist doch klasse. Jetzt schätzen sie dich, was stets verlustreicher ist.

    Liebe Grüße Udo

    Ein Schätzbescheid setzt stets eine Schätzbefugnis voraus. Und die ist aufgrund fehlendender Rechtsgrundlage nicht vorhanden. Davon abgesehen,gegen einen Schätzbescheid lässt sich übrigens wunderbar Widersspruch einlegen. Denn er ist nicht aufgrund eigener Angaben ergangen. Uns ist natürlich ein entsprechendes Präzidenzurteil bekannt. Das heißt natürlich nicht,dass man gar nichts bezahlt,sondern nur nicht mehr als früher. Aber soll sich jeder selber um seine Sachen bemühen.

  • Schätzbescheid lässt sich übrigens wunderbar Widersspruch einlegen.

    Ich kenne Steuerbescheide grundsätzlich als vorläufig, d.h. Widerspruch ist zunächst nicht notwendig. Steht immer hinten in den Erklärungen.

    Meine Sachbearbeiterin ärgerte sich, weil ich immer Widerspruch einlegte. "Bei Widerspruch landet der Vorgang auf dem Schreibtisch meines Vorgesetzten."

    "Der darf doch ruhig sehen wie viel Arbeit ich jedes Jahr mit ihnen habe!"

    Da rang sie mit dem Gleichgewicht. Richtig, wir mochten uns überhaupt nicht...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Tja.

    Ich hatte mir die Finanzamt-HP mal angeschaut.

    Mit der Anleitung neben mir.

    Angefangen...

    Geärgert. :cursing:

    Rumprobiert.

    An diesm Punkt, gab es für mich nur zwei Optionen.

    Axt vs. Computer

    ...oder

    Ich habe die Brüder angemailt:

    'Mein Angebot: Belegt mich bitte gleich mit einer Geldbuße,

    oder Ihr helft mir.

    Ich hab' von so einem Comuterschei§§ so viel Ahnung, wie

    eine Kuh vom Tango-Tanzen und vom Formularausfüllen

    noch viel weniger.

    Mehr als diese mail bekommt ihr nicht von mir. Bin da raus.'

    Also im Prinzip. Ähnlich. :whistling:

    Bekam darauf ein mail, ob ich nicht Montag um 7.30 Uhr Zeit

    hätte, kurz vorbei zu schauen. Im Finanzamt in der Martin-

    Strasse.

    Wäre der letzte Termin, weil am Tag darauf, wird das Amt in

    unserem Ort geschlossen.

    Danach, müssten wir nach Offenburg in die Hauptstelle.

    Nix wie hin und unsere Unterlagen kamen auch mit.

    Der Amtmann, hat sich das kurz angeschaut, bissle vor sich

    hin gegrunzt und heftigst auf seine Tastatur eingehämmert.

    Zehn Minuten später, sassen wir im Auto und fuhren nach Hause.

    Alles erledigt.

    Wenn ich mir dann so all die verzweifelten Hilfeschreie, die

    Tutorials, Videos und all das Gedöns anschaue, dann frage ich mich:

    For what?

    Geht doch. ;)

    liebe Grüsse ... Patrick *mit Amtshilfe' :D

  • Ein Steuerbescheid der BRD verlässt die Vorläufigkeit nie. Auch nicht nach 10 Jahren. Da ist lediglich der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben. Die Vorläufigkeit bleibt. Mit dem Einspruch kann man die Zahlung und die Festsetzung von Vorauszahlungen bis zu einem Gerichtsurteil aufschieben. Was bei einem Nichtselbstständigen oberflächlich sinnlos erscheint,da der Arbeitgeber die Steuer schon abgeführt hat.Nach einem Widerspruch ergeht ein sogenannter Einspruchsbescheid. Erst gegen diesen kann man dann beim Finanzgericht klagen. Und klagt man innerhalb der 10 Jahre nicht,ist die Knete futsch. Es gibt auch Rechtsauffassungen,die dies dann als Schenkung werten. Es gibt natürlich einen Grund,warum die Bescheide nur vorläufig sind. Ich möchte diesen jedoch unter anderem aufgrund der Komplexität des Themas ,nicht erläutern. Nur soviel. Die Bundesrepublik kann nichts dafür. Das Einkommenssteuergesetz ist fast 15 Jahre älter als diese.