Wenn dich ein YouTube 10.000 € kostet...

Es gibt 139 Antworten in diesem Thema, welches 17.955 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2022 um 01:44) ist von Musashi.

  • Die Menschen welche Anne Frank und Ihre Familie

    versteckt haben waren auch Täter, Sie haben gegen

    geltende Gesetze verstoßen.

    Gesetze sollen das friedliche Miteinander regeln,

    alles was darüber hinaus geht dient dem Beamtentum

    um gegen Bürger vorgehen zu können. Dann wird

    Unrecht zu Recht :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ein wenig unpassend. Wir leben nicht mehr im Dritten Reich, sondern in der Bundesrepublik Deutschland. Rechtmäßiges Unrecht in diesem Sinne entwickelt sich leider immer mehr, auch in der EU (Ungarn zum Beispiel). Bei uns funktioniert es eigentlich doch hervorragend.

    Gut, dass wir nicht das US - amerikanische Sheriff - Modell haben!

  • Vielleicht sollte das nur verdeutlichen, das manche Regeln und Gesetze einfach überflüssig sind, wenn man den Bürgern einfach nur etwas Eigenverantwortung zutraut.

    Und diejenigen die Mist bauen bestraft. Und nicht diejenigen die mit guten Absichten Fehler begehen.

    Ein gewisses Augenmaß und eine gute Ausgewogenheit sollten doch wohl möglich sein.

    Hätte besagter Wanderer in seinen Videos beabsichtigt Nester zerstört und wäre über Zäune gestiegen um befriedetes Gelände zu betreten wäre ich sogar für eine Strafe.

    Hat er aber nicht....

    Bekommt die Spinne jetzt eigentlich von dem Ordnungsgeld eine psychologische Behandlung spendiert?

    Werden die Schutzhütten jetzt gereinigt und sterilisiert? Die verbotenen Wege wieder von den Schußstapfen befreit?

    Nein?

    Dann kann der Schaden ja nicht so groß gewesen sein.....

    Die Strafgelder sollten dem Schaden angepasst sein, nicht dem Einkommen.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Ja schon, wir sind als Kinder überall rumgekrochen und die Eltern haben nichts dafür bezahlen müssen.

    Der Unterschied ist,

    dass man das früher als Kind weder gefilmt hat,

    und daher auch nicht mit den Aufnahmen Kohle scheffeln wollte...

    Mir gehen diese ganzen "Jutuber" tierisch auf'n Sack.

    Das geistige Niveau ihrer Zuschauer kann man auch hier am Threadtitel ablesen.

  • Die Strafgelder sollten dem Schaden angepasst sein, nicht dem Einkommen.

    Vollkommen richtig. Wobei man auch berücksichtigen sollte welche Folgen aus dem bisher angerichteten Schaden entstehen können.

    - Nachahmer des Videos könnten den angerichteten Schaden potenzieren

    - Der Youtuber zieht aus dem angerichteten Schaden vielleicht einen Gewinn

    Das sollte beim Strafmaß berücksichtigt werden. Wenn ein Foto, das ich erstellt und im Internet veröffentlicht habe, ungefragt kopiert und anderweitig verwendet wird, dann bemessen sich die Strafe und der Schadenersatz vor allem auch daran, ob das Bild auf der Unterseite eines kleinen Forums oder auf der Titelseite eines Nachrichtenmagazins erscheint, weil die daraus auch erheblichen monetären Nutzen ziehen.

    If you carry the bricks from your past, you'll end up building the same house.

  • the_playstation wenn Du das erste Video angeschaut hättest dann wäre die Chance da gewesen zu erkennen, dass das "auf Wegen gehen" nicht geahndet wurde sondern das Betreten von absolut geschützen Bereichen, das offene Feuer und die mehrfache widerrechtliche Nutzung spezieller Schutzhütten.

    Man kann das nicht verharmlosen, indem man die Tatsachen einfach nicht sehen will.

    Der Mann hat einfach Scheixxe gebaut und sich dabei erwischen lassen. Dafür muss er jetzt gerade stehen. Und solange die Bestimmungen, so unsinnig sie auch erscheinen mögen, nicht geändert sind, kann man das nicht verharmlosen.

    If you carry the bricks from your past, you'll end up building the same house.

  • Das Thema ist nicht ohne Brisanz, denn es wird auf manchen Kanälen, vieles verbreitet was dann andere ins Verderben führt.

    Hier ist es mal z.B. der Campingkocher im Wald der ein schlechtes Beispiel gibt.

    (Die unlängst wegen Fake-Track in Begnot geratene Schülergruppe hat man ja auch noch auf dem Schirm)

    Aber es sind ja immer die anderen Schuld, bloß niemals den (die) Fehler bei sich selbst suchen.

    Da gibt er alle Vorwürfe zu, antwortet aber nicht auf die Anhörung, lässt Fristen verstreichen, wie blöd muss man sein?

    "Mein Anwalt hat mir geraten"... Geraten oder Verraten, das ist da wohl die Frage.

    Man sollte wirklich das jeweilige Naturschutzgesetz gelesen und verstanden haben bevor man da dessen Übertretungen auf You-Tube verbreitet.

    Ich gehe davon aus der wusste sehr genau was er da macht und hat es aus persönlicher Geltungssucht darauf ankommen lassen.

    Jetzt sitzt er wieder vor der Cam und jammert er wüsste nicht wie er Reue zeigen könnte...?

    Ganz Einfach: Verstösse Zugeben, Video löschen und schriftliche Unterlassungserkärung an die Behörde.

    Sorry, mein Mitleid gibt's hier nicht.

  • mehrfache widerrechtliche Nutzung spezieller Schutzhütten.

    Man kann das nicht verharmlosen, indem man die Tatsachen einfach nicht sehen will.

    Welcher Schaden ist entstanden, der solch hohe Strafen rechtfertigt?

    Das er Mist gebaut hat ist ja nun klar.

    Aber was an seinem Tun rechtfertigt die ungewöhnlich hohe Strafe?

    Nichts, ausser der Willkür eines Ordnungsamt Angestellten.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • the_playstation wenn Du das erste Video angeschaut hättest dann wäre die Chance da gewesen zu erkennen, dass das "auf Wegen gehen" nicht geahndet wurde sondern das Betreten von absolut geschützen Bereichen, das offene Feuer und die mehrfache widerrechtliche Nutzung spezieller Schutzhütten.

    Man kann das nicht verharmlosen, indem man die Tatsachen einfach nicht sehen will.

    Der Mann hat einfach Scheixxe gebaut und sich dabei erwischen lassen. Dafür muss er jetzt gerade stehen. Und solange die Bestimmungen, so unsinnig sie auch erscheinen mögen, nicht geändert sind, kann man das nicht verharmlosen.

    Das stimmt nicht. Ich habe das Video gesehen. Und es wurde sowohl das Betreten als auch z.B. das Verlassen des Weges mit div. Bußgeldern belegt.

    Wie schon 2x geschrieben habe gibt es halt "Taten", die bußgeldwürdig sein könnten und welche, wie das angebliche Verlassen eines Weges, die meiner Meinung nach kein Bußgeld rechtfertigen. Ob in der Höhe und ob man die Höhe des Bußgeldes an Urlauben oder einer YouTube Plattform festlegen kann und darf mal ganz abgesehen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • ICH HABE DEN VERSTOß BEGANGEN. ICH BIN ERWISCHT WORDEN.

    So ist es! :thumbup:

    Das klassische mimimi-Opfer wird sich dann hinstellen und jammern.

    Dazu gibt es aber noch eine Steigerung:

    "Der, der und der machen das aber auch immer!"

    Wer so blöd ist sich erwischen zu lassen auch noch andere in die Pfanne hauen. Spätestens dann schwillt mir der Kamm.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Zum Beispiel die Schreiben schon abwürgen,wenn sie im Auftrag unterschrieben sind. Und das sind sie fast immer. Und der Auftrag nicht dem Schreiben beigefügt ist. Verlangen,wer den Auftrag zu diesem Schreiben erteilt hat. Kennt man doch vom Anwalt. Immer Vollmacht beifügen. Nun ist der Auftrag des Vorgesetzten niemals beigefügt. Die Sachbearbeiter handeln dann auf Empfehlung und privat haftend. Wenn sie sich dessen bewusst werden,lassen sie dich in Ruhe. Denn den Auftrag des Vorgesetzten bekommen sie nie. Denn dann haftet der. Nur nicht einlassen. Auf gar nichts. So funktioniert das Prämiensystem. Druck aufbauen,und den Deliquenten dazu bringen,freiwillig zu zahlen.

    So ein Unsinn!

    Zu glauben,dass alles was uns die Verwaltung nicht erzählt,Unsinn sei, verschafft denen die Macht,mit uns machen zu können,was sie wollen

  • Das geistige Niveau ihrer Zuschauer kann man auch hier am Threadtitel ablesen.

    Oh, besten Dank auch :huldige:

    Nein, keine Angst, so schnell bin ich nicht eingeschnappt.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich habe es weiter oben mit Bezug auf Deine Äußerungen erklärt (potentielle Nachahmer/persönliche Bereicherung...). Vielleicht hast Du es nicht gelesen, da es ja direkt unter Deinem Post stand oder Du willst es nicht wahr haben. Man nennt das ideellen oder immateriellen Schaden.

    Wenn ich geblitzt werde, weil ich zu schnell gefahren bin, dann habe ich auch keinen "Schaden" angerichtet und trotzdem werde ich belangt.

    Die Buße richtet sich dann eben auch nach einer Wertigkeit des Vergehens.

    Für schlichte Gemüter einfach erklärt:

    Zwei Diebe. Gleiches Einkommen.

    Der eine klaut ein Kaugummi, wird erwischt und das unbenutzte Kaugummi dem Besitzer zurück gegeben.

    Der zweite klaut einen Picasso für 15.000.000 €, wird erwischt, das unbeschadete Bild geht zurück ans Museum.

    Zwei mal Diebstahl. Kein Einbruch! Zwei mal die gleiche Strafe? Ich denke nicht.

    If you carry the bricks from your past, you'll end up building the same house.

  • romme9

    Ich hoffe, deine Bußgelder werden nie nach deinen, im übrigen nicht gesetzteskonfornen Grundsätzen und Argumentation bemaßt. Dann müsstest Du mind. das 10fache bezahlen oder das 100fache bei der Geschwindigkeitsübertretung.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Aber was an seinem Tun rechtfertigt die ungewöhnlich hohe Strafe?

    Das ist ja auch noch keine Strafe (das käme bei der Summe ins Vorstrafenregister) ,

    sondern nur ein Ordnungsgeld / Bußgeld was einem nach Zahlung nicht weiter nachhängt.

    Die Summen dazu ergeben sich aus den Bußgeldandrohungen der Naturschutzgesetze.

    Diese spiegeln nicht den materiellen Schaden wider, sondern sollen eine abschreckende Wirkung entfalten.

  • Nichts, ausser der Willkür eines Ordnungsamt Angestellten.

    Das Ahnden von Verstößen ist halt Aufgabe des Ordnungsamtes, bzw. dessen Sachbearbeiter. Eine Willkür ist da eigentlich nicht festzustellen. Und genau darum ging es mir ja ursprünglich:

    1. Er hat Verstöße begangen.
    2. Daß diese geahndet werden, ist er mit seiner Veröffentlichung selber schuld.
    3. Anstatt Schadensbegrenzung zu betreiben, gießt er noch Öl ins Feuer.

    Ob er denn auch noch irgendwas richtig macht bleibt abzuwarten.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich habe das Video gesehen. Und es wurde sowohl das Betreten als auch z.B. das Verlassen des Weges mit div. Bußgeldern belegt.

    Da der Bußgeldbescheid leider nicht im Original vorliegt, ist es reine Spekulation aber ich wage mal zu behaupten, dass selbst der eifrigste Ordnungsamtmitarbeiter kein Problem damit hat, wenn jemand einen Weg verlässt, der durch ein Gelände führt, das betreten werden darf.

    Wenn der Jammertyp aus dem Video geschickt verschweigt, dass er einen Weg verlassen hat, der durch ein besonders geschütztes Areal führt, dann bist Du auf seine Propaganda reingefallen, denn er hat im Video auch erwähnt, dass das Gelände auf dem er die Schnecke gefilmt hatte nicht betreten werden durfte.

    If you carry the bricks from your past, you'll end up building the same house.